Neue Prüfungstermine für das Abitur 2021

Schwerin – Die Termine für die schriftlichen Prüfungen zum Abitur 2021 in Mecklenburg-Vorpommern stehen fest. Der Start der schriftlichen Prüfungen ist vom 13. April auf den 23. April 2021 verschoben. Die Prüfungen werden am Freitag, den 23. April 2021 mit dem Fach Englisch beginnen. Am 26. April folgen die Fächer Latein/Schwedisch/Polnisch, Ernährungslehre mit Chemie, Gesundheit, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Datenverarbeitungstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik. Die weiteren Termine können der genauen Auflistung im Anhang entnommen werden. Die normalen Prüfungen – also ohne die Nachprüfungen – werden am 12. Mai enden. Die Nachprüfungstermine sind zwischen dem 18. Mai und dem 27. Mai.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen heute in einem Hinweisschreiben über die neuen Termine informiert. „Für die Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, wann sie in welchem Fach geprüft werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Damit können sie sich jetzt zielgerichtet auf die Prüfungen vorbereiten.“

Für die Prüfungstermine zur Mittleren Reife ergeben sich keine Änderungen, da der Start dieser Prüfungen schon zuvor später als die Abiturprüfungen angesetzt war. Sie werden wie geplant am 28. April beginnen und bis zum 3. Mai dauern. Nachprüfungen werden dann zwischen dem 26. und dem 31. Mai sein.

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, sagte Bildungsministerin Martin.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Rostock – Das Sozialministerium hat mit den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin Vereinbarungen zur Förderung und Umsetzung der Jugend- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr geschlossen. Danach erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock insgesamt knapp 2,26 Millionen Euro und die Landeshauptstadt Schwerin fast 1,08 Millionen Euro. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Deshalb unterstützen wir die dafür originär zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte bei dieser wichtigen Aufgabe auch in den Jahren 2021 und 2022“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. Damit bestehe für die Zukunft Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.

Gemeinsames Ziel von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern ist nach Aussage von Ministerin Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit den Städten Rostock und Schwerin unterzeichneten Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bilden die finanzielle Basis und dienen zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Drese.

Im Einzelnen erhält die Hansestadt Rostock in diesem Jahr gut 513.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 617.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 511.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 617.000 Euro (Schulsozialarbeit). Die Landeshauptstadt Schwerin bekommt in diesem Jahr fast 242.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und gut 290.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Im Jahr 2022 sind es etwa 247.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. über 298.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Sanierungsarbeiten am Schloss Güstrow

Güstrow – Während in den vergangenen Wochen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt das Dach des Güstrower Residenzschlosses eine aufwändige Schadstoffsanierung erhielt, hat nun mit der Sanierung der Außenhülle der weithin sichtbare Teil der Bauarbeiten begonnen. Dank bedruckter Gerüstplanen soll die Außenansicht während der mehrjährigen Bauarbeiten erhalten bleiben.

Seit Jahresbeginn haben an der Fassade des Westflügels die Gerüstbauarbeiten begonnen. Das Gerüst für den Turm auf dem Westflügel stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, da dieses über den Dachfirst mit dem Gerüst im Schlosshof verbunden und hochgradig belastbar ausgeführt sein wird; an dieser Stelle wird das Gerüst dann eine Höhe von rd. 36,0 Metern aufweisen.

Am Nordflügel des Schlosses wird darüber hinaus ein Schutzdach errichtet, damit ein witterungsabhängiges Bauen bei schlechten Wetterverhältnissen möglich wird. Für den Transport großer Lasten wird im Februar im Schlosshof ein Turmdrehkran gestellt, der mit einer Ausladung von 55 Metern dann alle Baustellen am Schloss bedienen kann. Mit der Fertigstellung der Gerüste werden dann die mehrjährigen Bauarbeiten an den Dächern, den Fassaden und Fenstern beginnen.

Reinhard Meyer: „Grundlegende Sanierungen brauchen ihre Zeit, deshalb stehen Güstrow lange Baumaßnahmen bevor. Wir haben uns daher entschlossen, das eingerüstete Schloss während der Bauzeit optisch aufzuwerten und die Gerüstplanen der Außenfassaden des West- und Südflügels mit Schlossansichten zu bedrucken. So muss während der Bauzeit nicht ganz auf die Ansicht der Schlossfassade verzichtet werden.“

Die Baumaßnahme des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Schwerin wird voraussichtlich im Jahr 2023 beendet werden. Zusammen mit der Europäischen Union investiert das Land rund 28 Mio. Euro in die Sanierung.

Fördermittel aus dem Kofinanzierungsfonds

Testorf-Steinfort – Nun kann einem erfolgreichen Abschluss der Ausbau- und Erneuerungsarbeiten im Ortsteil der Gemeinde nichts mehr im Wege stehen! Das Innenministerium übersandte in dieser Woche einen Bescheid über eine Zuwendung aus Kofinanzierungsmitteln i.H.v. 200.000 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte beim Innenministerium für die Investition in den Wegebau bei Gesamtkosten i.H.v. rund 913.300 Euro Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Gemeinde ihren Eigenanteil finanzieren und für diese Maßnahme in den Genuss von EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung kommen kann. Mit rund 594.000 Euro ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt der Hauptzuwendungsgeber.

Innenminister Torsten Renz: „Verbindungsstraßen in den Gemeinden sind für die Bürgerinnen und Bürger, gerade in der ländlichen Region enorm wichtig. Dass hier die Gemeinde von Kofinanzierungsmitteln profitieren und damit der Gemeindehaushalt entlastet werden kann, freut mich besonders. Wichtige Vorhaben und Maßnahmen können durchgeführt werden, die mangels verfügbarer Eigenmittel nicht möglich gewesen wären.“

Die Verbindungsstraße zur B 208 wird breiter ausgebaut und beidseitig mit einer Oberflächenentwässerung versehen. Die Straße ist ein Gemeindeverbindungs- und Erschließungsweg für die Wüstenmarker Anwohner und für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Für den Busverkehr ist eine Buswendeschleife vorgesehen.

Sitzungen der Kommunalvertretungen

Schwerin – In der kommenden Landtagssitzung wird voraussichtlich ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Corona-Pandemie verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, in Abkehr von der bisherigen Pflicht zu Präsenzveranstaltungen, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Am Rande des heutigen MV-Gipfel mit den Kommunen zur Umsetzung der Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz betonte Innenminister Torsten Renz: „Wir wollen die Arbeit der Kommunalvertretungen gerade in diesen Zeiten soweit es geht erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort. Wir erweitern mit dem Gesetz die Möglichkeiten der kommunalen Vertretungen, um in Zeiten der Pandemie die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane aufrecht zu erhalten, aber auch Kontakte zu minimieren. Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, werden wir auch ein Handout herausgeben.“

Vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages am 27. Januar 2021 wird das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Dieser Beschluss kann aber auch ohne Präsenz im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.