LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis M-V 2020

Rostock – Der „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ ist am Donnerstag an die AIM3D GmbH aus Rostock verliehen worden.

„Die AIM3D GmbH ist ein Paradebeispiel für erfolgreiche Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus. Der vom Unternehmen entwickelte 3D-Drucker arbeitet nach einem an der Uni Rostock entwickelten Verfahren und ermöglicht den Multimaterial-3D-Druck. Die Besonderheit ist, dass nahezu alle schmelzenden Werkstoffe verarbeitet werden können. Wir brauchen noch mehr solcher Unternehmen, die innovative Produkte zur Marktreife bringen. Das schafft und sichert Arbeitsplätze im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Preisübergabe.

Aufgrund der Kabinettssondersitzung ist der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe vor Ort durch Ralf Svoboda, Referatsleiter Technologie im Wirtschaftsministerium vertreten worden.

Am Lehrstuhl für Mikrofluidik der Universität Rostock begannen die Studenten um Clemens Lieberwirth, heute einer der Geschäftsführer des Unternehmens, bereits 2014 mit der Erforschung und Optimierung des Metall-3D-Drucks mit konventionellen Spritzguss-Granulaten. Die Technologie wurde seitdem weiterentwickelt. Im Ergebnis stand 2017 eine Ausgründung aus der Wissenschaft, die sich inzwischen zu einem erfolgreichen Spezialisten am Markt etabliert hat.

„Mit Hilfe der Gründungsunterstützung des Landes ist das Unternehmen diesen Weg gegangen, dessen Produktinnovation heute mit dem LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis ausgezeichnet wird. Hier zeigt sich, dass die verschiedenen Elemente der Technologie- und Gründungsförderung ineinandergreifen und engagierte Jungunternehmer erfolgreich auf den Weg bringen“, sagte Glawe.

Das Unternehmen AIM3D GmbH ist ein Spin-Off der Universität Rostock und wurde im Jahr 2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Herstellung sowie der Handel mit Geräten und Materialien aus dem Segment der additiven Fertigung. Derzeit sind 13 Mitarbeiter am Standort beschäftigt. Mit dem 3D-Drucker ExAM 255 verfügt das Unternehmen seit dem Jahr 2019 über ein erstes Serienprodukt, das am Markt platziert werden konnte. Der Kundenkreis umfasst nach Unternehmensangaben namhafte Unternehmen der Automobil-, Luft- und Raumfahrtbranche sowie aus dem Sondermaschinenbau und der Werkzeugfertigung.

„Wir freuen uns für den Preisträger des LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreises Mecklenburg-Vorpommern 2020 und sind stolz, ein solches Unternehmen in unserer Region zu haben“, sagte Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock. Der Preisträger belege exemplarisch, dass angewandte Forschung und technologisches Know-how vor Ort zu Innovationen und Technologien führen können, die am Markt gefragt sind.

IHK-Hauptgeschäftsführer Thorsten Ries unterstrich: „Alle Bewerbungen um den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern 2020 machen eindrucksvoll deutlich: die Zukunftstrends Digitalisierung, Gesundheitswirtschaft und Nachhaltigkeit tragen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in besonderem Maße zu mehr Wertschöpfung und Wohlstand bei und erhöhen die Lebensqualität der Menschen im Land. In Zeiten überwiegend schlechter Wirtschaftsnachrichten ermutigt dieser Trend zu neuem Schwung.“

Derzeit forscht und entwickelt die AIM3D GmbH gemeinsam mit der Universität Rostock an einer zweiten und größeren Maschinengeneration zum flexiblen Einsatz in einem High-Speed-Großraumdrucker. „Im Rahmen von Verbundforschungsprojekten unterstützen wir die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, um Ideen zur Produktreife zu bringen und diese erfolgreich am Markt zu platzieren“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Mecklenburg-Vorpommerns und Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Wirtschaftsministerium fördert das Verbundforschungsvorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Die Gesamtinvestitionen für das Projekt betragen rund 1,7 Millionen Euro.

Insgesamt stehen in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) 218 Millionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Seit 2015 wurden im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von rund 166 Millionen Euro für 499 Vorhaben bewilligt.

Seit 2003 vergeben das Wirtschaftsministerium und die drei Industrie- und Handelskammern des Landes jährlich den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“. Unter Schirmherrschaft des Wirtschaftsministers des Landes werden Unternehmen und Wissenschaftler für neuartige Innovationen in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen ausgezeichnet. Ein Ziel ist es, Innovationen und wissenschaftliche Erkenntnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. Insgesamt sind 2020 zwölf Bewerbungen zum Landestechnologiepreis eingegangen. Der Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Der Namensgeber Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Bölkow war ein gebürtiger Schweriner und Mitbegründer des Konzerns Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB), aus dem die DASA (heute EADS) entstand.

Auszeichnung für nachhaltiges Bauen

Greifswald – Für das effiziente und nachhaltige Bauen ist der Neubau des Center for Functional Genomics of Microbes in Greifswald jetzt ausgezeichnet worden.

Der Neubau des Center for Functional Genomics of Microbes ist von 2013 bis 2017 am Campus Beitzplatz in Greifswald errichtet worden. In dem viergeschossigen Gebäude sind neben Laboren und Büroraumen auch Technik- und Serviceflächen untergebracht. Schon beim Bau orientierte sich die Bauverwaltung an den vom Bund aufgestellten Kriterien für nachhaltiges Bauen (BNB).

Das nachhaltige Bauen hat zum Ziel allgemeine Güter wie Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur aber auch Kapital zu schützen. In der Praxis bedeutet dies, dass beim Bau auf nachwachsende und schadstoffarme Rohstoffe gesetzt und schon früh darauf geachtet wird, eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, um die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten. Auch die Anpassungsfähigkeit an spätere Nutzungsänderungen wird bereits in der Planungsphase mitberücksichtigt, um teure Umbauten zu vermeiden.

In Greifswald ist das ganz besonders gut gelungen. Neben der konsequenten Nutzung von LED-Technik, der Photovoltaikanlage auf dem Dach und der Sonnenschutzverglasung punktete der Neubau auch mit seinem Wärmekonzept. In einem so genannten Nahwärmenetz wird künftig die Abwärme des benachbarten Rechenzentrums zur Temperatursteuerung genutzt. In Kombination mit dem luftdichtabgeschlossenen Gebäude konnte so ein besonders hoher Energieeffizienzgrad erreicht werden.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Schon lange bevor das Thema in aller Munde war, hat die Landesverwaltung aktiven Klimaschutz betrieben. Die BNB-Plakette ist daher eine wunderbare Bestätigung dieses Ansatzes. Und natürlich freut sich das Finanzministerium ganz besonders, wenn dadurch die Nebenkosten sinken.“

Neue Mehrzwecksporthalle am RBB übergeben

Greifswald – Die neu errichtete Mehrzwecksporthalle am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) Greifswald ist am Donnerstag offiziell übergeben worden. „Eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein bedeutender Standortfaktor für die Ansiedlung neuer und die Erweiterung bestehender Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Lernorte gut ausstatten. Mit der neuen Dreifeldsporthalle wird der Sportunterricht an modernste Unterrichtsbedingungen angepasst. Damit werden die Bedingungen für die Ausbildung von Fachkräften für die gewerbliche Wirtschaft weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Übergabe der Mehrzwecksporthalle.

Die Schwerpunktbereiche des RBB Greifswald, das sich bis 2017 auf drei städtische Standorte (Beimlerstraße, Pappel- und Siemensallee) verteilte, sind Farbtechnik und Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Reinigungstechnik, Wirtschafts- und Sonderpädagogische Ausbildung. Des Weiteren sind das Fachgymnasium für Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales und die Berufsvorbereitung angesiedelt. Von den knapp 2.000 Auszubildenden am Standort Greifswald lernen in der Siemensallee rund 760 Schüler in 42 Berufsschulklassen.

„Besonders hervorzuheben ist, dass die bauausführenden Unternehmen nahezu alle aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. So wird mit dem Neubau zugleich die Wirtschaft in unserem Land gestärkt“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition für den Neubau beträgt 4,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von vier Millionen Euro.

Die Förderung der Mehrzwecksporthalle ist ein Vorhaben von weiteren geförderten Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Zeitraum Oktober 2011 bis Mai 2021. Insgesamt wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 95 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 202 Millionen Euro in Höhe von rund 148 Millionen Euro unterstützt.

Dabei handelte es sich unter anderem um das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Erschließung des Industriegewerbegroßstandortes Pasewalk (1. Bauabschnitt) und den Neubau von Teilabschnitten des Ostseeküstenradweges von Stralsund nach Greifswald.

Architektenkammer M-V wird 30 Jahre

Die Architektenschaft des Landes blickt auf 30 Jahre engagierte Arbeit in ihrer selbstverwalteten berufsständischen Kammer

Schwerin – Vor 30 Jahren – am 25. Mai 1991 – wurde die Architektenkammer in Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin gegründet. „Dieser Tag war für den Berufsstand unseres Bundeslandes zugleich ein Schlusspunkt und ein Neubeginn. Ein Schlusspunkt war im Hinblick auf unsere Bemühungen erreicht, den Berufsstand formell zu etablieren. Ein Neubeginn war hinsichtlich der Möglichkeit zu erwarten, durch die Selbstverwaltung ein wichtiges Instrument für die berufliche und berufspolitische Arbeit einsetzen zu können“, erklärt Joachim Brenncke, Gründungsausschussvorsitzender und Präsident der Architektenkammer von 1991 bis 2019.

Auch wenn die Anfänge und der Wille der freien Berufsausübung bereits in die DDR und Übergangsphase zurückreichten, so nahmen diese ab 1990 mit den Zulassungen als „Privater Architekt“ bei den zuständigen Zulassungskommissionen der Bezirke konkrete Formen an. Die formale Grundlage für die Gründung der Kammer gelang 1991 mit der Unterstützung engagierter Architekt*innen der alten und neuen Bundesländer, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holsteins und des damals zuständigen Innenministeriums M-V, die einen Gründungsausschuss initiierten.

Die ordentliche Eintragung in die Listen für Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung konnte starten: Im Jahr 1991 zählte die Architektenkammer M-V bereits 556 Eintragungen. Die Zahl der Mitglieder wuchs bis 1999 auf ca. 1.200 an. Heute, 30 Jahre später, sind rund 830 Mitglieder, von denen ca. 52 Prozent als freiberuflich tätig sind, registriert.

Die Aufgaben der Architekt*innen haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Sie orientieren sich eng an den Bedürfnissen der privaten und öffentlichen Auftraggeber, an gesellschaftlichen Trends und globalen Entwicklungen. So beeinflussen beispielsweise Klimawandel, Digitalisierung und marktwirtschaftliche Prozesse, aber auch Gesetzgebungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene die tägliche Arbeit und fordern eine fachliche Auseinandersetzung damit.

„Die Mitglieder unserer berufsständischen Kammer tragen mit ihrem Engagement zum Ansehen des Architekten und seinen Fachrichtungen in der Öffentlichkeit, aber auch in der Politik und Wirtschaft unseres Landes bei“, sagt Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V seit 2019. Neben den formalen Aufgaben einer berufsständischen Selbstverwaltung engagierte sich die Architektenkammer schon frühzeitig für die Baukultur des Bundeslandes: Dazu gehören der 1998 erstmalig durchgeführte Landesbaupreis und die bundesweite Initiative „Tag der Architektur“, der sich die Architektenkammer M-V 1999 erstmalig anschloss und in diesem Jahr am 26. Juni 2021 unter dem Motto „30 Jahre Architektur in Mecklenburg-Vorpommern“ zu Aktionen mit Video-Beiträgen zum aktuellen Baugeschehen in Rostock, Schwerin, Ludwigslust, Neubrandenburg und Greifswald einlädt.

Pandemiebedingt plant die Architektenkammer ihre zahlreichen Veranstaltungen auch digital. So wirbt Kammerpräsident Christoph Meyn für „unsere aktuelle Gesprächsreihe zu den ‚Politischen Positionen‘ der Architektenkammer M-V, die anlässlich der Landtagswahlen im September 2021 in Mecklenburg-Vorpommern als Live-Stream initiiert wurde“. Er führt weiter aus: „Wir Architekten freuen uns auf den Austausch über Architektur und Baukultur, ob digital oder im persönlichen Gespräch. Alle Interessierten sind daher herzlich eingeladen, sich mit ihren Fragen am Live-Chat der Online-Gespräche auf dem YouTube-Kanal der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern zu beteiligen.“

Start der Badesaison 2021

Schwerin – Heute startet offiziell die Badesaison in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Rostock, Ludwigslust-Parchim und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. In den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte ist der offizielle Beginn der Badesaison coronabedingt auf den 20. Juni 2021 verschoben.

„Unsere Badegewässer sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Urlaubs- und Lebensort. Die regelmäßigen Überprüfungen zeigen, dass 97 Prozent der Gewässer als sehr gut und gut eingestuft wurden. Wenngleich coronabedingt einige Landkreise etwas später mit dem offiziellen Auftakt starten, kann natürlich auch dort schon gebadet werden. Die Auswertungen zeigen: Das Baden in unseren Gewässern ist eine saubere Sache“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 499 Badegewässer hygienisch überwacht, davon 156 an der Ostsee, 336 an Binnengewässern und sieben an Flüssen. 483 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 97 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 91 Prozent von ausgezeichneter Qualität; sechs Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Mit ausreichend wurden acht Badegewässer (Inselsee Güstrow – Kurhaus, Kummerower See in Sommersdorf, Massower See in Massow, und Greifswalder Bodden – Badestrand Wreechen, Greifswalder Bodden – Zeltplatz Zicker-Zudar, Plather See – Ballin-Plath, Bodden – Koppelstrom-Born-Grabenwiese und Müritz – Kleine Müritz-Rechlin) bewertet; fünf sind mangelhaft (Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand, Schlosssee Penkun, Stadtsee Woldegk und Penzliner See – Penzlin). Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. Für die Einstufung als mangelhaft sind hohe Einzelwerte verantwortlich.

„Bis zum 10. September werden die örtlichen Gesundheitsbehörden regelmäßig zur Kontrolle der Badegewässer unterwegs sein, um die Badegewässer zu überprüfen. Das gibt Sicherheit für Urlauber und Einheimische“, sagte Glawe.

„Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die Saison bereits auf Hochtouren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

In der vergangenen Saison wurden pandemiebedingt durch einen späteren Saisonbeginn 1.795 Badegewässerproben analysiert, in 19 Fällen wurden Höchstwerte überschritten. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand besteht entsprechend der EG Badegewässer-Richtlinie für diese Badesaison ein Badeverbot.

Die Ergebnisse sind auf der Badegewässerkarte auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Badewasserqualitaet/

einsehbar. Die Badewasser-App „Badewasser-MV“ steht zum Download bereit. Die Informationen werden ständig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst, unter anderem auch Hinweise zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt. „Aktuell und benutzerfreundlich sind alle wichtigen Informationen zu den Badestellen zusammengestellt. Auch die Hygieneregeln, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten, sind dort zu finden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf der Grundlage von Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Badegewässer erarbeitet. Informationen sind dazu im Überblick beim UBA unter: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/uba_covid_badegewaesser_2020-03-27_0.pdf

zu finden.

Das UBA hat festgestellt, dass es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass der SARS-Coronavirus-2 über den Wasserweg übertragen wird. Die Corona–Hygieneregeln für Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zusammengetragen.

http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1634996

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Aufgrund der Corona-Pandemie werden in einigen Landkreisen die Badewasserproben ab dem 01. Juni entnommen.

Das Wasser wird dann auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen. Auf der Badewasseronlinekarte sowie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums sind Fragen und Antworten zum Thema Vibrionen eingestellt. Alle Badestellen an der Ostsee haben dazu auch Informationen im Kurzprofil.

Keine Toleranz bei Menschenverachtung

Schwerin – Die Bundesregierung hat einen Regelungsvorschlag für einen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung beschlossen. Ministerin Katy Hoffmeister sagte, dass gerade in diesen Tagen das ein wichtiges Zeichen gegen Hass sei.

„Es ist unerträglich, dass Hass und Antisemitismus auf den Straßen Deutschlands zu erleben sind. In dieser Deutlichkeit bekundete Hetze wird die Justiz sicherlich in nächster Zeit beschäftigen. Neben den verbreiteten und strafbewährten Beleidigungen und Volksverhetzungen wird nun auch die Form von Hass und Hetze in den Fokus genommen, die bislang nicht strafbar war. Das ist ein gutes Zeichen gerade in der heutigen Zeit“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Die Bundesregierung will einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung, den § 192a StGB, einführen. Die neue Vorschrift soll Personen und Gruppen schützen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der neue Straftatbestand soll gezielt hetzerischen Nachrichten entgegenstehen, die an die Betroffenen direkt gerichtet werden. Derartige Nachrichten, die über Internet-Messenger-Dienste, aber auch in Papierform an ein Mitglied der vorgenannten Gruppen übermittelt werden, sind von bestehenden Strafvorschriften nicht erfasst.

Denn eine Volksverhetzung nach § 130 Abs.2 StGB liegt oftmals nicht vor, da solche Nachrichten nicht öffentlich verbreitet bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus liegt eine strafbare Beleidigung nach geltender Rechtslage erst dann vor, wenn es einen konkreten Bezug zu der betroffenen Person gibt. Das soll sich ändern. Ich unterstütze das. Der Schutz vor Extremismus und Rassismus muss weiter gefasst werden. Menschenverachtung darf nicht toleriert werden“, sagt Ministerin Hoffmeister. Nach Angaben der Bundesregierung soll der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.