Differenziert gegen Geflügelpest vorgehen

Schwerin – Landkreise und Landwirtschaftsministerium haben sich am Vormittag auf das weitere Vorgehen in der aktuellen Geflügelpest-Situation verständigt. Demnach wird es zunächst keine landesweite Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel geben.

„Die Landkreise haben ihre Risikoanalysen vorgelegt und damit ermöglicht, dass wir ein „risikobasiertes System“ installieren können. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und ihren Veterinärämtern“, sagt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

„Zunächst werden die Aufstallungen also, wie am Wochenanfang beschlossen und seit Mittwoch umgesetzt, aufrechterhalten.  Das schafft Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Geflügelhalter. Derzeit haben wir eine etwas beruhigte Situation, es sind keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest in Haltungsbetrieben zu verzeichnen. Die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts warnen uns aber, dass die Ruhe trügerisch sein kann. Das Phänomen, dass Wildenten für das Monitoring gesund erlegt werden, sich dann aber doch in einem nicht unerheblichen Umfang als Virus-positiv erweisen, ist in dieser Weise neu. Es besteht die Möglichkeit, dass das Wassergeflügel und hier insbesondere die Wildenten ein stilles Virus-Reservoir darstellen und damit als dauerhafte Virusverbreiter in Erscheinung treten. Wir werden das sehr genau im Blick behalten müssen,“ so Backhaus weiter.

„Ich bin froh, dass die Landkreise heute versichert haben, dass sie die Pläne für eine komplette Aufstallung des Hausgeflügels bereits in den Schubladen haben. Noch muss diese Karte offenbar nicht gezogen werden. Doch der Winter ist noch lang und niemand kann sich sicher wähnen vor einem weiteren Seuchengeschehen. Deswegen appelliere ich nochmals eindringlich an die Geflügelhalter, alles dafür zu tun, eine Einschleppung des Virus in die Bestände zu vermeiden und die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten. Die Tierhalter, die ihr Geflügel noch nicht bei den Veterinärämtern und der Tierseuchenkasse angemeldet haben, bitte ich dies umgehend nachzuholen,“ so Backhaus abschließend.

Ministerium und Landkreise haben vereinbart, sich wöchentlich über das weitere Vorgehen gegen die Geflügelpest zu verständigen.

Förderung für den SSC Palmberg

Schwerin – Mit der Teilnahme an der Volleyball Champions League wirbt der Verein unter anderem für die Landeshauptstadt Schwerin, für das Land Mecklenburg-Vorpommern und für die Menschen in der Region. Seit Jahren ist das Team regelmäßiger Gast in Europas höchster Spielklasse, als einzige Mannschaft aus Mecklenburg-Vorpommern.

Allerdings kommen auf den Schweriner SC in der aktuellen Champions League Saison 2020/2021 gerade in Corona-Zeiten erhebliche Mehraufwendungen zu. Die Umsetzung von Hygienekonzepten, anfallende Lizenzgebühren, Mehrkosten für den Transport der Mannschaften, die Unterbringung und Verpflegung aller Beteiligten, die erhöhte Hallenmiete bei Spielen in der Sport- und Kongresshalle u.ä., können nur durch zusätzliche Einnahmen finanziert werden.

Statt der üblichen Heim- und Auswärtsspiele wird die Volleyball Champions League in dieser Saison im Turniermodus ausgetragen. In der Gruppenphase treffen die jeweils vier Gegner einer Gruppe dafür zweimal in einem Jeder-gegen-Jeden-Turnier aufeinander. Für die Rückrunde in der ersten Februarwoche 2021 ist der deutsche Rekordmeister dann Gastgeber in der heimischen Palmberg Arena oder in der Sport- und Kongresshalle.

 „Eine Nichtteilnahme des Vereins an diesem europäischen Wettbewerb wäre ein herber Rückschlag für den Volleyballsport in der Region. Deshalb erhalten die Volleyballerinnen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 100.000 Euro, als allgemeine Sportförderungsmaßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Die Zuwendung soll den SSC bei der Ausrichtung und Teilnahme an der Volleyball Champions League 2020/2021 unterstützen.

 Sportministerin Drese: „Da die coronabedingte Modusänderung in der Königsklasse dem SSC Palmberg Schwerin ein Heimturnier beschert, ist es umso erfreulicher, dass wir unseren Teil dazu beitragen konnten. Der Verein hat nun Planungssicherheit. Ich drücke der Mannschaft die Daumen und freue mich auf spannende und hoffentlich erfolgreiche Rückspiele im Februar in der Palmberg Arena“, so die Ministerin weiter.

Krisenfest: Duale Berufsausbildung

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Freitag alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus dem Sommer, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, ermuntert, sich jetzt noch zu bewerben.

„Viele Betriebe im Land suchen noch Auszubildende, es bestehen also weiterhin gute Chancen, einen guten Ausbildungsplatz zu bekommen. Auch wenn die Corona-Pandemie bei vielen Jugendlichen und ihren Eltern zu Verunsicherung geführt hat, engagieren sich die Unternehmen trotz der Krise in hohem Maß für die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte. Eine duale Berufsausbildung bleibt das Fundament für ein erfolgreiches Berufsleben“, sagte Martin. Die Kampagne des Ministeriums „#echtpraktisch“ wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften fortgesetzt.

Landesweit ist nur ein geringer Rückgang der angebotenen Ausbildungsstellen um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Mit 13,6 Prozent ist der Rückgang der Bewerberinnen und Bewerber deutlich höher. „Im Frühjahr gab es keine Berufsmessen, Schulabgängerinnen und Schulabgänger konnten keine Praktika in den Betrieben machen und Berufsorientierung hat wegen der geschlossenen Schulen nicht stattgefunden“, so Martin. „Das alles hat sich negativ auf die Bewerberzahlen ausgewirkt. Viele Jugendliche und ihre Eltern waren auch verunsichert, ob ein Ausbildungsbetrieb unbeschadet die Krise übersteht.“

Die Ministerin hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Entwicklung im Bereich der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg und der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern besonders positiv zu bewerten sei, hier hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast das Vorjahresniveau erreicht.

„Für die ländlichen Räume ist das ein gutes Signal“, so Martin. Landesweit habe sich das duale Berufsausbildungssystem in diesen Zeiten einmal mehr als Erfolgskonzept, als anpassungsfähig und vor allem als krisenfest erwiesen. Diese Stabilität erwachse aus dem verantwortungsvollen und engagierten Handeln aller Akteure der beruflichen Bildung. „Ihr Zusammenwirken hat sich in Mecklenburg-Vorpommern sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt einmal mehr bewährt“, sagte Martin.

Die Ministerin dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit der vergangenen Wochen und Monate. „Die Betriebe haben an der Berufsausbildung festgehalten, die beruflichen Schulen haben in kürzester Zeit Hygienekonzepte erarbeitet und Distanzunterricht organisiert, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer haben trotz zahlreicher Terminverschiebungen ganze Arbeit geleistet und die Auszubildenden haben trotz aller Verunsicherung an der Ausbildung festgehalten.“

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 können an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder externe Partner Berufsorientierungen veranstalten. Außerschulische Partner wie Bildungsträger, Arbeitsagenturen und Unternehmen können ihre Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulleitungen weiterführen. Sie haben einen Anspruch auf präventive Testungen.

Zudem ist seit Beginn des Schuljahres „Berufliche Orientierung“ ein Schulfach, das in der Qualifikationsphase – also der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe – obligatorisch als Grundkurs belegt werden muss. „Es ist wichtig, den Schulabgängern Hinweise zu geben, ihnen die Chancen verschiedener Ausbildungswege aufzuzeigen“, so Martin. „Nicht immer ist ein Hochschulstudium für Abiturienten der richtige und beste Weg.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird auch künftig die Berufsorientierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fördern. In den Jahren 2020 und 2021 stehen jährlich jeweils bis zu 3 Mio. Euro für außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Land beabsichtigen ihre Förderkooperation auch künftig fortzusetzen. Die Landesregierung hat für die nächste Förderperiode des ESF 9 Mio. Euro für die Kofinanzierung dieser-Maßnahmen eingeplant. Somit stünden zusammen mit den BA-Mitteln bis 2027 insgesamt rund 18 Mio. EUR für außerschulische Projekte der Berufsorientierung zur Verfügung.

Darüber hinaus wird die Überbetriebliche Ausbildung auch weiterhin gefördert. Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Bildungsministerium Maßnahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Handwerkskammern und ihrer Partner mit rund 1,8 Mio. EUR pro Jahr aus ESF-Mitteln.

Damit leistet das Land seit Jahren verlässlich und auch künftig einen hohen Beitrag zur Entlastung der Handwerksbetriebe bei der beruflichen Erstausbildung. Die Landesregierung plant auch in der neuen ESF-Förderperiode 2021-2027 die Handwerksausbildung im Rahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu unterstützen.

Campus der Generationen

Schwaan – Nach zwei Jahren Bauzeit ist in Schwaan (Landkreis Rostock) ein Campus der Generationen entstanden. Der Neubau grenzt direkt an die Regionalschule. Hier sind neben der Schule die Bibliothek, der Jugendclub sowie der Bürger- und Seniorentreff unter einem Dach untergebracht. Den Mittelpunkt des Gebäudes bildet eine Mensa, die nicht nur der Versorgung der Schüler dient, sondern auch als Mehrzweckhalle fungieren kann.

Das Innenministerium unterstützt das rund 4,5 Mio. Euro teure Projekt mit einer Sonderbedarfszuweisung i.H.v. rund 185.000 Euro und hat nun der Stadt einen Bewilligungsbescheid übersandt.

„Wir haben es hier also mit einem gelungenen Gemeinschaftswerk zu tun, von dem Schüler, Lehrer, Kinder, Jugendliche und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen profitieren. Durch die Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten wird das Miteinander aller Bevölkerungsschichten der Kommune und der angrenzenden Gemeinden nachhaltig gefördert“, so Innenstaatssekretär Thomas Lenz.

Ehemalige Kaserne „Mecklenburgische Schweiz“

Stavenhagen – In Stavenhagen wird im Ortsteil Basepohl (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) die ehemalige Kaserne „Mecklenburgische Schweiz“ weiter erschlossen. „Mit dem nun geplanten Vorhaben erfolgt der abschließende Lückenschluss auf dem ehemaligen Kasernengelände. Damit werden die Voraussetzungen für Industrieansiedlungen weiter verbessert. Es ging seit 2001 mit der Umwandlung der Militärliegenschaft Stück für Stück vorwärts, nunmehr steht der letzte Schritt an“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Das Vorhaben befindet sich auf der vollständig aufgegebenen Bundeswehrliegenschaft Kaserne „Mecklenburgische Schweiz“ mit einer Größe von insgesamt ca. 480 Hektar. Vor Ort kann mit dem Vorhaben die Planstraße 3 ausgebaut und der Neubau der Planstraße 4 (zweiter Bauabschnitt) von der ehemaligen Hauptwache bis zum bereits im ersten Bauabschnitt realisierten Knotenpunkt mit der Planstraße 5 erfolgen. „Hierzu zählen auch der Bau von Zufahrten und einem Gehweg sowie das Verlegen von Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen. Des Weiteren ist die Verbindungsstraße zwischen den ehemaligen Kasernenteilen der Kaserne ´Mecklenburgische Schweiz´ sowie ´Lützow-Kaserne´ für den öffentlichen Verkehr zu ertüchtigen“, so Glawe weiter.

Die 1. Phase der Konversion am Standort Stavenhagen-Base­pohl ist im Jahre 2011 erfolgreich und beispielgebend für andere Konversionsstandorte abgeschlossen worden. „Die im ersten Bauabschnitt erschlossenen Flächen des nördlichen Teils sind vollständig vermarktet. Firmen haben sich angesiedelt, Arbeitsplätze sind entstanden“, sagte Glawe.

Alle Flächen wurden an insgesamt sieben Investoren verkauft, u. a. an die Firma Viebahn – Stahl- und Metallbau GmbH sowie für die Errichtung eines Bio-Mischfutterwerkes. Seit 2012 konzentriert sich die Stadt auf die 2. Phase der Konversion an diesem Standort. Im südlichen Teilbereich der Kaserne erfolgten in den Jahren 2017 bis 2019 die öffentliche Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes sowie der Ausbau des Knotenpunktes an der B194. Ausgenommen davon war der Bereich, der vorübergehend zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde.

Die Gesamtinvestitionen für die nunmehrige Erschließung belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 2,2 Millionen Euro. Seit 2001 wurden aus Mitteln der GRW für Infrastrukturmaßnahmen am Konversionsstandort Stavenhagen-Basepohl rund 9,3 Millionen Euro (inklusive des aktuellen Zuwendungsbescheides) zur Verfügung gestellt.

„Das in Stavenhagen erstmalig angewandte Modell der ´gleitenden Konversion´ – welches bei noch laufendem Bundeswehrbetrieb eine Überplanung und Ausgliederung von Teilbereichen ermöglichte – hat bundesweit für Anerkennung gesorgt. Wir werden auch künftig Maßnahmen der Konversion im Land unterstützen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Zuckerfabrik erhält Zuschuss

Anklam – Für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in der Zuckerfabrik Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält die „Cosun Beet Company“ einen Zuschuss in Höhe von 36.955 Euro. Die Firma produziert Weißzucker, Bioethanol, Biomethan und Nebenprodukte aus der Zuckerrübe. Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 181.956 Euro.

Die Beleuchtungsanlagen in der Zuckerfabrik sind auf dem Stand Anfang der 1990er Jahre und sollen bis 2022 erneuert werden. Derzeit sind hauptsächlich Natriumdampf-  bzw. Leuchtstofflampen im Einsatz. Diese sollen auf LED-Technik umgerüstet werden. Ziel ist es, den Energieaufwand und die Betriebskosten wesentlich zu senken und damit neben der Kostenreduzierung auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten.

Durch diese Maßnahme können jährlich knapp 210.000 Kilowattstunden Strom und ca. 111 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Die Zuckerfabrik ist aktiver Partner im Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“  http://www.gruene-gewerbegebiete.de/.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Schwerin – Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat als wichtiger Baustein der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt, auch wenn bei vielen Leistungsberechtigten und in Teilen der Gesellschaft weiterhin Vorbehalte bestehen. In einigen Teilbereichen besteht gesetzlicher Änderungsbedarf.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsicherung so weiterzuentwickeln, dass die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts verstärkt berücksichtigt werden, dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen optimiert werden. Manche der vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden. Folgende Punkte, die dabei berücksichtigt werden sollen, stellen die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister vor:

  • Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker:

Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Ich finde es wichtig, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ergänzt und weiterentwickelt wird: die Leistung und Lebensleistung der Menschen muss verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb sollten die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker erhöht werden. Das könnte einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten. Dies muss sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken.“

  • Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe betont: „Wir müssen den Bürgern und Bürgerinnen die Angst nehmen, dass ihre bisherige Lebensleistung bei der Beantragung von SGB II-Leistungen nicht berücksichtigt wird. Das Vermögen von Leistungsberechtigten, die zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder selbstständig waren, muss stärker geschützt werden. Dafür wollen wir den Vermögens-Grundfreibetrag erhöhen, damit sich Vorsorge und Sparen lohnt. Hierfür müssen nachvollziehbare und gerechte Lösungen gefunden werden.“

Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen. Das ist nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen. Deswegen fordern wir einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“

  • Ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte ihr erspartes Altersvorsorgevermögen vor Eintritt in den Ruhestand veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir sollten selbstgenutztes Wohneigentum erhalten – ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Darum sollte der Freibetrag für Wohneigentum im SGB II gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und nicht nur in großen Ballungszentren herrscht vielerorts Wohnungsnot. Auch deshalb sollten Menschen, die ihr erarbeitetes Vermögen in Wohneigentum investiert haben, nicht schlechter gestellt sein.“

  • Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen:

Alle vier Ministerinnen und Minister betonen auch die Bedeutung der Sanktionsregelungen. Die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regelungen sind aufzuheben. Zugleich müssen zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen geschaffen werden, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen.

Schulcampus Zarrentin

Zarrentin – Am Donnerstag überreichte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro an Zarrentins Bürgermeister, Klaus Draeger, für den Neuen Schulcampus.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung der Grundschule und des Horts. Die Gesamtkosten für dieses Teilprojekt belaufen sich auf rund 8,8 Millionen Euro. Der heutige Zuwendungsbescheid beinhaltet Städtebaufördermittel. Der Anteil der Kommune beläuft sich auf rund 2,7 Millionen Euro.

Es entstehen zehn Klassen- sowie sieben Gruppen- und weitere Fachräume. Für den Hort sind vier Gruppenräume und ein Bewegungsraum vorgesehen. Wenn alles fertig ist, können rund 270 Kinder unterrichtet und 80 Kinder im Hort betreut werden. Auch der Verwaltungstrakt befindet sich in dem neuen Schulgebäude. Dort sind Lehrpersonal und die Gesamtschulleitung untergebracht. Der Schulcampus soll 2023 fertiggebaut werden.

„Der Ausbau der Kinderbetreuung und der Bildungsinfrastruktur sind für uns seit Jahren Eckpfeiler für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Investitionen wie diese sind wichtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Das stärkt den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und bildet damit das Fundament für die Zukunft des ländlichen Raumes“, sagte der Minister.