250 Mio. Euro für Insektenschutz

Schwerin – Die Agrarministerkonferenz hat vom 09. bis zum 11. Juni ihre Frühjahrstagung fortgesetzt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche schwergewichtige Punkte, zu denen nun einstimmige Beschlüsse gefasst wurden. Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus, begrüßt unter anderem die Initiative des Bundes, mit 100 Mio. Euro aus den Mitteln der GAK Landwirtschafts­betriebe zu entlasten, die aufgrund der Regelungen zum Insektenschutz unter erschwerten Bedingungen wirtschaften müssen:

„Allen ist klar, dass wir mehr für den Insektenschutz tun müssen. Auch die Landwirtinnen und Landwirte erkennen das an. Doch die Restriktionen für die Betriebe führen zu Mindererträgen und Mehrbelastungen, die ausgeglichen werden müssen, wenn wir den Strukturwandel nicht weiter anheizen wollen. Dafür sind jetzt die Weichen gestellt. Zusammen mit den Mitteln aus dem Sonderrahmenplan in Höhe von 85 Mio. Euro und den Kofinanzierungsmitteln der Länder werden wir also rund 250 Mio. Euro für den Insektenschutz zur Verfügung haben.  Das Geld ist ein wichtiges Signal an die Betriebe, dass Leistungen für Artenvielfalt, Klimaschutz und sauberes Wasser anerkannt und honoriert werden. Es gibt aber noch viel zu tun, um klare Kriterien zu definieren, an welche Leistungen die Zahlungen zukünftig gebunden sein sollen. Hier hätte ich vom Bundeslandwirtschafts­ministerium konkretere Vorschläge erwartet“, so Minister Backhaus.

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben auch über die Modernisierung der Lieferbeziehungen im Milchsektor diskutiert. Auch wenn sich die Lieferbeziehungen zwischen den Milchbauern und Molkereien in den zurückliegenden Jahren bereits verbessert hätten, so Backhaus, seien noch immer keine auskömmlichen Preise zu erzielen.

„Ich plädiere dafür, den § 148 der Gemeinsamen Marktorganisation als Option offen zu halten, um den Druck auf die Molkereien zu erhöhen, die Lieferbeziehungen über Verträge stärker abzusichern und den Milchbauern mehr Produktionssicherheit zu geben“, sagt der Agrarminister. Der Forderung der Grünen, die Milchquote „quasi durch die Hintertür“ wiedereinzuführen, erteilt der Minister eine klare Absage.

Im Rahmen der Beratung haben die Länder an den Bund appelliert, die eingeplanten Mittel aus dem Energie- und Klimafonds für den Moorschutz freizugeben. Auch Backhaus dringt hier zur Eile.

„Wenn wir unser Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen, müssen verstärkte Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen unternommen werden. Welche Rolle der Moorschutz und die Renaturierung der Moore spielt, haben wir in MV bereits seit Jahren vorgeführt. Daher stehen jetzt auch die anderen Länder in den Startlöchern und wollen vorankommen. Das ist aus Sicht des Klimaschutzes auch richtig so. Wir wollen aber keine Stilllegung der Flächen, sondern alternative Einkommensmöglichkeiten entwickeln. Dafür ist es wichtig, dass Landwirtschaft auf nassen Böden auch als Landwirtschaft anerkannt wird und Direktzahlungen aus der 1. Säule generiert werden können. Hier hoffe ich darauf, dass sich die Vernunft in Brüssel durchsetzt. Derzeit haben wir noch zu wenige Mitstreiter für diese Forderung auf dem europäischen Parkett“, bedauert Minister Backhaus.

Vor dem Hintergrund von Bränden in großen Tierhaltungsbetrieben ist sich die AMK einig, dass in Tierhaltungen die Prävention von Bränden und der Schutz der Tiere im Falle von Bränden verbessert werden muss.

„Ich habe schon lange dafür geworben, ein bundesein­heitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tier­haltungs­einrichtungen zu entwickeln. Damit soll sich nun eine ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern beschäftigen und spätestens im kommenden Frühjahr ihre Ergebnisse präsentieren“, so Backhaus. Darüber hinaus sei die Bauministerkonferenz gebeten worden, sich mit diesem Thema zu befassen. Es müssten verschärfte Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz definiert werden und dieser müsse im Rahmen von Genehmigungsverfahren streng geprüft werden, sagt der Minister abschließend.

Pegel & Backhaus: Mehr Photovoltaik wagen!

Schwerin – Der Landtag hat in dieser Woche den Weg zur breiteren Nutzung der Photovoltaik (PV) in Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Wenn geplante PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen bestimmte Kriterien erfüllen, können die entsprechenden Anträge im so genannten Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden.

Zielabweichungsverfahren sind nötig, wenn geplante Projekte von den im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten Regelungen für raumbedeutsame Nutzungen (Ziele der Raumordnung) abweichen wollen. Das bestehende Ziel der Raumordnung besagt, dass Freiflächen-PV nur in der Kulisse landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen darf, die im alten EEG beschrieben sind – im 110-Meter- Streifen neben Verkehrstrassen und auf Konversionsstandorten.

„Ein Landesraumentwicklungsprogramm hat in der Regel etwa zehn Jahre Gültigkeit. Unseres von 2016 wird erst in der kommenden Legislaturperiode in einem mehrstufigen Prozess mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung fortgeschrieben, das heißt, wir können es nicht kurzfristig ändern. Da Photovoltaik aufgrund sinkender Kosten für immer mehr Landwirte und Kommunen auch ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz attraktiv wird, wollen wir in der Lage sein, mehr Anträgen stattzugeben und so die für die Energiewende erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen“, erläuterte Energieminister Christian Pegel.

„Mit dem von uns gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium erarbeiteten Kriterienkatalog wird eine Grundlage dafür geschaffen, rechtssicher beurteilen zu können, unter welchen Bedingungen im Einzelfall die raumordnerische Schranke der Zielfestlegung angehoben werden und die Möglichkeit der Einleitung von Zielabweichungsverfahren eröffnet werden kann.“

Bedingung ist jedoch, dass vor Ort seitens Kommune und Landwirt Einverständnis besteht, dass mit dem Projekt auch lokale und/oder regionale Vorteile für Kommunen und Bürger verbunden werden, sie im Sinne der Energiewende und/ oder dem Umweltschutz dienlich sind oder weitere Belange des Allgemeinwohls unterstützen.

„Es geht nicht darum, das Raumentwicklungsprogramm auszusetzen oder zu verändern oder zu umgehen. Es geht nicht darum, von den festgelegten und feststehenden Zielen abzuweichen. Das Raumentwicklungsprogramm hat natürlich weiterhin und verbindlich Bestand. Aber, und darauf lege ich besonderen Wert, es muss möglich sein, zügig und effektiv zu reagieren, wo sich das vorhandene Regelwerk als zu schwerfällig oder nicht mehr ganz aktuell herausstellt. Dafür brauchen wir ein rechtssicheres Instrumentarium mit Kriterien, nach denen diese Ausnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Und es muss auch eine Obergrenze für PV-Freiflächenanlagen geben, die über das Zielabweichungsverfahren genehmigt werden dürfen, auch wenn es sich um eine begrenzte Anzahl von Einzelfällen handelt. Das ist wichtig, um aus der Ausnahme keine Regel werden zu lassen. Diese Obergrenze soll bei 5.000 Hektar liegen,“ so Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Kriterien, die obligatorisch erfüllt sein müssen:

  • Bebauungsplan/Aufstellungsbeschluss wird von der Gemeinde positiv bewertet
  • Einverständniserklärung des Landwirts liegt vor
  • Sitz der Betreiberfirma möglichst im Land
  • Bodenwertigkeit maximal 40 Bodenpunkte
  • nach Beendigung PV-Nutzung muss die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden können (bspw. soll eine PV-Nutzung nach Betriebsende in eine ackerbauliche Nutzung umgewandelt werden)
  • Absicherung von Kategorie A und B durch Maßnahmen im B-Plan sowie raumordnerischen Vertrag
  • Größe der einzelnen Freiflächen-PVA darf 150 ha (gesamte überplante Fläche, nicht PV-Modulfläche) nicht überschreiten