Neue Theaterwerkstatt Neustrelitz

Neustrelitz – Die Werkstatt der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz (TOG) wird neu gebaut. Der Grundstein dafür ist im November letzten Jahres in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gelegt worden. In dem Neubau mit 1000 Quadratmetern Grundfläche werden künftig verschiedene Gewerke wie Schlosserei, Tischlerei, Malsaal und Dekorationsabteilung an den Bühnenbildern für die Inszenierungen arbeiten. Zudem ist ein Trakt mit Sanitäranlagen, Büro- und Lagerräumen geplant.

Der Neubau der Werkstätten ist dringend notwendig, weil die Arbeitsbedingungen in den alten Gebäuden nicht mehr tragbar sind und auch den Anforderungen an den Arbeitsschutz nicht entsprechen. Außerdem werden sich mit dem Neubau auch wirtschaftliche Synergien ergeben.

Im Rahmen des Theaterpaktes wurde 2018 zwischen dem Land M-V und den Gesellschaftern der TOG ein Zuschuss vom Land in Höhe von einer Millionen Euro vereinbart. Innenminister Torsten Renz übergab heute dafür den Zuwendungsbescheid.

„Mit dem Theaterpakt gibt es ein klares Bekenntnis des Landes zur Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz als Kulturträger für die Region. Wie bereichernd Kultur für unser Leben ist und wie sehr wir sie vermissen, erleben wird gerade besonders schmerzlich in diesen Corona-Zeiten, denn die Pandemie belastet die Kulturszene besonders. Schritt für Schritt startet das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder und auch der Werkstatt-Neubau ist ein positives Zeichen.“

IPCEI-Förderung

Vier Wasserstoff-Projekte aus MV für IPCEI-Förderung ausgewählt

Schwerin – Vier zentrale Wasserstoffprojekte aus Mecklenburg-Vorpommern sind im Rahmen einer Vorauswahl durch das BMWI und das BMVI für eine europäische Antragstellung im Rahmen des sogenannten IPCEI (Important Projects of Common European Interest) ausgewählt worden.

„Die Wasserstofftechnologie ist eine große Zukunftschance für Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um wirtschaftliches Wachstum und zukünftige Arbeitsplätze, aber auch um die Entwicklung sauberer Technologien, die uns helfen, das Klima zu schützen. Ich freue mich deshalb, dass Mecklenburg-Vorpommern mit vier Projekten in der großen Wasserstoff-Allianz vertreten ist. Das zeigt, dass unser Land bei diesem Thema vorangeht“ erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Es sind tolle Projekte, die im Zusammenspiel enorm dazu beitragen können, dass die Wasserstoffbranche für Mecklenburg-Vorpommern ähnlich bedeutsam wird wie die Wind-Branche – mit neuen Produktionsstandorten und vielen guten Arbeitsplätzen“, freut sich Energieminister Christian Pegel, der sich seit Beginn seiner Amtszeit dafür einsetzt, bei der Energiewende die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität einzubeziehen und zu verknüpfen.

„Die Nordländer sind Vorreiter beim Produzieren von sauberem Strom. Insbesondere wir in Mecklenburg-Vorpommern erzeugen seit vielen Jahren deutlich mehr als wir verbrauchen. Dieser saubere Strom muss auch für die Wärmeerzeugung, für die Mobilität, für die Industrie nutz- und anwendbar gemacht werden. Dazu zählt die Umwandlung dieses Stroms in Wasserstoff und andere klimaneutrale Rohstoffe, die etwa als Treibstoff genutzt werden können. In Mecklenburg-Vorpommern können wir bereits auf eine Tradition in der Erforschung und Entwicklung solcher Verfahren zurückblicken. Ich bin froh, dass jetzt auch der Bund erkannt hat, wie wichtig sie für das Erreichen seiner und der europäischen Klimaziele sind und ihre Weiterentwicklung und breite Anwendung fördert.“

Wirtschaftsminister Harry Glawe betont: „Mit der Unterstützung können innovative Vorhaben aus Mecklenburg-Vorpommern weiter voran gebracht und umgesetzt werden. Der Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft ist eine wirtschafts- und strukturpolitische Chance für unser Land. Entscheidend ist es, den Wasserstoff beispielsweise für Industrie und Verkehr nutzbar zu machen. Hier liegt Potential für mehr Wertschöpfung und auch für zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatten sich bis zum Bewerbungsschluss am 19. Februar Unternehmen einzeln oder im Verbund mit insgesamt sieben Projekten am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen.

Diese vier Projekte aus M-V gehören zu den 62 vom Bund für die EU-Förderung ausgewählten Projekte:

HYTechHafen Rostock – Pilotprojekt der Strategie „Energiehafen“

Aus Rostock hat sich der Überseehafen um 303 Millionen Euro aus dem Programm beworben. Damit soll bis 2025 ein Elektrolyseur mit einer Leistung von 100 Megawatt errichtet werden, die bis 2030 auf ein Gigawatt ausgebaut werden soll. Er soll On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.

Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten

Der Pipelinebauer und-betreiber Gascade will mit Partnern aus verschiedenen Bereichen der Energiebranche – unter anderem dem Gastransporteur Ontras, dem Wasserstoffhersteller Apex, dem Windenergieunternehmen Enertrag, – eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock und Güstrow bauen und eine bestehende Erdgaspipeline für den Wasserstofftransport bis Berlin, Brandenburg und Sachsen umwidmen. Diese Leitung soll ins deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

Grüner Wasserstoff aus Rostock

Der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow will in seinem Werk in Rostock-Laage ein weiteres Elektrolyse-System errichten, das ab 2026 Wasserstoff vor allem für die „Doing Hydrogene-Pipeline“ produziert – längerfristig bis zu 7000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Integriert werden soll die Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks)

Elektrolysekorridor Ostdeutschland

Die Firma Enertrag will die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt starten. Die Elektrolyseure werden in unmittelbarer Nähe der H2-Leitung installiert und einen bundesländerübergreifenden Korridor bilden. Vier Wasserstofftankstellen in unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure (800 t/a gesamt) sollen errichtet werden. In Rostock Süd ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

Die Notifizierung der Projekte bei der EU-Kommission soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, so dass die Projektförderungen Anfang 2022 starten sollen.

Lockerungen auch für die Hochschulen

Martin: Erste Schritte in Richtung Präsenz wichtiges Signal

Schwerin – Bei den gestrigen Beratungen der Landesregierung über weitere Öffnungsschritte angesichts der positiven Entwicklung der Infektionszahlen wurden auch für die Hochschulen Rahmenbedingungen für mehr Präsenz im Lehrbetrieb beschlossen. Diese geben den Hochschulen für die kommenden Wochen und Monate Planungssicherheit.

Ab dem 1. Juni 2021 sind prüfungsvorbereitende Veranstaltungen, Seminare (reflexive Lernformate), ausgewählte Lehrveranstaltungen für das 1. und 2. Semester sowie Veranstaltungen und Kurse am Studienkolleg wieder in Präsenz möglich. Sie können mit den Hygienekonzepten und Teststrategie der Hochschule stattfinden. Die Hochschulbibliotheken und -archive werden wieder geöffnet, Lesesäle können unter Vorlage eines negativen Tests benutzt werden. Auch die Mensen können unter Auflagen wieder öffnen. Präsenzveranstaltungen in der Medizin sind ebenso wie Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern, weiterhin möglich. Grundsätzlich wird das Sommersemester 2021 digital zu Ende geführt.

Bereits ab dem 21. Juni sind in Ausnahmefällen und für bestimmte Fachgebiete auch wieder Prüfungen in Präsenz möglich. Dabei gelten selbstverständlich die Hygienekonzepte der Hochschulen sowie entsprechende Teststrategien.

Für den Beginn des Wintersemesters 2021/22 sieht der MV-Plan die Rückkehr zum Regelbetrieb vor. Auch dann müssen allerdings die Hygienekonzepte der Hochschulen Beachtung finden.

„Die Hochschulen haben in den vergangenen Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um den digitalen Lehrbetrieb zu organisieren. Es ist eine große Leistung aller Lehrenden, dass die Studierenden trotz dieser schwierigen Pandemie ihr Studium weiterführen konnten. Dafür gilt ihnen mein aufrichtiger Dank“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Für viele Studierenden waren die vergangenen 14 Monate des überwiegend digitalen Studierens schwer. Es ist für sie deshalb eine gute Nachricht, dass in den kommenden Wochen erste Schritte in die Präsenzlehre wieder möglich sind. Gerade für die Erstsemester ist das wichtig, denn viele von ihnen haben die Hochschule bisher noch kaum persönlich erleben können. Das Sommersemester ist nicht mehr lang, es wird grundsätzlich digital zu Ende geführt. Ich freue mich aber sehr, dass jetzt auch die Hochschulen ein Signal für mehr Normalität in Präsenz setzen können. Wenn die Entwicklung der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern weiter so positiv verläuft, stellen sich nun die Hochschulen und Universitäten auf ein Wintersemester 2021/22 im Regelbetrieb ein. Diese Planungsperspektive ist wichtig für alle“, so Martin.

Mehr Wohnheimplätze für Studierende

M-V startet im Bundesrat Initiative für Wohnheimprogramm

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern hat sich auf Bundesebene für mehr Mittel zum Bau von Wohnheimen für Studierende eingesetzt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Freitag auf der Bundesratssitzung in Berlin ein entsprechendes Wohnheimprogramm gefordert, damit Studierenden künftig mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

„Laut Angaben der Studierendenwerke werden 25.000 zusätzliche preisgünstige und bezahlbare Wohnheimplätze benötigt“, so Martin. „Das erfordert Investitionen von mindestens zwei Milliarden Euro. Diese sollten grundsätzlich zu 50%, mindestens aber mit 800 Mio. Euro, öffentlich gefördert werden. Nur mit öffentlicher Förderung können die Studierendenwerke in den Wohnheimen Mieten anbieten, die für einkommensschwache Studierende bezahlbar sind. Eine bezahlbare Bleibe zu finden, wird für viele Studierende zu Beginn ihres Studiums zunehmend zu einer hohen Hürde. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Die Möglichkeit zu studieren darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.“

In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Studierenden bundesweit um 48 Prozent zugenommen. Die Zahl öffentlich geförderter Wohnheime jedoch nur um acht Prozent. Zusätzlicher Handlungsdruck entsteht durch die weiter wachsende Zahl von Studienanfängern. Nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz wird bis 2030 jährlich mit etwa 500.000 Studienanfängerinnen und -anfängern gerechnet. Die 25 Prozent der Studierenden mit den niedrigsten monatlichen Einnahmen (unter 700 Euro) wenden durchschnittlich 46 Prozent ihrer Einnahmen für die Miete auf.

„Die Mietpreisentwicklung vieler Städte bringt Studierende in immer größere Nöte bei der Wohnungssuche“, sagte Ministerin Martin. „Studierende stehen zunehmend in Konkurrenz mit anderen einkommensschwachen Gruppen um den immer knapper werdenden bezahlbaren Wohnraum. Die in diesem Zusammenhang weiter steigenden Mieten stellen gerade für Studierende als Mitglieder einer einkommensschwachen Gruppe ein großes Problem dar.“

Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studierende sei zudem dadurch gekennzeichnet, dass in vielen Wohnheimen dringender Sanierungsbedarf bestehe. Digitale Ausstattung und hygienische Zustände seien nicht in allen Wohnheimen so, wie man sie erwarten könne.

Die Wissenschaftsministerin machte deutlich, dass die geforderten zusätzlichen Wohnheimplätze für viele Studierende unerlässlich sind, um ihr Studium realistisch finanzieren zu können. Gleichzeitig entlaste ein Wohnheimprogramm die kommunalen Wohnungsmärkte und führe zu gesellschaftlicher Gleichberechtigung.

Konsolidierungshilfe für Burg Stargard

Schwerin – Die Stadt Burg Stargard erhält vom Innenministerium auch in diesem Jahr wieder eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Mit der Zuweisung in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro kann die Stadt in absehbarer Zeit schuldenfrei werden.

Die Hilfen des Landes können alle Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist. Davon kann die Stadt Burg Stargard erneut profitieren. Sie erhält als Anerkennung für die in 2020 selbst erwirtschafteten rund 1,2 Mio. Euro vom Land eine Zuweisung in selber Höhe.

„Die Fortschritte der Stadt Burg Stargard beim Abbau des Haushaltsdefizits sind beeindruckend“ so Innenminister Torsten Renz. „Während die Stadt im Jahr 2019 ihr Defizit noch um ca. 377.000 Euro abbauen konnte, waren es im vergangenen Jahr mit Unterstützung des Landes bereits ca. 2,3 Mio. Euro.

Davon trug die Stadt mehr als 1,2 Mio. Euro selbst bei. Sofern die Haushaltskonsolidierung so erfolgreich fortgeführt wird und Burg Stargard weiter jahresbezogen Überschüsse erwirtschaftet, könnte die Stadt bereits im nächsten Jahr den Haushaltsausgleich schaffen“, so Renz.

Kofinanzierungsmittel für Straßenbau

Stavenhagen – In der Reuterstadt Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wird die Goethestraße in 233m Länge verbreitert, saniert und mit Parkstreifen, Geh- und Radwegen ausgebaut.

Die Stadt hatte beim Innenministerium für ihre Straßenbaumaßnahmen Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit sie ihren Eigenanteil finanzieren kann. Über den Antrag hatte das Ministerium auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates positiv entschieden und nun dem Bürgermeister einen Bewilligungsbescheid über 350.000 EUR zugesandt. Mit rund 494.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V Hauptzuwendungsgeber.

„Die Städte und Gemeinden zu erhalten und die Infrastruktur zu verbessern ist unser aller Anliegen. Mit der Erneuerung der Goethestraße wird die städtebauliche Entwicklung und auch die Verkehrssicherheit in der Stadt wesentlich verbessert, was mir als Innenminister besonders wichtig ist. Die durch Fördermittel unterstützten Investitionen helfen ebenso der klein- und mittelständischen Wirtschaft vor Ort“, so Minister Torsten Renz.

Größere Kita in Walow

Walow – Die Gemeinde Walow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) möchte mit ihrem Kita-Neubau mehr Betreuungsplätze anbieten und die Betreuungszeiten ausweiten. Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind derzeit mit rd. 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewährt der Gemeinde als Hauptförderung eine Zuwendung i.H.v. rund 899.000 Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung.

Auch der Landkreis beteiligt sich an der Finanzierung. Den restlichen Betrag muss die Gemeinde als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Gemeinde dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 208.600 Euro zur Verfügung. Diese Zuwendung reduziert den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Walow und entlastet deren Haushalt.

„Die Betreuung der Jüngsten gehört zu den schönen Aufgaben in einer Kommune, die aber auch zeitgemäße Bedingungen erfordert, sowohl für die Eltern und Kinder als auch für das Betreuungspersonal. Die größere Kita wird garantiert alle gleichermaßen zufriedenzustellen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet“, so der Minister.

Durch den Neubau kann die Gemeinde künftig 46 statt bisher 36 Plätze anbieten und den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen besser gerecht werden. Außerdem ist mit einer Öffnung von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr auch eine Betreuung zu den Randzeiten möglich.

Kofinanzierungshilfe für historische Bauten

Penzlin – Bereits seit Jahren gibt es die Idee, die historische Brücke zwischen der Alten Burg und der Neuen Burg in Penzlin wiederherzustellen. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird der ländlich geprägten Kleinstadt als Hauptförderung eine Zuwendung i.H.v. 425.000 Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung gewähren.

Den restlichen Betrag muss die Stadt als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Stadt dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 62.200 Euro zur Verfügung. Damit wird der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil weiter reduziert.

„Nunmehr steht die Gesamtfinanzierung für das Vorhaben. Durch finanzielle Zuwendungen des Landes werden zwei Drittel der Kosten abgedeckt“,so Innenminister Torsten Renz. „Dieses Vorhaben ist ein weiteres Beispiel dafür, wie mit gezieltem Einsatz von Fördermitteln die ländlichen Räume gestärkt werden.“

Das Innenministerium unterstützt in dieser Legislaturperiode die Kommunen über das Kofinanzierungsprogramm, in dem Mittel in Höhe von 45 Mio. Euro zusätzlich aus dem Sondervermögen „Strategiefonds M-V“ zur Verfügung stellt wurden. So können auch finanzschwache Kommunen von Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren, an denen sie sonst nicht teilnehmen könnten, weil die erforderlichen Eigenmittel nicht oder nur anteilig aufgebracht werden können.

Die Herrichtung der Brückenkonstruktion zwischen den historisch wertvollen Gebäuden mit denkmalgeschütztem Burgwall schafft eine direkte Verbindung zwischen Alter und Neuer Brücke und wertet das Umfeld maßgeblich auf. Es entsteht eine touristische Achse zwischen den beiden Bauten und da das Burgumfeld unmittelbar an den Schulcampus der beiden Schulen grenzt, wird der Weg für die Schüler zur Sporthalle auch besser. Einheimische und Gäste der historischen Altstadt profitieren also gleichermaßen von dem Vorhaben.

Nullmeldung war keine Eintagsfliege

Nur noch wenige Neuinfektionen in Pflegeinrichtungen in M-V

Schwerin – Gleich zweimal, am Mittwoch und am Freitag, wurde in dieser Woche keine einzige Coronavirus-Neuinfektion aus Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Gemeinschaftseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gemeldet. Eine vergleichbare Situation gab es zuletzt im Oktober 2020, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen“, sagt Sozialministerin Stefanie Drese.

„Dafür gilt mein ganz herzlicher Dank an alle Frauen und Männer, die in den Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte herausragende Arbeit geleistet haben“, so Drese. „Besonders danken möchte ich der Bundeswehr. Die Soldatinnen und Soldaten vom Landeskommando MV mit General Kurczyk an der Spitze haben Großartiges geleistet.“

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität ermöglichen für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat.

Noch zu Jahresbeginn sah es ganz anders aus. 17 Pflegeinrichtungen kämpften allein in der ersten Woche nach dem Jahreswechsel mit Infektionen. Fast 800 Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Und es gab in der ersten Woche mit 88 auch die meisten Sterbefälle.

„Die Entscheidung, zuerst den Pflegeeinrichtungen das Impfangebot zu unterbreiten, hat dafür gesorgt, dass die Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen selbst in der dritten Welle kontinuierlich abgenommen haben“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Die aktuelle Lage sei neben der strengen Einhaltung der Hygieneregeln vor allem ein Erfolg der Impfungen.

Ein Bericht, den das LAGuS auf seiner Datenseite zur Coronavirus-Pandemie im Internet veröffentlicht, nimmt Bezug auf die aktuelle Situation und summiert die Geschehen in Pflegeeinrichtungen seit Pandemiebeginn in Mecklenburg-Vorpommern. Danach waren insgesamt mit Stand vom 28.05.2021 in MV 184 Einrichtungen betroffen. Es gab dort 3768 Fälle, davon 403 Sterbefälle.

Weitere Lockerungen

Nationale Naturlandschaften öffnen Infozentren und bieten Führungen an

Schwerin – Aufatmen und Loslegen heißt es in allen 13 Nationalen Naturlandschaften von MV. Zum 1. Juni öffnen die ersten Besucherinformationszentren und Ausstellungen in den sieben Naturparks, drei Biosphärenreservaten und drei Nationalparks nach langer Corona-Pause erneut ihre Türen. Führungen finden unter Auflagen statt.

Ab dem 4. Juni können auch Touristen aus dem gesamten Bundesgebiet die ersten Infozentren besuchen.

„Meine Vorfreude auf die Eröffnung ist riesengroß. Endlich können unsere erfahrenen Ranger ihre Gäste wieder auf geführte Touren in die schönsten Regionen von M-V mitnehmen.

Die Natur explodiert und inmitten des späten Frühlings zeigen sich unsere Naturlandschaften in voller Pracht und machen einen Besuch zum unvergesslichen Erlebnis“, freut sich Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Alle Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz gelten fort.

Die Öffnungszeiten der Infozentren sowie aktuelle Termine, Corona-bedingte Auflagen und Informationen zu den Führungen werden direkt in den Infozentren der Naturlandschaften bekannt gegeben. Besucher sollten sich vorab informieren und rechtzeitig telefonisch oder per Mail anmelden.

Alle Nationalen Naturlandschaften von MV sind online unter https://www.natur-mv.de/ zu finden.

Neben geplanten Führungen sind teilweise auch individuelle Angebote für Familien, Gruppen und Schulklassen buchbar. Viele der Angebote sind kostenfrei und auch für in der Mobilität eingeschränkte Menschen zugänglich. Spezielle barrierefreie Angebote können direkt in den Besucherinformationszentren angefragt werden.

Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern.

Ziel ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das so genannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikabfall zu vermeiden. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es erweitert zudem Herstellerpflichten – auch im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.

Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.

Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt hat, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle allerdings scharf: sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag die meisten fachlichen Anregungen aus seiner Stellungnahme vom 5. März dieses Jahres nicht aufgenommen hat. Dies müsse zeitnah bei der nächsten Novelle nachgeholt werden – möglichst in Abstimmung mit den Ländern, die ja für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind.

Generell sollte die Bundesregierung fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen, fordert der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit beschäftigt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.

Umbau der Sporthalle in Groß Laasch

Schwerin – Die Grundfläche der Sporthalle in der Gemeinde Groß Laasch (Landkreis Ludwigslust-Parchim) soll vergrößert werden, um mehr Platz für die Sportgruppen zu haben. Dazu werden u.a. die Sanitäranlagen und Geräte künftig in einem neuen Anbau untergebracht. Mit der Baumaßnahme sollen auch der Eingangsbereich sowie Heizung, Dämmung und Belüftung saniert werden.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind derzeit mit rd. 523.000 Euro veranschlagt. Über die Sportstättenbaurichtlinie erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rund 157.000 Euro. Den restlichen Betrag muss die Gemeinde als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Gemeinde dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt.

Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 229.000 Euro zur Verfügung. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Innenministeriums wurde nun der Gemeinde zugesandt. Diese Zuwendung reduziert den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Groß Laasch und entlastet deren Haushalt.

Die Sporthalle wurde Anfang der 1990iger Jahre gebaut, sie diente bis zur Schließung der Grundschule als Sport- und Turnhalle. Nun wird die Halle insbesondere von der örtlichen Kita, mehreren Übungs- und Trainingsgruppen des Groß Laascher Sportvereins SV 04, der örtlichen Volkssolidarität sowie der Trommler- und Kindertanzgruppe des Carneval Clubs genutzt.

Grünes Licht für Änderung des NetzDG

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat vom Bundestag beschlossene Änderungen an dem seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebilligt. Sie sollen die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und den sozialen Medien erleichtern.

Das Gesetz verbessert die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.

Die Bereitstellung eines so genannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend. Dies gilt auch bei Maßnahmen der Netzwerkanbieter aufgrund eines Verstoßes gegen deren Gemeinschaftsstandards. Vorgesehen ist eine Anerkennungsmöglichkeit für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen. Auskünfte für die wissenschaftliche Forschung sind unter Vorlage eines Schutzkonzeptes vonseiten der Forscherinnen und Forscher möglich. Das Gesetz setzt zudem Vorgaben der EU- Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen um.

Hatespeech kann als Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben dienen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge von Halle zeigten die besorgniserregenden Auswirkungen. Weiteres Beispiele: der extremistische Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hatte.

Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.

Inklusive Gesellschaft

Drese fordert für eine inklusive Gesellschaft weitere Anstrengungen in allen Bereichen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in ihrer Rede anlässlich des 2. Tages der Menschen mit Behinderung im Landtag weitere Anstrengungen in allen Bereichen angemahnt, um tatsächlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu erreichen.

„Inklusion geht uns alle an, weil sie uns alle betrifft. Sie fußt auf der Wertschätzung von Vielfalt in allen gesellschaftlichen Bereichen: Menschen mit und ohne Behinderungen leben, lernen und gestalten Gesellschaft, Politik und das Zusammenleben vor Ort gemeinsam.“

Bund, Länder, Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen und Institutionen stünden hierbei in besonderer Verantwortung, so Drese: „Sie müssen Vorbilder, sie müssen treibende Kraft für mehr Inklusion sein.“

In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 224.000 Menschen mit einer schweren Behinderung. Gut 193.000 von ihnen haben einen Schwerbehindertenausweis.

Drese betonte, dass sich in den vergangenen Jahren aber auch viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht wurde. Mit dem Bundesteilhabegesetz werde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung verbessert.

„Verbunden sind damit grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen“, so Drese. „Und in dieser Phase befinden wir uns gerade. Diese große Sozialreform stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Deshalb werbe ich dafür, viel miteinander zu kommunizieren, Verständnis füreinander aufzubringen, auch manchmal Kompromisse einzugehen und gemeinsam die Ziele umzusetzen. Schritt für Schritt“, sagte Ministerin Drese.

Drese: „Dabei wollen wir mit den Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen reden und nicht über sie.“

In Mecklenburg-Vorpommern seien mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und dem neuen Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Zwischenschritte erfolgt. „Weitere Schritte müssen und werden folgen“, hob Drese hervor.

„Darum gilt“, so Drese: „Wo die interne Beratung und die Ratschläge externer Expertinnen und Experten für bessere Inklusion bislang nicht berücksichtigt werden konnten – sei dies aus finanziellen Gründen oder aus fachlichen Erwägungen heraus – schieben wir diese Expertise gleichwohl nicht beiseite.“

Die Ministerin bedankte sich in diesem Zusammenhang für die von Behindertenvertretungen überreichten „Leitsätze und Forderungen“ zum Tag der Menschen mit Behinderungen. Drese: „Das sind ganz wichtige Anregungen, Vorschläge und Forderungen, die wir bewerten und zur Diskussion stellen werden.“

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Erneuerung der Leuchtsysteme auf LED-Technik in der Grevesmühlener Straße und in der Schillerstraße erhält die Stadt Dassow (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von rund 45.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 112.000 Euro.

Die Stadt Dassow plant, in den oben genannten Straßen 19 Natriumdampflampen inklusive Maste umzurüsten. Insgesamt werden zudem ca. 811 Meter Kabel sowie ein Schaltschrank erneuert.

Das Ziel dieses Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und somit die Energiekosten zu senken und gleichzeitig im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dadurch können jährlich rund 3,4 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 6.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.