Energie Campus bündelt Forschungskompetenz

Rostock – Der Energie Campus an der Universität Rostock kann seine innovative Arbeit durch die Förderung des Landes fortsetzen und auch ausbauen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Freitag einen entsprechenden Bescheid über 180.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes an der Universität Rostock übergeben.

„Die Arbeit des Energie Campus strahlt über die Grenzen der Universität hinaus“, so Martin. „Es werden nicht nur wissenschaftliche Kompetenzen gebündelt, sondern mit seiner Arbeit beflügelt der Energie Campus auch Unternehmen in der Region. Zusätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an den Schulen aktiv und vermitteln jungen Menschen ein besseres Verständnis in den MINT-Fächern.“

Das Ziel ist die Bündelung von Forschungskompetenzen der Hochschule im Land Mecklenburg-Vorpommern zur gemeinschaftlichen und interdisziplinären Einwerbung von öffentlichen Partnern sowie privaten Unternehmen für Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Bioenergie. Weiterhin soll durch geeignete Aktivitäten, wie den Transfer von Ergebnissen und diverse Maßnahmen im Bereich der Lehre (Online-Vorträge, Anwenderseminare bzw. in Hybridmodellen), Aus- und Erwachsenenbildung an Schulen und Hochschulen, die Attraktivität der Agrar- und Umweltingenieurwissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und erhöht werden.

So sollen auch auf Basis der Förderung vermarktungsfähige Produkte für aktuelle gesellschaftspolitische Themen, wie der Verbesserung des Tierwohls, der effizienteren Nutzung von Stickstoff für das Pflanzenwachstum und der damit einhergehenden Emissionsreduktion, etabliert werden.

In einer ersten Projektlaufzeit konnte über die Mittel des Energie Campus von 2016 bis 2018 mit der Professur Agrartechnologie und Verfahrenstechnik ein Projektvolumen von rund 2,0 Mio. Euro in sieben Projekten eingeworben werden. Für die weitere Etablierung des Energie Campus an der Universität Rostock sind bereits neue innovative Ideen vorhanden, die durch die jetzt erfolgende zweite Phase der Finanzierung umgesetzt werden können.

Mit einer Anschlussfinanzierung wird eine Verstetigung des Energie Campus an der Universität Rostock mit ersten innovativen Produkten (Prototypen) ermöglicht, damit sich dauerhaft eine nachhaltige Struktur herausbilden und etablieren kann.

„Der Energie Campus ist ein gutes Beispiel, mit welchen innovativen Ideen und Ansätzen am Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet wird“, so Martin. „Ich bin der Universität Rostock für ihren Einsatz dankbar und zuversichtlich, dass die Arbeit des Energie Campus künftig Früchte tragen wird.“

STIKO-Empfehlung zu AstraZeneca

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung veröffentlicht, wonach alle mit dem Impfstoff AstraZeneca begonnenen Impfserien mit einem mRNA-Impfstoff – wie BioNTec/Pfizer oder Moderna – abgeschlossen werden können.

„Es ist genügend mRNA-Impfstoff in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden. Diejenigen, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können mit der zweiten Impfung ein mRNA-Impfstoff-Angebot bekommen. In Mecklenburg-Vorpommern geht es dabei konkret um etwa 18.000 Menschen, die über die Impfzentren für den zweiten Impftermin einen mRNA-Impfstoff erhalten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Zu ausstehenden AstraZeneca-Impfungen in Arztpraxen liegen keine belastbaren Zahlen vor.

Gesundheitsminister Glawe machte deutlich, dass es auch bei der Terminvergabe bleibt. „Gebuchte Impftermine müssen weder verschoben noch abgesagt werden. Bereits terminierte Zweitimpfungstermine von AstraZeneca-Erstgeimpften bleiben weiter bestehen“, so Glawe weiter. „Ob und inwieweit ein Vorziehen bereits gebuchter AstraZeneca–Zweitimpftermine möglich ist, muss in den kommenden Tagen geklärt werden. Das ist eine logistische Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsminister Glawe.

Bislang galt bei AstraZeneca eine Impfempfehlung für Erst- und Zweitimpfungen mit einem Abstand von 12 Wochen. Nach jüngsten Erkenntnissen der STIKO wäre bei einer Erstimpfung mit AstraZeneca und einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wie BioNTec/Pfizer oder Moderna ein Impfabstand von mindestens vier Wochen möglich.

Für neu zu vereinbarende Termine – also Personen, die noch gar keinen Impftermin haben – gilt: „Es kann zu einem kürzeren Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe kommen. Dieser muss aber mindestens vier Wochen betragen. Hier wird die technische Umsetzung für die entsprechenden Buchungen in den kommenden Tagen erfolgen. Erst dann können Termine auch so vergeben werden“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

In Mecklenburg-Vorpommern werden für die Impfzentren im Juli insgesamt 223.350 Dosen aller Impfstoffe erwartet (BioNTech: 87.750 Dosen; Moderna: 116.400 Dosen; Johnson & Johnson: 14.400 Dosen, AstraZeneca: 4.800 Dosen). Zusätzlich werden für die Ärzte und Betriebsärzte im Land mindestens 165.000 Impfdosen BioNTech erwartet, zusätzlich auch noch Impfdosen der Hersteller AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte M-V

Foto: Ministerin Drese, der stellvertretende Landrat Schmülling und GF Lösel bei der Vorstellung der Partnerschaft.

Ministerin Drese, der stellvertretende Landrat Schmülling und GF Lösel bei der Vorstellung der Partnerschaft

Ludwigslust  Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) ist neuer Partner der EhrenamtsKarte MV. VLP- Geschäftsführer Stefan Lösel, der stellvertretende Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Wolfgang Schmülling und Sozialministerin Stefanie Drese informierten heute in Ludwigslust über das Bonus-Angebot des VLP für Inhaber*innen der EhrenamtsKarte MV.

„Die VLP ist das erste Verkehrsunternehmen das Rabatte auf den regulären öffentlichen Personennahverkehr im Bus-Linienbetrieb gewährt. Darüber freue ich mich sehr, da es von ehrenamtlich Engagierten ein oft geäußerter Wunsch ist, Vergünstigungen im Bereich des ÖPNV zu erhalten“, betonte Ministerin Drese.

Das Angebot für Inhaber*innen der EhrenamtsKarte MV beinhaltet den Erwerb von ermäßigte Einzel- und Tagesrückfahrten in allen Verkehrsmitteln der VLP.

Drese, Lösel und Schmülling stellten zudem eine Öffentlichkeitsaktion für das Ehrenamt und die EhrenamtsKarte MV vor. Auf sechs Bussen der VLP läuft Verkehrsmittelwerbung mit dem Kampagnenmotiv der EhrenamtsKarte MV. Die VLP hat dafür kostenlos die Heckflächen bereitgestellt.

Drese: „Mit ihrem Engagement unterstützt die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim und damit auch der Landkreis als hundertprozentiger Gesellschafter unsere ehrenamtlich Aktiven. Dafür gilt den Verantwortlichen mein herzlicher Dank. Unsere EhrenamtsKarte MV wird damit noch attraktiver.“

Die EhrenamtsKarte MV hat mittlerweile 210 Partner. Alle Infos gibt es auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de.

Techn. Inbetriebnahme des Solarparks Zietlitz

WEMAG und Evangelische Landeskirche in Württemberg investieren in EEG-Kraftwerk / Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hebt die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Zukunft hervor

Linstow – Nach rund zehnmonatiger Bauzeit ist im Ortsteil Zietlitz in der Gemeinde Dobbin-Linstow (Landkreis Rostock) der Solarpark ans Netz gegangen. Es ist das derzeit größte Ausschreibungsobjekt im Solarbereich in Deutschland, das nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird.

Zu den Gästen der technischen Inbetriebnahme des Solarparks gehörte auch die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „In den nächsten Jahren steht auch Mecklenburg-Vorpommern vor der Herausforderung, klimaneutraler zu wirtschaften. Gleichzeitig brauchen wir, gerade nach der Corona-Krise, wirtschaftliches Wachstum, gute Arbeitsplätze und sozialen Ausgleich. Ein Bereich, in dem wir Wirtschaft, Umwelt und Soziales gemeinsam voranbringen können, sind die erneuerbaren Energien. Saubere Energie, bei uns im Land produziert, mit guten Arbeitsplätzen, für saubere Industrie bei uns im Land, ebenfalls mit guten Arbeitsplätzen. Der Solarpark Zietlitz ist ein großer Schritt auf diesem Weg“, sagte Manuela Schwesig.

„Als moderner Öko-Energieversorger vernetzen wir nicht nur Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Region, sondern bauen auch eigene Kraftwerke. Der Solarpark Zietlitz ist das bislang größte Photovoltaikprojekt, das die WEMAG gemeinsam mit Partnern gebaut hat“, sagte WEMAG-Vorstand Thomas Murche. Die Anlage zeichne sich durch hochwertige Komponenten, eine leistungsstarke IT-Infrastruktur und ein gehobenes Sicherheitskonzept aus. „Der Zugang funktioniert nicht mehr mit einem konventionellen Schlüssel, sondern digital und das Monitoring der PV-Anlage erfolgt über eine Satellitenkommunikation“, erklärte Thomas Murche.

Die Photovoltaikanlage steht auf dem Gelände des ehemaligen Kiestagebaus. Die rund 200.000 PV-Module sind auf einer Gesamtfläche von etwa 86 Hektar errichtet worden. Das entspricht etwa der Größe von 140 Fußballfeldern. Der Park verfügt über eine Nennleistung von 80 Megawatt Peak. Die jährlich produzierte Strommenge von rund 74.000 Megawattstunden reicht aus, um bis zu 18.500 Vier-Personen-Haushalte pro Jahr mit Sonnenstrom zu versorgen. Darüber hinaus werden etwa 40.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden.

„Zietlitz ist ein sehr gutes Beispiel für die notwendige Transformation in Richtung einer klimaneutralen Zukunft. Es ist unser aller Verantwortung, den Weg für den Ausbau erneuerbarer Energien zu ebnen. Gemeinsam. Jetzt.“, erklärte Joachim Goldbeck, Geschäftsführer der Goldbeck Solar GmbH und Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Neben der WEMAG gehört die Evangelische Landeskirche in Württemberg zu den Investoren des Solarparks. „Mit diesem Leuchtturmprojekt bauen wir unser Beteiligungsportfolio an erneuerbaren Energien sowie unseren aktiven Beitrag zum Klimaschutz weiter aus. Dies entspricht unserem kirchlichen Ziel, die Schöpfung zu bewahren – und ermöglicht gleichzeitig, die Altersversorgung unserer Mitarbeitenden abzusichern. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit der WEMAG, die wie die Landeskirche langfristig denkt und nachhaltig ausgerichtet ist“, erklärte Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Förderung für Robbenkinder

Warnemünde – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 18.000 Euro an die Medizinische Versorgungsstation für Robben an das Robbenforschungszentrum in Warnemünde übergeben. Die Versorgungsstation ist die erste Einrichtung dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern.

„Sollte eine Robbe am Strand entdeckt werden, so steht durch dieses Projekt eine neue Lösung zur Verfügung“, erklärt Minister Backhaus. „Bisher war die Euthanasie von aufgefundenen Robben mangels Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeit nicht zu vermeiden. Durch das Projekt haben die Robben eine Chance, tierschutzgerecht versorgt und dann wieder ausgewildert zu werden. Unsere Mitgeschöpfe verdienen einen respektvollen Umgang. Ganz besonders dann, wenn sie hilflos sind, krank oder verletzt. Durch die Medizinische Versorgungsstation für Robben wird auch wertvolle Präventionsarbeit geleistet und sie ist eine Ansprechstation für die Menschen in unserem Land. Ich weiß, dass bereits eine sehr gut funktionierende Kooperation zwischen der Robbenstation und dem Veterinäramt der Hansestadt Rostock sowie der Unteren Naturschutzbehörde besteht und dass die Förderung daher gut angelegtes Geld für den Tierschutz ist“, so der Minister.

Seit 1993 werden Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern durch das Land gefördert. Im Rahmen der Tierheimförderrichtlinie ist auch die Förderung von Einrichtungen für kranke, verletzte oder anderweitig hilflose Wildtiere möglich. Kontinuierlich ist es gelungen, die Förderung von einst 100.000 DM auf 350.000 Euro zu erhöhen. 2016 standen sogar 900.000 und 600.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt ist so eine Summe von 4.400.500 Euro zusammengekommen. Jedes Jahr wird die Förderung bis auf wenige übrige Euro vollständig ausgeschöpft.

Fachtagung zum Weltnierentag

Greifswald – „Lebensqualität mit einer Nierenerkrankung?“ lautete das Thema einer Informationsveranstaltung, die der „Nordverbund Niere − Save the Kidney e. V.“ am Freitag in Greifswald organisiert hatte.

„Nierenerkrankungen bedeuten für Patienten oftmals ein Leben mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Die Wissenschaftler der Universitätsmedizin Greifswald widmen sich der Erforschung und Behandlung nephrologischer Erkrankungen, um den Patienten effektiv zu helfen. Der Fachtag stellt eine ideale Möglichkeit dar, auf die enorme Bedeutung von Nierenerkrankungen aufmerksam zu machen. Zudem bietet er eine optimale Gelegenheit für einen profunden Austausch“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Gesundheitsminister Harry Glawe hatte die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernommen.

Der Weltnierentag wird jährlich von der International Society of Nephrology/Internationalen Gesellschaft für Nephrologie und der International Federation of Kidney Foundations/Internationalen Gemeinschaft der Nierenstiftungen organisiert und findet eigentlich am zweiten Donnerstag im März statt.

Pandemiebedingt hatte sich die Veranstaltung in Greifswald verschoben. Unter anderem wurde sich in den Vorträgen möglichen medikamentösen Therapien und zukünftigen Forschungsansätzen gewidmet. Veranstalter der Fachtagung zum Weltnierentag war der Verein „Nordverbund Niere − Save the Kidney e. V.“, der 2017 von Prof. Nicole Endlich, Wissenschaftlerin am Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universitätsmedizin Greifswald, gegründet wurde.

Prof. Endlich entwickelte gemeinsam mit Dr. Florian Siegerist ein mittlerweile patentiertes Verfahren („PEMP − Podocyte Exact Morphology Measurement Procedure“), mit dessen Hilfe sich bereits marginale morphologische Veränderungen eines bestimmten Nierenzelltyps nachweisen lassen.

„Die Therapie von Nierenerkrankungen ist eine hochkomplexe langwierige Aufgabe. Sie setzt eine hinreichende Datenbasis, profundes Fachwissen und eine moderne Ausstattung der behandelnden Kliniken voraus. Die Universitätsmedizin Greifswald hat sich als ein international bedeutender Forschungsstandort für diesen Bereich etabliert“, sagte Glawe.

Prof. Endlich hat gemeinsam mit Dr. Florian Siegerist vom Institut für Anatomie und Zellbiologie an der Universitätsmedizin Greifswald ein Verfahren entwickelt, mit dessen Hilfe bereits geringfügige morphologische Veränderungen der Füßchenzellen (Podozyten) der Nieren nachgewiesen werden können. Das PEMP-Verfahren (PEMP − Podocyte Exact Morphology Measurement Procedure) wurde in Europa, den USA und weiteren Staaten zum Patent angemeldet.

„Die erfolgreiche Forschung aus Mecklenburg-Vorpommern soll jetzt weltweit vermarktet werden. Das ist ein großer Erfolg. Wir brauchen noch mehr Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in unserem Land, die das profunde Wissen und Können von engagierten Wissenschaftlern aus unserem Land bekannt machen“, sagte Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Dokumentations- und Gedenkstätte eröffnet

Schwesig: Wir müssen Demokratie, Freiheit und den Rechtsstaat bewahren

Rostock – In Rostock ist heute die sanierte Dokumentations- und Gedenkstätte in der ehemaligen Stasi-Untersuchungshaftanstalt eröffnet worden.

„Diese Gedenkstätte hier in Rostock zeigt uns ganz eindringlich: Demokratie und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen alles dafür tun, um Freiheit, Demokratie und den Rechtsstaat zu bewahren, für eine Zukunft, in der Platz ist für alle, unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Meinung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der unter Corona-Bedingungen stattfindenden Eröffnung.

Die Ministerpräsidentin erinnerte in ihrer Rede an das Leid der dort Inhaftierten: „Viele wurden hier in der Untersuchungshaftanstalt Rostock über Monate festgehalten, häufig ohne Kontakt zur eigenen Familie. Und all das nur, weil sie eine andere Meinung hatten, weil sie mehr Freiheiten wollten. Die Angst vor Repression, die Ungewissheit, die Einsamkeit und Ungerechtigkeit – dieses Leid, das die 4.900 Frauen und Männer, die hier zwischen 1960 und 1989 inhaftiert waren, erleben mussten, können wir nur erahnen. Ihnen ist schweres Unrecht widerfahren.“

Es sei wichtig, die Erinnerung daran für kommende Generationen wachzuhalten. „Das Erinnern, das Mahnen und das Gedenken an die Opfer von staatlichem Unrecht, das ist eine große gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Verantwortung“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das Land habe die Sanierung der Gedenkstätte mit 2,4 Millionen Euro gefördert. Der Bund habe sich mit weiteren 1,8 Millionen Euro beteiligt. Die Gedenkstätte informiere eindrucksvoll über die Arbeit der Staatssicherheit, die Haftbedingungen in der Anstalt und über die Verhörmethoden der Stasi. Sie wird künftig von der Landeszentrale für Politische Bildung getragen.

Kurpark in Bad Sülze wird erweitert

Bad Sülze – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen) für den 1824 angelegten und nach der Wende unter Denkmalschutz gestellten 13 Hektar großen Kurpark übergeben.

„Der Kurpark in Bad Sülze besticht durch seinen historischen Baumbestand, weitläufige Rhododendronhaine und beeindruckende Blumenrabatten. Jetzt wird die Anlage umfangreich erweitert. Unter dem Motto ´Natur mit allen Sinnen genießen´ soll der Kurpark für Touristen, Natur- und Kulturinteressierte entwickelt werden. Der Park wird für Anwohner und Besucher noch attraktiver“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Stadt Bad Sülze liegt etwa 35 Kilometer östlich von Rostock am westlichen Rand der Recknitztal-Niederung. Die Stadtgeschichte ist eng mit dem Vorkommen salzhaltigen Wassers in den Mooren verbunden. Den unterirdischen Solequellen verdankt die Stadt ihren Namen und ihre historische Bedeutung mit einem Salzwerk samt Gradierwerken, das bis 1907 bestanden hat. Es gilt als ältestes Sole- und Moorbad Norddeutschlands.

„In der Stadt Bad Sülze soll künftig die Salz-Tradition noch stärker mit dem nahen Recknitztal eingebunden werden. Das ist eine kluge Entscheidung und stärkt die touristische Infrastruktur der Region. Insbesondere die zahlreichen Fahrradfahrer des Recknitztal-Rundweges und des östlichen Backstein-Rundweges werden dann animiert, einen Abstecher zum Kurpark zu machen“, so Glawe weiter.

Die Veränderungsmaßnahmen im Kurpark umfassen unter anderem die Erneuerung von Wegen und Platzflächen. Die Besonderheiten der Salinen (Reste des ehemaligen Gradierwerkes, Salzpflanzen, Torflorenbahn) und der Parkgeschichte sollen erhalten bleiben. Kunstobjekte, Wassertretbecken, Gehschule und Barfußpfade werden künftig den Park bereichern. Zudem entstehen Pavillons und Laubengänge sowie senioren- und behindertengerechte Bänke. Vorgesehen ist, dass die Maßnahmen im Spätsommer fertiggestellt sind.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt rund 653.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 588.000 Euro.

Wirtschaftsminister Glawe besuchte im Anschluss an die Fördermittelübergabe die Eröffnung der Sonderausstellung „Jüdisches Leben in MV. Levy. Eine Familie aus Bad Sülze“. Im Rahmen des Festjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ stand die Ausstellung zur Erinnerung an die Familie Levy. Im vergangenen Jahr übergaben Enkel und Urenkel den Nachlass der Familie dem Salzmuseum Mecklenburg in Bad Sülze. Dr. Hansjörg Schmutzler, Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus Mecklenburg-Vorpommern, eröffnete die Sonderausstellung. „Die Ausstellung zeigt einen wichtigen Teil der Zeitgeschichte aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Geschichte der Familie Levy mahnt uns alle zugleich, diese Entwicklungen nie wieder zuzulassen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Entlastung von Wohnungsbaualtschulden

Gnoien – Innenminister Torsten Renz hat heute einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 200.000 Euro für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Stadt Warbelstadt Gnoien an den Bürgermeister Lars Schwarz übergeben.

Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen aus dem Entschuldungsfonds beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden. Vor kurzem haben wir einen weiteren Meilenstein erreicht und mit den Auszahlungen begonnen. Auch Gnoien gehört zu den Kommunen, die vom Entschuldungsfonds profitieren und in einem ersten Schritt einen Teil ihrer Altschulden loswerden.“

Die Entschuldungshilfen werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht. Das bedeutet für Gnoien konkret, dass die Stadt weitere 142.000 Euro erhalten könnte.

Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Mit Stand 09.06.2021 lagen 230 Anträge vor, welche sich derzeit in der Bearbeitung befinden.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/

Finanzierungshilfen für Gnoien

Gnoien – Lars Schwarz hat doppelten Grund zur Freude. Als Bürgermeister der Warbelstadt Gnoien im Landkreis Rostock erhält er heute von Innenminister Torsten Renz einen Zuwendungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung für die Fassadensanierung des Amtsgebäudes in der Stadt und als Amtsvorsteher des Amtes Gnoien einen Bewilligungsbescheid über Kofinanzierungshilfe für den Neubau eines Gemeindehauses mit integrierter Feuerwehr in der Gemeinde Behren-Lübchin im OT Viecheln.

„Ich freue mich, dass wir gleich zwei Projekte finanziell unterstützen können, die die Gemeinschaft vor Ort stärken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde erhöhen und alte denkmalgeschützte Gebäude erhalten und verschönen“, so Innenminister Torsten Renz.

In Viecheln wird für rund 1,3 Mio. Euro ein neues Dorfgemeinschaftshaus mit integriertem Feuerwehrgebäude entstehen. Die Hauptförderung zur Finanzierung des Bauvorhabens erhält die Gemeinde i.H.v. rund 942.000 Euro aus dem Programm zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Zur Entlastung des kommunalen Anteils überreichte Innenminister Torsten Renz an Amtsvorsteher Lars Schwarz einen entsprechenden Förderbescheid über Kofinanzierungsmittel von rund 120.000 EUR.

Torsten Renz: „Dorfgemeinschaftshäuser sind wichtige Orte der Begegnung. Für das Gemeinschaftsleben und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen sind sie von unschätzbarem Wert. Durch den Neubau werden sich gleichzeitig die Unterbringungsbedingungen der Feuerwehr wesentlich verbessern. Die Synergien liegen auf der Hand und es entsteht ein modernes Dorfzentrum unter einem Dach. Solche Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind wichtig.“

Für die Sanierung der Fassade am Amtsgebäude in Gnoien überreichte der Innenminister einen weiteren Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung.

Das heutige Amtsgebäude in Gnoien (Landkreis Rostock) wurde um 1879 als Großherzogliches Amtsgericht im Stil des Neoklassizismus errichtet und wurde zwischenzeitlich in die Denkmalliste aufgenommen. Zwischen 1996-1998 wurde das Gebäude umfangreich saniert. Seit den letzten Jahren sind erhebliche Mängel wie Risse, Feuchtigkeitsflecken, das Abplatzen des Putzes und defekte Fenster an der Fassade sichtbar geworden, die unbedingt saniert werden müssen, um weitere Schäden am Gebäude zu verhindern. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf rund 172.000 Euro. Mit rund der Hälfte i.H.v. 86.000 Euro unterstützt das Innenministerium dieses Vorhaben.

„Dieses wunderschöne Städtchen begeistert mit seinem einmaligen historischen Stadtkern und seiner jahrhundertalten Geschichte. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir zum Erhalt des denkmalgeschützten Amtsgebäudes beitragen können“, sagte Innenminister Renz.

Einfachere Regeln für private Photvoltaikanlagen

Schwerin – Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden.

Viele Eigenheimbesitzer nutzen die Möglichkeit der Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Oftmals wird mehr Strom erzeugt, als für die Eigennutzung erforderlich ist. Der überschüssige Strom wird dann für ein geringes Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist. In der Einkommensteuererklärung mussten diese Einnahmen angegeben werden, da die Eigenheimbesitzer damit gewerblich tätig werden. Zudem war es daher bisher erforderlich, aufwendig nachzuweisen, ob die Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn abwirft. Diese aufwendige Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht wird jetzt vereinfacht.

Nachdem sich die Bundesländer mit dem Bund auf Vereinfachungsregeln verständigt haben, gilt ab sofort, dass bei Eigenheimbesitzern mit einer Photovoltaikanlage von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken von bis zu 2,5 kW Leistung, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, keine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht mehr erfolgen muss. Zu diesem Zweck muss der Betreiber der Anlage lediglich erklären, dass er von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen möchte.

Die Einkünfte aus der Stromproduktion müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In allen noch offenen Steuerjahren wird bei Abgabe der Erklärung unterstellt, dass einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Mit diesem unbürokratischen Weg wird das Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus lukrativer.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Ausbau von erneuerbaren Energien sollte nicht durch bürokratische Hürden zusätzlich und unnötig erschwert werden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern haben wir uns daher mit dem Bund geeinigt, die Regeln für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sehr viel einfacher zu gestalten. So wird es für Eigenheimbesitzer noch unkomplizierter einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

Weitere Informationen sowie ein Vordruck für die Wahlrechtsausübung finden Sie in unserem Steuerportal.

Anhörung zum Meeresschutz angelaufen

Schwerin – Seit 1. Juli ist der Entwurf des neuen Maßnahmen­programms zum Schutz der deutschen Nord- und Ostsee­gewässer öffentlich einsehbar. Entsprechend der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) muss das Programm für die Jahre 2022 bis 2027 aktualisiert werden. Bis zum 31. Dezember 2021 kann jede Person zu den ver­öffentlichten Entwürfen schriftlich Stellung nehmen.

„Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Bürger und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vor­pommern so wichtigen Zukunftsthema“, sagt Umwelt­minister Dr. Till Backhaus. „Der Daueraufgabe des Ostseeschutzes werden wir uns weiterhin konsequent stellen. Denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Gut, das zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss.“

Der Entwurf und weitere Unterlagen mit Hintergrund­informationen sind auf der Internetseite der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) www.meeresschutz.info zugänglich. Außerdem sind sie im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in der Goldberger Straße 12b in Güstrow ausgelegt und zu den Geschäftszeiten einsehbar.

Auf der genannten Internetseite und im LUNG wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahme und Anregungen unkompliziert elektronisch oder per Brief an die dort angegebene Adresse der BLANO-Geschäftsstelle Meeresschutz übermittelt werden können. Das Formular kann aber auch an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin geschickt werden.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf wissenschaftlicher Basis die not­wendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeres­umwelt zu erreichen.

Im sechsjährigen Turnus werden der EU-Kommission Berichte zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie vorgelegt. Das erste Maßnahmenprogramm wurde für den Zeitraum 2016-2021 erstellt.  Die vorliegende Aktualisierung schreibt das Maßnahmenprogramm für die Jahre 2022–2027 fort. Sie bezieht sich auf die Bewertung des Zustands der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee von 2018 und den Fortschritt bei der Erreichung der Umweltziele.

„Der letzte Zustandsbericht zeigte, dass sich der Umwelt­zustand der deutschen Ostseegewässer insgesamt leicht verbessert hat“, schätzt Umweltminister Dr. Till Backhaus ein. „Dennoch ist der gute Zustand der Ostsee wie auch der Nordsee bei Weitem noch nicht erreicht. Auch die Umwelt­ziele sind für viele Aspekte noch nicht erreicht. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Nord- und Ostsee intensivieren.“

Von den 31 Maßnahmen des ersten Zyklus (2016–2021) konnten bisher nur wenige abgeschlossen werden. Das aktualisierte Maßnahmenprogramm führt daher die Maß­nahmen des ersten Zyklus fort, wobei eine Intensivierung ihrer Umsetzung vorgesehen ist, und wird um 20 weitere Maßnah­men ergänzt.