Start von mobilen Test-Teams in MV

Schwerin – Verbände und Institutionen des sozialen Bereichs bauen gemeinsam mit dem Sozialministerium mobile Test-Teams zur Unterstützung der Alten- und Pflegeeinrichtungen bei den Testungen vor Ort (PoC-Antigen-Tests) auf. Am (heutigen) Montag hat die zentrale Koordinierungsstelle der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) für die Mobilen Testteams ihre Arbeit aufgenommen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland mit solch einem flächendeckenden Angebot“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Projekts. „Mit den mobilen Teams erhalten die durch Corona stark belasteteten Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gezielte Hilfe bei den notwendigen engmaschigen Testungen vor Ort.“

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens besteht nach der Coronavirus-Testverordnung und der Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V eine umfangreiche Test-Verpflichtung für Personal und Besucherinnen und Besucher. „Da diese Bestimmungen nach aktuellem Stand noch über längere Zeit bestehen und damit ein erheblicher Mehraufwand in den stationären Einrichtungen entsteht, steuern Sozialministerium MV und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. schon jetzt den voraussichtlichen Engpässen entgegen“, sagt Dominic Fricke, Mitglied des Regionalvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe in MV.

Die Test-Teams werden von Mitarbeitenden anerkannter Hilfsorganisationen und weiterer Einrichtungen gebildet, die hierfür über entsprechende Erfahrungen verfügen. Sie werden jeweils regional eingesetzt. Die JUH organisiert dabei die Einsatzteams und die Einsatzzeiten an zentraler Stelle und dokumentiert die Testungen und Testergebnisse. Das bedeutet eine große Entlastung für die Einrichtungen, denn die Personalsituation im Pflegebereich ist bereits jetzt – beispielsweise durch Erkrankungen oder Quarantänesituation belastet.

Räumlichkeiten zur Durchführung der Testungen, sowie Testmaterial und persönliche Schutzausrüstung werden durch die anfordernden Institutionen/Einrichtungen gestellt. Die Kosten der Koordinierungsstelle werden zentral durch das Land M-V übernommen.

„Wir sind dankbar für den schnellen Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle für mobile Testteams durch die Johanniter Unfall-Hilfe in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Henrike Regenstein, Vorstand im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dem zunehmenden Aufbau von Testteams für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen und den Angeboten der Eingliederung in Mecklenburg-Vorpommern verbinden wir die Hoffnung auf stärkere Entlastung der Mitarbeitenden in diesen Bereichen. Damit können sie ihre noch vorhandene Energie ganz auf die Pflege und Betreuung der Menschen fokussieren, die ihnen anvertraut sind, und deren Schutz und Gesundheit uns besonders am Herzen liegen.“

Entlastung von DDR-Altschulden

Schwerin – Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden. Unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände hat das Innenministerium eine Verordnung erarbeitet und jetzt erlassen, die das Verfahren zur Gewährung der Zuweisungen festschreibt.

Innenminister Torsten Renz: „Es war ein langer Weg bis hierhin, aber nun können wir mit der schrittweisen Auszahlung beginnen und die Kommunen können endlich ihren Kernhaushalt beziehungsweise ihr kommunales Wohnungsunternehmen von den Altschulden befreien.“

Nach einer gutachterlichen Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Zuwendungen mit den Regelungen der Europäischen Union fallen 4 Fallgruppen nicht unter das europäische Beihilferecht. Hier können die Zuwendungen in vollem Umfang in Höhe der Altschulden sofort ausgezahlt werden:

  1. Gemeinden ohne Wohnungsbestand infolge Abriss,
  2. Gemeinden ohne Wohnungsbestand durch Verkauf nach Marktbedingung, zum Beispiel Bieterverfahren,
  3. Gemeinden ohne Wohnungsbestand durch Verkauf ohne Marktbedingung vor mehr als zehn Jahren,
  4. Gemeinden als Alleingesellschafter von Wohnungsunternehmen bei Schuldübernahme (durch die Gemeinde) vor mehr als zehn Jahren oder weniger als zehn Jahren, aber als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.

In den übrigen Fällen wird die Entschuldungshilfe zunächst in Höhe von höchstens 200.000 Euro ausgezahlt.

Darüber hinaus wird parallel ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission betrieben, um die restliche Entschuldung der Gemeinden und deren kommunale Wohnungsgesellschaften zu erreichen.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen.

„bunt statt blau“ 2021

Schwerin – Kunst gegen Komasaufen: Unter diesem Motto starten Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit die Kampagne „bunt statt blau“ 2021 zur Alkoholprävention in Mecklenburg-Vorpommern. Der erfolgreiche Plakatwettbewerb für Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren findet zum zwölften Mal statt.

Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Hintergrund: Laut neuester Zahlen aus 2018 kamen fast 20.500 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, davon 537 in Mecklenburg-Vorpommern. Experten fordern deshalb weiter eine verstärkte Aufklärung über die Risiken des Rauschtrinkens.

Alle Informationen zur Kampagne unter

www.dak.de/buntstattblau

 „Die erneut gestiegenen Zahlen sind alarmierend – das Thema ist nach wie vor brisant. Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Alkoholvergiftung ist einer zu viel“, erklärt Sabine Hansen, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in MV. „Schüler sollen offen und ehrlich über das Thema Alkoholmissbrauch aufgeklärt werden. Bei ‚bunt statt blau‘ werden junge Künstler selbst zu glaubwürdigen Botschaftern gegen das Rauschtrinken.“

Seit 2010 haben bundesweit mehr als 110.000 Teilnehmer Plakate zum Thema eingereicht. Zahlreiche Landesregierungen, Suchtexperten und Künstler unterstützen die mehrfach ausgezeichnete Aktion.

Sozialministerin Stefanie Drese betont: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern weiter entschieden gegen das Problem vorgehen und vor allem unsere Präventionsanstrengungen fortsetzen. Mit der Kampagne ‚bunt statt blau‘ wollen wir auch in diesem Jahr plakativ deutlich machen, dass es überhaupt nicht cool ist, sich bewusstlos zu trinken. Mit dem Wettbewerb gelingt es auf effektvolle Weise, Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren. Daher habe ich wieder sehr gerne die Schirmherrschaft übernommen.“  

Nach einer Studie des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) erklärt die Mehrheit der jungen Künstler, sie hätten durch den Wettbewerb „bunt statt blau“ etwas über die Gefahren von Alkohol gelernt. Nach ihrer Einschätzung trägt die Kampagne auch dazu bei, dass junge Leute vernünftiger mit Alkohol umgehen.

Einsendeschluss für den Wettbewerb 2021 ist der 30. April. Anschließend werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet. Im September wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig und DAK-Vorstand Andreas Storm sowie dem Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) aus den 16 Landessiegern die Bundessieger.

Der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung lobt „bunt statt blau“ seit Jahren als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Die erfolgreiche Gesundheitskampagne wurde mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem renommierten „Internationalen Deutschen PR-Preis 2014“. Die Kampagne ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, die seit zwölf Jahren Schüler, Lehrer und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt.

Zahlung von SED-Opferrente

2020 so viele Anträge auf SED-Opferrente bewilligt wie seit zehn Jahren nicht

Schwerin -Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass mehr als 3.400 Menschen eine monatliche Wiedergutmachung in Form der SED-Opferrente erhalten. Die Aufarbeitung der Diktatur sei damit aber nicht abgeschlossen.

„Die vergangenen drei Jahrzehnte in Demokratie und Freiheit sind für mehr als 3.400 Menschen in unserem Land ein ganz besonderer Lebensabschnitt. Sie haben die SED-Diktatur überstanden, zur Wiedergutmachung beziehen sie SED-Opferrente. Es sind monatlich 330 Euro, die vernichtete Lebensplanungen, zerstörte Familien und psychische Erkrankungen nicht rückgängig machen können, aber das ertragene Leid zumindest ein Stück anerkennen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Das Ministerium ist u.a. zuständig für die Anerkennung von Anträgen auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Im vergangenen Jahr wurden knapp 270 Anträge bewilligt, das waren so viele wie seit dem Jahr 2010 nicht mehr.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Gesetzesanpassung im November 2019 ist der Kreis derer, die einen Anspruch auf SED-Opferrente haben, ausgeweitet worden. Ein weiterer Grund der noch immer hohen Zahl neuer Anträge ist aber auch, dass viele Opfer erst heute bereit und in der Lage sind, die Zeit der SED-Diktatur zu verarbeiten und ihren Anspruch auf Wiedergutmachung wahrzunehmen. Es zeigt sich aber auch, dass das SED-Regime und seine Willkür noch immer ein Thema sind. Die Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2020 an insgesamt 3.419 anerkannte Opfer des DDR-Regimes rund 14,5 Mio. Euro SED-Opferrente. Im Jahr davor waren es rund drei Mio. Euro weniger.