Unterstützung für stationären Einzelhandel

Glawe: Empfängerkreis für Marktpräsenzprämie erheblich ausgeweitet

Schwerin – Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Die Ware bleibt liegen. „Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen haben wir das Programm Marktpräsenzprämie aufgelegt. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Kunden (Touristen) bereits seit dem 02. November 2020 ausgeblieben. Entsprechend wurde die Antragsvoraussetzung festgelegt: ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, erläuterte Glawe weiter. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen im November/Dezember 2020 oder Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Auftrag für Trassenplanung ist vergeben

Parchim – Der Auftrag für die Vorplanung der Ortsumfahrung Parchim ist vergeben: Die Bad Doberaner Niederlassung des Ingenieurbüros Merkel Consult hat im Ergebnis der Ausschreibung durch die Projektgruppe Großprojekte der Landesstraßenbauverwaltung den Zuschlag erhalten.

„Die zu planende Ortsumfahrung soll die beiden Bundesstraßen B 191 und B 321 durch einen Dreiviertelkreis verbinden und somit die Parchimer Innenstadt vom Durchgangsverkehr mit Lärm und Abgasen entlasten sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Zugleich wird damit die östliche Verbindung des Oberzentrums Schwerin an die A 24 über das Mittelzentrum Parchim verbessert“, umreißt Landesverkehrsminister Christian Pegel die Bedeutung der neuen Straße und führt weiter aus: „Des Weiteren wird die Verbindung der Mittelzentren Ludwigslust, Waren (Müritz) und Teterow verbessert. Die Direktverbindung über die B 191 stellt eine signifikante Abkürzung dar im Vergleich zur Verbindung über die Autobahnen 19 und 24.“ Insbesondere werde Parchim auch vom Schwerlastverkehr entlastet, der auf der B 191 einen Anteil von 15, auf der B 321 von 8 Prozent ausmache.

Das Ingenieurbüro muss nun den optimalen Verlauf für die ca. zwölf Kilometer lange neue Ortsumfahrung ermitteln und dabei neben Verkehrs- und Wirtschaftlichkeits- insbesondere auch Umweltbelange berücksichtigen. Dazu werden zunächst Umweltkartierungen zum Erfassen des Bestands an Flora und Fauna durchgeführt. Mit dem Abschluss der Vorplanung ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen. Daran anschließend erfolgt die Entwurfsplanung zur konkreten technischen Ausgestaltung des zuvor ermittelten Verlaufs der Ortsumfahrung. Mit dieser Planung wird dann ins Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts eingestiegen.

Die Ortsumfahrung ist aufgrund ihrer Bedeutung Teil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und wurde in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Der Bund als Baulastträger der Bundesstraßen trägt die Kosten für das Vorhaben. 2014 waren sie mit knapp 33 Millionen Euro veranschlagt worden.

Umweltsanierung

Geld vom Land: Belasteter Boden in Gelbensande wird saniert

Gelbensande – Am 19.04.2021 hat Umweltminister Dr. Till Backhaus per Videokonferenz einen Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Gelbensande für die Sanierung des kommunalen Anteils der Altlast „Osmose“ in Gelbensande übergeben.

Die Altlast gehört überwiegend dem Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ und damit dem Land. Die Bewirtschaftung für das Land erfolgt durch die GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten M-V mbH. Ein kleiner, aber hoch belasteter Teil des ehemaligen Osmose-Betriebsgeländes befindet sich allerdings im Eigentum von Gemeinde und Wohnungsgesellschaft Gelbensande. Dabei handelt es sich um Teile eines Walls aus Bodenmaterial, das in den 80er Jahren vom Betriebsgelände abgeschoben und an Ort und Stelle belassen wurde. Wie der Wall selbst, stellt auch der darunterliegende Boden einen Belastungsschwerpunkt innerhalb der Altlast dar. Im Rahmen der Sanierung des gesamten Standortes wird der kontaminierte Boden in diesem Bereich nun ausgebaut sowie ordnungsgemäß und schadlos entsorgt.

„Für das Umweltministerium und die GAA war von Anfang an klar, dass wir die Gemeinde Gelbensande mit dieser gewaltigen Herausforderung nicht allein lassen,“ betont Minister Dr. Backhaus. „Deshalb hat die GAA mit tatkräftiger Unterstützung meines Hauses frühzeitig darauf hingewirkt, die Altlast gemeinsam zu sanieren.“ Maßnahmen allein auf den Grundstücken des Landes wären nicht zielführend gewesen.

Als großen Erfolg und nicht selbstverständlich bezeichnet der Minister die Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von fast 90 Prozent der Kosten, die für die Sanierung der kommunalen Flächen anfallen werden.

Für den Bodenaustausch auf den Flächen des Landes-Sondervermögens sind 2,5 Mio. Euro veranschlagt. Die Kosten für die zu sanierenden Grundstücke im Wallbereich, die Gemeinde und Wohnungsge­nossenschaft gehören, werden sich auf insgesamt rund 1 Mio. Euro belaufen.

Der letzte der insgesamt vier Förderanträge nach zwei verschiedenen Richtlinien konnte jetzt bewilligt werden. Dabei handelt es sich um die Zuwendung nach LEFDRL M-V (Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien, Förderbereich 2) für die Gemeinde Gelbensande zur Beseitigung ihres Erdwall-Anteils in Höhe von 164.678,70 Euro. Weitere Fördermittel werden für die Bodensanierung zum Schutz des Grundwassers nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) und nach der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungsmitteln bereitgestellt.

Die GAA hat Gemeinde und Wohnungsgesellschaft Gelbensande bei der erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln unterstützt. Seit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im letzten Jahr ist sie außerdem für Gemeinde und Wohnungsgesellschaft hinsichtlich Sanierungsplanung und –durchführung tätig. Neben der Förderung stellt auch das eine wesentliche Entlastung für Gemeinde und Wohnungsgesellschaft dar. „Für das Land ist es ebenfalls von Vorteil, wenn die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bei der GAA und damit in einer Hand liegt. Die GAA verfügt über spezielle Fachkunde und ist sehr erfahren bei der Durchführung von Altlastensanierungen“, so der Umweltminister Dr. Backhaus.

„Damit haben wir gemeinsam die Voraussetzung geschaffen, eine der letzten großen Altlasten aus der DDR-Zeit in Mecklenburg-Vorpommern zu beseitigen und die seit der Wende brachliegende Flächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.“

In der Gemeinde Gelbensande (Landkreis Rostock) befindet sich am östlichen Ortsausgang nahe der B105 das ehemalige Betriebsgelände „Osmose“ Gelbensande des VEB Holzwerke Rövershagen. Zwischen 1961 und 1990 wurden hier Holzstämme u. a. für Telefonmasten imprägniert. Während der Betriebszeit wurde außerhalb des Tränkbeckens auch ein Großteil der unversiegelten Fläche als Lager- und Abtropfbereich für die imprägnierten Stämme verwendet, so dass die zum Imprägnieren verwendeten Chemikalien (hauptsächlich Stoffe mit Fluorid, Chrom und Arsen) in den Boden und auch bis ins Grundwasser gelangten.

1999 wurden die aufstehenden Gebäude zurückgebaut. Nach der Zuordnung eines Großteils der ehemaligen Betriebsflächen in die Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2003 hat die GAA M-V mbH den Standort umfassend untersucht und die Sanierung vorbereitet. Anfang 2021 wurde mit der Quellterm-Sanierung der insgesamt fast vier Hektar großen Flächen des Sondervermögens begonnen. Dabei werden die untertägigen Gebäudeteile entfernt, der kontaminierte Boden ausgebaut, entsorgt und durch sauberen zertifizierten Füllboden (Z0) ersetzt.

Die Arbeiten im Bereich des Erdwalls an der nordwestlichen Grenze des ehemaligen Betriebsgeländes sind für den Sommer 2021 terminiert.

Stadtradeln 2021

Schwerin – Am 1. Mai startet zum 14. Mal das „Stadtradeln“. Kommunen, Landkreise und Regionen aus ganz Deutschland treten miteinander in den Wettbewerb, wessen Einwohner binnen jeweils drei Wochen die meisten Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. In M-V geht die Hanse- und Universitätsstadt Greifswald als Erste der bislang zwölf Teilnehmer aus M-V an den Start.

„Die Corona-Pandemie mit all‘ ihren Folgen hat auch zu einem unglaublichen Aufschwung für das Fahrrad geführt. Im vergangenen Jahr haben elf Kommunen aus MV mitgemacht. Kurz nach Anmeldebeginn am 10. März hatten wir bereits zwölf Anmeldungen. Weitere Interessenten können sich noch bis Anfang September anmelden. Deshalb erhöhen wir die Summe, die wir für die Anmeldegebühren der Kommunen beim Stadtradeln zur Verfügung stellen, in diesem Jahr um 5.000 auf 20.000 Euro“, sagt Landesverkehrs- und -klimaschutzminister Christian Pegel.

Er wirbt für die Teilnahme am Stadtradeln wie fürs Radfahren allgemein: „Das Fahrrad verbindet klimafreundlichen Transport mit sportlicher Bewegung an der frischen Luft.“ Der Minister weist aber darauf hin, dass auch für die Radler die Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie gelten und erläutert: „Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern lässt sich auf dem Fahrrad gut wahren. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist sicher nicht erforderlich. Radtouren in der Gruppe sind allerdings aufgrund der Kontaktbeschränkungen zurzeit nicht möglich. Aber alle können die Kilometer, die sie mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflügen mit der Familie aus dem eigenen Haushalt zurücklegen, während des Aktionszeitraums ihrer Kommune in den Radelkalender ihrer Mannschaft eintragen und so ein Zeichen setzen für das Fahrrad als klimafreundliche, günstige und gesunde Alternative zum Auto.“

Angemeldet für das Stadtradeln 2021 sind bislang Anklam sowie das Amt Anklam, Boizenburg, Greifswald, der Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neustadt/Glewe, Neustrelitz, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin Anfang September anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Eisengießerei Ueckermünde

Ueckermünde – Per Videokonferenz vermittelte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Montag einen Streit in Ueckermünde. Die dortige Eisengießerei MAT Ueckermünde steht in der Kritik der Anwohnenden wegen seiner Schall- und Staubemissionen.

Lärmbelästigung, Niederschlag von Staub und unangenehme Gerüche belasten die Menschen im Seebad Ueckermünde. Als Quelle der Emissionen wurde von einer Bürgerinitiative die alte Eisengießerei ausgemacht. Nach Beschwerden verhängte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) eine Reihe von Anordnungen über das Unternehmen. Heute wollte sich Umweltminister Dr. Backhaus vor Ort selbst ein Bild von der Lage machen und mit den Konfliktparteien ins Gespräch kommen. Coronabedingt traf man sich jedoch online via Videokonferenz.

„Die Beschwerden und den Unmut der Anwohnenden über den Dreck und den Lärm halte ich für sehr nachvollziehbar und dieser Zustand muss möglichst schnell ein Ende haben.“, pflichtet der Minister der Bürgerinitiative bei. Die Emissionsbelastung vor Ort ist für die Betroffenen in Ueckermünde besonders unangenehm, da die Gießerei historisch bedingt nah am Wohngebiet steht.

Der Minister sieht aber auch Grund zum Optimismus: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich das Unternehmen seiner Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt stellt und die entsprechenden Umbauten vornimmt. Viele wichtige Schritte dazu sind schon getan und der Investitionsplan zeigt mir, dass man vor Ort willens zu der Veränderung ist. Nichtsdestotrotz besteht dringender Handlungsbedarf und wir werden genau hinsehen, wie die versprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.“

Im Juni, so der Minister, erwarte er neue Fortschritte. Um das sicherzustellen, wolle er sich dann auch persönlich das Gelände zeigen lassen und noch einmal ins Gespräch kommen mit Bürgerinitiative und Stadtvertretung. „Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser. Unsere Behörden werden den Prozess eng begleiten und die notwendigen Schritte auch überprüfen“, so Dr. Backhaus.

Bis dahin erwartet der Minister eine enge Kooperation des Unternehmens mit den zuständigen Behörden und der Stadt.

Polizisten und Feuerwehrleute werden geimpft

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen 3.000 Polizistinnen und Polizisten, die dem höchsten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, geimpft werden. Seit Ende März konnten bereits über die Hälfte ihre Erstimpfung erhalten. Die Impfkonzeption der Landespolizei lässt die Möglichkeit zu, flexibel auf die Ressourcen der Impfzentren und die verfügbaren Impfstoffkapazitäten adäquat zu reagieren.

Mit dem letzten MV-Gipfel wurde entschieden, dass nun neben weiteren Polizistinnen und Polizisten auch Beschäftigte der Berufsfeuerwehren und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren vorzeitig geimpft werden können.

Innenminister Torsten Renz: „Ich begrüße diesen Schritt sehr, denn neben der Polizei sind es auch die Feuerwehren, die für die Funktionalität des Staates besonders wichtig sind. Ich bin froh, dass jetzt den Feuerwehrfrauen und -männern in unserem Land ein Impfangebot gemacht werden kann, denn auch sie sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Unsere Feuerwehrleute brauchen den bestmöglichen Schutz, den wir bieten können.“