Bessere Mobilfunkversorgung

Berlin – Der Bundesrat berät am kommenden Freitag über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei werden zwei Anträge beraten, die Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren anderen Bundesländern eingereicht hat mit dem Ziel, die Mobilfunkversorgung in Deutschland flächendeckend zu verbessern.

„Zum einen geht es um die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen. Aus der Zeit, als Mobilfunk noch als Luxusgut galt, stammt das Vorgehen, die Frequenzen meistbietend zu versteigern. Das heißt, die Mobilfunkanbieter bezahlen Millionenbeträge für diese Frequenzen, die sie dann zurück erwirtschaften müssen. Diese Versteigerungen sind also nicht darauf angelegt, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, die heute quasi wie eine Daseinsvorsorge zu sehen ist“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Der Entwurf zur TKG-Novelle sieht weiterhin diese Versteigerung vor. Das wollen wir ändern.“

Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben deshalb beantragt, dass neben der Auktion auch Ausschreibungen oder andere Verfahren anzuwenden sind, wie sie auch anderen europäischen Staaten bereits erfolgreich anwenden. Das Verfahren müsse abhängig davon getroffen werden, wie die Versorgungserfordernis in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten aussieht, die dazu anzuhören sind.

„Wir wollen erreichen, dass die Frequenzen nicht an den vergeben werden, der am meisten bezahlt, sondern an den, der am besten beweist, dass er schnell die flächendeckende Versorgung gewährleisten kann. Das heißt, gegebenenfalls kann die Frequenz auch kostenlos vergeben werden, wenn dafür schnelle und flächendeckende Versorgung angeboten wird“, erläutert Christian Pegel.

Der zweite Antrag, den M-V mit Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingereicht hat, soll greifen für den Fall, dass es doch wieder zur Versteigerung von Frequenzen kommen sollte: „Dann soll wenigsten geregelt werden, dass die Gebühren nicht bei Erwerb der Frequenz fällig werden, sondern erst dann, wenn die gekauften Frequenzen tatsächlich frei werden“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bislang bezahlen die Mobilfunkanbieter riesige Summen für eine Frequenz, die sie in der Regel erst einige Jahre später nutzen können. Das heißt, dieses Geld ist für mehrere Jahre gebunden und kann nicht investiert werden.“

Die Novelle des TKG ist erforderlich, um eine EU-Richtlinie umzusetzen, die u. a. folgende Ziele hat: Ausbau und Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, Gewährleistung eines nachhaltigen und wirksamen Wettbewerbs sowie Interoperabilität der Telekommunikationsdienste und zugleich Gewährleistung der Zugänglichkeit und Sicherheit von Netzen und Diensten sowie die Wahrung der Interessen der Endnutzer.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat den Anträgen bereits zugestimmt. „Ich bin optimistisch, dass wir – mit den aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl einflussreichen Bundesländern an unserer Seite – den Antrag durchbekommen“, so Christian Pegel. Gelingt dies, übernimmt der Bundesrat den Inhalt in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf, bevor er diesen an die Bundesregierung und diese dann an den Bundestag weiterleitet. Der zweite Antrag zur Entkopplung von Versteigerung und Gebührenzahlung wird bei Zustimmung als Bitte weitergeleitet zu prüfen, ob diese Änderung umsetzbar ist.

Vertane Chancen

Backhaus: Die AMK hat wichtige Chancen vertan

Schwerin – In Europa stehen für die nächste Förderperiode über 400 Mrd. € für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zur Verfügung. Die AMK konnte zu den für Deutschland zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 31 Mrd. € auch nach fast 12 Stunden langen Verhandlungen kein Einvernehmen erzielen und hat damit wichtige Chancen vertan, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Plan in die Verhandlungsrunde gegangen und wir haben uns dennoch kompromissbereit gezeigt. Denn es geht um die Zukunft der Landwirtschaft und um die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Der Agrartopf stellt den größten Anteil am EU-Haushalt dar. Daher haben wir für diese Mittel eine besondere Verantwortung. Dieser sind die grünen Verhandlungspartner aus meiner Sicht nicht gerecht geworden. Mit dieser „Nicht-Entscheidung“ ist der Anlauf der neuen Förderperiode nicht gesichert. Es geht um den Ausbau von Kitas und Schulen und die Unterstützung der Landwirtschaft. Ich fordere die grünen Ressortchefs mit Nachdruck auf, sich endlich konstruktiv einzubringen“, so Backhaus.

Nur eine teilweise Einigung fand am Freitag die Konferenz der Agrarminister. Minister Backhaus sieht in dem Ergebnis Licht und Schatten: „Wir haben die wesentlichen Eckpunkte der GAP besprochen. Da haben wir viele wichtige Weichen gestellt und das begrüße ich ausdrücklich. Allerdings konnten wir keine Einigung finden zur der Umschichtung der ELER-Mittel. Da war an einigen Stellen keinerlei Entgegenkommen zu erkennen und das finde ich äußerst bedauerlich. Auch unser Versuch, zwischen den verhärteten Positionen der anderen Länder zu vermitteln, hat leider nicht gefruchtet.“

Die Konferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Länder hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Beschluss darüber zu fassen, wie die Landwirtschaftspolitik und die Entwicklung der ländlichen Räume künftig deutschlandweit gestaltet werden soll. Am Ende wurden die strittigen offenen Punkte in die Runde der Staatssekretäre verwiesen.

Gescheitert ist die Diskussion an der Frage, in welcher Höhe Mittel aus den Direktzahlungen im Jahr 2022 in die sogenannte 2. Säule übertragen werden sollen. Diese Zahl muss Deutschland bereits im August nach Brüssel melden. Forderungen der einzelnen Bundesländer reichten von starken Erhöhungen der Umschichtung bis hin zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 6 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hatte in dem Konflikt versucht, zwischen den unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Die Entscheidung zur neuen GAP ab 2023 muss spätestens im Juni vom Bundesrat entschieden werden.

Dr. Backhaus kritisiert, dass es hier kein Zustandekommen eines Kompromisses gab: „Ich habe große Sorge, dass wir so nicht rechtzeitig den nationalen Strategieplan in Brüssel vorlegen können und dann ab 2023 keine Mittel für die Landwirte und für die ländliche Entwicklung gezahlt werden können.“

Kritik richtet er insbesondere an die grün geführten Landwirtschaftsministerien. Deren Beharren auf das Abwarten der Ergebnisse der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene, bevor die Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht werden, ließen aus Sicht des Ministers die Konferenz mit einem bitteren Nachgeschmack enden.

„Wir haben einen weitgehenden Kompromissvorschlag unterbreitet, doch dieser ist leider an der Weigerung der Grünen gescheitert.“, so Dr. Backhaus.

Da keine Einigung zur Umschichtung der Direktzahlungen im letzten Übergangsjahr 2022 erzielt werden konnte, gibt es hierzu kein AMK-Votum. Die Minister sind deshalb übereingekommen, sich im März zu einer weiteren Sonder-AMK zu treffen, um erneut über das Thema zu beraten. Sollte auch da keine Einigung zustande kommen, muss der Bundesrat über die Umschichtung entscheiden. Der AMK wäre damit die Entscheidung aus der Hand genommen.