Sparkassenfusion genehmigt

Schwerin – Grünes Licht aus dem Finanzministerium: Finanzminister Reinhard Meyer hat der Vereinigung der Sparkassen Mecklenburg-Schwerin und Parchim-Lübz zugestimmt. Damit ist die letzte Hürde zur Fusion der beiden Institute genommen.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin – die beiden Träger der Institute – hatten in den letzten Monaten die Vereinigung vorangetrieben und kürzlich den Antrag auf Fusion eingereicht. Nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht hat heute Finanzminister Reinhard Meyer dem angestrebten Zusammenschluss zugestimmt.

Mit der Fusion entsteht die drittgrößte Sparkasse Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Bilanzsumme von circa 3 Mrd. Euro und 478 Mitarbeitern.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte den Zusammenschluss: „Die Fusion sichert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse. Das ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, um das gut ausgebaute Filialnetz der beiden Institute zu erhalten. Der Zusammenschluss ist daher eine kluge und vorausschauende Antwort auf die Herausforderungen vor denen viele Kreditinstitute aktuell stehen.“

Ersatzneubau der Spundwand am Ryck

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, informiert sich Bauminister Christian Pegel auf der Baustelle für den Ersatzneubau der Spundwand Museumshafen/Hansering ab der Steinbecker Brücke in Richtung Osten bis in Höhe des „Fangenturms“ in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Bauarbeiten.

Die Stadt Greifswald lässt im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt und Fleischervorstadt“ die alte Spundwand ersetzen. Die Uferbefestigung entlang des Hanserings ist das tragende bzw. stützende Element zwischen der Bundeswasserstraße „Ryck“ und der historischen Altstadt. Sie gewährleistet die Standfestigkeit nicht nur des direkt angrenzenden Hanserings, sondern auch für die historischen und teilweise denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshäuser dahinter.

Die Wand weist erhebliche Schäden auf, so dass sie auf einer Länge von 400 Metern erneuert wird. Die neue Spundwand muss aufgrund des Baugrunds und der Stützhöhe rückverankert werden. Geplant ist eine sichtbare Spundwandkonstruktion mit einer Abdeckung aus Granitstein.

Das Bauministerium fördert diese Maßnahme mit Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Die Gesamtkosten betragen 6,6 Millionen Euro.

Wohnungsbau Sozial

Pegel übergibt 2,4-Millionen-Bescheid für Modellprojekt in Greifswald

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, übergibt Bauminister Christian Pegel einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2.354.700 Euro für den Neubau von 48 belegungsgebundenen Mietwohnungen in Greifswald an den Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klaus-Peter Adomeit. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Stadt Greifswald „Zukunft des Wohnens – Mitten in Schönwalde I+II“. Das Modellprojekt in Greifswald ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung verschiedener, auch sozialer Wohnangebote in Verbindung mit flankierende Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung der sozialen Entmischung beizutragen.

An der Stilower Wende werden in einem sechsgeschossigen Wohngebäude 55 Mietwohnungen entstehen. Davon werden für den Bau von 48 barrierefreien Wohnungen Landeszuschüsse, je hälftig im ersten und zweiten Förderweg, bereitgestellt. Die weiteren sieben Wohnungen sind frei finanziert, wobei die Wohnungsgesellschaft zwei Wohnungen als Büroräume nutzen möchte.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 911 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck und Teterow mit Fördermitteln in Höhe von 44,5 Millionen Euro unterstützt.