Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Naturparkweg M-V

907 Km wandern durch 9 Nationale Naturlandschaften

Raben Steinfeld – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V und Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, haben in Raben Steinfeld die letzte von 99 Informationstafeln am neuen Naturparkwanderweg Mecklenburg-Vorpommern angebracht. Mit einer mehrtägigen Wanderung soll der Weg im Mai offiziell durch den Minister eröffnet werden.

Der neue Naturparkweg verläuft auf einer Strecke von 907 Kilometern quer durch das Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern – vom Schaalsee bis an das Stettiner Haff. Als überregionaler Wanderweg verbindet der Weg alle sieben Naturparks des Landes sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Nationalpark Müritz miteinander.

„Unsere Nationalen Naturlandschaften zeigen sich auf diesen 907 Kilometern von ihrer schönsten Seite. Als leidenschaftlicher Wanderer weiß ich, dass sich jeder Schritt auf dieser Route lohnt. Es gibt keine vergleichbare Möglichkeit, die Vielfalt unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu entdecken“, betont Minister Backhaus.

Der Naturparkweg ist auf Initiative der Naturschutzverwaltung entstanden und soll sich zu einem Modell und Werbeträger für ressourcenschonendes Naturerlebnis in den Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln. Darüber hinaus ist der Naturparkweg ein wichtiger Impuls für den Wandertourismus im Urlaubsland M-V.

„Von der ersten Idee über die Führung und Abstimmung des Wegeverlaufs bis zur Beschilderung des Naturparkwanderweges hat es rund acht Jahre gedauert“, erklärt Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, dem die sieben Naturparks des Landes angehören. „Mit der Umsetzung waren Herausforderungen verbunden, die nur in Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Landkreisen, 41 Ämtern, 18 Forstämtern sowie zahlreichen Gemeinden und privaten Waldbesitzern bewältigt werden konnten“, so Ute Hennings weiter.

„Mit der Errichtung der letzten großformatigen Informationstafel in Raben Steinfeld, einer Begrüßungstafel für den Naturpark Sternberger Seenland, wird ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Fertigstellung und Eröffnung des Naturparkweges erreicht“, betont Minister Backhaus.

Die Herstellung der Tafeln wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Das Gesamtvolumen dieser Investition beträgt rund 51.000 Euro.

Nach dem Aufstellen der großformatigen Informationstafeln beginnt anschließend mit Unterstützung der zuständigen fünf Landkreise die durchgehende Beschilderung des gesamten Wegeverlaufs mit rund 1.500 Wegweisern und Wegemarken zur Orientierung der Wanderer.

Backhaus unterstreicht: „Mit der baldigen Fertigstellung des Naturparkweges geht ein Herzensprojekt in Erfüllung. Wandern ist seit Jahren eine beliebte Outdoor-Aktivität und die naturschonendste Form der Erholung. Im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern finden sowohl erholungssuchende Spaziergänger als auch aktive Wanderer optimale Bedingungen. Mein Dank gilt allen Akteuren, die dazu beitragen, dieses Projekt Wirklichkeit werden zu lassen.“

Bau des Archäologischen Landesmuseums

Land und Hansestadt Rostock schließen Kooperationsvereinbarung ab

Rostock – Finanzminister Reinhard Meyer und der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen haben heute im Stadthafen der Hansestadt die Zusammenarbeit beim Bau des Archäologischen Landesmuseums besiegelt. Die Stadt will sich an den erwarteten Baukosten von 55 Mio. Euro mit 15 Mio. Euro beteiligen.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung kann das Land nun mit der weiteren Planung beginnen und bereitet derzeit den Architekturwettbewerb vor. Dabei steht der Standort des Landesmuseums bereits fest: Eine Fläche in der Warnow im Bereich des Christinenhafens.

Grundlage für die weitere Planung ist eine Nutzfläche von etwa 3.600 Quadratmetern, auf der neben den musealen Flächen, den Büro- und Servicebereichen auch Tagungsmöglichen sowie ein Café eingerichtet werden sollen. Ein Preisgericht, das über die besten Entwürfe entscheiden soll, wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres tagen.

Nicht zuletzt wegen der in Rostock 2025 stattfindenden Bundesgartenschau wird der Beginn des Hochbaus nicht vor dem Jahr 2026 beginnen. 2030 könnten die Bauarbeiten dann abgeschlossen sein.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem Archäologischen Landesmuseum bekommt die Hansestadt Rostock einen weiteren Leuchtturm. Und seine Strahlkraft wird über die archäologischen Ausstellungen und das kulturelle Erbe des Landes hinausgehen, denn auch städtebaulich und gestalterisch erwartet uns ein Highlight. Wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder die Oper in Oslo wird das Landesmuseum künftig die Silhouette der Hansestadt bereichern. Auf die ersten Entwürfe der Architekten können wir daher schon sehr gespannt sein.“

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Das Museum an einem der attraktivsten Plätze in unserer Hanse- und Universitätsstadt soll ein Achtungszeichen setzen für unser ganzes Land. Als Kombination von Archivierung, Wissensvermittlung und Forschung wird es viele Geschichten erzählen und auch zeigen können. Aktuell werden Exponate zur Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Moesgaard Museum in Aarhus ausgestellt. Dies soll bald auch hier im Land in einem repräsentativen Rahmen möglich sein. Ich danke der Landesregierung, unserer Universität Rostock und dem Freundeskreis Archäologisches Landesmuseum für ihr großartiges Engagement!“

COVID-19-Impfstoffe

Mehr europäische Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe: Kommission bringt 300 Unternehmen zusammen

Brüssel – Die Europäische Kommission bringt heute und am Mittwoch 300 Unternehmen aus 25 Mitgliedstaaten zusammen, um Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe in Europa zu erweitern und Engpässe bei Produktion und Lieferketten zu beseitigen. Das „Matchmaking“ bringt Impfstoffhersteller unter anderem mit Dienstleistern wie Auftragsentwicklern, Abfüll- und Veredelungsbetrieben und Geräteherstellern zusammen.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärte: „Das Hochfahren der Impfstoffproduktion in Europa ist beispiellos, sowohl für unseren unmittelbaren als auch für unseren mittelfristigen Impfstoffbedarf. Wir arbeiten mit der Industrie zusammen, um die vorhandenen Kapazitäten besser zu nutzen und neue Kapazitäten in ganz Europa aufzubauen.“

Die Veranstaltung wird online von der von Kommissar Breton geleiteten Task Force zum Ausbau der Produktionskapazitäten organisiert. Der erste Tag der Veranstaltung ist dem Matchmaking zwischen Unternehmen gewidmet, die sich mit Rohstoffen, Herstellung, Kopplung und Formulierung sowie der Abfüllung und Veredelung von Impfstoffen beschäftigen.

Der zweite Tag der Veranstaltung am Mittwoch konzentriert sich auf Verbindungen mit potenziellen Lieferanten aus der gesamten Wertschöpfungskette der Impfstoffproduktion, einschließlich Unternehmen, die sich mit Verpackung, Lagerung, Versand und Vertrieb sowie der Herstellung von Zubehör wie Spritzen und Fläschchen beschäftigen.

Um das Matchmaking zu erleichtern, hat die Kommission außerdem eine Bescheinigung („Comfort Letter“) veröffentlicht, die aufzeigt, wie der Austausch zwischen den teilnehmenden Unternehmen, einschließlich direkter Konkurrenten, unter Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln erfolgen kann.

Die Bescheinigung stützt sich auf die Mitteilung über einen Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in durch den derzeitigen Coronavirusausbruch verursachten Notsituationen, den die Kommission am 8. April 2020 angenommen hat.