Waldzustandsbericht 2020

Schwerin – Der Wald leidet unter den Auswirkungen des Klimawandels und befindet sich im Dauerstress. Seine hohe Belastung zeigt sich in den Ergebnissen der Waldzustandserhebung. Die Bäume können sich nur langsam an neue Umweltbedingungen anpassen. „Im Vergleich zum Vorjahr ist eine leichte Verbesserung des Kronenzustandes sichtbar“, so Forstminister Backhaus.

Dennoch weisen unsere Wälder ein sehr hohes Schadniveau auf. Der mittlere Nadel-/Blattverlust als Zeiger für den Gesundheitszustand des Waldes beträgt in diesem Jahr 22,4 % und gehört somit zu den vier höchsten Werten seit Beginn der jährlichen Zustands­erfassung 1992. Landesweit sind nur etwa 19 % aller Bäume gesund, während 25 % der Bäume deutliche Schäden aufweisen. Der Anteil der gesunden Bäume ist gegenüber dem Vorjahr um vier Prozentpunkte gestiegen.

Der Klimawandel schreitet mit einer hohen Dynamik voran und ist für jedermann sichtbar und spürbar. Damit ist im besonderen Maße ein enormes Risikopotential für den Wald und die Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Es wird deutlich, mit welchen Problemen in Zukunft umgegangen werden muss, damit der Wald auch den kommenden Generationen in seiner umfänglichen Vielfalt erhalten bleibt.

„Ich bin daher froh, dass die privaten und kommunalen Waldbesitzer für die Bewältigung dieser nun seit drei Jahren andauernden Krisensituation durch Bundes- und Landesfördergelder unterstützt werden“, sagt Minister Backhaus.

Auch die Landesregierung hat jüngst eine Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ verabschiedet, zu deren Umsetzung 20 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

„Das ist ein erster wichtiger Schritt zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zum Erhalt der vielfältigen Funktionen. So stellt der Wald sauberes Trinkwasser sowie saubere Luft zur Verfügung und ist Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Der Wald ist einer der beliebtesten Freizeit- und Erholungsorte. Gerade jetzt in der Coronakrise entdecken viele Menschen den Wald neu, denn Waldspaziergänge helfen gegen den Corona-Blues.

Wir arbeiten weiter an der Waldmehrung und am Waldumbau, damit unser Wald den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist. Schon jetzt wachsen mehr Laubbäume und 75 % des Landeswaldes sind Mischwälder. 10 % des gesamten Waldes wurden aus der Produktion herausgenommen. Das ist bundesweit der Spitzenwert.

In diesen Zeiten danke ich vor allem den Forstfrauen und -männern sowie allen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ganz besonders für den Wald engagieren und sich jeden Tag aufs Neue den Herausforderungen und der Generationenaufgabe der Anpassung der Wälder an den Klimawandel stellen“ betont Minister Backhaus.

Der Waldzustand wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 jährlich in Form einer bundesweit abgestimmten Stichprobeninventur erhoben. Im Mittelpunkt steht die Erfassung des Vitalitätszustandes der Wälder. Dabei dient der Kronenzustand als Weiser für den Gesundheitszustand der Bäume. Die Kronenverlichtung beschreibt, wie viel Prozent der Nadeln bzw. Blätter im Vergleich zu einer vollbenadelten/-belaubten Baumkrone fehlen.

Zur übersichtlichen Darstellung und damit Beschreibung des Waldzustandes insgesamt wird der Gesundheitszustand in Form von Schadstufen mitgeteilt. Dabei werden die Schadstufen „2, 3 und 4“ zu der besonders aussagekräftigen Kategorie „deutliche Schäden“ zusammengefasst. Die Schadstufe „1“ mit einer Kronenverlichtung zwischen 11-25 % gilt als Warnstufe. Die Stufe „0“ umfasst alle Bäume mit bis zu 10 % Kronenverlichtung. Für die Betrachtung einzelner Baumarten wird der mittlere Nadel- bzw. Blattverlust der begutachteten Bäume verwendet.

Sozialer Wohnungsbau

Insel Usedom – Für zwei Bauvorhaben im Seebad Ahlbeck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält die Wohnungsgesellschaft „Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf“ zwei Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 660.000 Euro vom Landesbauministerium. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Zum einen handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit zehn Wohnungen (zwei barrierefreie und acht barrierearme Wohnungen) an der Wiesenstraße 8 in Ahlbeck. Davon werden fünf Wohnungen im ersten und fünf im zweiten Förderweg gefördert. Der Zuschuss des Landes beträgt 517.100 Euro. Das zweite Vorhaben ist der Bau von drei barrierefreien Wohnungen an der Ahlbecker Wiesenstraße 9. Das Land bezuschusst diese Maßnahme mit 142.800 Euro. Zwei Wohnungen werden im ersten Förderweg und eine im zweiten Förderweg gefördert.

Damit stehen in absehbarer Zeit 13 neue Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit dem Zweck, für die Menschen, die in der beliebten Ferienregion arbeiten, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.

Das Modellprojekt in der touristischen Region Heringsdorf ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung von verschiedenen, auch sozialen Wohnangeboten in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen der Bereiche Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung von Segregation beizutragen.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

Sächsische Patienten in M-V

Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern werden schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen erwartet. „In Sachsen hat sich die Pandemiesituation in den vergangenen Tagen deutlich zugespitzt. Die Zahlen von Covid-19 Neuinfektionen gehen sehr schnell nach oben. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anfrage aus Sachsen mit der Bitte um Unterstützung bekommen. Wir erwarten in den kommenden Tagen bis zu 10 Patienten aus dem Freistaat. Das ist auch eine Frage von solidarischer Unterstützung in Pandemiezeiten. Der Fokus liegt auf einer strategischen Patientenverlegung in ausgewählte Zielkrankenhäuser, um Krankenhauskapazitäten und insbesondere Beatmungsplätze in Regionen mit starkem Infektionsgeschehen zu entlasten. Die Unimedizinen in Rostock und Greifswald sowie das Südstadtklinikum in Rostock stehen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Die Unimedizin Rostock übernimmt vorerst zwei schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen (ein Erkrankter ist bereits vor Ort). „Die Lage vor allem in Ostsachsen ist ernst. Aktuell haben wir noch ausreichend Kapazitäten, um den sächsischen Kollegen und Patienten zu helfen“, sagte Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand der Unimedizin.

Auch die Universitätsmedizin Greifswald wird Patienten aus Sachsen aufnehmen, wenn es notwendig werden sollte. „Wir sind ein Krankenhaus und da ist es selbstverständlich, dass wir auch helfen“, betonte der Ärztliche Direktor Prof. Klaus Hahnenkamp. „An der Greifswalder Universitätsmedizin konnten wir aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens in unserer Region bereits umfangreiche Kenntnisse in der Behandlung von Covid-19-Patienten gewinnen.“ Aktuell werden an der Universitätsmedizin Greifswald 19 Patienten mit Covid-19 behandelt, sechs davon auf der Intensivstation.

Die Universitätsmedizin Rostock wird über den Jahreswechsel, wenn erforderlich, in Absprache mit den Behörden weitere Patienten aus Sachsen aufnehmen. „Wir tun dies in engster Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen Krankenhäusern in unserem Einzugsgebiet (Cluster)“, sagte Prof. Dr. Daniel Reuter, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und Cluster-Manager. „So werden wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen vorgehalten werden, um die Patientenversorgung über den Jahreswechsel in der Region zu gewährleisten.“

Insgesamt wird Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und den Jahreswechsel bis zu zehn Intensivpatienten aus Sachsen übernehmen. Die Zuordnung zu den einzelnen Kliniken in MV wird anhand der Erkrankungsschwere der einzelnen Patienten und den tagesaktuellen Kapazitäten entsprechend gesteuert. „Zwischen den Bundesländern und innerhalb der einzelnen Länder bestünden erhebliche Unterschiede in der Auslastung. Durch die täglich ansteigenden Fallzahlen könne es daher zu lokalen und regionalen Überlastungen und Engpässen in der intensivmedizinischen Versorgung kommen. Wenn es möglich ist, helfen wir“, betonte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Diese steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Historisches Feldsteinpflaster

Kleine Sensation: Historisches Feldsteinpflaster an der Altan-Mauer am Schloss Güstrow gefunden

Güstrow – Im Zuge der Sanierung von Schloss Güstrow ist bei Erdarbeiten eine bislang unbekannte Pflasterung entdeckt worden. Ersten Erkenntnissen zufolge könnte der Fund auf die Zeit kurz nach dem dreißigjährigen Krieg zurückgehen.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamtes Schwerin (SBL Schwerin) saniert derzeit den Altan und die historischen Mauern am Schloss Güstrow. Dabei wurden – unter archäologischer Begleitung – südlich des Torhauses Erdarbeiten durchgeführt und auf etwa 3,5 Meter unter dem Straßenniveau eine bislang unbekannte Pflasterung gefunden. Die Pflasterung erstreckt sich weiter nach Osten offenbar bis zur Mauer und könnte mit dieser einen baulichen Zusammenhang bilden. Die freigelegte Fläche ist sorgfältig mit kleinen Feldsteinen gepflastert, die seitlichen Abwasserrinnen sind auf großen Steinen angelegt.

Erste bauhistorische Erkenntnisse des zuständigen Bauforschers deuten darauf hin, dass der Mauerabschnitt und somit auch die Pflasterung spätestens zusammen mit dem Torhaus entstanden und somit zeitlich der Epoche der Renaissance zuzuordnen sind.

Aus Sicht der Landesdenkmalpflege handelt es sich um einen herausragenden bauhistorischen Befund, der in besonderem Maße dem Verständnis der Residenzgeschichte Güstrows dient. Die aufgefundenen Strukturen weisen auf die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, von dem baulich vergleichsweise wenige Zeugnisse erhalten sind. Dabei ist diese Epoche für die Herausbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse über lange Zeit und das Verständnis der landesherrlichen Residenzen in Mecklenburg von zentraler Bedeutung.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Das ist schon eine kleine Sensation. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass die baulichen Strukturen möglichst unversehrt erhalten bleiben und wissenschaftlich dokumentiert werden. Mir ist aber auch wichtig, dass wir diese Spuren der Geschichte öffentlich erlebbar machen. Hierfür habe ich den SBL Schwerin gebeten, ein baufachliches Konzept zum Umgang mit dem bedeutenden Fund zu erarbeiten.“

Stationär betreute Pflegebedürftige

Schwerin – Zu den bevorstehen Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel richtet Sozialministerin Stefanie Drese einen dringenden Appell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen.

„Ihre Lieben gehören zu denjenigen, die einen ganz besonderen Schutz benötigen. Sie sind auf Grund Ihres Alters oder der Vorerkrankungen besonders gefährdet, schwer zu erkranken, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken“, betont Drese in einem Brief, der am Montag u.a. an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Die Ministerin bittet Familien angesichts steigender Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen darum, noch einmal gut darüber nachzudenken, wie die Weihnachtstage gestalten werden können. „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen“, so Drese. Das sei eine sehr persönliche und schwierige Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte.

Ministerin Drese rät dringend, Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen: „Wenn Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehöriger nach Hause holen, müssen Sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen“, verdeutlicht Drese. „Gehen Sie deshalb bitte fürsorglich und konsequent mit sich selbst und anderen Familienmitgliedern um.“

Ein guter Schutz sei es, sich vor dem Besuch in Selbstisolation zu begeben. Wenn möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet und auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs verzichtet werden, so Drese. Während der Weihnachtstage sollten strikt und konsequent die allgemeinen und besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in der Häuslichkeit beachtet werden.

Drese rät zudem mit dem Angehörigen auch über die Zeit nach dem Aufenthalt in der Familie zu sprechen. „Wenn Ihr Angehöriger wieder ins Pflegeheim oder das Angebot zurückkehrt, wird sie oder er sich für eine gewisse Zeit in Quarantäne begeben müssen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung wird nach Rückkehr Testungen auf das Coronavirus durchführen. Die erste Testung soll dabei innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte. Nach einer zweiten Testung, die innerhalb weniger Tage folgt, kann die Quarantäne beendet werden, wenn das Ergebnis ebenfalls negativ ist.

„Weihnachten werden wir in diesem Jahr anders feiern als sonst. Unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist es, uns alle so gut wie möglich zu schützen. Bitte stellen Sie sich dieser Verpflichtung und helfen Sie mit“, so Drese in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Die Ministerin betont zudem: „Mein Dank gilt auch allen Beschäftigten in den Einrichtungen unseres Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit, um Besuche gerade über die Weihnachtstage zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen und zu umsorgen.“

Online-Beteiligung für Zukunftsstrategie

Schwerin – Auch in Corona-Zeiten denken wir über den Tag hinaus. Die nachhaltige Entwicklung unseres Bundeslandes im gerade begonnenen Jahrzehnt liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ein, dabei mitzuwirken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Start der Online-Plattform „MV 2030 mitdenken“.

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ideen, Vorstellungen und Vorschlägen in die Zukunftsgestaltung für Mecklenburg-Vorpommern einbringen. „Wir sind gespannt auf die Vielfalt der Gedanken und Lösungsvorschläge für ein wirtschaftlich fortschrittliches, ökologisch stabiles und sozial gerechtes MV 2030“, sagte die Ministerpräsidentin. „Die Zeit jetzt über Weihnachten und Neujahr bietet sich dafür an, um vielleicht gemeinsam mit der Familie oder digital mit Freunden mitzumachen.“

Wer mitmachen will, kann sich unter https://mv2030.mitdenken.online/ anmelden. In der Startphase der Online-Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich in die Zukunft des Jahres 2030 zu versetzen und zurückzublicken, was sich in den vergangenen zehn Jahren ganz konkret im eigenen Leben zum Positiven verändert hat. Aus den Antworten werden Fragestellungen für die zweite Phase der Online-Bürgerbeteiligung entwickelt, die Anfang 2021 startet. Damit entsteht ein immer differenzierter werdender öffentlicher Arbeitsprozess. Alle Antworten werden analysiert. Die Erkenntnisse der Online-Bürgerbeteiligung werden im Frühjahr 2021 erstmalig der Landesregierung zugeleitet. Gemeinsam mit den Empfehlungen des MV Zukunftsrates sollen sie Eckpunkte der MV Zukunftsstrategie und Ihrer Fortschreibung bis 2030 bilden. Der Prozess der Online-Bürgerbeteiligung soll hierbei fortlaufend angeboten und weiterentwickelt werden.

„Loggen Sie sich ein und machen Sie mit. Formulieren Sie, zum Beispiel auch zusammen mit ihren Kindern, bis Mitte Januar Antworten auf die Eingangsfrage“, rief Schwesig zum Mitmachen auf.

Unterstützung für Autobahnmeistereien

Spezialfirmen mit Spezialtechnik unterstützen Autobahnmeistereien bei Unfällen

Schwerin – Zwei Unternehmen aus Schwerin und Rostock unterstützen ab sofort die Autobahnmeistereien beim Absichern und Beräumen von Unfallstellen auf den Autobahnen im mecklenburgischen Landesteil. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat dafür im Auftrag des Bundes als Eigentümer der Autobahnen nach öffentlicher Ausschreibung einen Dienstleistungsvertrag mit den Firmen “Hoffmann & Berger“ sowie „Rowerk18“ geschlossen.

„Beide Unternehmen haben zum Beispiel Spezialtechnik, um nach Bergung der Insassen beschädigte Elektro- oder Hybridautos zu transportieren. Sie können die Container dafür nach einem Brand oder Kurzschluss mit Wasser fluten und die Autos so 24 bis 72 Stunden ,in Quarantäne‘ schicken, damit bei der anschließenden Verschrottung niemand durch Stromschläge zu Schaden kommt“, erklärt Minister Christian Pegel und fügt hinzu: „Damit werden wir der Entwicklung auf dem Automarkt hin zu emissionsfreien Antrieben in zweierlei Hinsicht gerecht: Als Verkehrsministerium sorgen wir für Sicherheit auf den Straßen und als Klimaschutzministerium erfüllen wir eine weitere Voraussetzung, um den Einsatz klimafreundlicher Autos zu fördern.“

Beide Firmen stellen bei Unfällen auf den Autobahnen 14, 19, 20 und 24 von den Landesgrenzen mit Schleswig-Holstein und Brandenburg bis zur Anschlussstelle Bad Sülze sowie auf der Bundesstraße 103 von der A 20 bis Rostock Lütten-Klein auch Sichtschutzzäune auf, beseitigen Ölspuren und ausgelaufene gefährliche Flüssigkeiten und können dafür auch den Boden im Bankettbereich austauschen.

„Vor der Zuschlagserteilung mussten sie nachweisen, dass ihr Personal dafür qualifiziert ist, dass sie eine Betriebsberechtigung für die Ausrüstung sowie für den Umgang mit gefährlichen Betriebsstoffen besitzen und dass sie das vorgeschriebene Material einsetzen. So dürfen zum Beispiel auf Autobahnen nur vom TÜV zertifizierte Sichtschutzwände genutzt werden, die Windstärken von bis zu acht Beaufort standhalten“, so Pegel.

Polizei, Leitstellen und die Autobahnmeistereien können diese Dienste rund um die Uhr und sieben Tage die Woche über die Verkehrsmanagement-Zentrale in Malchow abrufen. Die Kosten für ihren Einsatz machen die beiden Spezialfirmen bei den Verursachern gelten. Sollte ein solcher nicht haftbar gemacht werden können, übernimmt der Bund als Baulastträger der Autobahnen die Kosten.

„Die Autobahngesellschaft des Bundes, die ab 1. Januar 2021 die Verwaltung aller Bundesautobahnen übernimmt, übernimmt auch diese Verträge von uns“, weist Christian Pegel auf den anstehenden Zuständigkeitswechsel hin. Sie gelten bis 31. Dezember 2022.

Mit dem Übergang der Autobahnabteilung im Landesamt für Verkehr und Straßenbau an die bundeseigene Autobahngesellschaft zum 1. Januar 2021 übernimmt diese auch den Vertrag für diese Spezialdienste und schreibt diese auch für den östlichen Teil der Autobahnen im Land ab Bad Sülze aus. „Dort greifen wir bislang bei Bedarf auf Fachfirmen mit demselben Leistungsspektrum ohne feste Vereinbarung zurück. Diese Aufträge werden etappenweise ausgeschrieben, um die Erfahrungen aus den ersten Ausschreibungen in die folgenden einfließen zu lassen“, begründet Pegel.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sieben Autobahnmeistereien in M-V wurden in diesem Jahr von der Autobahnpolizei und den Feuerwehrleitstellen zu mehr als 500 Unfällen gerufen. Elektro- oder Hybridautos waren nicht involviert. „Aber wir wollen für diesen Fall gewappnet sein, zumal die Zahl dieser Fahrzeuge auf unseren Straßen permanent steigt“, so Christian Pegel.