Angeblich „verschwundene Kalaschnikow“

Statement des Innenministeriums zur angeblich „verschwundenen Kalaschnikow“

Schwerin – Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine angeblich „verschwundene Kalaschnikow aus der Asservatenkammer des Verfassungsschutzes, „die bei einem islamistischen Attentat in Paris eine Rolle gespielt haben soll“ stellt das Innenministerium folgendes klar:

Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist nicht bewaffnet und beim Verfassungsschutz werden auch keine Waffen gelagert. Demzufolge ist auch keine Kalaschnikow AK 47 beim Verfassungsschutz verschwunden.

Dem mittlerweile ehemaligen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes MV S. wurde im Zusammenhang mit Ermittlungen des Verfassungsschutzes MV in einem Fall des Islamismus, in dem es um die Errichtung eines kaukasischen Emirates geht, von einem Dritten mitgeteilt, er (der Dritte) könne Kriegswaffen beschaffen. Dieser Aussage ist der Verfassungsschutz nachgegangen. Der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes behauptet, ihm sei zum Beweis daraufhin eine Dekorations-Waffe übergeben worden. Eine spätere Überprüfung im Landeskriminalamt ergab, dass die Deko-Waffe nicht beschussfähig war und auch nicht beschussfähig gemacht werden konnte. Die Quellenbehauptungen haben sich in Bezug auf die angebotene Waffe als völlig substanzlos erwiesen.

Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages ist über den Vorgang unterrichtet worden.

Es gab keine Kontakte des ehemaligen V-Mann-Führers S. und der Quelle zu dem 51-jährigen Montenegriner, bei dem im Landkreis Rosenheim am 5. November 2015 Kalaschnikows und Sprengstoff gefunden wurde, die nach Paris transportiert werden sollten. Dort fanden am 13. November 2015 islamistische Terroranschläge statt.

Diskussion um Düngeverordnung ist Nebelkerze

Schwerin – Der Bauernverband hat eine Großdemonstration angekündigt. Unter anderem will die Berufsständevertretung damit gegen die geplante Düngeverordnung protestieren. Dazu erklärt der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus: „Die Diskussion um die geplante Landesdüngeverordnung wird auf hohem fachlichem Niveau geführt. Der Bürger versteht in der Regel nicht, worum es dabei geht. Dabei ist es eigentlich ganz simpel: Es geht um sauberes Wasser! Gelegentlich werde ich dafür verspottet, wenn ich sage: Wasser ist das wichtigste Lebensmittel – Wasser ist Leben. Das ist die einfache Wahrheit. Ohne Wasser kein Leben – ohne sauberes Trinkwasser kein menschliches Leben.

Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Profite in einzelnen Wirtschaftszweigen zulasten der natürlichen Ressourcen gehen. Und den meisten Menschen geht das inzwischen ebenso.

Man muss nicht verstehen, wie sich Grundwasserkörper verhalten, welche Nitrifikation wo stattfindet. Es reicht, zu verstehen, dass Nitrat und Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nichts im Grundwasser zu suchen haben.

Mancher Landwirt behauptet, er sei nicht verantwortlich dafür, dass das Grundwasser unter seinem Acker belastet ist. Vielleicht hat er damit recht, weil Generationen vor ihm den schlechten Zustand herbeigeführt haben. Aber er ist jetzt verantwortlich dafür, dass sich der Zustand verbessert. Deswegen gibt es keine Alternative zu einem Düngemanagement, dass die Weichen dafür stellt, dass auch zukünftige Generationen noch sauberes Trinkwasser zur Verfügung haben. Amtliche Messungen in Frage zu stellen, Regierungen zu diffamieren oder Tatsachen zu leugnen, ist keine Lösung.

Der Bauernverband hat die Binnendifferenzierung gewünscht, wir haben sie umgesetzt.

Wenn die differenzierte Betrachtung jedoch nicht das erwünschte Ergebnis erbringt, sondern nachweist, dass die Landwirtschaft sehr wohl mitschuldig ist, nun alles infrage zu stellen, ist unredlich. Leider hat der Deutsche Bauernverband seit Jahren das Problem verdrängt. Das Gerichtsurteil von SH sollte dem Berufstand deutlich zu denken geben.

Als Landwirtschaftsminister weiß ich, dass die Branche vor bisher ungekannten Herausforderungen steht: Corona, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Klimawandel, ruinöse Erzeugerpreise. Das ist eine fatale Mischung. Deswegen setze ich mich seit Jahrzehnten dafür ein, die Landwirte zu unterstützen.

Allein in diesem Jahr erhalten 4.700 Betriebe 354,4 Mio. Euro Direktzahlungen, weitere 59,9 Mio. Euro Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen. Mehr als 8 Mio. Euro werden als Corona-Soforthilfen für die Landwirtschaft gezahlt, Investitionsförderung erfolgt in Höhe von rund 45 Mio. Euro. Zusammen fast eine halbe Milliarde Euro allein in diesem Jahr. Man kann also nicht sagen, das Land tue nichts für seine Bauern.

Aber als Umweltminister sage ich nochmals deutlich: Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Ich reiche weiterhin die Hand, um gemeinsam zu Lösungen zu kommen, die die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft schonen und gleichzeitig den landwirtschaftlichen Betrieben ein gutes Leben sichern.“

Kritik an Messstellennetz

Schwerin – Der Landesbauernverband behauptet, die neue Landesdüngeverordnung beruhe auf falschen Messergebnissen. Dem widerspricht der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Der Bauernverband ist nicht aufrichtig, wenn er immer wieder betont, die Grundwasser-Messstellen allein seien ausschlaggebend für die Gebietskulisse – also die sogenannten „Roten Gebiete“. Dabei war es gerade der Bauernverband, der darauf gepocht hat, genau festzulegen, wo erhöhte Nitratwerte im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nutzung auftreten. Dieser Aufforderung kommen wir unter anderem mit den 559 Messstellen im Land nach. Aber das Verfahren ist dreistufig.

In einem ersten Schritt werden die Nitratgehalte ausgewertet. Weiterhin werden Boden- und Wetterdaten herangezogen, um zu berechnen, wie viel Stickstoff gedüngt werden kann, damit im Bodensickerwasser nicht mehr als 50 mg je Liter Nitrat entstehen. Diese Modellrechnung wird im dritten Schritt mit der Karte verschnitten, die die tatsächlich anhand von Datensätzen aus landwirtschaftlichen Betrieben gedüngten Stickstoff­mengen landesweit ausweist.

Dieses Verfahren ist mehrfach mit den Vertretern des Berufsstandes erörtert worden. Durch die zweifache Binnendifferenzierung hat das Land in Richtung Verursachergerechtigkeit viel erreicht. Im Vergleich zur Gebietskulisse der Düngelandesverordnung 2019 hat sich in MV die Gebietskulisse um 30 % verringert. Das heißt, mit Stand 25.11.2020 sind rund 181.000 ha in 4.533 Feldblöcken als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen.

Doch auch wenn 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Nitratbelastet sind, 87 Prozent sind es nicht – hier gibt es keine Einschränkung durch die neue Düngeverordnung. Es scheint aber so, als würde der Bauernverband erst zufrieden sein, wenn wir gar keine roten Gebiete ausweisen würden. Doch das wird nicht passieren. Ich sage, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser, ebenso wenig wie Abbauprodukte von Pflanzenschutz­mitteln. Die haben wir nämlich auch regelmäßig bei unseren Messungen finden können.
Wir brauchen aber auch keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was wir brauchen, ist ein gemeinsamer Lösungsweg. Wasser ist Leben – und wir haben nicht das Recht, auf Kosten späterer Generationen mit diesem wichtigen Lebensmittel Schindluder zu treiben. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft muss deutlich heruntergefahren werden“, so Minister Backhaus.

Der Minister weist aber darauf hin, dass es auch gemeinsame Positionen von Ministerium und Bauernverband gibt. Demnach vertreten beide die Auffassung, dass die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) keine ausreichend präzisen Anforderungen bzw. Mindeststandards für die Verwendung von Messstellen für die Gebietsausweisung vorgibt.

Auch fehlt in der AVV beispielsweise eine konkrete Vorgabe, an welchen Positionen (oben – Nitrat in der Regel noch nicht abgebaut, Mitte – Nitrat in der Regel teilweise abgebaut, unten – Nitrat in der Regel abgebaut) eines Grundwasserleiters ein Filter gesetzt sein sollte, um Nitratwerte im Grundwasser zu ermitteln.

Für Ministerium und Bauernverband ist es wichtig, mit aktuellen Daten, konkretisierten Anforderungen an die Messstellenauswahl und fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Vorgaben die mit Nitrat belasteten Gebiete noch präziser zu bestimmen. Eine weitere Präzisierung der Gebietskulisse für die roten Gebiete soll in 2021 erfolgen und zum 1. Januar 2022 berücksichtigt werden.

Minister Dr. Backhaus hat die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze schriftlich aufgefordert, die bundesweite Vereinheitlichung und Konkretisierung von bisher nicht eindeutig definierten Anforderungen an Parameter für Messstellen zu koordinieren.

Rahmen­bedingungen der Landesforstanstalt

Schwerin – Eine Gesetzesänderung soll die rechtlichen Rahmen­bedingungen schaffen, dass die Landesforstanstalt neben der Erwartung wirtschaftlichen Handelns auch zukünftig die vielfältigen Erwartungen der Gesellschaft an den Wald erfüllen kann. Forstminister Dr. Till Backhaus begründete heute im Landtag den entsprechenden Entwurf eines Änderungsgesetzes.

„Die Landesforstanstalt kann seit dem Beschluss seiner Errichtung im Jahre 2005 auf eine erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurückblicken“, sagte Backhaus. Die Anstalt habe sogar anstelle des vorherigen Zuschussbedarfs nicht unbeträchtliche Rücklagen bilden können. „Doch Erfolge sind keine Garantien für die Zukunft. Die Landesregierung hat auch die Landesforst­anstalt einer kritischen Bestandsanalyse unterzogen. Diesbezügliche Empfehlungen bilden die Grundlage für eine Reihe von Änderungen im vorliegenden Entwurf“, so der Minister.

Auf Grund der Auswirkungen des Klimawandels, ins­besondere der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen massiven Waldschäden, die zu einem Preisverfall am Holzmarkt in den letzten Jahren führten, sei beispielsweise das gesetzlich vorgegebene Ziel der Kostendeckung unrealistisch geworden. Unverzügliche Schadholzberäumung sowie Aufbau und Pflege klima­stabiler Wälder sind heute erforderlich, um den Landes­wald so zu entwickeln, dass er seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen kann.

Auch werde ein Wildwirkungsmonitoring als gesetzliche Aufgabe der Forstbehörde eingeführt. Sie ist eine Voraussetzung für weitere Maßnahmen, um eine Wilddichte zu erreichen, die eine natürliche Verjüngung der vorkommenden Hauptbaumarten ermöglicht.

Außerdem sind einige Änderungen in der Organisation der Landesforstanstalt vorgesehen. So wird die Besetzung des Verwaltungsrates so verändert, dass künftig das Land die Mehrheit der Sitze hält. Ziel ist dabei eine verbesserte Steuerung durch das Land als Eigen­tümer, um der Anstalt weitere konkrete Aufträge erteilen zu können. Auch werden Bestimmungen zur Ernennung, Auswahl, Vertretung und Beendigung der Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrates eindeutiger gefasst.

Tierschutzrecht wird transparenter

Schwerin – Eine neue Landesverordnung soll ab März 2021 die Zuständig­keiten auf dem Gebiet des Tierschutzes in Mecklenburg-Vor­pommern transparenter machen. Bisher sind die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutz­rechts im Tierschutzzuständigkeitsgesetz, in zwei Landesverord­nungen und in einer Ministerverordnung geregelt. Um diese Bestimmungen in eine einzige Landesverordnung zusammen­führen zu können, muss zuvor das Tierschutzzuständigkeits­gesetz aufgehoben werden. Den Entwurf eines entsprechenden Aufhebungsgesetzes hat Agrarminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag vorgestellt.

„Wenn zukünftig die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes für MV durch eine einzige Landesverord­nung geregelt sind, trägt dies zur Deregulierung und Transparenz der Vorschriften in Mecklenburg-Vorpom­mern bei“, sagte Backhaus. Die neue Landesverordnung werde eine bessere Übersicht über die geltenden Regelungen zu den Zuständigkeiten im Tierschutzrecht schaffen und die Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verwaltung sowie der Behörden untereinander erhöhen, so der Minister.

In die Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung würden ohne inhaltliche Veränderungen die Zuständigkeits­regelungen überführt, die bislang im Tierschutzzuständig­keitsgesetz sowie in den zwischenzeitlich erlassenen Landesverordnungen zum Tiertransport und zur Festlegung von Katzenschutzgebieten enthalten sind. Zudem werden Zuständigkeitsregelungen für europäische und bundesrechtliche Vorschriften (z. B. das Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz) aktualisiert und ergänzt.

Durch das im Jahr 2000 erlassene Tierschutzzuständig­keitsgesetz wurde der Vollzug der Aufgaben aus dem 1998 neugefassten Tierschutzgesetz des Bundes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Tierschutzrecht erfolgt organisatorisch durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Diese Aufgabenübertragung war damals verfassungs­rechtlich nur per Gesetz möglich. Erst seit Änderung der Landesverfassung im Jahre 2000 und dem Inkrafttreten des Landesorganisationsgesetzes im Jahr 2005 können diese Aufgaben auch durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung auf die Gemeinden und Landkreise übertragen werden.

Reduzierung von Plastikmüll

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute dem Landtag versichert, dass die Landesregierung die Aufgabe der Reduzierung des Plastikmüllaufkommens in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Schutz der Ostsee ernst nimmt und in vielen Punkten bereits gegensteuert. Allerdings seien die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen entweder noch so frisch, dass messbare Ergebnisse noch nicht vorliegen, oder sie sind derzeit noch in Erarbeitung bzw. Novellierung.

„Uns allen ist klar, dass wir weltweit ein Riesenproblem mit Kunststoffabfällen haben. Zu Recht beschäftigen wir uns auch hier im Landtag damit“, sagte Backhaus. Grundproblem von Kunststoffen sei ihre Langlebigkeit. Sie werden in der Umwelt kaum oder extrem langsam ab­gebaut. Deshalb sei aus seiner Sicht die Abfallvermeidung oberstes Gebot. Recycling von Kunststoffabfällen allein löse das Problem nicht.

„Entscheidend ist aus meiner Sicht die Reduzierung der Kunststoffproduktion, insbesondere der Einwegkunststoff­produktion. Ex und Hopp können wir uns nicht mehr leisten“, sagte Backhaus. Nicht umsonst habe die Umweltministerkonferenz gerade jüngst im November allein drei Beschlüsse zur Reduzierung von Plastikmüll und Ressourcenschonung gefasst. Diese Beschlüsse wurden von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Zukünftig müsse eine Kombination aus der Getrennt­sammelpflicht für Kunststoffabfälle, deren Durchsetzung durch Pfanderhebung und verbindlichen Vorgaben zur Produktgestaltung und damit auch zur Gestaltung von deren Verpackungen erfolgen. Ganz entscheidend sind dabei Vorgaben zur Recyclefähigkeit von Kunststoffen und zum Einsatz von Recyclaten in der Neuproduktion.

Backhaus machte an Beispielen deutlich, dass auch auf Ebene der Kommunen oder im Rahmen gemeinsamer Aktionspläne der Ostseeanrainer Ideen entwickelt und Maßnahmen umgesetzt werden, die den Umgang mit Einwegplastik, aber auch insgesamt zum Umgang mit Wegwerfprodukten ändern sollen. Der vom Agraraus­schuss geforderte Maßnahmenkatalog für MV sei eine Aufgabe aller Ressorts der Landesregierung. „Ich werde darauf hinwirken, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer Verantwortung im Sinne des Beschlusses des Landtags agieren werden“, versprach Backhaus.

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.

Das neue Bildungsfreistellungsgesetz eröffnet mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je – nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt geht es auch um die aktive Teilhabe an unserem demokratischen Miteinander“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.