Pause für den Kinder- und Jugendsport

Schwerin – Der Kinder- und Jugendsport ruht vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag hebt die Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen sowie für den Schwimmunterricht auf.

„Die Reduzierung der Kontakte rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ist eine wichtige Maßnahme, um im familiären Kreis sicher und besinnlich feiern zu können. Deshalb setzen wir landesweit nun auch den Kinder- und Jugendsport aus“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Dienstag.

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.

Drese: „Wenn wir jetzt ein paar Wochen unsere Kontakte drastisch einschränken, können wir im neuen Jahr die Maßnahmen früher wieder lockern. Die Sportangebote für Kinder und Jugendliche liegen mir dabei besonders am Herzen.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass Sport zu treiben, möglich bleibt und unter Einhaltung der Schutzvorschriften auch gesundheitlich förderlich ist. „Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, sofern geöffnet, allein, zu zweit oder mit weiteren Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit seinen Kindern auf der Wiese Fußball spielen, ist natürlich erlaubt“, so Drese.

Zuschuss für eine Photovoltaikanlage

Brunn – Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher in Brunn (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält das Unternehmen „Elektroblitzschutz“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 15.763,93 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 26.273,23 Euro.

Um den elektrischen Energieverbrauch zu reduzieren, plant das Unternehmen eine Photovoltaikanlage mit einer Speicherkapazität von knapp zehn Kilowattstunden in Kombination mit einem Batteriespeicher zu errichten. Ein möglicher Stromüberschuss wird ohne eine Vergütung entweder in der Batterie gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist.

Durch dieses Vorhaben können jährlich rund fünf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben

Martin: Schulen bleiben aber weiterhin offen

Schwerin – „Unsere Schulen gehören nicht zu den Treibern der Pandemie. Dennoch ist es wichtig, dass wir einen Beitrag zu den öffentlichen Kontaktbeschränkungen leisten. Auf diese Weise wollen wir gemeinsam die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ab Mittwoch erhalten alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Ich bitte alle Eltern, wenn irgend möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dort in ihren definierten Gruppen und sollen die gleichen Aufgaben bearbeiten, wie jene Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen“, so Martin.

Die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 16. Dezember 2020 im Überblick:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Die Kinder werden dann in ihrem bisherigen, gewohnten Klassenverband bleiben. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll.

Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können, müssen nicht nachweisen, dass sie in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen, und deren Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, werden gebeten, die Schule darüber rechtzeitig möglichst per E-Mail zu informieren. Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an der Schule beschäftigten Personen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Sportunterricht oder Schwimmunterricht werden nicht erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird Distanzunterricht angeboten. Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sollen entsprechend angepasst werden, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können.

„Wir werden Anfang des neuen Jahres darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar 2021 an den Schulen weitergeht. Dabei haben wir vor allem die Abschlussklassen ganz besonders im Blick. Sie müssen die Möglichkeit haben, in 2021 gut vorbereitet in ihre Prüfungen zu gehen. Deshalb ist unser Ziel, dass sie vorrangig in den Präsenzunterricht zurückkehren“, betonte Martin.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für alle Eltern die Regelungen zu Beginn der Woche auf seine Internetseite eingestellt und auch an alle Schulen zur weiteren Verteilung übermittelt.

Ausgleich bei Gewerbesteuern

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 bereits heute die Mittel überweisen können. Damit werden sicher nicht bei jeder Kommune die Sorgen um die pandemiebedingten Auswirkungen für den kommunalen Haushalt verschwinden, aber hoffentlich dennoch deutlich kleiner werden“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Mit der Beschlussfassung des Landtages zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetztes M-V (FAG MV) wurde der Weg freigemacht, um 120 Mio. Euro an die Kommunen im Land für erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen auszuzahlen. Die Mittel werden hälftig vom Bund und vom Land getragen. Das Land stellt die 60 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, konkret aus dem „MV-Schutzfonds“ bereit.

Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des Konjunkturpaketes am 4. Juni 2020 den Kommunen zugesagt, sich an der Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zu beteiligen. Im Rahmen der anschließenden Gesetzgebung wurden die Einzelbeträge nach Bundesländern und die zwingende hälftige Beteiligung der Länder festgelegt.

Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Herbst 2019 sind Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Land im Umfang von rund 120 Mio. Euro zu erwarten gewesen.

Zusammen mit den Kommunen wurde bereits im August im FAG-Beirat ein Konzept entwickelt, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden sollen. Die notwendigen Regelungen und die konkrete Höhe der Einmalzahlung 2020 sind für jede einzelne Gemeinde im neu geschaffenen § 36 Finanzausgleichsgesetz M-V geregelt.

Für das Jahr 2021 sind weitere 67 Mio. Euro zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Land zugesagt.