Lehrerbildung in MV wird neu geregelt

Martin: Wir schaffen zuverlässige Perspektiven für Seiteneinsteiger und eine bessere Qualifizierung

Schwerin – Die Ausbildung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg soll zukünftig besser und transparenter werden. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bildungsministeriums beschlossen. Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes werden bessere und attraktivere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geschaffen und dafür gesorgt, dass sie für den Weg ihrer berufsbegleitenden Qualifizierung mehr Planungssicherheit erhalten.

„Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die künftigen Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Qualifikation haben. Bei der Qualität der Bildung der Schülerinnen und Schüler darf es keine Kompromisse geben.“ Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdiensts für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Diese Möglichkeit birgt großes Innovationspotenzial im Kontext der Inklusion. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.

In der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist außerdem festgehalten, dass ein in einem EU-Land erworbener Lehramtsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen keiner gesonderten Anerkennung bedarf. Damit wird es für das Land besser ermöglicht, qualifizierte Lehrkräfte aus der EU für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern einzustellen. Auch dies ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften.

„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die wichtige Lehrerausbildung neu aufzustellen. Bei diesem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das ist wichtig, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger, dass sie gut für ihre wichtige Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass zwischen dem Land und den Universitäten eine jährliche Aufnahmekapazität für das Lehramtsstudium in Zielvereinbarungen festgelegt wird, die sich schulart- und fächerspezifisch an der Lehrerbedarfsplanung orientiert. Damit wird die bisherige starre gesetzliche Vorgabe durch ein flexibles Instrument ersetzt.

Bereits zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 sind an der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg insgesamt 40 zusätzliche Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für angehende Berufsschullehrkräfte errichtet worden. Und die Universitäten Greifswald und Rostock haben zusammen weitere 125 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Grundschullehramt aufgebaut. Das sind mehr als doppelt so viele wie bisher.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Parlament wird sich dann in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Sanierung von öffentlichen Spielplätzen

Schwerin – Auch 2021 unterstützt die Landesregierung die Gemein­den Mecklenburg-Vorpommerns bei der grundhaften Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlich zugäng­lichen Kinderspielplätzen. Heute trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, auf deren Grundlage die Gemeinden beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Zuwendungen beantragen können. Antragsfrist ist der 28. Februar 2021.

„Die Zahl der Anträge im letzten Jahr war überwältigend“, sagt der für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Minister Dr. Till Backhaus. „Das zeigt mir, dass wir mit der Förderung von Investitionen in öffentliche Spielplätze ein wirkliches Bedürfnis aufgegriffen haben. Daher freue ich mich, dass wir für das nunmehr letzte Antragsjahr das Fördermittelvolumen noch einmal erheblich aufstocken konnten und nun auch die größeren Städte des Landes in die Förderung einbeziehen können.“ Öffentliche Spielplätze seien enorm wichtig für das soziale Miteinander aller Generationen. Mit Investitionen zu ihrer Verbesserung würden die Gemeinden unseres Landes bei der lebenswerten Ausgestaltung der ländlichen Räume unterstützt, so Backhaus.

Die Zuwendung je Spielplatz kann bis zu 20.000 Euro betragen und wird in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Insgesamt stehen aus dem Strategiefonds 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Wenn mehr Mittel beantragt werden als zur Verfügung stehen, entscheidet die Rangfolge nach Punktzahl entsprechend eines Kriterienkatalogs, der Be­standteil der Förderrichtlinie ist.

Während in der alten Richtlinie ausschließlich Gemeinden des ländlichen Raums eine Förderung beantragen konnten, können das jetzt alle Gemeinden, also auch die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfall­sammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie die Erstabnahme von Spielplatz und -geräten.

Hälfte der Kinder besucht nicht die Kita

Schwerin – Rund 57 Prozent der etwa 114.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die regulär in eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gehen, werden zurzeit zu Hause betreut. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben.

„Diese Zahl verdeutlicht, dass die Eltern sich verantwortungsvoll im Lockdown verhalten. Mein Dank geht an alle Mütter und Väter und weitere Sorgeberechtigte, die eine Betreuung zu Hause sicherstellen können und unseren Appell zur Kontaktreduzierung beherzigen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Viele berufstätige Eltern sind gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, betonte Drese. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Hierfür möchte ich mich bei allen Erzieherinnen und Erziehen sowie Kindertagespflegepersonen bedanken, die dieses Angebot auch in Krisenzeiten ermöglichen“, so die Ministerin.

Drese: „Die seit dem 16. Dezember bestehende Schutzphase in den Kitas erfüllt ihren Sinn.“

Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen hilft nach Ansicht von Ministerin Drese, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Die Einrichtungen leisten hier eine sehr gute Arbeit, so Drese.

Drese: „Wir werden aber natürlich die Entwicklung der Zahlen genau im Auge behalten und sind im ständigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Klar sei auch, wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Das sieht die neue Kindertagesförderungs-Verordnung vor.

Diese Regelung gilt auch regional. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Wert von 200 seit einigen Tagen überschritten wird, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Landtagswahl auf 26. September 2021

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung den Termin für die Landtagswahl im nächsten Jahr festgelegt. Gewählt wird am Sonntag, den 26. September 2021. Der dann zu wählende achte Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird seine Aufgaben bis zum Jahr 2026 ausüben.

„Die Vorbereitungen auf die Landtagswahl und die Bundestagswahl, die ja am gleichen Tag stattfinden wird, laufen in diesem Jahr unter Pandemie-Bedingungen. Das Wahlrecht ist und bleibt aber das höchste Gut in der Demokratie und das Wahlrecht ist das wichtigste Mitwirkungsrecht in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat“, betont Innenminister Torsten Renz. „Die Bürgerinnen und Bürger können mit einer hohen Wahlbeteiligung ein Zeichen für die Stärke der Demokratie setzen.“

Um den strengen Anforderungen an Wahlen einerseits und den Einschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung andererseits Rechnung zu tragen, hat der Landtag im Dezember eine Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. „Auch wenn wir alle hoffen, dass die Wahlen im September in der gewohnten und bewährten Form ablaufen können, müssen wir Vorsorge treffen, wenn die äußeren Umstände dies nicht erlauben“, so der Minister.

AstraZeneca beantragt Impfstoffzulassung

Brüssel – Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat heute (Dienstag) den Antrag auf die EU-weite bedingte Marktzulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca und der Universität Oxford erhalten. Sie wird ihn nun innerhalb eines beschleunigten Zeitrahmens bewerten und plant, eine Stellungnahme zur Zulassung bis zum 29. Januar abzugeben. Nach einer entsprechenden Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel wird dann die Europäische Kommission den Impfstoff schnellstmöglich zulassen. Die Kommission hat für die EU-Staaten bereits im August bis zu 400 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes gesichert.

Insgesamt hat die Europäische Kommission bisher Vereinbarungen mit sechs vielversprechenden Impfstoffentwicklern geschlossen und dabei bei bis zu 2,3 Mrd. Impfstoff-Dosen gesichert, darunter bis zu 600 Mio. Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes. Sie hat darüber hinaus heute Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Valneva über den Ankauf von bis zu 60. Mio. Dosen seines potenziellen Impfstoffs abgeschlossen.

Die schnelle Bewertung des AstraZeneca-Impfstoffes durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Human Medicines, CHMP) der EMA ist deshalb möglich, weil die EMA bereits vorliegende Daten zu dem Impfstoff im Rahmen einer rollierenden Überprüfung geprüft hat. Eine positive Empfehlung des Impfstoffes setzt voraus, dass die eingereichten Daten zu seiner Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hinreichend belastbar und vollständig sind und alle möglicherweise zusätzlich benötigten Informationen zeitnah vorgelegt werden.

In dieser Phase bewertete die EMA Daten aus Laborstudien (nicht-klinische Daten), Daten zur Qualität des Impfstoffs (zu den Inhaltsstoffen und der Art der Herstellung) und einige Hinweise zur Sicherheit und Wirksamkeit aus einer gepoolten Analyse von vorläufigen klinischen Daten aus vier laufenden klinischen Studien in Großbritannien, Brasilien und Südafrika. Zusätzliche wissenschaftliche Informationen zu Fragen der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs wurden vom Unternehmen auf Anfrage des CHMP ebenfalls zur Verfügung gestellt und werden derzeit ausgewertet.

Während der Überprüfung und während der gesamten Pandemie werden die EMA und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse von der COVID-19 EMA Pandemic Task Force unterstützt, einer Gruppe, die Experten aus dem gesamten europäischen Netzwerk der Arzneimittelbehörden zusammenbringt, um ein schnelles und koordiniertes regulatorisches Vorgehen bei Arzneimitteln und Impfstoffen für COVID-19 zu ermöglichen.

Was ist eine bedingte Marktzulassung?

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass die bedingte Marktzulassung (Conditional Marketing Authorisation, CMA) als beschleunigtes Zulassungsverfahren eingesetzt wird, um die Zulassung von Behandlungen und Impfstoffen bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beschleunigen.

CMAs ermöglichen die Zulassung von Medikamenten, die einen ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllen, auf der Basis von weniger vollständigen Daten als normalerweise erforderlich. Dies geschieht, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Medikaments oder Impfstoffs für Patienten das Risiko überwiegt, das darin besteht, dass noch nicht alle Daten vorliegen. Die Daten müssen jedoch zeigen, dass der Nutzen des Medikaments oder Impfstoffs die Risiken überwiegt.

Eine bedingte Marktzulassung garantiert, dass das zugelassene Medikament oder der Impfstoff die strengen EU-Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllt und in zugelassenen, zertifizierten Einrichtungen nach hohen pharmazeutischen Standards hergestellt und kontrolliert wird, die mit einer groß angelegten Vermarktung vereinbar sind.

Sobald eine solche Zulassung erteilt wurde, müssen die Unternehmen innerhalb festgelegter Fristen weitere Daten aus laufenden oder neuen Studien vorlegen, um zu bestätigen, dass der Nutzen weiterhin die Risiken überwiegt.

Wie wird der Impfstoff voraussichtlich wirken?

Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca soll wirken, indem er den Körper darauf vorbereitet, sich gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verteidigen. Dieses Virus benutzt Proteine auf seiner äußeren Oberfläche, sogenannte Spike-Proteine, um in die Körperzellen einzudringen und Krankheiten zu verursachen.

Der Impfstoff COVID-19 von AstraZeneca besteht aus einem anderen Virus (aus der Familie der Adenoviren), das so modifiziert wurde, dass es das Gen zur Herstellung des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthält. Das Adenovirus selbst kann sich nicht vermehren und verursacht keine Krankheit. Nach der Verabreichung bringt der Impfstoff das SARS-CoV-2-Gen in die Zellen des Körpers. Die Zellen nutzen das Gen, um das Spike-Protein zu produzieren. Das Immunsystem der Person wird dieses Spike-Protein als fremd behandeln und natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – gegen dieses Protein produzieren.

Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, erkennt das Immunsystem das Virus und ist darauf vorbereitet, es anzugreifen: Antikörper und T-Zellen können zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, sein Eindringen in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören und so zum Schutz vor COVID-19 beitragen.

Energetische Sanierung

Klütz – Für die energetische Sanierung des Amtsgebäudes in Klütz im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält das Amt Klützer Winkel vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 394.873,04 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 789.746,09 Euro.

Vorgesehen ist, den vorhandenen Sitzungssaal im Dachgeschoss des Hauptgebäudes energetisch umzubauen. So sollen Wärmeschutzdämmung und mehrfach verglaste Dachfenster eingebaut werden. Außerdem werden 162 Leuchten durch 140 LED-Leuchten ersetzt. Dadurch kann der jährliche Stromverbrauch um ca. 63.000 Kilowattstunden Strom gesenkt werden. Zudem können pro Jahr 29 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Des Weiteren erhält das Amt Klützer Winkel für diese Maßnahme Finanzhilfen aus der Kommunalinvestitionsförderung, Förderbereich Städtebau sowie Kofinanzierungsmittel in Höhe von insgesamt knapp 646.000 Euro.

Landesaktionsplan Vielfalt

Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in MV

Schwerin – Die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren vielfältige Anstrengungen zur Steigerung der Akzeptanz und Gleichstellung der LSBT*I (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell/Transgender und Intersexuell) in Mecklenburg-Vorpommern unternommen. Das zeigt eine Bilanz des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die heute durch Sozial-Staatssekretär Nikolaus Voss im Kabinett vorgestellt wurde.

Mit dem Landesaktionsplan Vielfalt hat sich die Landesregierung im Jahr 2015 dazu entschieden, sich aktiv für den Schutz und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen sowie sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einzusetzen. „Wir sind auf diesem Weg in den letzten Jahren vorangekommen“, betonte Staatssekretär Voss. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben für alle Bürger*innen – egal ob heterosexuell, homo- oder bisexuell, trans*, inter* oder queer.“

In der heute vorgestellten Bilanz werden neben den Auswertungen der einzelnen Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern die Ergebnisse von insgesamt drei empirischen Erhebungen dargestellt.

Voss: „Es ist sehr positiv, dass eine deutliche Mehrheit von befragten LSBT*I angibt, in unserem Land offen und zufrieden leben zu können. Ebenso zeigt sich eine Mehrheit der repräsentativ befragten Bevölkerung des Landes offen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in vielen öffentlichen Bereichen sowie im privaten Nahbereich. Auch das Engagement der Landesregierung wird mehrheitlich begrüßt und der Landesaktionsplan als ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in der Bevölkerung gesehen.“

Jedoch hat nach Angaben von Staatssekretär Voss jede*r zweite befragte LSBT*I in den vergangenen fünf Jahren negative Erfahrungen, Benachteiligungen und Beschimpfungen erlitten.

„Das sehen wir als Handlungsauftrag, das Thema Akzeptanz fest in die Arbeit der Landesregierung zu integrieren und fortzuführen, etwa durch eine verstärkte Aufklärung im Schul- und Bildungsbereich“, so Voss.

Die durch die Einschätzungen der Ministerien sowie durch die drei Befragungen bzw. Interviews ermittelten zahlreichen Hinweise und Vorschläge auf geänderte und noch ungedeckte Bedarfe wie auch mögliche angepasste und neue Maßnahmen sollen dabei als Ausgangspunkt für eine Fortschreibung des Landesaktionsplanes dienen.

„Diese Fortschreibung wollen wir in einem partizipativen Prozess aller Ressorts der Landesregierung mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der großen öffentlichen Institutionen wie den Hochschulen des Landes, den Sozialpartnern, den Berufs- und Fachverbänden, den Kommunen und den LSBTI*-Beratungsstellen Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff nehmen“, verdeutlichte Voss.

Der Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 10. November 2015 von der Landesregierung beschlossen. Er besteht aus insgesamt 46 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern. Die Bilanzierung besteht insgesamt aus drei Teilen. Im Teil I wird über den Umsetzungsstand der Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern berichtet. Teil II stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in 2019 und 2020 dar. Im Teil III wird ein Ausblick der Landesregierung auf die weiteren Handlungsbedarfe sowie eine Fortschreibung des Landesaktionsplan in den kommenden Jahren gegeben.

Start der Impfzentren in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Impfzentren ihre aktive Arbeit auf. „In jedem Landkreis und in den kreisfreien Städten gibt es mindestens ein Impfzentrum. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission werden zunächst Bürgerinnen und Bürger im Alter von 80 Jahren und älter in den Zentren geimpft. Entscheidend ist, dass weiter mehr Impfstoff kommt. Hier ist der Bund mit Hochdruck an der Beschaffung dran. Die Voraussetzung zum Impfen hat das Land mit den Impfzentren umgesetzt. Wir kommen Stück für Stück bei den Impfungen voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Mecklenburg-Vorpommern sind über 25.100 Menschen geimpft. Insgesamt gibt es 12 Impfzentren in den jeweiligen Landkreisen. Das Impfzentrum in Waren (Müritz) soll am 18. Januar starten. Darüber hinaus ist ein Zentrum in Grevesmühlen vorgesehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Zentren. Gesundheitsminister Glawe hat sich am Dienstagmorgen über den Auftakt beim Rostocker Impfzentrum in der HanseMesse informiert. Mittags ist ein Besuch des Impfzentrums in Ludwigslust vorgesehen.

Das Land hatte im Vorfeld zur personellen Unterstützung der Impfzentren aufgerufen. „Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft, beim Betrieb der Impfzentren mitzuhelfen. Schon mehr als 570 Freiwillige – davon über 400 Ärzte – haben sich allein beim Gesundheitsministerium gemeldet. Sie konnten an die Kommunen weitervermittelt werden. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar“, so Glawe weiter. Der Minister dankte auch den Kommunen für die aktive Bereitschaft und die schnelle Umsetzung der Impfzentren in den jeweiligen Regionen.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern bis Montag-Mittag rund 720 Termine (jeweils knapp 360 Impftermine für die 1. und für die 2. Impfung) vergeben. Die bereits gebuchten Termine variieren je nach Landkreis und kreisfreier Stadt. „Die Impfungen sind freiwillig. Bislang wurden 5.000 Bürger angeschrieben“, so Glawe weiter. In dieser Woche sollen weitere tausende Schreiben vom Landesamt für Gesundheit und Soziales versandt werden.

Ein Callcenter steht in enger Verbindung mit den landesweit eingerichteten Impfzentren und vergibt die Impftermine. Nach Erhalt eines Schreibens wenden sich die Betreffenden bitte an die Telefonnummer des Callcenters: 03 85 – 20 27 11 15. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 09.00 und 16.00 Uhr erreichbar.

„Der Bedarf an Impfterminen ist hoch. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage in den ersten Tagen kann es auch zu Wartezeiten an der Hotline kommen. Entscheidend ist, dass sich auch nur diejenigen melden, die einen Brief erhalten haben, um die beiden Impftermine zu vereinbaren. Beim Telefonat mit dem Callcenter ist es wichtig, Geburtsdatum, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und die Postleitzahl des Wohnortes abrufbereit zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.