Abiturprüfungen in MV werden verschoben

Martin: Gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist gesichert

Schwerin – Nach der virtuellen Sitzung der Kultusministerkonferenz am heutigen Donnerstag hat Bildungsministerin Bettina Martin das weitere Vorgehen bei den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021 angekündigt.

„Wir haben heute in der Kultusministerkonferenz vereinbart, dass wir den jungen Menschen in den Abschlussklassen auch in diesem Jahr trotz der Pandemie einen Abschluss ermöglichen werden“, sagte Martin. „Die Abschlussprüfungen finden statt. Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden.“

Martin erklärte weiter, dass in Mecklenburg-Vorpommern alles dafür getan werde, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen eine faire Chance haben auf einen guten und vergleichbaren Abschluss. „Wir waren bundesweit das erste Land, das nach den Sommerferien den täglichen Regelbetrieb in den Schulen gestartet hat. Bis kurz vor den Weihnachtsferien konnte bei uns Schule in Präsenz stattfinden. Und es ist auch ein wichtiger Erfolg der Verhandlungen in den vergangenen Tagen auf Bundesebene, dass wir auch weiterhin unsere Abschlussklassen im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können“, so Martin. Und doch sei klar, dass diese vergangenen zehn Monate keine normale Schulzeit war. „Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Schülerinnen und Schüler faire Rahmenbedingungen für ihre Prüfungen erhalten. Dafür werden wir auch weitere Anpassungen bei der Durchführung und Vorbereitung der Prüfungen vornehmen, ohne dabei die Qualität des Abschlusses zu reduzieren.“

Bei all den anstehenden Entscheidungen gehe es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen. Es müsse ihnen die Eintrittskarte in ihre Zukunft nach der Pandemie gesichert werden.

Bereits während des laufenden Schuljahrs hat Mecklenburg-Vorpommern unterstützende Maßnahmen ergriffen:

  • Wir haben am 1. September 2020 die so genannten Vorabhinweise für die Prüfung 2021 (Abitur und Mittlere Reife) an alle Schulen gegeben. Mit diesen Hinweisen haben wir die prüfungsrelevanten Inhalte für den Unterricht reduziert. So können die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereitet werden.
  • Es wurden zusätzliche Musteraufgaben in Deutsch und Mathematik erstellt.
  • Für die Lehrkräfte sind zusätzliche Fortbildungsangebote zur Prüfungsvorbereitung und spezifische Informationen zur Prüfungsvorbereitung über Fachbriefe zur Verfügung gestellt worden.
  • Für die Schülerinnen und Schüler haben wir den Zugang zu den Prüfungsaufgaben früherer Jahre erweitert.
  • Die Anzahl der verpflichtenden Leistungsnachweise im laufenden Schuljahr wurde reduziert.
  • Nicht zuletzt haben die Abschlussklassen die Möglichkeit des Präsenzunterrichts.

Mit Blick auf den heutigen KMK-Beschluss und in Übereinstimmung mit den getroffenen Regelungen werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

  1. Wir werden die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen verschieben, um zusätzliche Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen. Dabei wollen wir weiterhin die länderübergreifenden Poolaufgaben nutzen. Die ersten Prüfungen starten anstatt am 13.04.2021 nun erst am 23.04.2021 mit der ersten bundesweiten Zentralprüfung.
  1. Wir werden die Hinweise zum prüfungsvorbereitenden Unterricht weiter präzisieren, um eine noch konzentriertere Vorbereitung auf die prüfungsrelevanten Inhalte in den Prüfungsfächern zu ermöglichen.
  1. Wir werden den Notendruck im verbleibenden Schuljahr nochmals reduzieren.
  1. Wir werden ermöglichen, dass als gemeinsame Entscheidung von Prüfling und Schule die Termine der mündlichen Prüfungen individuell festgelegt werden dürfen.
  1. Die Prüfungsregelungen für die Spezialgymnasien werden an die aktuelle Lage mit Blick auf die Praxisanteile angepasst.
  1. Über besondere Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht auf die Abiturprüfung vorbereitet wurden, wird immer mit Blick auf den Einzelfall im Rahmen eines Nachteilsausgleiches entschieden.

„Über diese und noch weitere Punkte sind wir bereits seit einiger Zeit mit dem Bündnis für gute Schule in engem Austausch“, sagte Martin abschließend.

Beantragung von Kinderkrankengeld

Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

Schwerin – Der Anspruch von Eltern auf Kinderkrankentage ist in dieser Woche verdoppelt und ausgeweitet worden. Nach Zustimmung des Bundesrates am Montag ist das entsprechende Gesetz nunmehr in Kraft getreten.

Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

Sozialministerin Stefanie Drese weist darauf hin, dass der Kinderkrankengeld-Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Kitas, Tagespflegen oder Schulen geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Drese: „Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita, Tagespflege oder Schule.“

Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage unter www.sozial-mv.de für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Sie gilt als Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule, wenn Eltern bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen wollen.

„Sollten Krankenkassen oder Arbeitgeber einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung verwendet werden“, betont Ministerin Drese.

Corona-Geschehen in Kitas sehr gering

Schwerin – In elf von insgesamt rund 1.500 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit Covid-19-Fälle. Betroffen sind fünf Kinder und acht Beschäftigte. Das geht aus den aktuellen Berichten der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales hervor.

„Diese Zahlen verdeutlichen abermals, die Kitas spielen eine absolut untergeordnete Rolle in der Corona-Pandemie“, betonte heute Sozialministerin Stefanie Drese. Es zeige sich, das von der Landesregierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten und den Jugendämtern erarbeitete und ständig aktualisierte Hygiene- und Schutzkonzept greift, so Drese. „Unsere Kitas sind in keiner Weise Treiber der Pandemie.“

Wichtig sei, so Drese, dass bei auftretenden Infektionen in Kindertageseinrichtungen von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort konsequent Quarantänemaßnahmen umgesetzt werde. Das funktioniert nach Ansicht Dreses hervorragend.

Die Ministerin verwies zudem darauf, dass alle Kita-Beschäftigten seit September 2020 die Möglichkeit haben, sich kostenlos bis zu fünf Mal testen zu lassen.

Drese: „In den Kitas und Kindertagespflegen wird seit Beginn der Pandemie hervorragende Arbeit geleistet. Hierfür möchte ich mich bei allen Beschäftigten und den Kindertagespflegepersonen bedanken. In der Corona-Krise ist ganz besonders deutlich geworden, wie wichtig die Kompetenz und das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder, deren Eltern und für unsere gesamte Gesellschaft ist.“

Im Anhang befindet sich der LAGuS-Bericht Schulen und Kitas vom 21.01.2021.

Spezialeinheiten der Polizei bleiben zusammen

Schwerin – Die Spezialeinheiten der Landespolizei, Mobiles Einsatzkommando (MEK) und Spezialeinsatzkommando (SEK), bleiben zusammen. Das hat Innenminister Torsten Renz heute in der Sitzung des Innen- und Europaausschusses des Landtags M-V angekündigt.

„Ob die Spezialeinheiten am bisherigen Standort, dem Landeskriminalamt, verbleiben oder in das Landesbereitschaftspolizeiamt wechseln, werde ich noch entscheiden“, so der Minister. „Sollte es eine Zuordnung zum Landesbereitschaftspolizeiamt geben, wird sich die Begrifflichkeit „Bereitschaftspolizei“ in der Behördenbezeichnung wiederfinden.“

Der Innen- und Europaausschuss hatte sich heute mit der Auswertung der Sachverständigenanhörung aus der letzten Ausschusssitzung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ befasst. In diesem Zusammenhang war auch die Anbindung der Spezialeinheiten erörtert worden. Torsten Renz: „Ich habe das Für und Wider fachlicher Argumente der eingesetzten Kommissionen ebenso abgewogen wie die Erklärungen der angehörten Sachverständigen und bin am Ende zu der Entscheidung gekommen, dass die Spezialeinheiten der Polizei zusammenbleiben.“

Wertholz-Submission des Landes

Malchin – Am 28. Januar 2021 findet in Malchin zum 30. Mal ein Meistgebotsverkauf von Werthölzern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns statt. Im letzten Jahr wurde dieser Termin nach 28 Jahren als Versteigerung erstmals als Verkauf nach schrift­lichem Meistgebot (Submission) durchgeführt. Die Landesforst MV reagierte als Veranstalter damit auf entsprechende Kundenwünsche, die sich aus einem geringeren Organi­sationsaufwand gegenüber einer traditionellen Auktion ergeben. An der neuen Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt rund 440.000 Euro erzielen“, erinnert Minister Dr. Till Backhaus. „Die dabei erzielten Spitzenpreise vieler Baum­arten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Anbieter auch in diesem Jahr den Holzqualitäten entsprechend gute Ergebnisse erreichen.“ Aufgrund der guten Qualitäten der angebotenen Wert­hölzer werden sie insbesondere in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Die zur Submission in diesem Jahr angebotenen Hölzer lagern derzeit zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide und können seit dem 4. Januar 2021 besichtigt werden. Der Submissionskatalog wurde bereits an Kaufinteressen­ten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland verschickt und steht zudem als Download auf der Homepage der Landesforstanstalt www.wald-mv.de zur Verfügung.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 801 Fest­meter Laubwertholz. Den Hauptanteil stellt mit 628 Festmeter die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche und Ahorn sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Mit 494 Festmeter ist die Landesforst der Hauptanbieter. Zudem beteiligen sich 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit insgesamt 307 Festmeter am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Forstwirtschaftliche Vereinigung und die Universität Greifswald sowie die Städte Rostock, Teterow, Greifswald und Lübz.

Die schriftlichen Gebote werden am 28.01.2021 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt geöffnet. Wegen der coronabedingten Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden am 29.01.2021 vom Landwirtschaftsministerium MV bekanntgegeben.

Energiewende als Chance für Hafenentwicklung

Schwerin – Während des 9. Hafenentwicklungsdialogs der norddeutschen Hafenressortchefs mit Vertretern des Bundes und der Hafenwirtschaft hat Energieminister Christian Pegel gestern Abend dafür geworben, die Energiewende als Chance für die Entwicklung der Häfen zu begreifen. Die Häfen seien laut Pegel in dreifacher Hinsicht betroffen: erstens als Umschlagplätze für Energieträger, zweitens als Energie-Großverbraucher und drittens als Standorte der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen.

„Durch den Import über die Seehäfen deckt Deutschland einen Großteil seines Energiebedarfs. Im Vor-Corona-Jahr 2019 haben die deutschen Seehäfen mehr als zwölf Millionen Tonnen Kohle und 25 Millionen Tonnen Erdöl umgeschlagen. Aufgrund des Strukturwandels werden diese Zahlen drastisch zurückgehen. Die Herausforderung für die Häfen besteht darin, diese Einbußen durch andere Geschäftsmodelle zu kompensieren“, so Pegel. Beispiele seien Ausrüstungs- und Versorgungsdienstleistungen für Offshore-Windparks und die Ansiedlung entsprechender Produktionsstandorte sowie – künftig – die Errichtung von Energie-Terminals für beispielsweise Wasserstoff oder für eine Übergangszeit noch LNG, das mittelfristig aus regenerativen Quellen stammen werde.

„Hafenwirtschaft und Schifffahrt müssen auch selbst ‚grüner‘ werden“, führt der Energieminister weiter aus: „Neben der Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien sind die Erhöhung der Energieeffizienz und die Verringerung des Energieverbrauchs zentrale Aspekte zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiemanagements in den Häfen.“

Ein weiterer Schwerpunkt seien die nachhaltige Entwicklung der Energie-Infrastruktur zur Verteilung und die Speicherung der erzeugten erneuerbaren Energien. „Über integrierte Hafennetze können Terminals, Logistikzentren und Hafenunternehmen mit grünem Strom versorgt werden. Die Ausrüstung von Liegeplätzen mit Landstromanlagen ermöglicht die Versorgung der Schiffe mit regenerativem Strom, was klimaschädliche Emissionen sowie Lärm und Vibrationen während der Liegezeiten minimiert. In der Binnenschifffahrt und im Fährverkehr werden häufiger batterieelektrische und Wasserstoffantriebe zum Einsatz kommen, deren Versorgung über das integrierte Hafennetz und Ladestationen mit grünem Strom erfolgt. Auch beim Hafenbetrieb liegen Potenziale, um die Energieeffizienz zu erhöhen und so die CO2-Bilanz zu verbessern“, so der Minister.

Zur Verbesserung der Klimabilanz im Hafenbereich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Beispiele. So wurde der Kreuzfahrtterminal in Warnemünde 2020 erweitert und mit einer Landstromanlage für die Kreuzfahrtschiffe ausgestattet. Im Fährverkehr zwischen Rostock und Gedser werden bereits seit 2013 zwei Hybridfähren eingesetzt. Eine Kombination aus Dieselantrieb und Batteriebetrieb führt dort zu verringerten Kohlendioxid-Emissionen. Dabei kommt seit 2020 auch ein zusätzlicher Windantrieb in Form eines Flettner-Rotorsegels zum Einsatz.

Das Land ist zudem Projektpartner im Interreg-Projekt „Intermodal Green Alliance – Fostering Nodes“. Schwerpunkt ist die Entwicklung eines grünen, intermodalen Güterverkehrs „auf der letzten Meile“ in urbanen Gebieten in Mitteleuropa. Im Rahmen von InterGreen-Nodes und des Landesdialogs Grüne Gewerbegebiete unterstützt das Land die nachhaltige Flächenentwicklung der Seehäfen Rostock und Sassnitz-Mukran durch die Erarbeitung eines regionalen Aktionsplans. Ziel ist, den Ansatz der Grünen Gewerbegebiete auf die hafenaffinen Gewerbe- und Industriestandorte im Umfeld dieser Seehäfen zu übertragen.

Maritime Unfälle 2020 in M-V

Waldeck – Im Jahr 2020 kam es an den Küsten- und Binnengewässern in Mecklenburg-Vorpommern zu 21 tödlich verunglückten Personen (2019 – 30 Personen). Bei den insgesamt sechs Badetoten ist ein Rückgang von 12 Personen im Vergleich zum Vorjahr (2019 – 18 Badetote) festzustellen.

Die rückläufige Entwicklung der Opferzahlen bei den Badetoten ist so niedrig wie zuletzt im Jahr 2012, obwohl durch die Corona-Pandemie sehr viele Menschen ihren Urlaub an heimischen Gewässern verbrachten. Durch die Vielzahl der bewachten Strände sowie den gut organisierten Wasserrettungsdienst der DLRG und DRK-Wasserwacht im Land konnten sehr viele Menschen aus Notsituationen gerettet werden. Im Binnenbereich des Landes verstarben drei Personen, an der Ostseeküste des Landes ebenfalls drei Personen beim Baden.

Das Durchschnittsalter der Verstorbenen lag hier bei 63 Jahren. Die Ursachen sind dabei vielfältig, oft werden besonders im Küstenbereich die Kräfte der Strömungs- und Wellenverhältnisse verkannt. Darüber hinaus Überschätzen die Badenden oft ihre eigenen Fähig- und Fertigkeiten. Einen Anstieg zum Vorjahr (2019 – sechs Personen, 2020 – 15 Personen) hingegen gab es bei dem sog. sonstigen maritimen Unfallgeschehen. Bei dem Rettungsversuch seiner beiden Kinder vor den Steinwällen am Strand vor Ahrenshoop ertrank Anfang Juli ein Mann bei starker Strömung. Durch das beherzte Eingreifen eines Zeugen des Geschehens konnten die Kinder vor dem Ertrinken gerettet werden.

Insgesamt verstarben im Jahr 2020 14 weitere Personen, die Infolge erheblichen Alkoholgenusses oder aus Unachtsamkeit und ohne angelegte Rettungsweste vom Boot in Gewässer oder Häfen gestürzt und ertrunken oder in suizidaler Absicht (fünf Personen) ins Wasser gegangen sind. In Folge eines Sportbootunfalls gab es 2020 keine tödlich verunglückten Personen (2019 sechs Personen).

Auf dem Tollensesee südlich der Innenstadt von Neubrandenburg kam es Ende Juni 2020 zu einem Sportbootunfall mit einer schwer verletzten Person, welche sich mit einem Neoprenanzug und einer Schwimmboje im Wasser befand und durch ein Sportboot angefahren wurde.

Ende September 2020 trieb ein Kajakfahrer ohne Rettungsweste nach einer Kenterung mehrere Stunden über Nacht an einer wasserdichten Aufbewahrungstonne und wurde nach seinem Auffinden mit starken Unterkühlungen in das Krankenhaus eingeliefert.