Schutzmaßnahmen für Pflegeheime

Schwerin – Am morgigen Sonnabend (16. Januar) tritt die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung MV in Kraft. Auf Grund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die seit Ende 2020 geltenden Schutzmaßnahmen und -regelungen fortgeführt.

Präzisiert wird in der neuen Corona-Verordnung, dass spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land jede besuchende und aufsuchende Person die Einrichtung nur betreten darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Diese Klarstellung betrifft vor allem die „sonstigen Betretenden“ (z. B. Hausärzte, Therapeuten oder Handwerker). „Nur noch das Betreten zur unmittelbaren  Gefahrenabwehr darf ohne Testung erfolgen“, so Sozialministerin Stefanie Drese.

Drese betonte, dass von den Einrichtungen, die seit einigen Wochen geltenden Maßgaben wie ein verpflichtendes einrichtungs- bzw. angebotsspezifisches Testkonzept, die je nach Inzidenz eingeschränkten Besuchsregelungen sowie die Notwendigkeit eines negativen Tests für besuchende Angehörige gut und weitestgehend flächendeckend umgesetzt werden. Das erhöhte Ansteckungsrisiko älterer und vorerkrankter Menschen erfordere die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln in den Einrichtungen.

Ministerin Drese setzt große Hoffnung auf das Impfen. Zurzeit werde im Land alles unternommen, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den stationären Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe so schnell und so umfassend wie möglich zu impfen.

Drese: „Bis zum 14. Januar hatten bereits knapp 15.000 Bewohnende in 150 von 251 vollstationären Einrichtungen die erste Impfung erhalten. Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Anzahl der COVID-19 Impfungen mit 20,5 Impfungen pro 1.000 Einwohner weiterhin führend.“

Die Ministerin appellierte an alle Beschäftigte in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sich impfen zu lassen. „Sie schützen damit sich und die ihnen anvertrauten Menschen“, sagte Drese.

Es gelten mit der neuen Corona-Verodnung folgende Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in MV:

  • Ab 7-Tages-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner*innen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender; Besuch täglich möglich, aber nur bei negativem Test
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch von einer festgelegten Person höchstens an einem Tag pro Woche

Spende für einen neuen Wünschewagen

Schwerin – Rekordergebnis der Spendenaktion der SVZ: Heute hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig einen Spendenscheck in Höhe von 276.346,35 Euro an den ASB überreicht. Diese Summe kam bei der Spendenaktion der SVZ für den neuen Wünschewagen, der bereits bestellt ist, zusammen.

„Die Aktion liegt mir sehr am Herzen. Schwerstkranken Menschen einen letzten Wunsch zu erfüllen, eine letzte Freude zu machen, zeugt von großer Menschlichkeit, Mitgefühl und leidenschaftlicher Hilfsbereitschaft. Ich danke dem ASB, der SVZ für die Leseraktion und vor allem allen Spenderinnen und Spendern“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Spendenübergabe.

Projekte wie der Wünschewagen und die Spendenkampagne die SVZ zeigen: „Es sind immer mehr Menschen, die helfen wollen. Ob mit großen oder kleinen Summen, jeder Euro zählt. Kamen 2017 128.000 Euro bei dieser SVZ-Spendenaktion zusammen, blicken wir heute auf 276.346,35 Euro. Das ist ein Zeichen großer Solidarität und Mitmenschlichkeit. Auch wenn ich beispielsweise an die Hansetour Sonnenschein denke, bei der für krebskranke Kinder und ihre Familien Spenden gesammelt werden, kann ich feststellen: Die Bereitschaft, zu helfen, ist überwältigend in unserem Land. Das ist eine große Stärke, auf die alle, die dabei mitmachen, stolz sein können. All diese Projekte haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft. Sie stärken das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land“, so die Regierungschefin.

Rund 4000 Spenderinnen und Spender haben sich an der Aktion 2020/2021 beteiligt, darunter sehr viele Arztpraxen und Apotheken. 2020 konnten 78 Fahrten durchgeführt werden. Der jüngste Gast war 18 Monate alt, der älteste 101. Seit dem offiziellen Start im Juni 2017 waren es nunmehr 226 Touren.

E-Ladesäulen an Versorgungszentren

Grevesmühlen – Für die Errichtung von sechs Elektro-Ladestationen erhalten die „DRK Medizinische Versorgungszentren M-V“ mit Sitz in Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 9.309,54 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtinvestitionskosten für das Vorhaben betragen 31.031,81 Euro.

Um Patienten und Besuchern seiner medizinischen Versorgungszentren das Aufladen von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen, plant das Unternehmen, sechs Ladestationen mit jeweils 22 Kilowatt an den Standorten Grevesmühlen, Wismar und Dorf Mecklenburg zu errichten. Zudem soll die Firmenflotte auf E-Mobilität umgestellt werden.

Jährlich können so ca. 94 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Jura-Studierende Wintersemester 2020/21

Justizministerin Katy Hoffmeister hat entschieden: „Der Corona-Lockdown darf für unsere Jura-Studierenden nicht nachteilig sein“

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass wie schon das Sommersemerster 2020 auch das Wintersemester 2020/21 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird.

„Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown beschäftigen uns weiterhin. Daher haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt im Zuge der Chancengleichheit entschlossen. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Wintersemester 2020/21 waren, gilt, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, sagte die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V).

Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.