Ausbau Gewerbe- und Industriepark Pasewalk

Pasewalk – Die Stadt Pasewalk will ihre wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausbauen, dazu begann Mitte November 2020 die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Gewerbe- und Industriepark Berlin-Stettin. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 13 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 12,2 Millionen Euro.

„Eines der zentralen Themen in Vorpommern ist und bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Attraktive Gewerbeflächen legen den Grundstein für die Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass von dem Gewerbe- und Industriepark wichtige Impulse für die Firmenansiedlung ausgehen. Deshalb unterstützen wir mit 215.000 Euro Kofinanzierungshilfen die Stadt Pasewalk bei der Finanzierung dieses wichtigen Vorhabens. Der städtische Haushalt wird so entlastet“, betonte Innenminister Torsten Renz.

Kommunalen Körperschaften kann in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung.

Der lndustriegewerbegroßstandort mit einer Gesamtfläche von 156 ha (davon sind 122 ha als parzellierbare Industriefläche ausgewiesen) wird in mehreren Bauabschnitten erschlossen. Der erste Bauabschnitt (B-Plan 30/09) umfasst rund 50 ha Baufläche. Die Erschließung beinhaltet Straßenbaumaßnahmen, (Hauptverkehrsachse im Gebiet), den Anschluss der Trinkwasser-, Elektro- und Gasversorgung und der Abwasserleitung an das öffentliche Netz in Pasewalk sowie den Feuerlöschwasser-Grundschutz.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Landtag von M-V liegt Evaluationsbericht vor

Schwerin – Justizministerin Hoffmeister hat im Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht zur Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung vorgelegt: „Wir haben Statistiken ausgewertet und bei psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleitern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien Befragungen durchgeführt. Alle bestätigten, dass das Angebot wichtig sei für die Kinder und auch schutzbedürftige Erwachsenen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten wurden. Die Zahl der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stieg von 2017 bis heute auf zwölf. Damit ist die Versorgung landesweit gesichert.

Die Anzahl der gerichtlichen Beiordnungen blieb allerdings gering. Bundesweit beantragen wenige Verletzte eine psychosoziale Prozessbegleitung trotz des von uns initiierten, bundesweiten Anspruchs. Aber vielen Betroffenen ist das Hilfsangebot noch immer unbekannt. Wir sind stetig dabei, es bekannter zu machen. Wir haben tausende Flyer verteilt und verteilen sie weiter an Staatsanwaltschaften und Polizei. Medien berichten regelmäßig. Opferschutzvereine haben der Beauftragten der Justiz für Opferhilfe zugesagt, ebenso daran mitzuwirken, die Prozessbegleitung stets im Blick zu haben“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Da Betroffene aber auch erhebliche Schwierigkeiten haben, vor allem erwachsene Opfer, einen Antrag zu stellen, ist eine Lösung in Sicht. Mithilfe der Justizministerkonferenz ist es uns gelungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Möglichkeit prüft, wonach die Gerichte von Amts wegen eine Beiordnung anordnen dürfen. Auch die Höhe der Fallpauschale wird überprüft. Allerdings ist die Fallpauschale grundsätzlich für die Begleitung der juristisch aufzuarbeitenden Sexual- oder Gewaltstraftat das richtige Mittel. Opferbegleitung, die über juristische Belange hinausgehen, deckt die Sozialseite ab“, erklärt die Ministerin.

Derzeit setzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Prüfauftrag der JuMiKo mit dem Ziel um, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Justizministerin Hoffmeister: „Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Ich setze mich aber auch für eine weitere Anpassung dieser Vergütung ein.“

Demokratie und Toleranz stärken

Schwerin – Das Kabinett hat am Dienstag die Umsetzungsstrategie für das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ für die Jahre 2021 bis 2027 beschlossen. Damit bekräftigt die Landesregierung ihr Ressort übergreifendes Engagement für eine demokratische Kultur im Land. An der Umsetzungsstrategie des Landesprogramms sind alle Ressorts beteiligt. Ziel ist es, allen extremistischen, totalitären, rassistischen, antisemitischen und diskriminierenden Tendenzen in der Gesellschaft gemeinsam entgegenzuwirken. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz von Prävention, Integration und Repression verfolgt.

Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ wurde 2006 in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt und nimmt seitdem eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Im Oktober 2019 hat der Landtag das Landesprogramm fortgeschrieben und die Landesregierung beauftragt, eine Umsetzungsstrategie zu erstellen. Hintergrund der Fortschreibung ist die Tatsache, dass sich demokratiefeindliche Bestrebungen in den vergangenen 15 Jahren verändert und ausdifferenziert haben.

Die beschlossene Umsetzungsstrategie bildet Grundlage und Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Demokratiearbeit in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden sieben Jahre. Die Landesregierung berichtet alle zwei Jahre an den Landtag über den Stand der Umsetzung. In den Jahren 2021 bis 2027 sind zur Umsetzung der Strategie insgesamt 28,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind 23,2 Mio. Euro Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), die Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen und vom Land gezielt für das Landesprogramm eingesetzt werden. Die weitere Finanzierung erfolgt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

„Um das demokratische Gemeinwesen mit Leben zu füllen, sind wir alle gefordert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Fragen von Mitwirkung, Teilhabe, Transparenz, Inklusion, Opferschutz und Vielfalt sind keine Nebensachen, sondern betreffen den Kern unseres Zusammenlebens. Mit dem neuen aktualisierten Landesprogramm `Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!´ und den Maßnahmen zur Umsetzung haben wir bewährte und wirkungsvolle Instrumente, um gelebte Vielfalt und Offenheit zu fördern.“

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesem Programm bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Ziele des Programms stellen sich wie folgt dar:

  • Die vielen engagierten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und zu unterstützen.
  • Den Zusammenhalt in der Gesellschaft und Vertrauen in demokratische Entscheidungen stärken.
  • Bürgerinnen und Bürger ermutigen und befähigen, selbst aktiv zu werden und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Die verabschiedete Umsetzungsstrategie beschreibt die Zusammenarbeit aller Ressorts und umfasst insgesamt 170 Maßnahmen. Die Ansätze reichen von frühkindlicher Bildung direkt in der Kita über die Arbeit in Schulen, Vereinen, Betrieben, Verbänden und Bildungseinrichtungen bis hin zur Kriminalitätsprävention und Maßnahmen im Strafvollzug.

In den vergangenen 15 Jahren hat sich eine erfolgreiche Struktur entwickelt, die das Land weiterhin fördern wird: Die fünf Regionalzentren für demokratische Kultur unterstützen die Menschen in den Regionen mit Beratung, Information und Vernetzung. Die Angebote sind kostenfrei und vertraulich. Die Regionalzentren agieren z.B. in Schule, Jugendhilfe, Verwaltung, Wirtschaft und bei ehrenamtlich Tätigen. Wichtiger Ansatz ist die Beratung vor Ort: Die Opfer- und Betroffenenberatung LOBBI e.V. arbeitet landesweit. Das Betriebliche Beratungsteam steht Unternehmen und Betrieben zur Seite. Menschen, die sich aus rechtsextremen Zusammenhängen lösen wollen, können sich an das landesweite Ausstiegs- und Distanzierungsangebot „JUMP“ wenden. Neu hinzu kam vor drei Jahren die Fachstelle für Islamismusprävention „Bidaya“.

Die Landeszentrale für politische Bildung ist weiterhin Koordinierungsstelle. Sie koordiniert die Strategie und vernetzt die Akteure. Gleichzeitig ist sie zentraler Akteur der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit 2006 hat die Reichweite der Maßnahmen und Sensibilität für Fragen der Demokratieentwicklung stark zugenommen. Die Anzahl der beteiligten Vereine, Verbände und Einrichtungen und ihre Vielfalt ist gestiegen. Beispiele für diese erfreuliche Entwicklung sind:

  • 25 Vereine in MV sind Träger der unterschiedlichen Projekte, die durch das Landesprogramm und Bundesprogramme finanziert werden. In ihnen arbeiten über 100 Menschen hauptamtlich. An ihrer Seite sind eine große Zahl an ehrenamtlich Engagierten und zahlreiche Menschen, die in öffentlichen Einrichtungen Verantwortung tragen.
  • 50 Schulen sind Mitglieder im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ in Mecklenburg-Vorpommern.
  • 875 Unternehmen, Verbände und Vereine und Einzelpersonen bekennen sich als Unterstützerinnen und Unterstützer zur Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“.
  • Die Beratungsstellen im landesweiten Beratungsnetzwerk beraten jährlich durchschnittlich 900 Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Eltern und Angehörige sowie Einzelpersonen.
  • Mit Fortbildungsangeboten wurden ca. 5.300 Personen erreicht. Daran nahmen auch Unternehmen teil. Mit ihnen wurden z.B. gemeinsam Präventions- und Interventionskonzepte erarbeitet.

Metropolregion Stettin

Stettin – Die Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin ist in der Corona-Pandemie schwieriger und wird dennoch ausgeweitet. Dies wurde bei der heutigen digitalen Sitzung des Wirtschaftskreises Metropolregion Stettin der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Dazu haben wir eine Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Aktivitäten in der Corona-Pandemie gegründet, in der Vertreter der Regierungen von Mecklenburg-Vorpommern, der Wojewodschaft Westpommern und Brandenburg beteiligt sind. Auch die IHK Neubrandenburg und weitere Wirtschaftsvertreter sollen darin eingebunden werden. Das ist ein bisher einmaliges Gremium entlang der Deutsch-Polnischen Grenze. Gerade in Zeiten wie Corona ist es wichtig, dass wir auch an künftigen Herausforderungen dranbleiben und kontinuierlich mit allen Partnerinnen und Partnern der Region zusammenarbeiten. So wollen wir die Metropolregion zu einem grenzüberschreitenden Zentrum der Logistik ausbauen“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann während der Veranstaltung.

„Das bietet Chancen sowohl für deutsche als auch polnische Unternehmen und für Kooperationen zwischen Firmen beiderseits der Grenze. Wie diese Chancen im Detail aussehen und welche Rolle die IHK bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen auf diesen Wirtschaftsfeldern spielen kann, müssen wir in weiteren Zusammenkünften noch vertiefen“, sagte Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.

In Vorbereitung sei ein weiteres Projekt: Es soll eine Gewerbeflächendatenbank auf Initiative der IHK Neubrandenburg entwickelt werden. Dazu erklärt Dahlemann: „In Westpommern, Vorpommern und Brandenburg gibt es hervorragende Bedingungen für Investoren mit gut erschlossenen Gewerbe- und Industriegebieten in einer besonderen Lage zwischen Stettin und Berlin. Die Vermarktungsoffensive des Großgewerbestandortes Berlin-Stettin in Pasewalk wirkt, Ansiedlungen sind beschlossen. Diese Chance wollen wir gemeinsam nutzen. Ich freue mich, dass auch die CDU-Landtagsfraktion diesen Gedanken unterstützend aufgreifen möchte.“

Der Staatssekretär nutzte auch die Gelegenheit, um über die vergangene Woche angekündigte Errichtung der beiden Schnelltestzentren an der deutsch-polnischen Grenze zu berichten. Eine entsprechende Vereinbarung war am Freitag unterzeichnet worden. Neben dem bisher erfolgreichen Pendlerprogramm ist das ein neuer Baustein in der Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler.

Änderung des Landesreisekostengesetzes

Schwerin – Mit dem Abschluss der Verbandsanhörung ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes heute zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen worden.

Die Landesregierung will künftig bei Dienstreisen die Belange des Klimaschutzes stärker berücksichtigen. Zudem soll durch Vereinfachungen der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Im Vordergrund aber stehen Änderungen, die dem Klimaschutz dienen.

So sollen Dienstreisen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn die Dienstgeschäfte sich nicht telefonisch oder per Videokonferenz erledigen lassen. Flugreisen im Inland werden künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigt, da diese einen besonders hohen CO2-Ausstoß verursachen. Den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel will die Landesregierung unter anderem dadurch erleichtern, dass in Zukunft nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass es sich bei Bus und Bahn tatsächlich um die günstigsten Reisemittel handelt. Bislang mussten Landesbedienstete aufgrund der gesetzlichen Vorgaben häufig den Dienst-PKW als wirtschaftlichstes Fortbewegungsmittel nutzen. Als weiterer Anreiz für klimafreundliche Mobilität sieht der Gesetzentwurf vor, dass Fahrten mit elektrisch betriebenen PKW einen Zuschlag von 3 ct je Kilometer erhalten sollen.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wird voraussichtlich in der März-Sitzung erfolgen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Nachhaltigkeit und Klimaschutz betrifft viele Bereiche. In der Landesverwaltung fallen jedes Jahr mehr als 100.000 Dienstreisen an. Hier haben wir also jede Menge Potenzial für Gestaltung. Als Land wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und unnötige Reisen vermeiden. Jede nicht angetretene Reise ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Und die Reisen, die sich nicht vermeiden lassen, wollen wir künftig möglichst umweltfreundlich antreten.“