Digitalisierung der Verwaltung

Schwerin – Mit Investitionen in Millionenhöhe wird Mecklenburg-Vorpommern die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Das Kabinett stimmte heute in Schwerin entsprechenden Vorlagen aus dem Digitalisierungsministerium zu. Damit kann die Digitalisierung der Verwaltung deutlich schneller vorangebracht werden.

„Corona hat verdeutlicht: Müssen Rathäuser und Ämter geschlossen werden, ist der digitale Zugang zur Verwaltung für Bürger und Unternehmen enorm wichtig. Und mobiles Arbeiten ist essenziell für die Einsatzfähigkeit der Landesverwaltung insbesondere in Pandemiezeiten. Deshalb beschleunigen wir nun deutlich das Tempo für die Umsetzung der Ziele zur Verwaltungsdigitalisierung, auf die wir uns bereits mit der Digitalen Agenda verständigt hatten“, sagt Ina-Maria Ulbrich, Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik und Staatssekretärin im Digitalisierungsministerium.

Im Dezember 2020 hatte der Landtag beschlossen, aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ 400 Millionen Euro für die zügigere Digitalisierung der Landesverwaltung bereitzustellen. Die nun vorgelegten Feinkonzepte untersetzen die wichtigsten Digitalisierungsvorhaben für die kommenden vier Jahre und legen die wesentlichen strategischen Umsetzungsschritte fest.

„Das Kabinett hat sich heute darauf verständigt, künftig deutlich mehr auf zentrale Steuerung durch das Digitalisierungsministerium, einheitliche Ausstattung, einheitliche Standards und zentrale Lösungen zu setzen. Das betrifft sowohl den Onlinezugang zur Verwaltung für Bürgerinnen und Unternehmen wie auch die Digitalisierung innerhalb der Landesverwaltung selbst“, so Ina-Maria Ulbrich.

Für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen ist mit dem MV-Serviceportal die technische Grundlage gelegt. Jetzt gelte es, aus Papieranträgen nutzerfreundliche Onlineformulare zu machen. „Nutzerfreundlich deshalb, weil ich erreichen möchte, dass künftig die meisten Anträge online gestellt werden. Dann haben wir auch in der Verwaltung etwas davon und können die digitalen Antragsdaten unmittelbar verarbeiten“, erläutert Ina-Marie Ulbrich das Ziel.

Rund 6.000 Verwaltungsanträge müssen digitalisiert werden. „Über die zentrale Steuerung durch das Digitalisierungsministerium, den Einsatz von Externen und standardisierte Prozesse können wir mit Hilfe der zusätzlichen Mittel richtig loslegen“, sagt die IT-Beauftragte und fügt hinzu: „Das kommt auch den Kommunen zu Gute, die eng in diese Digitalisierungsprojekte eingebunden sind. Das Land stellt den Kommunen nicht nur das MV-Serviceportal kostenlos zur Verfügung, es finanziert auch die Erstellung von allen gemeinsam genutzten Onlineanträgen auf dem Portal und unterstützt sie bei der Anbindung an das Portal und die digitalen Anträge.“

Das Kabinett hat auch dem Konzept des Digitalisierungsministeriums für die einheitliche Ausstattung der Landesverwaltung mit mobilen IT-Arbeitsplätzen (MV-PC) zugestimmt. Dabei geht es nicht nur darum, fest installierte Rechnern gegen Laptops zu tauschen. „Es handelt sich um ein umfangreiches Programm, mit dem die IT-Infrastruktur der Landesregierung konsolidiert, standardisiert und zentralisiert wird. Ziel ist eine moderne IT-Architektur, die jederzeit die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung, auch außerhalb der Büroräume, sichert – bei Wahrung von Informationssicherheit und Datenschutz“, betont die Staatssekretärin. Dazu zähle auch, den Einsatz von Open Source-Produkten zu prüfen.

Weiterhin soll eine zentrale elektronische Akte eingeführt werden als weitere Voraussetzung für mobiles Arbeiten der Landesverwaltung: „Die Pandemie hat gezeigt, dass wir jederzeit den Zugriff auf die Akten auch außerhalb der Büros brauchen. Die zusätzlichen Mittel und die zentrale Steuerung über das Digitalisierungsministerium ermöglichen, dass wir die elektronische Akte in allen Landesbehörden vier Jahre früher als ursprünglich geplant einführen können“, so die Staatssekretärin.

Abschließend fasst Ina-Maria Ulbrich zusammen: „Die Corona-Pandemie hat den Blick auf Digitalisierung verändert. Viele Prioritäten mussten neu gesetzt werden. Corona hat sich in vielen Bereich als Treiber für digitale Angebote erwiesen. Ich freue ich mich, dass wir mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln und dem Beschluss des Kabinetts für einheitliches gemeinsames Vorgehen jetzt deutlich schneller Digitalisierung umsetzen können.“

Steuerschätzung: Prognose weitgehend bestätigt

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist in dieser Woche zu seiner regulären Mai-Steuerschätzung in einer Videokonferenz zusammengekommen. Dabei wurde die bisherige Prognose über den gesamten Schätzzeitraum leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises müssen Bund, Länder und Gemeinden in diesem und dem kommenden Jahr mit etwas geringeren Steuereinnahmen rechnen, als noch im Herbst vergangenen Jahres geschätzt. Für die folgenden Jahre hoben die Steuerschätzer ihre Erwartungen leicht an. Insgesamt ergeben sich so höhere Einnahmen von rund 10 Mrd. Euro, von denen mehr als 9 Mrd. Euro bei den Kommunen zu Buche schlagen.

Für Mecklenburg-Vorpommern wurde das November-Schätzergebnis im Wesentlichen bestätigt. Unterm Strich bleibt im laufenden Jahr 2021 ein Minus gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung von circa 600 Mio. Euro. Im kommenden Jahr bleiben die Erwartungen circa 380 Mio. Euro hinter den Vor-Corona-Planungen zurück.

Ein anderes Bild zeigt sich bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeindesteuern entwickeln sich deutlich besser als in der November-Steuerschätzung 2020 angenommen. Zusammen mit der vom Land zugesagten Gewerbesteuerkompensation von 67 Mio. Euro liegen die Einnahmen der kommunalen Ebene in diesem Jahr 9 Mio. Euro über den Planungen vor der Corona-Pandemie. Damit übertreffen die Kommunen bereits im laufenden Jahr die Einnahmen des Vor-Corona-Jahres 2019.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern muss aufgrund der Corona-Pandemie mit Steuermindereinnahmen von insgesamt knapp 2 Mrd. Euro rechnen. Wenn wir etwas Positives in der Prognose sehen wollen, dann ist es die Aussicht, dass die ‚Steuerlöcher‘ nicht weiter anwachsen. Erfreulich ist aber auch, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden noch einmal zulegen. Dieses Plus sollten die Kommunen nutzen, um rechtzeitig weitere Rücklagen für die kommenden finanziellen Herausforderungen aufzubauen.“

Drese für Tarif-Löhne in der Altenpflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai für eine bessere Bezahlung für Altenpflegekräfte aus. „Dieses Ziel erreichen wir flächendeckend nur durch gesetzliche Vorgaben und eine Tarifbindung“, sagte Drese.

Beschäftigte in der Altenpflege sind zu einem erheblichen Teil nicht mit Tarifverträgen abgesichert. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern besteht vielfach keine Tarifbindung. Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Osten erhalten deshalb im Durchschnitt noch immer deutlich weniger Lohn als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern.

Drese betonte gleichzeitig die Notwendigkeit einer durchgreifenden Pflegereform, um höhere Pflege-Löhne und die vielen weiteren Maßnahmen für eine bessere Pflege zu finanzieren. „Ganz oben steht dabei die Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist“, so die Ministerin.

Aber auch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müsse endlich entschlossen angegangen werden. Drese: Für mich ist die Reform der Pflegeversicherung der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege. Die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form deckt nur einen Teil der rasant steigenden Kosten. Dies muss verändert werden.“

Informationen zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Die landesweite Schließungsphase mit einer Notfallbetreuung wird damit beendet.

„Die im April getroffenen Maßnahmen in der Kindertagesförderung haben die gewünschte Wirkung gebracht. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Entscheidung am (gestrigen) Dienstag.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind:

  • Inzidenzwert unter 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb mit Elterntestung,
  • Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Das Sozialministerium hat alle relevanten Informationen zu den neuen Regelungen auf seiner Website www.sozial-mv.de zusammengestellt. Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses. Dieses Formular wird zur Dokumentation eines Selbsttests benötigt und muss in der Kita ab einem Inzidenzwert von über 100 im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt ausgefüllt vorgelegt werden.

Direktlink zu den Informationen, Dokumenten und Formularen im Bereich der Kindertagesförderung: Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Neue Aale, neue Herausforderungen

Schwerin – Mit fast 190.000 EUR an EU- und Landesmitteln unterstützt das Land 2021 die fortgesetzte Aufstockung seiner Aalbestände. Am Mittwoch übergab Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dazu zwei Zuwendungsbescheide an den Landesanglerverband und an den Landesverband der Binnenfischer.

Die an der kollektiven Maßnahme der Binnenfischer beteiligten 16 Unternehmen hatten ihre erste Besatzmaßnahme mit Glasaal bereits im März vorgenommen. Besetzt wurden 78 Seen des Landes mit rund 2,12 Mio. der noch nicht pigmentierten Jungaale, die durchschnittlich 0,29 g wogen. Die Maßnahme wurde mit knapp 130.000 Euro gefördert. Geplant ist 2021 noch eine weitere Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen.

Der LAV hat seine verbandsübergreifende Besatzaktion soeben gestartet. Im Mai sollen insgesamt 1.709 kg vorgestreckte Aale in 186 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt werden. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 g werden also weitere mehr als 244.000 kleine Aale ausgesetzt. Hier erreicht die Förderung rund 58.000 EUR. Fischereiminister Dr. Backhaus lobt die langfristige enge Zusammenarbeit: „Ich bin froh, dass wir nicht nur viele Fischereiunternehmen des Landes, sondern auch den Landesanglerverband mit seinen beteiligten Vereinen als aktive Partner an unserer Seite haben. Zusammen konnten wir seit 2009 wichtige Teilerfolge erzielen, um die Bestände zu stabilisieren.“

Der Minister verwies darauf, dass sich beide Verbände mit immerhin 20 Prozent der Ausgaben an den Maßnahmen beteiligen; hinzu trete das unverzichtbare Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer.

Unterstützt durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2020 insgesamt rund 73,1 Tonnen Aale, das entspricht rund 15,5 Millionen Fischen, in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt rund 2,7 Mio. EUR aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Die Besatzmaßnahme ist Teil des deutschen Aalmanagementplans, gestützt auf die EU-Aalverordnung. Der Grundgedanke ist, mit einer Erhöhung der Laicherbiomasse – über die in einigen Jahren abgewachsenen und dann zum Laichen in den Westatlantik abwandernden Blankaale – eine Erhöhung der Gesamtrekrutierung zu erreichen. Zugleich wird die Art damit in vielen Binnengewässern erhalten, die aktuell kaum natürlichen Aufstieg aus dem Meer erfahren.

Der Fischereiaufwand der Erwerbsfischerei auf den Europäischen Aal als geschützte Art ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Mit einem Jahresfang von noch ca. 100 t in Binnen- und Küstengewässern hat der Aalfang in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nach wie vor eine hohe wirtschaftliche und auch eine besondere kulturelle Bedeutung für die Fischerei insgesamt. Zumindest hierzulande erscheint der Aalbestand wieder stabil. Schutz ist nach wie vor insbesondere vor dem illegalen Handel vor allem mit Glas- und Satzaal geboten: „Ich nehme immerhin zur Kenntnis, dass die EU ihre Aktivitäten deutlich intensiviert hat, dem illegalen Treiben auf die Spur zu kommen und den Tätern das Handwerk zu legen.“

Als großen Erfolg wertete der Minister im Laufe der Übergabe des Zuwendungsbescheides, dass 2020 fast alle Fischereigewässer des Landes im Binnenland neu bzw. wiederverpachtet wurden. „Wir haben Wort gehalten: Die neuen Pachtverträge für mehr als 50.000 Hektar schaffen Planungssicherheit für die Fischereiunternehmen, aber auch Kontinuität in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, darunter viele in Naturschutzkategorien! Davon profitieren nicht nur die Fischer und Angler, sondern auch der regionale Tourismus und der ländliche Raum insgesamt!“, schätzte der Minister ein. „Wir haben es dabei geschafft, die Pacht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch das Fischerrecht erzielbaren Gesamtertrag zu halten, wie er bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auch nachhaltig zu erzielen ist.“

Ausgehend vom europaweiten Rückgang des Aalbestands sah sich die Europäische Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Neben der Unterbindung des Handels außerhalb der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 die Europäische Aalverordnung verabschiedet.

Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestandserhaltende Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Aalverordnung wurde auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern sehr frühzeitig die Aalbewirtschaftung angepasst. So wurden durch eine Mindestmaßerhöhung auf 50 cm und neue Schonzeitregelungen Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit umgesetzt.

Zum Ausgleich des Rekrutierungsdefizits wurde bereits im Jahr 2009 ein landesweites bestandsstützendes Besatzprogramm gestartet, das im Rahmen eines Managementplanes der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei durch ein umfangreiches Monitoring begleitet wird. Der Aalmanagementplan des Landes MV berücksichtigt sowohl den Binnen- als auch den Küstenbereich (3-Seemeilenzone) als potentielles Aalaufwuchshabitat. Dieser innovative Ansatz erlaubte eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 80 Prozent.

Dadurch konnte die Besatzmenge im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Durch die Aalbesatzmaßnahmen wird eine künftige Abwanderungsrate im Binnenbereich des Einzugsgebiets Warnow/Peene von mindestens 40 % angestrebt.

60 Millionen Euro für bezahlbare Wohnungen

Schwerin – Mit insgesamt 60 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr die Wohnungseigentümer Mecklenburg-Vorpommerns in ihrem Bestreben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren.

Nach der „Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2021“ des Bundes mit dem Land stellt M-V die erforderliche Kofinanzierung von rund 14,3 Millionen Euro und sichert damit die angebotenen Bundesmittel von 19,8 Millionen Euro in voller Höhe. Dieses gemeinsame Bund-Land-Programm allein umfasst somit rund 34 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 26 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landeshaushalt. Von diesen insgesamt 60 Millionen Euro sollen 22 Millionen für den Neubau und 38 Millionen Euro für die Modernisierung bestehender Wohnungen eingesetzt werden.

„Der Neubau von etwa 350 bezahlbaren Mietwohnungen, der mit diesen Mitteln machbar ist, wird sich insbesondere auf die Städte und Tourismusorte konzentrieren. Dort besteht die Gefahr, dass es wegen der großen Nachfrage zur sozialen Spaltung kommt. Da wollen wir weiterhin gegensteuern“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Dazu kommt als wichtiger Schwerpunkt die bedarfsgerechte Modernisierung, indem wir Bestandswohnungen barrierearm machen. Mit den Fördermitteln 2021 können Umbauten für deutlich mehr Barrierefreiheit in rund 1.300 Wohnungen durchgeführt, 60 Personenaufzüge eingebaut sowie rund 700 Wohnungen modernisiert und energetisch ertüchtigt werden.“

Modernisierungsdarlehen und -zuschüsse können für Mietwohnungen ebenso beantragt werden wie für Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum.

Sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten zählt zu den Grundsätzen der Wohnraumförderung. „Wir haben vor, die Richtlinien für die Bestandsmodernisierung so zu verändern, dass die Förderung noch präziser den Haushalten zugutekommt, die auf sozialverträgliche Mieten angewiesen sind und dass landesweit in möglichst vielen Wohnquartieren Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Künftig werden Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht nur bei der Neubauförderung, sondern auch bei dieser Modernisierungsförderung für zumindest einen Teil der mit Fördergeld modernisierten Wohnungen gelten“, so Pegel.

Einreise-Regelung M-V ergänzt

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Landesregierung zur Anpassung der Corona-Landesverordnung in Bezug auf die Einreiseregelung aufgefordert. Dem ist die Landesregierung gefolgt. In der heutigen (Mittwoch) Kabinettsitzung wurde die Einreise-Regelung ergänzt:

Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt. Somit dürfen beispielswiese Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen.

„Vollständig Geimpfte“ sind diejenigen, bei denen

  1. ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt.
  1. Dazu gehören auch genesene Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Das Kabinett hat sich heute verständigt, dass auch:

  1. Genesene (Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben) einreisen dürfen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Darüber hinaus können die Personen (1. bis 3.) sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein – wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.

Zu den Begriffsbestimmungen der Begriffe „geimpfte Person“, „Impfnachweis“, „genesene Person“ sowie „Genesenennachweis“ wird darüber hinaus auch auf § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes hingewiesen.

Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Reisen, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder für Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern haben. Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Der Besuch der Kernfamilie ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten und von im selben Haushalt lebenden Personen ohne Testerfordernis möglich (weitere Ausnahmen für Einreisen sind im § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus geplant

Demmin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch den Grundstein gelegt für Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). „Das Kreiskrankenhaus Demmin ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist, dass sich die Kliniken im Land fortlaufend auf die veränderten Bedarfe der Gesundheitsversorgung einstellen. In Demmin wird deshalb mit den geplanten Maßnahmen unter anderem der Bereich Geriatrie gestärkt, um den besonderen Erfordernissen älterer Patienten künftig noch besser nachzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Rahmen der Maßnahmen ist vorgesehen, eine Bettenstation mit den Fachbereichen Rheumatologie, Unfallchirurgie sowie Geriatrie zu erweitern und zu einer geriatrischen Station umzubauen. Die Erweiterung erfolgt als eingeschossige Aufstockung und einen kleineren westlichen Anbau, der im Sockelgeschoss für die Physiotherapie und im Erdgeschoss zusätzliche Flächen für die Funktionsdiagnostik erhält. Die im Sockelgeschoss und im Erdgeschoss an den Anbau angrenzenden Räume werden teilweise umgebaut. Im Altbau sind dann in der Nähe des Eingangs im Erdgeschoss die rheumatologische Tagesklinik und direkt darüber die rheumatologische Station untergebracht. „Mit den Maßnahmen werden die Stationen auf die heutigen Qualitätsstandards modernisiert, unter anderem entstehen Zwei-Bett-Zimmer dort, wo vorher Drei-Bett-Zimmer waren. Zudem ist vorgesehen, im Geriatrie-Anbau behindertengerechte Zimmer und Bäder auszubauen“, sagte Glawe.

Das Gesundheitsministerium unterstützt das Bauvorhaben in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro. Das Kreiskrankenhaus Demmin hat seit 1990 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 75 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 15 Millionen Euro erhalten.

Die Kreiskrankenhaus Demmin GmbH betreibt das Kreiskrankenhaus Demmin mit 193 Planbetten und 10 tagesklinischen Plätzen. Diese verteilen sich auf die Kliniken für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin sowie Belegbetten für Urologie und Augenheilkunde, ein ambulantes Behandlungszentrum und eine Rheumatologische Tagesklinik.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.154 Betten und 1.508 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

Handeln von Sack (CDU) ist verantwortungslos

Schwerin – Nach den stundenlangen Beratungen im MV-Gipfel und einem gesellschaftlich breit abgestimmten Perspektivplan kommt erneut Kritik von CDU-Landeschef Michael Sack. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Und da ist sie wieder, die plötzlich und scheinbar völlig losgelöste Kritik des CDU-Landeschefs Michael Sack. Egal, zu welchem Thema, egal, wer an den vorherigen Beratungen und Abstimmungen teilgenommen hat, Michael Sack tritt nach. Damit fällt er seinem CDU-Gesundheitsminister und seiner eigenen Landtagsfraktion in den Rücken. Schade, dass der Streit in der Landes-CDU offensichtlich weiter anhält und der Riss offenbar kaum zu kitten ist. Denn die CDU war bei den Vorbereitungen dabei, saß als gleichberechtigter und konstruktiver Partner mit am Verhandlungstisch und lobte die Ergebnisse im Nachgang.

Die Ergebnisse des MV-Gipfels sind ein Schritt-für-Schritt-Öffnungsplan für Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt ist verlässlich geregelt, wie die Perspektive für die nächsten Tage und Wochen aussieht, dass es bei weiterhin sinkender Inzidenz einen sicheren und planbaren Weg aus der Pandemie heraus gibt. Michael Sack war – wie so oft in den zurückliegenden Monaten – jedoch einmal mehr nicht dabei. Dabei hätte er gestern mit entscheiden können. Mehr noch, es wäre sein Job als Chef des Koalitionspartners gewesen, sich im MV-Gipfel einzubringen.

Gestern waren sich im Übrigen alle beim MV-Gipfel – vor allem die Wissenschaftler – einig darüber, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Das Ziel ist, dauerhaft zu öffnen, ohne wieder Schritte zurückgehen zu müssen. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Darum müssen wir bei den jetzigen Lockerungen immer den schmalen Grat zwischen Mut und Übermut im Auge behalten. Und das hat überhaupt nichts mit einer von Sack geäußerten ‚Mutlosigkeit‘ zu tun, sondern einzig und allein mit Verantwortungsbewusstsein.“

Marktpräsenzprämie beantragen

Schwerin – Noch bis zum 31. Mai können stationäre Einzelhändler eine Unterstützung für Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Marktpräsenz beantragen. Mit einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro unterstützt das Land Unternehmen (einschließlich Soloselbstständige), die infolge der coronabedingten Schließungen im November/Dezember 2020 oder im Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge haben.

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns stark getroffen. Infolge von Schließungen ist Ware liegen geblieben. Nachdem Vor-Ort-Einkäufe wieder möglich waren, sind aufgrund von Einschränkungen und Auflagen Spontankäufe entfallen. Hinzu kommt eine gewisse Kaufzurückhaltung. Hier wollen wir die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Vermarktung des Angebotes weiter unterstützen. Das Programm läuft gut. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises ist die Nachfrage weiter gewachsen. Etwas über eine Million Euro wurde bislang ausgezahlt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Bislang liegen 226 Anträge vor, davon wurden 201 Anträge mit einem Volumen von 1,05 Million Euro ausbezahlt. Der einmalige Zuschuss richtet sich an stationäre Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Monaten November und Dezember 2020 oder in den Monaten Januar und Februar 2021 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben. „Der Zuschuss soll den Unternehmen helfen, im Markt noch sichtbarer zu werden und die Kunden durch besondere Maßnahmen an das eigene Geschäft zu binden. Die Gelder können beispielsweise für besondere Werbemaßnahmen, für den Aufbau eines Internetauftritts oder die Einrichtung eines Internetshops dienen“, sagte Glawe.

Weitere Informationen und Antragsformulare stehen zum Download unter www.lfi-mv.de/foerderungen/marktpraesenzpraemie. In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Lockerungen in M-V

Schwerin – Der MV-Gipfel die möglichen Öffnungsperspektiven in Mecklenburg-Vorpommern besprochen. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag: „Die Menschen in MV brauchen und bekommen nun eine verlässliche Perspektive. Für viele Menschen ist das auch allerhöchste Zeit. Uns war wichtig, dass Kitas und Schulen zuerst geöffnet werden. Kinder und Jugendliche sowie damit ihre Betreuung und Bildung haben für uns auch weiterhin absolute Priorität. Verlässliche Aussagen helfen zudem den Eltern mit Blick auf die jetzt wieder mögliche Betreuung, den eigenen Arbeitsalltag und den Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Wir haben heute in einer konstruktiven MV-Gipfel-Debatte mit Vertreter*innen aus Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Sozialpartnern die weiteren Öffnungsschritte als Stufenmodell besprochen. Damit kann die Tourismusbranche in MV gut und verlässlich in die anstehende Sommersaison starten. Möglich werden die Öffnungen, da das Impfen in MV gut vorankommt. Auch der nochmalige harte Lockdown wird uns die touristische und kulturelle Sommersaison sichern, weil wir mit den Einschränkungen die Infektionszahlen eingedämmt haben. Außerdem können nun viele Bereiche des öffentlichen Lebens das Hochfahren verlässlich planen.

Unser Ziel ist, eine verlässliche Perspektive zu schaffen, ohne die nächste sofortige Schließung fürchten zu müssen. Genau diese Verlässlichkeit war unsere Richtschnur bei allen Einschränkungen, die wir in einer breiten Beteiligung mit der Landesregierung besprochen und befürwortet haben. Genau diese Vorsicht und das geplante Vorgehen ermöglicht bis Mitte Juni wieder ein fast gewohntes öffentliches Leben für alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns und für alle unsere Gäste.“

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.

Südbahn startet mit den Sommerferien

Schwerin – Der Verkehr auf der Südbahn-Strecke startet wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen mit dem Beginn der Sommerferien im Land. Die Züge fahren damit ab dem 18. Juni 2021 und nicht, wie ursprünglich geplant, ab Christi Himmelfahrt.

„Der Saisonverkehr auf der Südbahn an den Wochenenden zielt vor allem auf Gäste aus anderen Bundesländern und damit auf den touristischen Verkehr an der Mecklenburgischen Seenplatte ab. Er ist damit von den Lockerungsschritten im Land abhängig. Aus diesem Grund ist ein etwas späterer Start als ursprünglich geplant sinnvoll“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Mit den Verkehrsunternehmen, Landkreisen und der Bürgerinitiative Pro Schiene ist abgestimmt, dass die Südbahn vom 18. Juni bis 24. Oktober 2021 fährt. „Wir werden die Saison dieses Jahr bis Ende Oktober verlängern, um die Fahrten, die wegen Covid 19 im Frühsommer ausfallen, unter hoffentlich besseren Rahmenbedingungen im Frühherbst einschließlich der Herbstferien anbieten zu können“, begründet Christian Pegel.

Wie im vergangenen Jahr werden auch in dieser Südbahnsaison an den Wochenenden und Feiertagen drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See (RB14/RB19) über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen und vor Feiertagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 Hamburg-Schwerin-Rostock. Zudem wird es in Parchim wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Stationär vor ambulant oder vice versa?

Schwerin – Pflegenotstand, Ärztemangel, Krankenhausschließungen, fehlende Digitalisierung und noch eine Pandemie – die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht aktuell vor vielfachen Herausforderungen. Beim 8. Norddeutschen Dialog der BARMER Landesvertretungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ging es deshalb um die Frage, wie medizinische Versorgung in Zukunft gestaltet sein könnte.

Erstmalig diskutierten dazu die Gesundheitspolitiker der drei norddeutschen Länder gemeinsam im Online-Format. „Wir freuen uns sehr, dass wir als Expertise für unsere Veranstaltung die Gesundheitssenatorin von Hamburg sowie die Gesundheitsminister der beiden anderen Nordländer gewinnen konnten“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

Oftmals stehe im Mittelpunkt der Diskussion um die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems lediglich die Frage, ob der ambulante oder der stationäre Sektor vorzuziehen sei. „Unserer Ansicht nach kann es hier kein stationär vor ambulant oder vice versa geben, sondern nur die integrierte, Sektoren übergreifende Versorgung ist zukunftsfähig“, so Kutzbach. Diesbezüglich freue er sich auf einen regen Austausch mit der Senatorin und den Ministern.

Mit einem Stipendium für angehende Landärzte, der sogenannten Landarztquote, geht Mecklenburg-Vorpommern bereits aktiv gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land vor. „Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sowie die Fachkräftegewinnung vor allem im ländlichen Raum. Um beispielsweise junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, haben wir 32 Studienplätze in Rostock und Greifswald ausschließlich für Studierende reserviert, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben“, sagte der Landesminister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung. Gesundheitsminister Harry Glawe wurde beim 8. Norddeutschen Dialog vertreten von Susanne Roca-Heilborn, Abteilungsleiterin Gesundheit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesundheitsversorgung auf dem Land ein wichtiger Diskussionspunkt. „Für uns ist es unerlässlich, dass auch zukünftig eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in Schleswig-Holstein gewährleistet wird“, sagt Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. Mit dem Versorgungssicherungsfonds der schleswig-holsteinischen Landesregierung werden innovative Projekte gefördert, bei denen im Mittelpunkt steht, einen Beitrag zur Versorgungssicherung gerade im ländlichen Raum durch den konsequenten Einsatz telemedizinischer Anwendungen zu leisten.

„Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, hat Schleswig-Holstein zudem einen Reformvorschlag zur Krankenhausfinanzierung eingebracht. Die Entwicklung der Klinikstrukturen muss in Zukunft stärker den Versorgungsnotwendigkeiten folgen und darf nicht von der Erlössituation abhängig sein. Ich freue mich, dass es den Raum gibt, um diese Themen heute länderübergreifend zu diskutieren“, so Dr. Garg.

„Im vergangenen Jahr ist deutlich geworden, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung in Hamburg sehr gut entwickelt sind. Eine engmaschige Koordination und Vernetzung der verschiedenen Sektoren – einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes – hat gezeigt, dass die Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt ist. Auch zukünftig entwickeln wir diese Qualität durch gezielte Investitionsvorhaben, z. B. in Krankenhausneubauten oder patientenorientierten Digitalisierungsprojekten, weiter“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg. „Ich freue mich hier auf eine anregende Diskussion mit meinen Amtskollegen und gegenseitige Impulse“, so Dr. Leonhard.