Sicherheit für Landwirte bei der Ernte

WEMAG Netz GmbH erinnert an Regeln zum Umgang mit elektrischen Freileitungen

Schwerin – Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH überspannen, bedingt durch die ländliche Struktur, häufig Freileitungen landwirtschaftliche Nutzflächen. Zum Bearbeiten dieser Flächen werden sehr moderne Fahrzeuge eingesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass sich große Fahrzeuge den unter Spannung stehenden Freileitungen gefährlich annähern oder diese sogar berühren.

Neben den Sachschäden und Versorgungsausfällen kann es dabei auch zu einer erheblichen Gefährdung von Personen, speziell des Fahrzeugführers, kommen. Dies gilt ebenfalls bei Kollisionen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und deren Technik mit den Freileitungsmasten.

Vor wenigen Wochen ereignete sich auf einem Feld in der Nähe von Boizenburg ein schwerer Unfall, bei dem eine Erntemaschine gegen einen Hochspannungsmast fuhr. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.

Damit die Ernte sicher eingebracht wird, erinnert die WEMAG Netz GmbH an wichtige Regeln für Landwirte. So soll immer genügend Abstand zu den Strommasten und den unter Spannung stehenden Leiterseilen eingehalten werden, damit eine Beschädigung durch ein landwirtschaftliches Gerät ausgeschlossen ist. Weiterhin müssen sowohl alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsunternehmen als auch die ihrer Dienstleister auf den eigenen Flächen eingewiesen und auf die bestehenden Gefahren hingewiesen werden.

Bei Unfällen, besonderer Gefährdung oder sichtbaren Schäden an technischen Anlagen sollte umgehend die Störungsnummer der WEMAG Netz GmbH unter 0385 755 111 angerufen werden oder auch direkt die Rettungsleitstelle unter der 112.

Referendariat an Schulen

Martin: Nach Abschluss des Referendariats ist ein nahtloser Berufseinstieg möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Februar 2021 weitere Referendarinnen und Referendare für ein Lehramt ein. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben. An den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen stehen neben den landesweiten Stellen 152 schulbezogene Stellen zur Verfügung. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auch aus anderen Bundesländern können sich noch bewerben. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 15. Oktober 2020. Das Referendariat dauert 18 Monate.

„Referendarinnen und Referendare werden an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren unterstützt und können wichtige Praxiserfahrungen sammeln“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten auch einen Platz für ein Referendariat. Ich freue mich über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden“, sagte Martin. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer hätten beste Aussichten.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum 15. Oktober 2020 noch nicht erhalten haben, können berücksichtigt werden, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 13. Januar 2021 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien. „An unseren Schulen ist nach Abschluss des Referendariats ein nahtloser Berufseinstieg möglich. Die Karrierechancen sind sehr gut, weil wir einen großen Lehrkräftebedarf haben“, betonte die Bildungsministerin.

Mit diesem Schuljahr hat das Land die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau gehoben, wie die der Referendarinnen und Referendare für die Lehrämter an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik. Hintergrund ist die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte über das 200-Millionen-Euro-Schulpaket. Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Grundschullehrerinnen und -lehrer in Mecklenburg-Vorpommern die A 13 bzw. E 13. Sie verdienen damit genauso viel Geld wie ihre Kolleginnen und Kolleginnen an anderen Schularten.

Wer sein Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen hat, kann sich für den nächsten Durchgang bewerben und muss darauf nicht lange warten. Mecklenburg-Vorpommern stellt im Gegensatz zu anderen Bundesländern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein. Einstellungstermine sind der 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres.