Änderung des E-Government-Gesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.

„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so Pegel weiter.

Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, so Pegel, der damit aber auch eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“

MoorFutures erreichen Niedersachsen

Schwerin – Nach Brandenburg und Schleswig-Holstein hat nun auch das Land Niedersachsen die Nutzungsrechte an der Marke MoorFutures erworben. Damit wird es zukünftig auch in Niedersachsen MoorFutures-Projekte geben. „Ich freue mich sehr, dass nun alle moorreichen norddeutschen Länder unter einer Marke hochwertige Moorklimaschutzprojekte umsetzen!“ freute sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Es spricht für die Qualität und Attraktivität der in Mecklenburg-Vorpommern geschaffenen MoorFutures, dass nun auch Niedersachsen dazu stößt. Die ständig zunehmende Nachfrage hat dazu geführt, dass die MoorFutures in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend ausverkauft sind. Wir sind dabei, neue Standorte vorzubereiten.“

Die Verträge zur Nutzung der Marke MoorFutures® wurden durch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies und Minister Dr. Backhaus unterzeichnet. Das Niedersächsische Umweltministerium übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt in Niedersachsen, Träger des Projektes sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Niedersachsen möchte mit diesem Schritt den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern. Ziel ist es, ab Herbst 2021 mit einem eigenen Standort in den Verkauf zu gehen.

MoorFutures wurden 2011 in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam von dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der Universität Greifswald entwickelt. Es handelt sich dabei um Kohlenstoffzertifikate für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, die auf der Basis von Moorwiedervernässungen generiert werden. Unternehmen oder auch Privatpersonen können damit eigene unvermeidbare Emissionen kompensieren.

Das erste Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist der Polder Kieve, der im Herbst 2018 ausverkauft war. Das zweite Projekt, die Kamerunwiese, wurde 2019 vollständig durch die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie zur Kompensation dienstreisebedingter Emissionen finanziert. Das dritte Projekt, der Gelliner Bruch, ist seit Januar 2020 ausverkauft. Damit wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern über 20.000 MoorFutures zu einem Preis zwischen 35 und 40 € verkauft.

Die Marke MoorFutures® ist europaweit geschützt. Die Nutzungsrechte wurden durch die Länder Brandenburg (2012), Schleswig-Holstein (2014) und nun Niedersachsen erworben.

Auch international gibt es Nachfragen, so etwa aus Polen, den Niederlanden, Dänemark und Litauen.

Testmöglichkeit für polnische Berufspendler

Torgelow – Heute ist im Stadion in Torgelow mit Unterstützung zweier ansässiger Unternehmen und in Kooperation mit der AMEOS Klinik Ueckermünde ein Testzentrum für polnische Pendlerinnen und Pendler eingerichtet worden.

„Das aktuelle Pandemiegeschehen in Polen ist besonders dynamisch. Nach der Einstufung Gesamtpolens als Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut hat die Landesregierung sofort beraten, wie wir in Torgelow eine neue Testmöglichkeit schaffen können. Darum habe ich den Vizepräsidenten des Unternehmerverbandes Vorpommern, Dietrich Lehmann gebeten, eine weitere Testmöglichkeit aufzubauen. Dies ist in Rekordtempo erfolgt“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Die Testung erfolgt einmal wöchentlich. Die Kosten von 70 Euro pro Test müssen von den Arbeitgebern übernommen werden. In der vergangenen Woche war bereits ein privates Testzentrum in Zusammenarbeit mit der Landesregierung von einem Hotelier in Bansin eingerichtet worden, das von Urlauberinnen und Urlaubern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einheimischen schon intensiv genutzt wird.

„Ich danke den Unternehmern Dietrich Lehmann und Dr. Carsten Breß und ihren Teams für ihr Engagement und die so zügige Umsetzung. Das entlastet die Gesundheitsämter und die öffentlichen Abstrichzentren. Dieser wöchentliche Test ist so wichtig, um auch das Pandemiegeschehen bei Pendlern im Blick zu haben und einen Eintrag des Virus von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zu vermeiden.“

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle für die Metropolregion-Stettin auf deutsch und auch polnisch unter mrs@stk.mv-Regierung.de zur Verfügung.

Freiwillige Fiebermessungen an Schulen

Schwerin – An 19 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Pilotprojekt, bei dem Schülerinnen und Schüler an Fiebermessungen teilnehmen können. Die Messungen an allen teilnehmenden Schulen sind freiwillig. In dem Pilotprojekt sollen Erfahrungen gesammelt werden, ob durch das Messen der Körpertemperatur von Schülerinnen und Schülern mit relevantem Fieberwert (ab 38 °C) eine direkte Einflussnahme auf das Infektionsgeschehen an Schulen ermöglicht werden kann.

„Wir wissen, dass Schulen keine Treiber der Pandemie sind. Aber das Virus kann in Schulen hineingetragen werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es wichtig, alles dafür zu tun, dass die Schulen infektionsfrei bleiben und damit der tägliche Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann.“ Mit dem Pilotprojekt soll gleichzeitig getestet werden, wie sich das regelmäßige Fiebermessen auf den Schulalltag auswirkt und ob der organisatorische Aufwand für die Schulen zu handhaben ist.

Die Ministerin forderte gleichzeitig alle Eltern erneut auf, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, wenn sie fiebrige Erkältungssymptome aufzeigen. „Lieber das Kind einmal zu viel als einmal zu wenig zuhause lassen. Ein solches Pilotprojekt ersetzt natürlich diese wichtige Verantwortung der Erziehungsberechtigten nicht.“ Unterstützende Informationen zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Form einer Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Messungen im Rahmen des Pilotprojekts werden in den Schulen jeweils zu Beginn des Unterrichtstages durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die eine Körpertemperatur von mehr als 38 Grad haben, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Sie werden unter Betreuung von den anderen Kindern getrennt und die Eltern informiert, damit das betroffene Kind sicher nach Hause kommt. Die Messungen erfolgen freiwillig und nur nach vorheriger Einwilligung der Eltern.

Für das Vorhaben hat das Land den beteiligten Schulen 150 Handmessgeräte und 15 stationäre Wandgeräte zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür betragen rund 18.000 Euro. Die fachliche Beratung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Ende November soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt. Am Ende des Projektes, das nach bisherigem Stand bis zum 18. Dezember 2020 geplant ist, wird eine Auswertung stattfinden.

In der Krise entschlossen handeln

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf für die Nachtragshaushalte 2020/2021 in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung Steuermindereinnahmen ausgleichen und zugleich in wichtigste Zukunftsbereiche des Landes investieren.

„Die Landesregierung folgt einer klaren Linie: Unser wichtigstes Ziel ist, die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Für uns ist ebenso klar: Wir lassen die Unternehmen und die Beschäftigten mit den wirtschaftlichen Folgen von Corona nicht allein. Wir wollen, dass die Menschen und die Wirtschaft unseres Landes gesund durch die Krise kommen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Debatte.

Der Nachtragshaushalt umfasse ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro. „Diese 2,15 Milliarden Euro sind vorgesehen für Wirtschaft und Arbeitsplätze, für die Kommunen, damit auch diese handlungsfähig bleiben, für die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen, für die Modernisierung des Gesundheitswesens und die Digitalisierung“, erläuterte Schwesig.

So werden die Mittel für Wirtschaft und Arbeitsplätze noch einmal um 100 Millionen Euro aufgestockt, um ein Winter-Wirtschaftsprogramm zu finanzieren. 480 Millionen sind für Verbesserungen im Gesundheitswesen vorgesehen. Mit 387 Millionen werden die Kommunen gestärkt. 265 Millionen Euro werden investiert, um Schulen zu sanieren und die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu verbessern. Schließlich sollen 400 Millionen für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung verwendet werden.

„All diese Ausgaben haben etwas gemeinsam: Indem wir die Folgen von Corona für die Betroffenen abmildern, investieren wir in die Zukunft nach Corona. Wir erhalten unsere industrielle Basis und unsere Dienstleistungsbetriebe. Das sind die Arbeitsplätze der Zukunft. Wir stärken das Gesundheitswesen, damit wir robuster sind, wenn es noch einmal zu einer Pandemie kommen sollte. Und auch für den Alltag. Wir stärken die Kommunen, deren Bedeutung durch die Corona-Pandemie noch einmal deutlicher geworden ist. Wir investieren in Bildung und in die Digitalisierung – Eckpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs in den nächsten Jahrzehnten“, erläuterte Schwesig die Schwerpunkte.

Der Nachtragshaushalt sehe eine Neuverschuldung von 2,15 Millionen Euro vor. Damit steigt die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 2,85 Milliarden Euro. „Das ist schmerzhaft, denn unser Land hat seit 2006 keine Schulden mehr aufgenommen. Mehr noch: Wir haben in den letzten Jahren kräftig Altschulden aus den Jahren nach der Deutschen Einheit getilgt“, sagte Schwesig.

„Mecklenburg-Vorpommern bleibt auf einem Kurs der soliden Finanzpolitik. Ja, wir nehmen jetzt in der größten Krise seit Gründung unseres Landes Schulden auf. Wir müssen in der Krise entschlossen handeln. Aber wir stellen zugleich ein Tilgungsplan auf. Und wir investieren in die Zukunft des Landes und begründen keine neuen Dauerausgaben“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Der Entwurf der Landesregierung wird nun in den Ausschüssen des Landtages weiter beraten.

Übergabe der Metallagaven auf Schloss Bothmer

Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV (v.l.n.r.)

Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV

Klütz – Heute haben Finanzminister Meyer und Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer gemeinsam die Metallagaven auf der Schlosstreppe von Schloss Bothmer übergeben. Damit kehren zwei Schmuckelemente zurück, die lange Zeit verschwunden waren.

Historisch sind die Metallagaven nicht Bestandteil der barocken Architektur des Schlosses, zumal die erstmalige botanische Beschreibung dieser Pflanze erst 1753 durch den Botaniker Carl von Linné erfolgte. Nach jetzigem Kenntnisstand gehören die Agaven am „Corps de Logis“, dem Wohn- und Haupttrakt des Schlosses, in die Phase einer ambitionierten Umgestaltung von Schloss und Park, vermutlich zwischen ca.1850 und ca. 1870.

Ein Foto aus dem Jahre 1905 zeigt, dass die Vasen ursprünglich mit Agavenpflanzen aus Metall verziert waren. Nach dieser Vorlage hat Schmiedemeister Birger Radsack aus Gadebusch in den vergangenen Monaten den immergrünen Schmuck neu gefertigt.

„Ab jetzt können sich die Besucherinnen und Besucher des Schlosses über die Komplettierung des Treppenschmuckes freuen. Mein Dank gilt der Stiftung Schloss Bothmer, die die Finanzierung der Wiederherstellung der Agaven übernahm. Besonderer Dank gilt der Schmiede Radsack aus Gadebusch, die mit den Rekonstruktionsarbeiten betraut war und hier ihr besonderes handwerkliches Können unter Beweis gestellt hat“, so Finanzminister Reinhard Meyer. Seit seiner Wiederöffnung im Jahre 2015 hat sich Schloss Bothmer zu einem wahren Besuchermagneten entwickelt und konnte dadurch einen bedeutenden Beitrag zur touristischen Belebung der Stadt Klütz sowie der ganzen Region leisten.

Heute ist Welt-Polio-Tag

Schwerin – Im Landtag ist heute im Rahmen der Aktuellen Stunde das Thema „Heute ist Welt-Polio-Tag – Impfen schützt, Impfen rettet Leben!“ diskutiert worden. „Ziel des Welt-Polio-Tages ist, die Bevölkerung zu Auffrischungs-Impfungen zu motivieren, um eine Rückkehr der fast ausgerotteten Krankheit zu verhindern. Gerade in Krisenregionen ist es wichtig, dass alle Kinder an den Routine-Impf-Programmen teilnehmen können. Das ist bei akuter und stetiger Gefährdung von Sicherheitslagen eine Herausforderung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. Der Welt-Polio-Tag findet jährlich am 28. Oktober statt. Das ist der Geburtstag des US-amerikanischen Bakteriologen Jonas Salk, der den ersten wirksamen Impfstoff gegen die Kinderlähmung (Polio) entwickelt hat.

Im Mai 1988 verpflichtete die 41. Weltgesundheitsversammlung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Ziel einer weltweiten Ausrottung der Poliomyelitis. „Seither konnten große Erfolge im Kampf gegen die Kinderlähmung erzielt werden. Im Zuge der globalen Polio-Eradikations-Initiative (GPEI) konnte die WHO im Juni 2002 die Europäische Region als poliofrei zertifizieren. In diesem Jahr wurde die vierte von insgesamt fünf Regionen der WHO als poliofrei zertifiziert: Seit Ende August gilt nun auch der afrikanische Kontinent als frei von Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz: Polio).

Im Mittelpunkt der WHO-Strategie steht die flächendeckende Impfung aller Kinder im ersten Lebensjahr im Rahmen nationaler Impfprogramme. 1960 begannen in der damaligen DDR die ersten Massen-Schluckimpfungen, in der Bundesrepublik setzte Bayern als erstes Bundesland im Februar 1962 seinen Gesetzesbeschluss von 1961 um und begann flächendeckend mit öffentlichen Schluckimpfungen. Geworben wurde mit dem Slogan „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam!“. Die Schluckimpfung wird bereits seit langem nicht mehr in Deutschland vorgenommen. Seit 1998 wird ein Totimpfstoff von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlen und verimpft. „Durch die seitdem konsequent durchgeführten Impfungen ist es uns in Deutschland gelungen, poliofrei zu sein. Insbesondere aber vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migration ist es unerlässlich, bis zur weltweiten vollständigen Eliminierung eines Krankheitserregers der Poliomyelitis alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die erreichte Poliofreiheit in Deutschland zu überwachen und beizubehalten“, so Glawe.

Die ersten Dosen der Standardimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hämopholis-Influenza-b und Hepatitis B sollten im Alter von zwei Monaten verabreicht werden und die Grundimmunisierung mit 15 Monaten abgeschlossen sein. „Ein wichtiger Baustein für eine Poliofreiheit ist eine sehr gute Durchimpfungsrate schon ab dem frühen Kindesalter. Die Polio-Impfquote für mindestens drei Impfungen stellt einen wichtigen internationalen Indikator für die Überwachung der erreichten Poliofreiheit im jeweiligen Staatsgebiet dar. In M-V lag die Impfquote in der Altersklasse 15 Monate bei 92,4 Prozent und damit zwei Prozent über dem Bundesdurchschnitt“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Alter von 15 Monaten ist die Impfquote auf KV-Ebene bundesweit sehr ähnlich und liegt bei den Geburtsjahrgängen 2008 bis 2017 recht konstant (Spannweite über die Geburtsjahrgänge 89,1 bis 90,5 Prozent).

Die Impfquoten zum Einschulungsalter zeigen dann, dass fehlende Impfungen vielfach offenbar noch nach dem 3. Geburtstag nachgeholt werden. So waren bundesweit und in beinahe allen Bundesländern – wie schon in den Vorjahren – auch zur Einschulung 2018 meist weit über 90 Prozent der Kinder gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio und Hämopholis-Influenza-b geimpft. „Auch hier liegt M-V weit über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Schuleingangsuntersuchung Jahrgang 2017/18 lag der Wert bei 96,2 Prozent, im Jahrgang 2018/2019 bei 95,7 Prozent. Bei einer Impfquote von >95 Prozent geht man von einer Herdenimmunität aus. Da M-V seit Jahren die besten Impfquoten in Deutschland hat, bin ich optimistisch, dass auch in Zukunft die Polio-Freiheit in unserem Land gesichert bleibt“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag.

Seit Oktober 2018 wirbt die Impfkampagne des Landes unter dem Motto „MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen! (www.mv-impft.de) verstärkt zum Thema Impfen. „Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern. Das gilt gerade im Besonderen für die Grippe-Impfung. Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit auf die Grippe-Schutz-Impfung deutlich erhöht. Eine Impfung kann zumindest vor Grippe schützen. Da beide Erkrankungen in Bezug auf Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe deutliche Parallelen aufweisen, ist es wichtig, dass für die aktuelle Grippe-Saison eine hohe Influenza-Impfquote insbesondere in den Risikogruppen erreicht wird“, erläuterte Glawe. Jeweils rund 26 Prozent der rund 1,47 Millionen der gesetzlich Krankenversicherten in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Techniker Krankenkasse die Grippeschutz-Impfung in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen.

Abschließend ging Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe auch auf die Corona-Pandemie ein. „Gerade wenn es draußen kühler wird, halten sich Menschen eher in Räumen auf. Das begünstigt die Verbreitung von Viren. Umso mehr gilt es, weiter Abstand zu halten, auf die Hygienestandards zu achten und die Alltagsmaske zu tragen“, betonte Glawe. Die Zahlen der Neuinfektionen wachsen in den vergangenen Tagen deutlich an. „Das macht uns Sorge, auch wenn die Entwicklung im Land noch auf einem vergleichbar geringeren Niveau als in den anderen Bundesländern liegt. Dennoch: Dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, steigt potentiell die Möglichkeit, dass wir uns bei jemandem, der Covid-19 positiv ist, auch anstecken. Derzeit sieht es in Mecklenburg-Vorpommern so aus, dass – sehr grob gesagt – etwa 29 Prozent der Neuinfektionen im privaten Haushalt, etwa 18 Prozent innerhalb von Freizeitaktivitäten und etwa 16 Prozent am Arbeitsplatz stattfinden.

Die Aufgaben des Infektionsschutzes und insbesondere die Kontaktpersonen-Nachverfolgung haben bei den Gesundheitsämtern in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. „Die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsämter zu verstärken, wird eine entscheidende Herausforderung sein, um die Infektionszahlen zu minimieren. Derzeit können die pandemierelevanten Aufgaben gewährleistet werden. Die Bundeswehr unterstützt uns zurzeit in Wismar, Neubrandenburg und Stralsund bei diesen Aufgaben. Eine Ausweitung der Unterstützung ist von Seiten der Bundeswehr bereits angeboten worden. Wenn wir uns alle an die geltenden Regeln halten, ist uns allen geholfen. Wer sich schützt, schützt auch andere“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Absage des 3. Landeskonventes Baukultur M-V

Schwerin – Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat sich das Organisationsteam der Architektenkammer M-V für die vollumfängliche Absage des 3. Landeskonventes Baukultur M-V am 3. November 2020 entschieden. Damit möchte die Architektenkammer M-V als Veranstalterin die umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus unterstützen.

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, drückt sein Bedauern über die Entscheidung zur Absage des Landeskonventes Baukultur M-V 2020 aus: „Diese Entscheidung ist uns schwergefallen, aber es ist jetzt verantwortungsvolles Handeln oder eben Unterlassen gefragt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden und uns im Kontext anderer relevanter Aktivitäten und Verpflichtungen zurückzunehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“

Auch wenn das Thema Baukultur eine hohe gesellschaftliche Relevanz besitzt und gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und der Architektenschaft drängende Fragen rund um baukulturelle Themen zu diskutieren sind, ist diese Entscheidung nun notwendig, um gemeinsam wirksam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen.

„Besonders danken möchten wir der Evangelischen Schule Dettmannsdorf für die kooperative Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen des Veranstaltungsortes, dem 2017 fertiggestellten Erweiterungsneubau für die Klassen 1 bis 4. Der Dank gilt aber auch den Moderatoren und den über 100 Freundinnen und Freunden der Baukultur, welche mit ihrer Anmeldung zum Landeskonvent Baukultur M-V ihr Interesse für die baukulturelle Entwicklung in unserem Bundesland gezeigt haben“, sagt der Kammerpräsident Christoph Meyn.