Ausbildung von Fallwildsuchhunden

Loppin – Gestern und heute haben in Loppin die ersten 12 Tiere ihre Ausbildung zum Fallwildsuchhund erfolgreich abgeschlossen. Die Gespanne sollen eingesetzt werden, um verendete Tiere aufzuspüren und so helfen, den Ausbruch der ASP frühzeitig zu erkennen und das Einschleppen des ASP-Virus in gesunde Bestände zu verhindern. In einer Videokonferenz dankte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Teilnehmern und dem Ausbilder für die gute und wichtige Arbeit.

„Die Bedrohungslage durch die ASP ist enorm. Wir haben unsere Bemühungen in den vergangenen Wochen daher forciert. Die Zaunbauarbeiten an der Grenze zu Polen wurden in Rekordzeit vollendet. Auch die Schwarzwild­jagd, die Fallwildsuche und damit verbundene Proben­nahmen wurde deutlich intensiviert.

Ein wichtiger Baustein dabei sind auch speziell ausgebildete Hunde für die Fallwildsuche. Sie können dort suchen, wo wir Menschen trotz modernster Technik an Grenzen stoßen. Zum Beispiel in Bereichen, die aus der Luft nicht einsehbar sind oder die bei einer Begehung nur unzureichend gründlich abgesucht werden können. (z. B. Schilf, Gräser, Farn, Sträucher, Baumverjüngung, Totholz, div. landwirtschaftliche Kulturen) Fallwildsuchhunde können in all diesen Bereichen Kadaver und auch Kadaverteile sicher finden und dem Führer verweisen. Fallwildsuchhunde sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil der Bekämpfungsstrategie gegen die ASP“, so der Minister.

Nur wenige Bundesländer verfügen bereits über eigene Kontingente, die aber hauptsächlich im eigenen Land gebraucht werden. Deshalb bauen sich einige Bundesländer – so wie jetzt M-V – einen eigenen kleinen Stamm an Suchhundegespannen auf. Die Ausbildung ist aufwendig und teuer.

„Der erste Kurs mit einer Dauer von 30 Tage kostet das Land ca. 320.000,00 Euro, also ca. 25.000,00 Euro pro Hundegespann. Der Schaden aufgrund des aktuellen ASP-Ausbruchs in Brandenburg und Sachsen wird durch den Ausfuhrstopp auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Setzt man die Kosten zueinander ins Verhältnis, ist die Hundeausbildung eine gute Investition“, so Minister Backhaus.

„Mit den gut ausgebildeten Hunden allein ist es aber nicht getan“, so der Minister weiter. „Denn es geht nicht ohne ebenso fähige Hundeführer. Hund und Führer arbeiten zusammen und sind nicht austauschbar. Die Ausbildungsplätze waren begrenzt. Wir hatten im ersten Lehrgang 13 Plätze zu vergeben. Es versteht sich von selbst, dass wir dafür eine strenge Vorauswahl getroffen haben. Wir haben uns dabei ganz bewusst auf Mitarbeiter der Landesforstanstalt, des Landes und der Landkreise beschränkt, um sicherzustellen, dass die Gespanne im Einsatzfall auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen.“

Die Hundeführerinnen und Hundeführer könnten stolz sein, auf sich selbst und vor allem auf Ihre Tiere, so der Minister. Denn Sie hätten es in die Auswahl geschafft. Und nicht nur das, Sie hätten in den vergangenen Wochen hartes Training und viele Ausbildungsstunden auf sich genommen. Kein Teilnehmer habe den Lehrgang abgebrochen.

„12 Gespanne haben nun erfolgreich ihre Prüfung ablegt. Nur eine Teilnehmerin konnte krankheitsbedingt nicht geprüft werden. Es ist geplant, dass sie die Prüfung aber mit dem zweiten Lehrgang nachholen wird. Dass der erste Lehrgang so erfolgreich verlaufen ist, haben wir natürlich nicht nur den Führern und ihren Vierbeinern zu verdanken. Dieser Erfolg geht maßgeblich auf das Konto des Ausbilders, Herrn Andreas Kiefer. Ich freue mich sehr, dass er uns auch noch für einen weiteren Kurs zur Verfügung stehen wird.

Wir machen uns den Spürsinn der hervorragenden Hunde jetzt auch im Kampf gegen die ASP zunutze. Als kleines Dankeschön haben wir eine Überraschung für Tiere. Sie bekommen nämlich ein Paket mit ganz hervorragendem Hundefutter“, verspricht Minister Backhaus abschließend.

Existenzgründerpreis für Landmolkerei

Hagenow – Der OZ-Existenzgründerpreis in der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ geht an die Landmolkerei Hagenow. Dazu gratulierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute den neuen Betreibern und übergab symbolisch das Preisgeld in Höhe von 2.000€.

Der Preis in der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ wurde vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gestiftet und soll besonders innovative Unternehmen der Nahrungsmittelproduktion ehren und unterstützen.

Aufgrund der Covid-19-Restriktionen übergab Minister Dr. Backhaus den Scheck im Rahmen einer Videoschalte an Geschäftsführer Christian Karp. Dabei lobte er das Unternehmenskonzept als besonders richtungsweisend für die Ernährungsproduktion:

„Ihr Unternehmen verbindet eine faire Preispolitik für unsere Landwirte mit ökologischer Nachhaltigkeit und verspricht hochwertige Nahrungsmittel für unser Land. Ich begrüße Ihr Projekt deshalb ausdrücklich und wünsche Ihnen größtmöglichen Erfolg“, so der Minister im Schaltgespräch.

Die Landmolkerei Hagenow ist eines von vier Unternehmen, die in diesem Jahr den OZ-Existenzgründerpreis erhalten. In der Kategorie Ernährungswirtschaft hat es sich in einer Jury-Wertung durchgesetzt. Besonders überzeugte es mit seinem Fokus auf eine nachhaltige Produktionsweise sowie auf faire Abnahmepreise für Milch.

Die Unternehmensgründer, Christian Karp, Hans-Peter Greve und Dirk Huhne, starteten die Molkerei im September 2018 in dem insolventen Milchwerk Hagenow. Mit der Landmolkerei Hagenow verarbeiten die drei Landwirte nun selbst Ihre Erzeugnisse.

MV Filmförderung

Schwerin – Am 14.12.2020 trat das Gremium der MV Filmförderung GmbH zu seiner ersten Sitzung zusammen, um über die Vergabe von Filmfördermitteln in Höhe von 1,225 Mio. Euro zu entscheiden. Dazu lagen 29 Anträge vor.

 „Die im Oktober gegründete landeseigene MV Filmförderung GmbH hat ihre Arbeit trotz der schwierigen Umstände unter Corona-Bedingungen aufgenommen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Dr. Heiko Geue. „Wir freuen uns, dass somit noch 2020 eine erste Förderrunde stattfinden konnte, um die schnelle und notwendige Unterstützung der Filmschaffenden zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern als Standort dieser wichtigen Zukunftsbranche nicht nur zu erhalten, sondern nachhaltig weiter zu entwickeln.“

Das Vergabegremium entschied sich in der Kategorie Produktionsförderung für vier Dokumentar- und vier Spielfilmprojekte, davon zwei Nachwuchsfilme.

Zur Auswahl gehören u.a. die Verfilmung des Kinderbuchklassikers ALFONS ZITTERBACKES CHAOTISCHE KLASSENFAHRT, der auf Rügen gedreht wird und die internationale Produktion LAST SONG FOR STELLA, die u.a. in Schwerin entstehen soll.

Nachwuchstalent Laura Laabs realisiert ihre historische Produktion ROTE STERNE ÜBERM FELD in Bad Kleinen und der junge Rostocker Max Gleschinski erhält eine Förderung für seinen zweiten Spielfilm BAHRI, der in seiner Heimatstadt spielt.

Mit seinem neuen Projekt DANN GEHSTE EBEN NACH PARCHIM widmet sich Dokumentarfilmer Dieter Schumann einem kleinen Provinztheater. Die CLIP Film- und Fernsehproduktion aus Stralsund erhält Förderung für ein Portrait über den Liedermacher Hans-Eckardt Wenzel.

Für die Stoffentwicklung wurden zwei Serien, sowie jeweils ein Spielfilm und ein Dokumentarfilm ausgewählt. Im Serienprojekt ALOHA ROSTOCK wird es um die Surfer-Szene von Warnemünde gehen. Der Dokumentarfilm NEULAND über Loitz wird bei der Projektentwicklung unterstützt.

Die kulturwirtschaftlich ausgerichtete Förderinstitution vergibt ihre Mittel in der Regel als erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen an hochwertige Kino- und TV-Produktionen. Kleinere Projekte und Stoff- oder Projektentwicklungen erhalten Zuschüsse. Großer Wert wird auf die Einhaltung eines Regionaleffektes in Höhe von 100 % (Fördermittel aus MV müssen im Bundesland MV ausgegeben werden) sowie auf Gendergerechtigkeit, nachhaltige Themen und Talentförderung gelegt.

Die Auswahl der besten Projekte fand unter Leitung des Gründungsgeschäftsführers der MV Filmförderung GmbH Prof. Olaf Jacobs statt.

Straßenbeleuchtung mit LED-Technik

Neukalen – Die Stadt Neukalen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) will ihre Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente und kostensparende LED-Technik umrüsten. Insgesamt werden eine Vielzahl der Leuchten ausgetauscht, Lichtmasten erneuert und zusätzlich neue Lichtpunkte errichtet. Dafür wird auch ein neues Kabelnetz verbaut und energetische relevante Schaltanlagen umgerüstet.

Gefördert wird das Vorhaben durch die Gewährung einer Kofinanzierungshilfe i.H.v. 130.000 EUR. Einen Zuwendungsbescheid übergab dafür heute Innenminister Torsten Renz an den Bürgermeister der Stadt, Herrn Willi Voß.

„Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzrichtlinie sind nach der Richtlinie zum Kofinanzierungsprogramm förderfähig, wenn sie hohe Energieeinsparungen bringen. Das ist für die Stadt Neukalen der Fall und letztendlich entlastet eine umweltschonende Beleuchtung somit auch den kommunalen Haushalt“, so Innenminister Torsten Renz.

Höheres Bußgeld für Zünden von Pyrotechnik

Schwerin – Zum diesjährigen Jahreswechsel ist das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Wer gegen diese Corona-Maßnahme verstößt, muss nun mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Es kann zwischen 50 und 1.000 Euro liegen.

Innenminister Torsten Renz: „Die Sanktionsmöglichkeiten wurden noch einmal angehoben, um ein deutliches Signal zu senden. Wer trotz aller Verbote gegen die Silvesterregelungen verstößt, tut dies bewusst. Es wird sehr breit darüber aufgeklärt und jeder kennt die Vorgaben. Diese hat die Landesregierung auch gemacht, um Menschenansammlungen, die schnell zu Infektionsherden werden können, zu verhindern.“

Aus diesem Grund soll das Bußgeld, das zunächst vorgesehen, aber noch nicht per Verordnung in Kraft getreten ist, erhöht werden.

Auch der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist in diesem Jahr verboten. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallfrösche.

Minister Renz warnte in diesem Zusammenhang auch davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken. „Das ist definitiv keine gute Idee, denn wer von einer Einkaufstour nach Deutschland zurückkommt, muss sich in Quarantäne begeben. Hinzu kommt, dass den Böllern oft die CE-Kennzeichnung fehlt, die in Deutschland erforderlich ist. Bei Verwenden solcher drohen empfindliche Strafen.“

Zugriff auf Bundesmittel

Schwerin – Das Kabinett hat heute dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Bundesländern zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zugestimmt. Digitalisierungsminister Christian Pegel, der es für Mecklenburg-Vorpommern unterschreiben wird, erklärt die Bedeutung:

„Im Rahmen seines Konjunkturpakets stellt der Bund drei Milliarden Euro zur Verfügung, mit der die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschleunigt und die föderale IT-Landschaft weiterentwickelt werden soll. Knapp die Hälfte dieser Mittel steht unmittelbar für die Umsetzung der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsdienstleistungen in Kommunen und Ländern zur Verfügung und wird auf die 14 Themenfelder des Onlinezugangsgesetzes verteilt. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommern als federführendes Bundesland im Bereich Bauen und Wohnen ins Spiel“, sagt Pegel und führt weiter aus:

„Für das Themenfeld Bauen und Wohnen sind 154,9 Millionen Euro vorgesehen – als Ausgleich für den Aufwand, mit dem das Themenfeld in Mecklenburg-Vorpommern digitalisiert und danach in den anderen Bundesländern – ebenfalls für die digitale Umsetzung der Bauantragsverfahren – genutzt wird. Aufgrund der federführenden Rolle unseres Bundeslands in diesem Themenfeld wird der überwiegende Teil dieser Mittel durch Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.“

Praktisch sieht das dann so aus: „Das Land kann im Rahmen des Themenfelds Projekte beim Bund beantragen, sofern deren Ergebnisse nach dem Einer-für-Viele-Prinzip so entwickelt werden, dass andere Bundesländer diese hinterher ebenfalls einsetzen können“, so Pegel, zugleich Bauminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Themenfeld Bauen und Wohnen gehören unter anderem digitale Baugenehmigungen, die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt werden. Die Implementierung von Anträgen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren läuft. Weitere Verfahren und Leistungen werden folgen. Mecklenburg-Vorpommern ist bereits im Gespräch mit mehreren Bundesländern wegen einer Nachnutzung.

Außerhalb des Themenfelds Bauen und Wohnen kann Mecklenburg-Vorpommern über die anderen 13 Themenfelder mittelbar von den Konjunkturmitteln des Bundes profitieren, wenn die nach dem Einer-für-Viele-Prinzip angebotenen digitalen Lösungen größtmöglich in Mecklenburg-Vorpommern nachgenutzt werden. Grundlage des Einer-für-Viele-Prinzips ist die Idee, dass sich der Bund und die 16 Bundesländer die 14 großen Themenkomplexe untereinander aufgeteilt haben und einzelne federführend für alle die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen übernehmen. „Damit wird verhindert, dass das Rad von jedem Bundesland einzeln neu erfunden wird. Das spart am Ende bei allen Geld und Zeit. Anders würden wir alle in Deutschland nicht bis Ende 2022 fertig werden können, denn die große Anzahl der Verwaltungsdienstleistungen wäre andernfalls in der Zeit nicht zu schaffen“, begründet Pegel diese in seinen Augen sinnvolle Aufteilung.

Verkehrsfreigabe

Cramoner Brücke wird für den Verkehr freigegeben

Cramonshagen – Am Freitag (18.12.2020) gibt Infrastrukturminister Christian Pegel mit Landrätin Kerstin Weiss den Ersatzneubau der Brücke in Cramonshagen, Ortsteil Cramon im Landkreis Nordwestmecklenburg für den Verkehr frei. Seit 2005 war die Brücke komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Im Februar 2020 hatten die Arbeiten für den Ersatzneubau der Brücke aus Wellstahlrohr sowie die Dammsanierung begonnen. Der Damm wurde in einer Breite von 6,75 Metern und mit einer Straßenbreite von 4,75 Metern hergestellt. Die Brücke ist 3,5 Meter breit und auf eine Tonnage von maximal 3,5 Tonnen beschränkt.

Das Infrastrukturministerium unterstützte den Landkreis Nordwestmecklenburg bei diesem Bauvorhaben mit 132.000 Euro aus dem Strategiefonds. Die Gesamtkosten für Brücke und die Dammsanierung in ihrem Umfeld betrugen rund 744.000 Euro.

Karniner Brücke

Grundlagenplanung für Reaktivierung der Bahnstrecke Ducherow – Heringsdorf beginnt

Insel Usedom – Die Deutsche Bahn hat – im Auftrag des Landes und durch dieses finanziert – in diesem Monat mit der Grundlagenermittlung für eine Reaktivierung der Bahnstrecke Ducherow – Seebad Heringsdorf einschließlich des Kernbauwerks Karniner Brücke begonnen. Damit wird die Basis für die potenzielle Wiederaufnahme einer zweiten Festlandanbindung der Insel Usedom über die Schiene geschaffen.

„Nachdem Vertreter von Deutscher Bahn, Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und Verkehrsministerium Anfang dieses Monats die Finanzierungsvereinbarung für diese Planung unterschrieben haben, bereitet die Bahn nun die Bestandsaufnahmen vor Ort vor. Sie hatte bereits – im Rahmen der Erarbeitung des Finanzierungsvertrags – die Rahmenbedingungen und konkreten Planungsleistungen mit dem Ministerium und der Verkehrsgesellschaft abgestimmt und parallel die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben”, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Für ihn ist die Wiederherstellung der Brücke Herzensangelegenheit: „Ich bin überzeugt, mit dieser zusätzlichen Verkehrsanbindung der Insel Usedom ans Festland könnten wir sie deutlich von den vor allem in den Urlaubsmonaten kaum zu beherrschenden Autokolonnen entlasten – und zugleich etwas für den Klimaschutz tun.“ Über die neu errichtete Brücke würde Usedom von Berlin aus wieder in etwa zwei Stunden mit dem Zug erreichbar. „Ich bin überzeugt, für diese schnelle Verbindung und einen entsprechend weiterentwickelten Nahverkehr auf der Insel würden viele Usedom-Liebhaber ihr Auto gern zuhause lassen und lieber bequem und zuverlässig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln reisen“, so der Minister.

Aus diesem Grund hat er sich auch nicht entmutigen lassen, als der Bund 2015 eine Aufnahme der Brücke in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und somit die Realisierung des Vorhabens ablehnte. „Mit der Grundlagenplanung, die die Deutsche Bahn jetzt in unserem Auftrag – und potenziell als künftiger Bauherr und Betreiber der Strecke – erarbeitet, wollen wir nachweisen, was die Wiedererrichtung der Strecke tatsächlich kosten und bringen würde. Ich bin zuversichtlich, dass wir darauf basierend eine Kosten-Nutzen-Rechnung präsentieren können, die eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan rechtfertigt“, nennt der Minister das Ziel der aktuellen Planung und ergänzt: „Selbstverständlich wäre sie dann auch Grundlage für die Realisierung des Vorhabens und müsste nicht nochmal gemacht werden. Das Land geht hier in Vorleistung.“ Der Landtag hatte dafür im Doppelhaushalt 2020/21 insgesamt 2,8 Millionen Euro bewilligt.

In den kommenden Wochen beginnen die ersten sichtbaren Aktivitäten entlang der Strecke, die mit der teilweisen Zerstörung der Brücke zum Ende des Zweiten Weltkriegs unterbrochen wurde. Entlang der ehemaligen Bahntrasse werden Begehungen sowie geotechnische Untersuchungen vorgenommen. Das Verkehrsministerium hat die Bürgermeister aller betroffenen Gemeinden vorgestern bei einer Videokonferenz darüber informiert. Vertreter der Bahn stellten Planungsprämissen und die nächsten Schritte vor.

Im ersten Quartal 2022 soll die Bahn die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vorlegen. Sie soll neben der grundsätzlichen Reaktivierung auch die Elektrifizierung und die Ausstattung der Strecke mit moderner Leit- und Sicherungstechnik betrachten, so dass attraktive Angebote und Fahrzeiten für den Personenfern- und -nahverkehr erreicht werden können.

Deutsches Meeresmuseum

Stralsund – Die fortdauernde COVID-19-Pandemie und ihre Folgen trifft auch viele kulturelle Einrichtungen in unserem Land hart. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und den wirtschaftlichen Schaden abzufedern, unternehmen Bund und Land alle Anstrengungen.

Die Stiftung Deutsches Meeresmuseum kann von dem NEUSTART KULTUR – Programm des Bundes und dem Hilfsprogramm des Landes „M-V-Schutzfonds Kultur“ profitieren, wenn sich die Stadt Stralsund als weiterer Träger der Stiftung ebenfalls finanziell beteiligt. Dabei unterstützt nun das Innenministerium die Hansestadt mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 720.000 Euro.

Innenminister Torsten Renz: „Der coronabedingte Stillstand des gesellschaftlichen Lebens trifft auch viele Einrichtungen besonders hart und für eine lange Zeit. Alle Häuser der Stiftung wie Ozeaneum, Meeresmuseum, Nautineum und Natureum sind geschlossen. Die Grundversorgung der Tiere und ein Notbetrieb müssen aber dennoch gesichert sein. Mit der Förderung helfen wird der Stadt bei der Finanzierung ihres Eigenanteils.“

Schul-Campus in Zarrentin

Zarrentin – In den kommenden Jahren wird auf einem rund sieben Hektar großen Areal der „Neue Schulcampus Zarrentin“ (Landkreis Ludwigslust-Parchim) entstehen. Im Frühjahr soll Baustart für eine Zweifeldsporthalle sein. Der Neubau ist eine Teilmaßnahme des neuen Ensembles, das eine neugebaute Regionale Schule, Grundschule mit Hort, eine Zweifeldsporthalle mit Mensa sowie eine Sportplatzanlage und Freianlagen zum Spielen umfassen wird. Am neuen Standort können dann rund 650 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Für die Umsetzung einzelner Baumaßnahmen gibt es finanzielle Unterstützung über Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung einer Zweifeldsporthalle mit Gesamtkosten rund 8 Mio. Euro. Das Innenministerium unterstützt die Stadt am Schaalsee hier bei der Finanzierung ihres Eigenanteils mit 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde kürzlich dem Bürgermeister zugesandt.

„Ich freue mich, die Stadt mit dieser Finanzierungshilfe unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum sind eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung wichtig für die weitere Entwicklung. Deshalb sind Investitionen wie diese richtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Nicht zuletzt sind Schul- und Sporteinrichtungen oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben“, betont Innenminister Torsten Renz. „Mit dem Bau der Zweifeldsporthalle werden alle Schülerinnen und Schüler, aber auch alle Sportlerinnen und Sportler von Vereinen und Freizeitsportgruppen in einer modernen und funktionsfähigen Halle Sport treiben können.“

Die Landesregierung stellt Kofinanzierungshilfen zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es so auch den Kommunen an Förderprogrammen z.B. der EU, des Bundes oder des Landes teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern.“

Unterstützung für die Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Durch die zunehmenden Infektionsfälle in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Sonntag ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen im Pflege- und Sozialbereich. So ist am (heutigen) 16. Dezember die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land organisiert zudem zusätzliche Hilfen insbesondere für die Durchführung der Testungen.

„Wir wollen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unsere Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen noch stärker schützen. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen geöffnet bleiben. Mir ist es ein dringendes Anliegen, dass die besonders schutzbedürftigen Menschen nicht isoliert werden und gerade in der Weihnachtszeit Besuch empfangen können“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Wichtige Änderungen bzw. Regelungen sind:

  1. Angepasste Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe:
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender (Besuch täglich möglich)
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an einem Tag pro Woche
  • ab 21. Dezember 2020 ist ein negativer Test des Besuchenden notwendig (in der Regel PoC-Antigen-Test durch die Einrichtung); Zutritt auch bei Vorlage von PCR-Test (innerhalb als 72 Stunden) möglich

Drese: „Um den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die soziale Teilhabe nicht auszuschließen, ermöglichen wir vorübergehend bis zum 20. Dezember den Zutritt von Besuchenden mit FFP2-Maske, wenn Tests nicht zur Verfügung stehen.“

  1. Testkonzept
  • Für alle Pflegeeinrichtungen (einschließlich der ambulante Pflege und Tagespflege) und Angebote der Eingliederungshilfe (einschließlich besondere Wohnformen und WfbM) ist ein Testkonzept auf Grundlage der Coronatest VO verpflichtend.
  1. Testpflicht des Personals
  • Die neue Verordnung enthält die Verpflichtung, das Personal regelmäßig zu testen: mindestens zweimal pro Woche ab 21. Dezember 2020/ mindestens einmal pro Woche bis einschließlich 20. Dezember 2020

Das Land beschafft darüber hinaus 400.000 zusätzliche Testkits für die den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 200.000 Tests stehen dabei direkt in den nächsten Tagen zur Verfügung. „Zur Durchführung der Testungen und als helfende Hände sollen außerdem Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die damit die Einrichtungsträger personell unterstützen. Ich bin dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, sehr dankbar für die zugesagte Unterstützung“, sagte Ministerin Drese.

Direktlink zur aktuellen Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V: Lesefassung Pflege und Soziales Corona VO M-V

M-V: Düngeverordnung verabschiedet

Schwerin – Das Kabinett hat den von Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorgelegten Entwurf der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit kann die Verordnung wie geplant am 01.01. 2021 in krafttreten. In der Konsequenz bedeutet die Düngeverordnung Beschränkungen für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der Minister:

„Es wurde in den zurückliegenden Wochen sehr laut, wenn es um das Thema Düngeverordnung ging. Dabei stelle ich fest, ein großer Teil der Landwirte in unserem Land hat längst reagiert. Auf 87 Prozent der landwirt­schaft­lich genutzten Fläche haben wir kein Problem. Das ist der übergroße Teil. Aber auf 13 Prozent der Fläche haben wir zum Teil erhebliche Problem und die müssen gelöst werden.

Ich bin davon überzeugt, dass wir es mit einer modernen Landwirtschaft schaffen, zu einer Reduktion von Nährstoffen zu kommen, um so die wichtige Ressource Wasser effektiv zu schützen.

Ich sage es schon lange – und auch hier wiederhole ich: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist Leben. Das erkennt auch der Bauernverband an. Mit der Berufsstandvertretung haben wir in etlichen Runden diskutiert, wie wir mit den Nitratkonzentrationen im Grundwasser umgehen.

Der Verband bestand auf der sogenannten Binnendifferenzierung und die haben wir umgesetzt. Das Messstellennetz wurde erweitert, sodass wir inzwischen 559 Stellen haben, mit denen wir die Nitratbelastung des Grundwassers belegen können. Dieses Netz gibt uns Hinweise, dem Verursacherprinzip möglichst nahe zu kommen.

Den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land habe bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben mögliche Spielräume nicht genutzt, weise ich an dieser Stelle nochmals entschieden zurück. Nicht nur, dass das Bundesumweltministerium uns aktuell attestiert, die AVV korrekt ausgelegt zu haben, wir ziehen auch noch weitere Parameter hinzu, bevor wir einen Feldblock zum roten Gebiet erklären.

Boden- und Wetterdaten spielen bei der Betrachtung ebenso eine Rolle wie die Ist-Daten aus der Landwirt­schaft, die in den Jahren 2014 bis 2017 erhoben wurden. Erst in der Kombination aller Daten entstehen für den wirtschaftenden Betrieb auf den betroffenen Flächen Einschränkungen. Und diese Einschränkungen sind nötig, wenn wir nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser hinterlassen wollen.

Gleichwohl werden wir weiter daran arbeiten, die Differenzierung immer genauer vorzunehmen. So soll das Messstellennetz noch erweitert werden. Die Düngeverordnung wird bereits im kommenden Jahr evaluiert. Solle sich daraus ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verordnung Anfang 2022 angepasst.

Es geht uns nicht darum, die Landwirtschaft zu verteufeln oder zu gängeln. Was die Branche für die Menschen leistet, ist enorm. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten spüren wir das. Niemand muss hungern oder Durst leiden. Was vielen selbstverständlich scheint, ist es eben nicht. Dennoch müssen wir die Probleme lösen, zu denen auch die Landwirtschaft beigetragen hat. Mit Engagement und Klugheit werden wir diese Probleme lösen – und zwar gemeinsam. Davon bin ich überzeugt.“