Zuschuss für LED-Beleuchtung

Ribnitz-Damgarten – Für die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik in der Stadtbibliothek erhält die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 20.742 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 34.570 Euro.

Es ist geplant, die vorhandenen 52 Leuchten in der Stadtbibliothek, bestehend aus Leuchtstoffröhren mit Reflektoren und einigen Strahlern, durch 103 LED-Lampen zu ersetzen. Bisher konnten nicht alle Bereiche der Bibliothek normgerecht ausgeleuchtet werden, so dass ein Mehrbedarf von 51 Leuchten erforderlich ist.

Durch diese Maßnahme sollen der Stromverbrauch und somit die Stromkosten gesenkt werden. Damit leistet die Stadt einen Beitrag zum Klimaschutz. Jährlich können rund 3,5 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 8.600 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Rostock haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,332 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock“, so Drese.

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Rostock unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Rostock in diesem Jahr knapp 515.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und fast 619.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 543.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. gut 655.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Für Klimaschutz, gegen Parkraummangel

Schwerin – Das Landeskabinett hat dem „Gesetz zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern“, kurz Carsharing-Förderungsgesetz, zugestimmt. Das Gesetz ergänzt die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen zum Carsharing. Insbesondere wird ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung von öffentlichem Straßenraum für Angebote des stationsbasierten Carsharings geschaffen.

„Beim Carsharing stellen Anbieter Fahrzeuge zur Verfügung, die registrierte Personen mit vorheriger Anmeldung nutzen können. Gerade für Menschen, die nicht täglich auf ein Auto angewiesen sind, ist Carsharing eine kostensparende und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Per Landtagsbeschluss war die Landesregierung aufgefordert worden, die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des Carsharings in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen und sicherzustellen, dass auch nach Landesrecht auf Straßen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums vergleichbar dem Bundesrecht für Carsharingstellflächen gewährt werden kann.

„Carsharing kann helfen, den innerstädtischen Parkraummangel zu verringern und klima- sowie umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfüllen wir die Forderung des Landesparlaments und schaffen Rahmenbedingungen, die insbesondere die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge auf rechtlich sichere Füße stellt“, erläutert Christian Pegel, der als Energieminister auch für Klimaschutz zuständig ist.

Beim stationsbasierten Carsharing werden vorab reservierbare Fahrzeuge auf fest dafür vorgesehenen Abhol- und Rückgabestellen abgestellt. Der Bund hat die Nutzung dieser Flächen im Bereich von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen – nur für diese ist der Bund zuständig – mit dem Bundes-Carsharinggesetz geregelt. Durch das Landesgesetz soll eine landesrechtliche Grundlage für die Sondernutzung von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Carsharingsstellflächen geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bestimmen. Für diese Flächen regelt das Gesetz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Es sieht ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vor, nach dessen Abschluss ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal acht Jahren erhalten kann.

Abweichend von den bundesgesetzlichen Regelungen ist auch eine Betriebspflicht vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass vom Anbieter auch tatsächlich Carsharingfahrzeuge auf der Stellfläche angeboten werden. Im Falle eines Verstoßes wird eine Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis geschaffen. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, Sondernutzungsgebühren zu erheben.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens überwiesen.

Tierwissenschaft in Europa

Schwerin – Im Dezember 2020 fand die Tagung der Europäischen Vereinigung für Tierwissenschaften (EVT) erstmals als online-Veranstaltung statt. Rund 950 Beiträge wurden als Vorträge und Poster gezeigt. Im Plenarteil ging es um die Verantwortung der Tierhaltung für den Klimawandel, in 73 wissenschaftlichen Sessionen interessierten sich 1.500 registrierte Teilnehmer für verschiedene Themen der Tierwissenschaften. Im Rahmen der Generalversammlung der EVT berichteten die Mitgliedsländer über ihre Aktivitäten und die aktuelle Situation der Organisation. Weiterhin wurden durch die Generalversammlung neue Ratsmitglieder (Council) gewählt.

Für Deutschland und die Schweiz ist Dr. Peter Sanftleben auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) als offizielle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der EVT einstimmig gewählt worden. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Wir freuen uns sehr, dass der Vorschlag von den Mitgliedsländern der EVT bestätigt wurde. Es unterstreicht den erreichten Stand der angewandten und Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Tierhaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Dr. Sanftleben viel Erfolg in seiner vierjährigen Amtszeit.“

Dr. Sanftleben ist Direktor der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV und leitet das Institut für Tierproduktion in Dummerstorf. Von 2008 bis 2017 war er der deutsche Vertreter in der EVT-Kommission „Tierhaltungssysteme“. „Dr. Sanftleben kennt die Organisation sehr gut und wird die EVT durch seine Erfahrungen auf dem Gebiet der angewandten Forschung unterstützen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Europäische Vereinigung für Tierwissenschaften, gegründet als ‚European Association for Animal Production‘ EAAP, ist eine internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die sich mit Fragen der Nutztierhaltung beschäftigt. Die Organisation vereint Wissenschaftler, Tierzüchter, Mitglieder der Agrarverwaltung und Nutztierhalter zum Zwecke des wissenschaftlichen Erkenntnisaustauschs, zur Prüfung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse sowie als Informationsforum für Politiker und Administration.

Die EAAP wurde am 8. November 1949 während des 5. Internationalen Kongresses für Tierproduktion in Paris gegründet. Obwohl der Verein als europäische Organisation geplant war, wurden bereits bei der Gründungsversammlung auch außereuropäische Mitglieder aufgenommen. Neben Deutschland gehörten zu den Gründungsmitglieder Belgien, Dänemark, Frankreich, Iran, Italien, Marokko, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweiz und Tunesien.

Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde ist das offizielle deutsche Mitglied in der EAAP.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung in den Landtag.

Mit unserer beabsichtigten Novelle wollen wir Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung. Ziel des Landes sei es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ministerin Drese hob insbesondere die Weiterentwicklung des Integrationsförderrates zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen hervor. „Mit dieser Änderung stärken wir die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung“, sagte Drese.

Das aus ehrenamtlich Mitgliedern bestehende Gremium berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Förderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt der geplanten Änderung des LBGG ist die Einführung der verständlichen und „Leichten Sprache“ im Verwaltungsverfahren aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). „Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in Leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, betonte Drese. Dazu seien auch Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der barrierefreien Kommunikation notwendig und vorgesehen, so Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt des novellierten LBGG ist der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten. Drese: „Für landeseigene Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten ist eine Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik vorgesehen. Wir wollen dabei auch die Gebäudeteile mit Publikumsverkehr barrierefrei gestalten, die nicht unmittelbar von den baulichen Maßnahmen selbst betroffen sind.“