M-V: Weitere Lockerungen

Glawe: Landesregierung verständigt sich auf weitere Lockerungen der Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf seiner heutigen Sitzung hat die Landesregierung sich auf weitere Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Corona-Landesverordnung verständigt. „Wir haben im Kabinett weitere Lockerungen beschlossen, die in den kommenden Tagen umgesetzt werden können. Dabei haben wir die Kontaktbeschränkungen geöffnet. Ab Donnerstag (20. Mai) können sich zwei Haushalte treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai für Menschen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Nebenwohnungsbesitzer können ab dem 07. Juni wieder einreisen. Auch für Gaststätten, Kantinen sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Darüber hinaus können Autokinos wieder aufmachen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

„Trotz der Lockerungen ist es wichtig, weiter die AHA-Regeln zu befolgen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Wir wollen das größtmögliche Maß an Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit bei den Öffnungen erreichen. Das was geöffnet wird, soll auch offen bleiben“.

Ab dem 22. Mai 2021 kann im Rostocker Ostseestadion das Aufstiegsspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Lübeck mit Zuschauenden stattfinden. „Das Kabinett hat grünes Licht gegeben. Das Aufstiegsspiel des FC Hansa Rostock kann als Modellprojekt umgesetzt werden. Es wurde vereinbart, dass das Spiel vor maximal 7.500 Zuschauenden durchgeführt wird. Wir setzen auf ein faires und friedliches Miteinander – und zwar vor, während und nach dem Spiel“, so Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind der zuständigen Behörde – der Hansestadt Rostock – geeignete Schutz- und Hygienekonzepte vorzulegen, die insbesondere einer Zustimmung des Gesundheitsamtes und der Polizei bedürfen.

Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Dabei gelten Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, als ein Hausstand. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Ebenfalls nicht mitgerechnet werden Geimpfte und Genesene nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes.

Einreiseverbot für Nebenwohnsitz gelockert

Das Einreiseverbot gilt ab dem 07. Juni 2021 nicht mehr für Personen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie nicht für Personen, die mit Betreibern von Campingplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben, sowie nicht für Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Personen dürfen sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Ab dem 14. Juni 2021 können zudem wieder Personen nach MV einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen.

Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung

Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich. Dauercamper und Dauernutzer von Booten müssen ihren Hauptwohnsitz entweder in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sein. Hierbei muss jeweils bis einschließlich 20. Mai 2021 ein Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 geschlossen worden sein. Die Beherbergung ist zulässig, sofern die Inanspruchnahme der Leistung unter ausschließlicher Nutzung eigener sanitärer Anlagen erfolgt.

Ferner ist grundsätzlich eine Beherbergung aus touristischen Gründen für Personen mit Hauptwohnsitz in M-V ab dem 07. Juni 2021 und für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von M-V ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich.

Öffnung im Einzelhandel

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet und können ohne Test besucht werden. Es besteht weiterhin die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie einer Kundenkorbpflicht.

Öffnung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Dienstleistungsbetriebe für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierzu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, wie zum Beispiel Barbiere und Fußpflege.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur für solche Besucher gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis (gemäß § 1a dieser Verordnung) verfügen.

Öffnung von Gaststätten

Ab dem 23. Mai 2021 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierunter fallen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, die ihren Betrieb als Schankwirtschaften fortsetzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind weiter verboten.

Die Bewirtung im Innenbereich und Außenbereich ist bis 24 Uhr erlaubt. Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und grundsätzlich nur für Gäste gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a der Verordnung verfügen. Geimpfte und Genesene sind nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Getesteten gleichgestellt und benötigen deshalb keinen Test.

Im Außenbereich kann eine Bewirtung ohne vorherige Reservierung und ohne Test erfolgen.

Öffnungen von Kantinen

Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Betriebe dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Sie können ab dem 20. Mai öffnen.

 Öffnung von Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen

Ab dem 25. Mai 2021 sind Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

Autokinos können öffnen

Autokinos können ab dem 20. Mai öffnen. Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Autos müssen mindestens im Abstand von 1,5 Meter geparkt werden.

Die Corona-Landesverordnung tritt am Donnerstag, den 20. Mai in Kraft. Bei allen genannten Punkten müssen die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden.

Baggerung in der Zufahrt zum Nothafen

Darßer Ort – Bei der diesjährigen Frühjahrs-Ausbaggerung der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort hat die Mannschaft des Spezialschiffs „Elisabeth Høj“ rund 19.000 Kubikmeter Sediment aus der Fahrrinne gehoben. Das Baggergut wurde in einem offenen Gewässerbereich der Ostsee verklappt. Die Baggerarbeiten an der Fahrrinne wurden vor gut einer Woche abgeschlossen.

„Wir erfüllen damit unser Versprechen, den Zugang zum Darßer Nothafen für den Seenotrettungskreuzer offenzuhalten, um die wichtige Arbeit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an Mecklenburg-Vorpommerns Küsten jederzeit sicherzustellen – und sind damit pünktlich zum Saisonstart des maritimen Tourismus fertig. Diese aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen entfallen, sobald der Inselhafen in Prerow fertiggestellt wird“, erläuterte Infrastrukturminister Christian Pegel das Ziel der regelmäßigen Ausbaggerung vor dem Nothafen.

Die Gesamtkosten für die jetzt abgeschlossenen Baggerarbeiten betragen rund 240.000 Euro. Die Kosten trägt das Land.

Der Hafen ist Stützpunkt für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und dient als Nothafen für in Seenot geratene Boote. Aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort lagert sich dort konstant Sand ab. Die Zufahrt zum Nothafen muss daher in der Regel zweimal im Jahr – bis zur Fertigstellung des Inselhafens Prerow – freigebaggert werden. Im neuen Inselhafen werden die Seenotretter ein neues „Zuhause“ bekommen und der jetzige Nothafen wird geschlossen.

Parkvilla in Neustrelitz soll verkauft werden

Neustrelitz – Finanzstaatssekretär Heiko Miraß informierte heute das Kabinett über den beabsichtigten Verkauf der Parkvilla in Neustrelitz. Für den Käufer der Landesliegenschaft haben sich Stadt und Land gemeinsam entschieden.

Bevor der Kaufvertrag unterschrieben werden kann, musste das Kabinett wegen der landesgeschichtlichen Bedeutung der Liegenschaft informiert werden. Die sogenannte Parkvilla ist das ehemalige großherzogliche Palais von Adolf Friedrich VI. von Mecklenburg-Strelitz. Sie wurde von 1913-1915 im neoklassizistischen Stil erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Die Villa ist umgeben von einem Park im englischen Landschaftsstil, der ebenfalls unter Denkmalschutz steht.

Es ist der zweite Verkauf der Parkvilla. Bereits 2003 wechselte das Objekt den Besitzer. Allerdings setzte der damalige Eigentümer weder seine Pläne für eine Wirtschafts-Hochschule um, noch kam er seinen Sanierungsverpflichtungen nach, so dass das Land im öffentlichen Interesse von seinem Wiederkaufrecht Gebrauch machte. Im vergangenen Jahr startete dann der zweite Versuch einen neuen Eigentümer für das historische Gebäude zu finden. In einem Bieterverfahren spielten neben dem Kaufpreis vor allem die geplante Nutzung eine wesentliche Rolle. Gemeinsam mit der Stadt entschied sich das Land für einen Käufer, der eine gemischte Nutzung als Wohn- und Geschäftsgebäude anstrebt. Besonders wichtig: Der Park soll künftig zu besonderen Anlässen auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Es wird Zeit, dass die Parkvilla in Neustrelitz endlich wieder in altem Glanz erstrahlt. Der Käufer hat uns und die Stadt mit seinem Konzept überzeugt. Ganz besonders freuen wir uns, dass der Park auch weiterhin öffentlich genutzt werden kann.“

Bundeswettbewerb Fremdsprachen

Martin: Andere Sprachen öffnen Türen und helfen die Welt verstehen

Rostock – 32 Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Jahr als Preisträger des Bundeswettbewerbes Fremdsprachen ausgezeichnet. An dem Solo-Wettbewerb haben landesweit 94 Schülerinnen und Schüler teilgenommen, an dem Gruppenwettbewerb haben elf Projekte mit 54 Schülerinnen und Schülern teilgenommen. Im Gruppenwettbewerb sind zwei Teams der CJD Christophorusschule in Rostock ausgezeichnet. Kinder und Jugendliche konnten in beiden Wettbewerben ihre Fähigkeiten in den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Latein unter Beweis stellen.

„Ich gratuliere allen Ausgezeichneten ganz herzlich. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen möchte Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich in der Schule aber auch außerhalb der Schule mit Fremdsprachen zu beschäftigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sprachen ermöglichen es uns, Menschen aus anderen Ländern und Kulturen kennenzulernen und sie im wahrsten Sinne des Wortes, besser zu verstehen. Wer eine Fremdsprache versteht und spricht, der hält den Schlüssel zu einer anderen Welt in den Händen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem tollen Wettbewerb sind Gewinner.“

Im Solo-Wettbewerb konnten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10 mit einer Sprache teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten Vorbereitungsthemen und -aufgaben. Es gab nicht wie gewohnt die Prüfungsmappen mit unterschiedlichen Aufgaben zu den verschiedenen Fertigkeiten. Sondern alle Teilnehmenden schrieben eine kreative Geschichte in ihrer Wettbewerbssprache und reichten diese digital per E-Mail ein, zuvor hatten die Schülerinnen und Schüler bereits ein Video in ihrer jeweiligen Wettbewerbssprache erstellt. Von den ausgezeichneten Schülerinnen und Schülern werden drei am Bundesfinale im September in Weimar teilnehmen. Über die Teilnehmer wird in Kürze entschieden.

Am Wettbewerb „Team Schule“ konnten sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 beteiligen. Krimis, Liebesgeschichten, Filme oder Spiele sind Arbeiten, die in den vergangenen Jahren beim Wettbewerb Team Schule eingereicht wurden. Eins haben sie gemeinsam – es geht um die etwas andere Art, eine Fremdsprache zu lernen oder sein Wissen in einer Sprache zu vertiefen und anzuwenden.

Darüber hinaus gab es auch einen Landeswettbewerb Fremdsprachen für Grundschülerinnen und Grundschüler. Dabei wurde eine Gruppe der Grundschule Nordlichter aus Schwerin und eine Gruppe des RecknitzCampus in Laage ausgezeichnet.

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Angebot der Bildung & Begabung gGmbH, dem Zentrum für Begabungsförderung in Deutschland. Er fördert junge Menschen, die gerne und gut mit Sprachen umgehen. Dabei richtet er sich mit seinen Programmen an unterschiedliche Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus mehreren Jahrgangsstufen, aber auch Auszubildende können an den verschiedenen Wettbewerben teilnehmen. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist Teil des Begabtenförderungsprogramms der Bundesregierung, Schirmherr ist der Bundespräsident.

Bürgerbegehren „Radentscheid Schwerin“

Schwerin – Am 26. April 2021 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin einer Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zugstimmt, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin“ und die Durchführung eines Bürgerentscheides am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Landtagswahl vorgesehen hatte.

Das Innenministerium hatte bereits im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass dieses Bürgerbegehren nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig ist sowohl in Bezug auf die fehlende Bestimmtheit als auch mit Blick auf den städtischen Haushalt, der keine Freiräume für eine Finanzierung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgekosten zulässt. Aus diesem Grund hat das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde die gefassten Beschlüsse zum „Radentscheid Schwerin“ beanstandet.

Das Innenministerium unterstützt selbstverständlich eine Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als Kernstück direkter Demokratie und hat auch gegen eine sachlich notwendige Verbesserung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt nichts einzuwenden. So hat das Ministerium in der Vergangenheit Kreditgenehmigungen für im Haushalt veranschlagte Maßnahmen im Radwegebau auch erteilt. Gleichwohl sind der Umfang und die Standards, die mit dem Bürgerbegehren verfolgt werden, mit der Haushaltslage der Landeshauptstadt keinesfalls vereinbar.

Dabei liegt es dem Innenministerium fern, den weiteren Radwegeausbau in der Stadt Schwerin zu verhindern oder sich gegen Maßnahmen für mehr Klimaschutz auszusprechen. Doch auch begrüßenswerte Projekte müssen vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage und insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren geplanten Projekten der Landeshauptstadt beurteilt werden.

Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung steht es der Stadt unabhängig vom Bürgerentscheid frei, den Radwegeausbau weiter voranzubringen, vorausgesetzt die Mehraufwendungen werden nachhaltig kompensiert. Es wäre nach Auffassung des Innenministeriums nicht vermittelbar, dass die Landeshauptstadt einerseits noch langfristig auf Konsolidierungshilfen des Landes angewiesen ist, gleichzeitig aber kreditfinanzierte Projekte vorantreibt, ohne an die Deckung der Folgekosten zu denken.

Was die Stadt sich zusätzlich leisten möchte, muss am Ende auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden können. Die bereits bestehende, sehr hohe Verschuldung der Stadt Schwerin erfordert hier zwingend eine Prioritätensetzung.

Ein Gesprächsangebot des Innenministeriums, um im Vorfeld der Entscheidung gemeinsam unter Einbeziehung der Bürgerinitiative das rechtliche Machbare auszuloten, hat die Stadt nicht genutzt.

Öffnung der Impfpriorisierung zum 07. Juni

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen sowie -minister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz  beschlossen, die Priorisierungen bei den Impfungen zu öffnen. Somit entfallen die Vorranglisten beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf.

„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Entscheidung, um noch flexibler die breite Masse der Bevölkerung erreichen zu können. Ab dem 7. Juni fallen die Impfprioritäten bei den niedergelassenen Ärzten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen, die ein Impfangebot bekommen haben beziehungsweise ein Angebot bekommen werden. Unser Ziel ist es, Herdenimmunität herzustellen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel und der bislang größtmögliche Schutz, die Ausbreitung und die Ansteckung der Krankheit weiter einzudämmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Die Länder können je nach Lage der Impfstoffmenge in den Impfzentren, ebenfalls ab dem 7. Juni auf eine Priorisierung verzichten.

Mit dem heutigen im Rahmen der Bundesgesundheitsministerkonferenz gefassten Beschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ab dem 07. Juni  auch ohne Einstufung in eine Priorisierung ein Impfangebot zu bekommen.

„Das bedeutet allerdings  nicht, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird. Weitere Steigerungen der Impfungen hängen von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die vorhandenen Mengen bestimmen die Impfgeschwindigkeit auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Terminvergabe. Insbesondere in den kommenden Wochen stehen sehr viele Zweitimpfungen an, so dass für Erstimpfungen weniger Impfstoff zur Verfügung steht“, so Glawe weiter.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes 794.509 Impfungen verabreicht. Davon sind 626.394 Personen erstgeimpft. Als vollständig geimpft gelten 168.115 Personen.

Ab dem 07. Juni 2021 können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. Darauf haben sich die Bundesgesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verständigt. Die Belieferung soll bisherigen Plänen zufolge über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen.

„Das ist ein weiterer Schritt möglichst viele Impfwillige in die Impfkampagne einzubinden und sie beispielsweise in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen direkt zu erreichen. Jede Flexibilisierung hilft bei der Vergabe eines Impfangebotes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neuer Tierschutzbeirat berufen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat turnusmäßig den neuen Tierschutzbeirat für die nächsten fünf Jahre berufen. Zur neuen Vorsitzenden des ehrenamtlichen Gremiums wählten die neun Mitglieder aus ihrer Mitte Kerstin Lenz, zur stellvertretende Vorsitzende ist Frau Dr. Heidrun Caanitz bestimmt worden.

Der Tierschutzbeirat berät den Minister für Landwirtschaft und Umwelt hinsichtlich aller Belange rund um den Tierschutz und deren Umsetzung im Land. Jährlich finden mindestens drei Sitzungen statt, in denen der Tierschutzbeirat Beschlüsse fasst. Diese dienen dem Minister als Entscheidungshilfe. Zudem ist jederzeit eine Teilnahme von Minister Backhaus an den Sitzungen möglich.

Die Geschäftsstelle des Beirats ist das Referat Tierschutz im Ministerium für Landwirtschat und Umwelt (tierschutz@lm.mv-regierung.de).

„Der fachliche Rat des Tierschutzbeirats ist für mich wichtig“, sagte der Minister. „Denn Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anlegen, das wie der Klimaschutz dem Erhalt unserer Welt für die künftigen Generationen dient. Dabei muss der Staat regulierend eingreifen. So werden zurzeit viele Gesetze und Vorschriften weiterentwickelt oder auch geschaffen, damit der rechtlich definierte Tierschutz darin eine bessere Verankerung findet. Dabei halte ich die Einbindung des Tierschutzbeirats für unentbehrlich.“

Im Vordergrund der künftigen Beratungstätigkeit sehe er die Umsetzung und Fortführung des Tierschutz­konzeptes Mecklenburg-Vorpommern, sagte Backhaus.

Weitere Handlungsfelder seien beispielsweise die dauerhafte und belegbare Gewährleistung der Tierschutzanforderungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Nutztierhaltung und die Weiterentwicklung der risikoorientierten Kontrollen durch die Veterinärämter.

Ebenso ist die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium für die Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift Fundtiere und die Erarbeitung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Hundehaltung in Mecklenburg-Vorpommern ein Schwerpunktthema des Tierschutzbeirats.

Der Beirat:

  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes e. V.:

            Kerstin Lenz,

            Margret Kuhlmann

  • Landestierärztekammer M-V:

            Dr. Heidrun Caanitz,

  • Bauernverband MV:

            Silvia Ey

  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschlands:

            Dr. Lothar Wölfel

  • Katholischen Kirche Mecklenburg-Vorpommern der Erzbistümer Hamburg und Berlin und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):

            Dr. Jan Menkhaus

  • Landeszooverband M-V:

            Dr. Christoph Langner

  • Leibniz-Institut für Nutztierbiologie

            Dr. Jan Langbein

  • Arbeitsgemeinschaft der Veterinärämter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern:

            Robert Bautz

Vielfalt durch Renaturierung

Geförderte Studie ermöglicht Vielfalt durch Renaturierung

Schlemmin – Ab September 2021 führt die Gemeinde Bernitt über das Amt Bützow-Land eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des rd. zwei Hektar großen Sees im Ortsteil Schlemmin durch. Die Lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft – FLAG – Güstrower Landkreis hatte beschlossen, dass eine solche Studie im Rahmen der Fischwirtschaftsgebietsförderung unterstützt werden kann.

Der in der Gemeinde Bernitt befindliche Schlemminer See ist durch die vorhandene Verschilfungstendenz und vermehrten Wasserstandsverlust für Fische und andere Lebenswesen zunehmend gefährdet sowie in seiner Nutzung als Naherholungsgebiet und Angelgewässer derzeit kaum noch geeignet. In Vorbereitung auf die als notwendig erachteten Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die möglichen Belastungsquellen ermittelt werden, indem sie Aufschluss über Einträge, biologische Qualitätskomponenten, den Fischbestand und die vorhandene Nährstoffbilanz gibt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt diese Studie: „Unsere Seen im Land sind Hort der Artvielfalt und ein großer Gewinn für die Lebensqualität der Menschen. Die Studie wird ermitteln, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um den Schlemminer See auch in Zukunft sowohl ökologisch stabil als auch als Erholungsort zu erhalten.“

Mit diesem Projekt soll der Grundstein für ein gesundes und sauberes Gewässer gelegt werden, das in all seiner Vielfältigkeit wieder nutzbar sein soll. Neben der Verbesserung des Lebensraumes für Fische und andere Lebewesen soll die Renaturierung dazu beitragen, dass der See und die darauf befindliche Insel für Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einen naturnahen Erholungsplatz bietet und auch das Angeln wieder ermöglicht wird.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt 15.300 EUR aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für das Projekt bereit; die nationale Kofinanzierung in Höhe von 2.700 EUR übernimmt die Gemeinde.

„Fischwirtschaftsgebiete“ – kurz FIWIG – sind besonders von der Fischerei abhängige Regionen, die im Rahmen eines Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gefördert werden können, wenn sie Vorhaben zur wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen wollen. FIWIG zeichnet sich durch das Bottom-Up-Prinzip aus. Eine Lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft (FLAG) entwickelt zunächst ein Konzept für ein abgegrenztes Gebiet und wählt dann innerhalb eines zugewiesenen Budgets örtliche Projekte zur Umsetzung ihrer vom Land bestätigten Entwicklungsstrategie aus.

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 (einschließlich passiver Phase bis 2023) stehen für die sechs in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen FIWIG ca. 3,854 Mio. Euro an EMFF-Mitteln zur Verfügung. Ab dem Jahr 2020 werden in diesem Bereich neben diesen EU- sowie kommunalen Mitteln auch Landesmittel zur Kofinanzierung von Maßnahmen privater Vorhabenträger in Höhe von bis zu 205.000 Euro für die Laufzeit der Förderperiode bereitgestellt.