CeresAward 2020 vergeben

Schwerin – Beim diesjährigen CeresAward ist Torsten Roder aus Behren-Lübchin bester Schweinehalter geworden. Torsten Roder bewirtschaftet mit seinem Bruder Holger in der Armin Roder & Söhne GbR einen Ackerbau- und Schweinezucht- und –mastbetrieb.

Für seine selbst gezüchteten Mecklenburger Strohschweine hat er eine eigene Vermarktungsschiene für Gourmets aufgebaut. Die Schweine werden in Tiefstreu gehalten und über ein Markenfleischprogramm vermarktet.

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gratuliert dem Preisträger herzlich: „Ich freue mich riesig, dass Herr Roder gewonnen hat. Sein Projekt Strohschwein wird durch das Landwirtschaftsministerium seit Jahren forciert und versucht weiter zu entwickeln u.a. durch zahlreiche von hier initiierte Gespräche mit den Marktpartnern.

Die Weiterentwicklung des Betriebes durch den Bau eines Tiefstreustalls wurde durch Investitionsförderung unterstützt“, so Backhaus.

Der Minister hat die Leistungen von Torsten Roder, der auch der langjährige Vorsitzende des in MV ansässigen Hybridschweinezuchtverbandes ist, schon früh anerkannt und ihm den Tierzuchtpreis 2014 verliehen.

Initiator des CeresAward ist „agrarheute“ einer der führenden überregionalen Fachtitel für Landwirte des dlv Deutschen Landwirtschaftsverlages.

Der CeresAward prämiert jährlich außergewöhnliche Leistungen der Landwirte in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland in zehn unterschiedlichen Kategorien. Die Auszeichnung bietet eine öffentlichkeits­wirksame Plattform, um die Fähigkeiten und das Engagement der Landwirte hervorzuheben, innerhalb der Landwirtschaft und darüber hinaus.

Jährlich können sich Betriebe in 10 Kategorien bewerben. Eine Jury wählt jeweils 3 Bewerber je Kategorie in eine Shortlist. Aus diesen wird dann der jeweilige Gewinner ausgewählt.

2019 waren Dagmar und Ulrich Söhnholz aus Neubukow Finalisten in der Kategorie Schweinehalter.

2016 gingen Michael und Andreas Kühling, ebenfalls Schweinehalter, in der Kategorie Manager als Sieger hervor.

Nachtfrost am Wochenende

Winterdienst im Land gut vorbereitet / noch Straßenwärter-Ausbildungsplätze frei

Schwerin – Auf die für das Wochenende angesagten ersten Nachtfröste sind die Meistereien der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns gut vorbereitet.

„Die sieben Autobahn- und 24 Straßenmeistereien haben bereits Anfang November ihre Winterdienstprüfung abgeschlossen. Zudem sind in der gesamten Straßenbauverwaltung des Landes seit langem die Winterdiensteinsatzpläne aufgestellt, um jederzeit auf Schlechtwetterlagen reagieren zu können“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel.

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist für den Winterdienst auf rund 580 Kilometern Bundesautobahn, über 1.900 Kilometer Bundesstraße und mehr als 3.300 Kilometern Landesstraße zuständig. 770 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meistereien sind hierfür im Schichtbetrieb im Einsatz: die Autobahnmeistereien bei Bedarf mit drei Schichten rund um die Uhr, die Straßenmeistereien können ab 3.00 Uhr ihren Einsatz beginnen, so dass bis 06.00 Uhr die Straßen geräumt oder gestreut werden. Wenn nötig, gewährleistet eine zweite Schicht den Winterdienst bis 22 Uhr. Insgesamt stehen dazu 438 Fahrzeuge verschiedenster Bauart für den Winterdienst zur Verfügung, 199 eigene Streu- und Räumfahrzeuge sowie 239 Fahrzeuge von Vertragspartnern.

Mehr als 36.000 Tonnen Streusalz sind in Hallen und Silos eingelagert. Die Meistereien haben zudem laufende Lieferverträge, sodass sie bei Bedarf jederzeit Nachschub abrufen können. Auch 140 Kilometer Schneezaunmaterial stehen bereit.

Ihre Daten beziehen die Autobahn- und Straßenmeistereien vom Deutschen Wetterdienst und lokalen Messstationen im Land. Kündigt sich eine Schlechtwetterfront an, rückt der Winterdienst aus, um möglichst schon vor dem Eintreffen der Wetterlage auf der Straße zu sein. Wetterlagen lassen sich jedoch nicht immer eindeutig vorhersagen und können lokal heftiger ausfallen als angekündigt. Die Meistereien fahren daher regelmäßig ihren Einsatzbereich ab, um auf diese Situationen schnellstmöglich reagieren zu können.

Die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet auch im Jahr 2021 wieder Straßenwärter aus. Zum Ausbildungsbeginn am 1. September 2021 stehen 17 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember dieses Jahres. Bewerbung zur Straßenwärterausbildung bis 31.12.2020

Förderung für Gesundheitshaus Warin

Warin – Das Gesundheitshaus Mühlenbruchsche Schenkung Warin gehört zu den elf Siegervorhaben im Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“. Das Projekt wird mit 750.000 Euro LEADER-Mitteln bezuschusst, was eine Gesamtinvestition von 1,1 Millionen Euro ermöglicht.

Anlässlich der Förderung erklärt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Die Stadt Warin ist ein klassisches Beispiel für eine drohende medizinische Unterversorgung im ländlichen Raum. In den nächsten fünf bis zehn Jahren werden drei von vier Allgemeinärzten aus Altersgründen ihre Praxen schließen. Die Mühlenbruchsche Schenkung ist wie gemacht für ein Gesundheitshaus. Waren doch in der Vergangenheit in dem heute unter Denkmalschutz stehenden Gebäude schon immer soziale Projekte ansässig, etwa ein Armenhaus, eine Flüchtlingsunterkunft oder eine Pflegeeinrichtung.“

Im Keller des komplett barrierefreien Gebäudes sind ein Sanitätshaus sowie Lager- und Technikräume vorgesehen. Für das Erdgeschoss ist eine Tagespflege angedacht. Die derzeit 250 Quadratmeter große Fläche soll auf 300 Quadratmeter erweitert werden.

Im ersten Obergeschoss soll eine Allgemeinarztpraxis entstehen. Möglich ist auch eine Gemeinschaftspraxis. Die Erweiterungsflächen, etwa zusätzliche Untersuchungs- und Sprechzimmer, können Fachärzte tageweise nutzen. Durch die Digitalisierung aller Räume könnten die Anmeldung und das Wartezimmer tageweise für eine Facharztsprechstunde oder zukünftige Telemedizinplätze mitgenutzt werden.

Zudem interessiert sich eine Ergotherapie für die Räumlichkeiten, auch eine Physiotherapie ist denkbar.

Das Dachgeschoss ist nicht von der Förderung betroffen. Jedoch interessiert sich ein Zahnarzt für den Kauf der Räume. Alternativ könnten auch zwei bis drei Wohnungen entstehen.

„Ziel ist es, mit der Umsetzung des Vorhabens den sozialen Gedanken der Familie Mühlenbruch in dem Gebäude wieder aufleben zu lassen und mit der medizinischen Nutzung dauerhaft zu etablieren“, sagt Minister Backhaus.

Seit 2016 flossen insgesamt rund 3,1 Millionen Euro aus der Integrierten ländlichen Entwicklung sowie LEADER-Mittel in die Kleinstadt Warin. Dadurch wurden Gesamt­investitionen in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro ermöglicht.

Johannes Mühlenbruch hat von 1907 bis 1909 die Mühlenbruchsche Schenkung erbaut. In der linken Hälfte des Hauses richtete er ein Wohnhaus für seine Familie ein. In der rechten Hälfte eröffnete er ein Armenhaus, in dem die Ärmsten der Stadt Warin eine Unterkunft und Essen bekamen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Armenhaus zu einem Auffanglager für Flüchtlinge. Nach 1945 überschrieb Johannes Mühlenbruch sein Haus der Stadt. Das Ehepaar Frehse ließ daraufhin ein Feierabendheim errichten. Seit 1972 entwickelte sich das Haus mehr und mehr zu einer Pflegeeinrichtung. Bis zu 52 Bewohner lebten dort.

Das Haus in der Mühlenbruchstraße, das sich seit dem 1. Januar 1993 in Trägerschaft des Diakonievereins Güstrow e.V. befand, konnte die Auflagen des Bauordnungsamtes nicht mehr erfüllen. Es entsprach auch nicht mehr der Heimmindestbauverordnung. Daher wurde es am 31. August 2002 geschlossen. Seither steht es leer.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zu diesem Wettbewerb im August 2019 aufgerufen. Die ersten elf Vorhaben der so entstandenen Rangliste können im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets, 6 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), eine Zuwendung erhalten.

Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei zehn Prozent der bewilligten Fördersumme durch eine nationale Kofinanzierung zu erbringen ist.

Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro.

Neues Kabinettsmitglied ernannt

Der Minister für Inneres und Europa Torsten Renz

Der Minister für Inneres und Europa Torsten Renz

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Torsten Renz zum neuen Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern ernannt.

Torsten Renz wurde am 13. August 1964 in Güstrow geboren. Nach dem Besuch der Polytechnischen Oberschule absol­vierte er eine Berufsausbildung mit Abitur zum Maschinen- und Anlagenmonteur und anschließend 18 Monate seinen Grundwehrdienst. Von 1986 bis 1991 studierte er an der Technischen Universität „Otto von Guericke“ in Magdeburg und arbeitete anschließend bis 2002 als Berufschullehrer (Dipl.-Ing.-Pädagoge).

Von 2002 bis 2006 war Torsten Renz Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommern und arbeitete im Anschluss daran von 2007 bis 2009 als Referent im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Seit Juli 2009 ist er wieder Mitglied des Landtags, von 2011 bis 2016 Stellvertretender Fraktions­vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion M-V. Von September 2016 bis Februar 2020 war Torsten Renz Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagfraktion M-V, von Februar bis November 2020 ihr Fraktionsvorsitzender.

Seit 1999 ist Torsten Renz Mitglied der Stadtvertretung Güstrow, von 1999 bis 2011 war er Mitglied des Kreistages Güstrow, seitdem ist er Mitglied des Kreistages Landkreis Rostock. Seit Oktober 2013 ist er Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Landkreis Rostock. Von 2010 bis 2020 war er Vorsitzender des Güstrower Sportclubs 09 e.V.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Minister für Inneres und Europa Torsten Renz und wünsche ihm für seine vielfältigen Aufgaben viel Kraft und Erfolg. Polizei, Feuerwehren, Kommunen und die Bekämpfung von Extremismus bleiben auch künftig wichtige Themen der Landesregierung.“

Bessere Bezahlung von Pflegekräften

Schwerin – Die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (ASMK) die große gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben.

Für die Leistung in der Corona-Pandemie, die Übernahme von Verantwortung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen sowie der Betreuung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gebührt allen Pflegekräften und Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe höchste Anerkennung, heißt es in einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, der einstimmig von der ASMK beschlossen wurde.

„Die Systemrelevanz zeigt sich in der Corona-Krise besonders eindrucksvoll und muss eine höhere finanzielle Wertschätzung zur Folge haben“, verdeutlichte Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss das Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns.

„Einmalige Sonderzahlungen können dabei nur ein erster Schritt sein. Die Beschäftigten in der Pflege und der Eingliederungshilfe haben eine dauerhaft bessere Bezahlung verdient, die durch eine flächendeckende Tarifbindung erfolgen sollte“, betonte Voss in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Stefanie Drese.

Für den Bereich der Pflege ist damit konsequenterweise die dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und insbesondere ihrer Finanzierung zu verbinden, so Voss.

Einen ganz besonderen Dank richtete die ASMK mit ihrem Beschluss zudem an die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Voss: „Es ist insbesondere deren Verdienst, dass sich in Zeiten eines mehrwöchigen stark eingeschränkten Betriebes von Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten und Tagesgruppen für Menschen mit Behinderungen der ganz überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderungen gut versorgt und betreut wusste.“

Die ASMK fand in diesem Jahr am 26. November als Videokonferenz statt.

Förderung der Schulinfrastruktur

Schwerin – Die Vorhaben für das Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ stehen fest. „Die Mittel aus dem Programm werden für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt. Der Fördertopf ist für Schulen, die im Rahmen der bislang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum. In einigen Fällen sind aufgrund von wachsenden Schülerzahlen bauliche Veränderungen notwendig oder die Gebäudesubstanz wird den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht. Im Ergebnis werden die Bedingungen für Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert. Die Schule wird zukunftsfähig gemacht. Das ist gerade für Standorte in der Fläche von erheblicher Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die Schulträger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren waren aufgerufen, bis Anfang Oktober ihre Projektvorschläge einzureichen. Für 2020 umfasst das Programm ein Volumen von 20 Millionen Euro. „Das Programm wird auch im kommenden Jahr in selber Höhe fortgesetzt“, so Glawe weiter. Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt.

Geplante Vorhaben im Überblick
Teilerweiterung und Sanierung Regionalen Schule Domsühl

Die Regionale Schule in Domsühl (Landkreis Ludwigslust-Parchim) im Parchimer Umland soll teilerweitert und saniert werden. Gegenwärtig besteht die Regionale Schule aus einem zweigeschossigen Hauptgebäude sowie drei Containerbauten, die Grundschule, Hort und Orientierungsstufe nutzen. Darüber hinaus gibt es für den Sportverein und den Schulclub einen L-förmigen Barackenbau. Vorgesehen ist unter anderem der Rückbau der Container. Ein zweigeschossiger Ergänzungsneubau in direkter Verbindung zum Hauptgebäude soll neu entstehen. Das Hauptgebäude wird in Bezug auf bau- und brandschutztechnische Anforderungen angepasst. Der Ostgiebel des Hauptgebäudes sowie das Treppenhaus werden saniert. Darüber hinaus besteht ein hoher Sanierungsbedarf beispielsweise bei Elektro, Heizung und Sanitär. „Das Vorhaben ist zwingend zur Sicherstellung des Schulbetriebs notwendig. Alle Gebäude sind stark sanierungsbedürftig, die Nutzungsdauer der Container ist überschritten und die Räumlichkeiten sind nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Nach Fertigstellung kann auch ein verbesserter zentralisierter Schulbetrieb erfolgen“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Baubeginn soll im Sommer 2021 erfolgen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 4,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ mit voraussichtlich knapp 3,7 Millionen Euro.

Erweiterungsneubau der Regionalen Schule in Neukloster

Die Regionale Schule Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg) befindet sich derzeit in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem 19. Jahrhundert. Durch das große Einzugsgebiet werden momentan Schüler in 17 Klassen unterrichtet. Die durch die vorhandenen Räumlichkeiten begrenzten Flächen sind für den jetzigen sowie weiter steigenden Bedarf nicht ausreichend. „Aus diesem Grund soll die Ganztagsschule um einen Neubau erweitert werden. Zwischen beiden Gebäuden ist ein Verbindungsbau geplant, der auch die barrierefreie Erschließung ermöglicht. Dieser trägt mit seiner gläsernen Fassadengestaltung straßenseitig sowie der halbrunden Form auf der straßenabgewandten Seite zu einem architektonischen Gesamtbild von alt und neu bei. Während der Bauphase zur Errichtung des Neubaus soll die weitere Nutzung des Bestandsgebäudes ermöglicht werden, so dass keine Zwischenlösung geschaffen werden muss“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Neubau selbst erscheint in einfacher Kubatur und moderner zeitgemäßer Gestaltung.   Die Außenanlagen werden entsprechend als Eingangsbereich Neubau/Verbinder sowie Fluchtweganpassung im Bereich des Bestandsgebäudes mit Pflasterung, Treppen- und Rampenanlagen sowie Bepflanzung und Außenmöblierung ausgeführt. Neu gewonnene Klassenräume werden mit Mobiliar und moderner Technik ausgestattet.

Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022 sein. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 10,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit 5,0 Millionen Euro.

Europaschule in Rövershagen erhält Ersatzneubau – erster Schritt hin zum Campus Kooperative Gesamtschule

Die Europaschule in Rövershagen (Landkreis Rostock) ist eine kooperative Gesamtschule, in der Schüler der Klassen 5 bis 12 unterrichtet werden. Die Jahrgänge der 5. bis 10. Klasse sind aktuell vierzügig mit jeweils zwei Klassen in den Bildungsgängen der Regionalen Schule und des Gymnasiums. Gemäß Schulentwicklungsplan des Landkreises ist eine Kapazitätserweiterung von derzeit ca. 640 auf insgesamt 780 Schüler geplant.

Die Regionale Schule hat verschiedene Schäden und Mängel an den unterschiedlichen Gebäudeteilen des Schulkomplexes, wie unter anderem Risse an tragenden Wänden und Decken. Weiterhin weisen zahlreiche Schäden an Wänden und Fußböden auf mangelnde horizontale und vertikale Abdichtungen hin. Zusätzlich ergeben sich auch Mängel im Brandschutz. Im Ergebnis einer Schadensanalyse wird der Rückbau des Schulkomplexes empfohlen.

Der Schulträger plant im Zeitraum bis 2022 die Errichtung eines Ersatzneubaus in Modulbauweise. „Der bauliche Zustand der bestehenden Schule zeigt auf, dass das Vorhaben zur Sicherstellung des Schulbetriebs erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Bedarf für mehr Plätze an der Schule gegeben. Die Schülerzahlen wachsen stetig. Der Neubau ist der erste Schritt hin zum Campus der Kooperativen Gesamtschule“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

In späteren Bauabschnitten werden zwei weitere neue Schulgebäude errichtet, deren bauliche Anbindung mit dem Modulbau über ein gemeinsames Foyer erfolgt. Nach dem Abbruch des jetzigen Gebäudebestandes erfolgen weiterhin der Neubau einer Förderschule für geistige Einschränkungen, einer Sporthalle und die Gestaltung der Campus-Freiflächen.

Der Baubeginn soll im Sommer des kommenden Jahres sein.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 15,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit rund 1,3 Millionen Euro.

Sanierung, Umbau, Erweiterung der Grundschule am Friedensring in Wittenburg

In Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird die Grundschule am Friedensring saniert, umgebaut und erweitert. Geplant ist es, die derzeit zweizügige Schule vierzügig auszubauen. „Es gibt dringenden Bedarf bei der Aufnahmekapazität der Schüler. Hier ist die Nachfrage deutlich größer als das vorhandene Angebot“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Das Vorhaben soll in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Das zweigeschossige Bestandsgebäude wird einen Ergänzungsanbau an der Westseite erhalten. Auch das Bestandsgebäude soll saniert werden, das Artrium wird überdacht. Es entsteht ein zentraler Versammlungs- und Essenraum. Darüber hinaus sind Grünanlagen geplant.

Der Baubeginn soll im Sommer 2021 erfolgen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 12 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit 5,0 Millionen Euro.

Jördenstorf erhält Schulneubau

In Jördenstorf (Landkreis Rostock) soll die Johann-Heinrich-von-Thünen-Schule einen Ersatzneubau erhalten. Das durch die Grundschule am Außenstandort Matgendorf genutzte Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig. „Es bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel, Fluchtwege sind nicht den Vorschriften entsprechend vorhanden. Die benötigten Mindestraumflächen sind für die Schülerzahl nicht mehr ausreichend und auch durch Umbaumaßnahmen nicht erfüllbar. Der geplante Neubau ist als energiesparender und klimaregulierender Bau in gerundeter Form mit wandelbarer Mehrzwecknutzung geplant. So ist es möglich, Raumgrößen und -strukturen bei Bedarf mit geringem baulichen Aufwand zu verändern beziehungsweise anzupassen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Baubeginn ist für Sommer 2021 vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10,3 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit 5,0 Millionen Euro.

Kindergeld und Freibeträge steigen

Berlin – Heute hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

Es erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat – beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.

Bei der Besteuerung von Familien muss ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Dies wird durch Freibeträge für Kinder oder durch Kindergeld sichergestellt. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, aufgrund dessen der Gesetzgeber die Höhe des Existenzminimums einschätzen kann.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und kann dann am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

Minister schlägt ersten Christbaum

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute die Vorweihnachtszeit eingeläutet. In der landeseigenen Baumschule in Gädebehn bei Schwerin schlug er den ersten Weihnachtsbaum.

Bei dem Termin lobte der Minister ausdrücklich die Arbeit der dortigen Forstexperten: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Weihnachtsbaum zu erzeugen. Hier werden die Bäume noch per Hand gepflegt. Und das ganz ohne Pflanzenschutzmittel und zusätzlichen Dünger. Darauf bin ich sehr stolz.“

Der Minister bat aus diesem Anlass aber auch um Mithilfe bei den Covid-19-Schutzmaßnahmen: „Wir stecken aktuell in einer sehr angespannten Situation und Weihnachten steht vor der Tür. Ich bitte deshalb eindringlich alle Menschen, nach Kräften mitzuhelfen, dass sich die Lage bis dahin entspannt und wir mit unseren Familien ein besinnliches Fest erleben können.“

Die Landesforstanstalt MV verkauft jährlich zwischen 23.000 und 26.000 Weihnachtsbäume und ist damit einer der größten Anbieter im Land. Die Bäume können sowohl auf Weihnachtsbaummärkten als auch in Einrichtungen der Landesforst erstanden werden.

Zudem wird es in diesem Jahr wieder traditionell die Möglichkeit geben, seinen Baum auch bei den Forstämtern selbst zu schlagen. In den letzten Jahren erfreute sich diese Möglichkeit besonders bei Familien großer Beliebtheit. Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch in diesem Jahr aus Sicherheitsgründen auf eine Verköstigung vor Ort verzichtet.

Die lokal produzierten Bäume der Landesforstanstalt sind aufgrund kurzer Transportwege und der nachhaltigen Aufzuchtmethoden klimaneutral. Ein zur Futter- oder Möbelproduktion genutzter Baum weist sogar eine negative Klimabilanz auf (je nach Szenario -0,5 bis 3,0 kg C02). Der überwiegende Teil der verkauften Bäume sind Nordmanntannen im Alter von 6 bis 10 Jahren.

Landwirtschaftsbetrieben helfen

Schwerin – In Vorbereitung auf eine Videokonferenz am 27. November von Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit den Agrarministern der Länder hat sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwochnachmittag per Telefon­konferenz mit Vertretern von Viehhalterverbänden über die Lage der Betriebe bei der Schweine-, Geflügel-, Rind-, Schaf- und Geflügelhaltung sowie erforderliche Hilfen verständigt.

„Die Lage ist dramatisch. Da sind wir uns mit den Verbänden einig. Es sind sofort und unbürokratisch Hilfen notwendig, die wir als Länder nicht leisten können. Ich sehe den Bund in der Pflicht“, sagte der Minister. „Es kann nicht sein, dass zahlreiche Wirtschaftszweige wegen der Corona-Pandemie Milliardenhilfen bekommen, aber die Landwirtschaft, deren Betriebe sich ebenso unverschuldet in einer katastrophalen Situation befinden, überhaupt nicht erwähnt wird. Die hohen Infektionszahlen und die damit verbundene Schließung von Schlachthöfen hat dazu geführt, dass sich ein gewaltiger Schlachtstau angesammelt hat.“

„Verschärft hat sich die Situation jetzt zusätzlich durch ASP und die Geflügelpest. Der Export von Schweinefleisch in Drittländern ist komplett zusammengebrochen. In Deutsch­land selbst sinkt die Nachfrage nach Fleisch. Der Schaden für die Schweinehalter wird in Deutschland aktuell auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Kein Tierhalter kann derzeit kostendeckend produzieren. Weder beim Schweinefleisch noch beim Geflügel oder bei der Milch“, kennzeichnet Backhaus die Situation. „Wir brauchen schnelle Hilfen, um die Liquidität in den Betrieben zu verbessern. Hier ist der Bund gefragt!“, schlussfolgert er.

„Wir als Land setzen alles daran, die EU-Direktzahlen noch vor Weihnachten auszuzahlen“, sagte Backhaus. „Das sind insgesamt 350 Mio. Euro. Und das ist die beste Liquiditäts­spritze, die wir leisten können. Aber diese Mittel sind bei den Landwirten bereits fest gebunden und können den zusätzlichen Bedarf nicht abdecken. Deshalb müssen auch die Landwirte von zusätzlichen Corona-Programmen profitieren“, so Backhaus

Neben Finanzhilfen sind auch rechtliche Grundlagen erforderlich, um die Schweinebestände abzubauen. „Das 300 Millionen Euro-Programm des Bundes zur Verbesserung des Tierwohls sollte mindestens bis Ende 2022 gestreckt werden. In der jetzigen Situation können die Tierhalter nicht an Investitionen denken. Wir brauchen ein klare Perspektive für die Zukunft. Sonst gehen mit der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren.“