Impfen in Priorität 2 kann starten

Schwerin – Bei den Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern kann die nächste Priorität aufgemacht werden. „Wir können in der Altersgruppe der U 65 mit der Priorität 2 beginnen. Hierfür steht der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung. Noch in dieser Woche werden durch die Landkreise die Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen aufgesucht, um die Beschäftigten zu impfen. Hierfür sind mobile Teams vorgesehen, die in die Einrichtungen wie Schulen und Kitas gehen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte steuern dabei die Verteilung in den jeweiligen Einrichtungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In der Priorität 2 sind zum Beispiel auch die Haus- und Fachärzte und deren Praxispersonal. Diese können ab Montag, dem 08. März 2021 über das Callcenter Termine vereinbaren. „Die Terminvergabe soll dabei über das Callcenter erfolgen. Hier wird das Personal um 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt, weitere Aufstockungen sind je nach Bedarf möglich“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Insgesamt arbeiten dann 135 Beschäftigte im Callcenter und vergeben Termine für die Impfzentren des Landes.

Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, die in der Priorität 2 eingeordnet sind, können ebenfalls ab Montag einen Impftermin über das Callcenter vereinbaren. Um die Anspruchsberechtigung für diesen Personenkreis nachzuweisen, stellen die Arztpraxen ein ärztliches Zeugnis aus. „Impfen gegen das Corona-Virus ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sieht allerdings keine Wahlmöglichkeiten für den Impfstoff vor. Wer das Impfangebot ausschlägt, muss am Ende warten“, erläuterte Glawe. Gleichzeitig machte der Gesundheitsminister deutlich, dass nicht allen Berechtigten sofort ein Impfangebot gemacht werden kann. „Nach wie vor sind die Impfstoffmengen begrenzt“, sagte Glawe.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass sich alle Berechtigten der Priorität 1 weiter impfen lassen können. „Die Impfungen bei den Ü80-Jährigen, bei den Bewohnern und bei Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen kommen weiter voran. Potential besteht bei Personen, die unter 65 Jahre (U65-Jährige) sind und in die höchste Priorität gehören. Das sind Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen regelmäßig in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen. Hierzu zählen zum Beispiel Seelsorger, Fußpfleger, Ergotherapeuten oder auch Hausärzte, die regelmäßig in einem Heim Patienten betreuen. In Mecklenburg-Vorpommern hat von insgesamt 256 vollstationären Einrichtungen in 250 Einrichtungen eine Erstimpfung (98 Prozent) stattgefunden, in 226 Heimen (88 Prozent) auch bereits die Zweitimpfung.

Gesundheitsminister Glawe hat abschließend auch für den Einsatz des Impfstoffs AstraZeneca geworben. Dieser wird aktuell bei den Unter-65-Jährigen eingesetzt. „Das ist kein Impfsoff zweiter Klasse. Im Gegenteil: AstraZeneca reduziert – wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch – das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen. Ebenso wird das Risiko eines stationären Krankenhausaufenthaltes deutlich gesenkt. Es ist erwiesen, dass der Impfstoff eine Infektion verhindert und den möglichen Verlauf einer Corona-Neuinfektion deutlich abmildert. Jede Impfung erhöht die Chance, die Pandemie weiter einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stellt 2021 erneut Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro für bauliche Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Die Tierheimförderung ermöglicht wichtige existenz­erhaltende Investitionen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die in den Tierheimen arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich zumeist ehrenamtlich rund um die Uhr und mit sehr viel Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, begründet Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Förderung.

Bis zum 31. März können alle Betreiber von Einrich­tungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fort­genommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, beim Landesförderinstitut Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksich­tigt werden konnten, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen bietet das Merkblatt zur Tierheim-Förderrichtlinie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums.

Neue Kinderseite lädt zum Natur-Entdecken ein

Schwerin – Mit  www.umweltwissen-mv.de bietet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ab sofort eine neue Kinderseite an. Die 13 Nationalen Naturlandschaften und die Landesforst MV informieren dort über ihre Umweltbildungsangebote vor Ort. Egal, ob Lehrpfade, Praktika, Kinder-Führungen, Jugendwaldheime, Waldklassenzimmer oder Junior-Ranger-Programme: die sieben Naturparks, drei Biosphärenreservate und drei Nationalparks halten ein vielfältiges Programm für junge Naturinteressierte bereit. Außerdem stehen Unterrichtsmaterialien für alle Altersklassen zum Ausleihen und Download zur Verfügung.

Auch für Vorschulkinder gibt es Angebote. Dazu zählen etwa der Comic „Aus dem Leben einer Buche“ und die Broschüren „Zimmer frei für wilde Bienen“ und „Mein kleines Fledermausheft“. Darüber hinaus verweist die Seite auf interaktive Spiele verschiedener Einrichtungen aus dem Land, etwa dem Zoo Rostock und dem Meeresmuseum Stralsund. Alle Angebote sind nach Altersgruppen gestaffelt.

„Es ist wichtig, schon die Kleinsten an Naturthemen heranzuführen. Das beste Klassenzimmer haben wir quasi gleich vor der Haustür. Unsere schöne Natur in MV hat zu jeder Jahreszeit etwas zu bieten, das sich zu entdecken lohnt. Erfahrene Umweltpädagogen stehen den Kindern und Jugendlichen zur Seite. Ansonsten sind unsere interaktiven Spiele und Malvorlagen auch eine gute Abwechslung zum Home-Schooling“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Aufgrund der Corona-Lage sollte man sich vor geplanten Aktivitäten über die aktuellen Angebote vor Ort informieren.

Kommunalwahlen und Corona-Pandemie

Schwerin – Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in den nächsten Wochen und Monaten soll trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie so abgesichert werden, dass alle Wahlen zeitgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Dazu hatte der Landtag im Dezember 2020 das Landes- und Kommunalwahlgesetz ergänzt und am 11. Februar 2021 die Feststellung getroffen, dass die Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Form der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich ist. Damit wurde das Ministerium für Inneres und Europa ermächtigt und zugleich aufgefordert, durch Rechtsverordnung alle Regelungen zu treffen, die erforderlich sind, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu ermöglichen.

Die Verordnung des Innenministeriums wurde heute dem Kabinett vorgelegt, nun muss noch der Landtag zustimmen.

„Wir betreten hier wahlrechtliches Neuland, um auch in Pandemiezeiten demokratische Wahlen bei gleichzeitiger Minimierung der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung abhalten zu können und wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Daher haben wir einen Weg gesucht und auch gefunden, der nicht nur uns rechtlich tragfähig erscheint, sondern der auch vom Städte- und Gemeindetag anerkannt wird“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag die Regelungen auf der kommenden Sitzung mittragen wird.“

Mit der Verordnung wird die Möglichkeit eröffnet, kommunale Wahlen bis zum 30. Juni 2021 bei hohen Inzidenzen vor Ort entweder zu verschieben oder als ausschließliche Briefwahl durchzuführen.

Wenn im Wahlgebiet am 41. Tag vor einer kommunalen Wahl vom zuständigen Gesundheitsamt ein 7-Tages-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird und dieser auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, kann die Gemeindevertretung (bei einer Gemeindewahl) oder der Kreistag (bei einer Kreiswahl) die Wahl um mindestens zwei Wochen verschieben. Für den neuen Wahltermin entscheidet die Kommunalvertretung dann, ob die Wahl nach den allgemeinen Regeln oder als Briefwahl stattfinden soll.

Insbesondere bei Inzidenzen im Bereich zwischen 100 und 200 kann es je nach den örtlichen Verhältnissen besser sein, auf die Briefwahl auszuweichen. Etwa dann, wenn zum Beispiel vor Ort keine ausreichend großen Wahlräume zur Verfügung stehen, die einen Wahltag unter Einhaltung der AHA-Regeln ermöglichen würden.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und darüber und mit einem diffusen Infektionsgeschehen besteht die Pflicht, die Wahl als ausschließliche Briefwahl durchzuführen. Die Entscheidung darüber, trifft der verantwortliche Wahlleiter.

„Es geht in der Verordnung nicht darum, die Landtagswahl als ausschließliche Briefwahl vorzubereiten“, betont Innenminister Renz.

Mit der Verordnung werden auch die Anforderungen an Parteien, die noch nicht im Landtag vertreten sind, deutlich abgesenkt: Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Landtagswahl wird von bisher jeweils 100 für diese Wahl auf jeweils 30 Unterschriften reduziert. Dies gilt allerdings nur für die Landtagswahl; der Bund hat in Vorbereitung der Bundestagswahl keine entsprechende Regelung geschaffen.

Weiter werden den Parteien neue Möglichkeiten für die Parteiversammlungen angeboten, auf denen die Kandidaten bestimmt werden. Da zeitgleich mit dem Landtag auch der Bundestag gewählt wird, erfolgt dies durch einen Verweis auf die entsprechende Verordnung des Bundes https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise-covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html.

Im Wesentlichen geht es um folgendes:

  • Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern können (mit Ausnahme der Schlussabstimmung) ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden.
  • Das Verfahren zur Wahl von Wahlbewerbern kann statt durch eine Versammlung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die Schlussabstimmung über einen Wahlvorschlag kann im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Brief- und Urnenwahl durchgeführt werden, auch wenn dies nach der Satzung der Partei nicht vorgesehen ist.

Diese neuen Möglichkeiten von Parteiversammlungen sind ein Angebot an die Parteien, die sie auch für die Kommunalwahlen nutzen können, aber nicht müssen.

Arbeitsmarkt Februar 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8.900 Arbeitslose gestiegen (+14,2 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,7 Prozent. Insgesamt sind aktuell somit 71.600 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist auch in Pandemiezeiten zwar insgesamt als robust, die Lage bleibt dennoch weiter angespannt. Vor allem Dienstleistungen, Einzelhandel und das Hotel- und Gastgewerbe spüren die Krise besonders. Dennoch wird das Personal bestmöglich gehalten. Fachkräftesicherung ist eine der besten Vorsorge, um bei möglichen Lockerungen bestmöglich den Betrieb hochzufahren. Das ist eine Herausforderung. Hierbei unterstützen die Wirtschaftshilfen und das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der Arbeitslosen um 900 (+1,3 Prozent) gestiegen.

Im Rahmen der Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind 121 Anträge auf Brückenfinanzierung mit einem beantragten Volumen von rund 542.000 Euro eingegangen. 103 Anträge mit einem Volumen von rund 445.000 Euro sind bisher bewilligt und 69 Anträge mit einem Volumen von etwa 358.000 Euro sind bereits ausgezahlt worden. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötigte Hilfe zu ermöglichen“, so Glawe weiter. Mit der Brückenfinanzierung finanziert das Land Unternehmen, die unter anderem seit dem 16. Dezember 2021 geschlossen sind. Die Antragsfrist endete am 28. Februar.

Im Februar 2021 haben 1.100 Betriebe für 11.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Nachfrage ist im Vergleich zum Januar gesunken (2.300 Betriebe für 19.600 Beschäftigte)“, sagte Glawe. Nach – hochgerechneten – Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im November 2020 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 37.900 Beschäftigte in 5.700 Betrieben in Kurzarbeit. „Kurzarbeit hilft, die Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufedern. Die Kurzarbeit verschafft Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit um besser durch die Krise zu kommen. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei weiter um Betriebe aus dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheitswesen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Ein Jahr Corona-Pandemie in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie hält Mecklenburg-Vorpommern seit nunmehr einem Jahr in Atem. „Das Corona-Virus hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Gesellschaftlich, wirtschaftlich und auch im medizinischen Bereich sind die Belastungen enorm. Auch unser Gesundheitssystem wird seit einem Jahr auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Es lässt sich feststellen: Die Versorgung wird auch in Krisenzeiten weiter bestmöglich gewährleistet. Das zeigt auch, unser Gesundheitssystem stellt sich flexibel auf Veränderungen ein – es funktioniert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Am dritten März 2020 wurden erstmals Corona-Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Die Pandemie hat gleichzeitig auch Schwachstellen im System aufgezeigt. „Hierzu zählte zu Beginn der Pandemie vor allem das Fehlen von Schutzkleidung. Die durch den Lockdown bedingten Ausfuhrbegrenzungen haben zur weltweiten Nachfrage und zu Engpässen sowohl bei persönlicher Schutzausrüstung als auch im Bereich der Medizinprodukte geführt. Das hat uns gezeigt, wie sensibel die internationalen Wirtschaftsverflechtungen sind. Es ist wichtig, dass Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern bei der Sicherung der Grundversorgung von anderen unabhängiger wird“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte auch auf eine der größten Errungenschaften der Medizin aufmerksam. „Es ist für die Gesellschaft eine außerordentliche und wahrscheinlich auch noch nie da gewesene Leistung in der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, in der ein Impfstoff in nur so kurzer Zeit gewonnen werden konnte. Von dieser Leistung profitiert am Ende die ganze Welt“, so Glawe weiter.

„Der Wunsch nach mehr Normalität ist bei uns allen groß. Impfen ist dabei der Schlüssel, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Vieles hängt von der Bereitschaft ab, sich impfen zu lassen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität, das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben“, betonte Glawe weiter. „Entscheidend für das Vorankommen bei den Impfungen der heimischen Bevölkerung ist, dass die Lieferungen mit Impfstoff stabil sind und wir kontinuierlich mehr Impfstoff bekommen. Da bleibe ich zuversichtlich.“

Der Minister dankte abschließend allen Beteiligten, die das Versorgungssystem am Laufen halten. „Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, Labore, Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal in den Einrichtungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Impf- und Testzentren und bei den mobilen Teams sowie beispielsweise auch im Besonderen die Transport- und Logistikbranche – alle sorgen in der gesamten Pandemiezeit gemeinsam dafür, dass das gesellschaftliche System in Deutschland stabil bleibt. Das verdient unser aller Respekt. Sie alle tragen dazu bei, den Menschen eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Corona-Hilfe für den SV Warnemünde

Schwerin – Die Zweitliga-Volleyballer vom SV Warnemünde bekommen finanzielle Unterstützung des Landes. „Der Verein erhält einen Zuschuss in Höhe von gut 37.000 Euro aus der Liquiditätshilfe für professionelle und semiprofessionelle Sportvereine“, teilte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir unterstützen den Verein, die durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Defizite auszugleichen. Damit wollen wir die Teilnahme des SV Warnemünde am Wettkampfbetrieb in dieser Saison sicherstellen. Ich freue mich, dass die Mannschaft nach der Corona-Quarantäne Ende des vergangenen Jahres sportlich wieder in die Erfolgsspur zurückgefunden hat“, sagte Drese.

Die finanzielle Hilfe des Landes für die Top-Vereine in den Spielsportarten zielt grundsätzlich darauf ab, Insolvenzen zu verhindern. Sie wird, auf Antrag, Sportvereinen aus Mecklenburg-Vorpommern in den obersten Ligen gewährt, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind.

Entsprechende Landessporthilfen haben nach Auskunft von Ministerin Drese bereits der Schweriner SC, die Rostock Seawolves, der HC Empor Rostock, die Mecklenburger Stiere und die Rostock Piranhas erhalten.

Darüber hinaus können auch gemeinnützig tätige Sportvereine und Sportverbände über den MV-Schutzfonds Zuwendungen zur Abmilderung Existenz bedrohender wirtschaftlicher Folgen bekommen. Mit dem Ziel, die Strukturen im Sport zu erhalten, Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit zu sichern und die Zahlungsfähigkeit für laufende Ausgaben (z.B. für Mieten, Pachten, Zinsen und Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen, Unterhaltung der Sportanlagen etc.) zu gewährleisten.

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.904.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +509.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,3 Prozent

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.