Wieder Maskenpflicht an Rostocks Schulen

Rostock – Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in der Hansestadt Rostock müssen ab Mittwoch, den 18. August im Schulgebäude wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht in Rostock gilt sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch in den Außenbereichen der Schulen. Ausnahme ist unter anderem, wenn Schülerinnen und Schüler sich innerhalb ihrer eigenen Kohorte auf dem Schulhof aufhalten.

Bereits im Juni wurde in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, dass die Aussetzung der Maskenpflicht für die Ampelstufen 0 (grün) und 1 (gelb) gilt. Wenn die Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 2 (orange) steht, greift die Maskenpflicht in der Schule.

Stufe 2 (orange) wird spätestens erreicht, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz höher als 50 liegt und die beiden anderen Werte, nämlich der Hospitalisierungswert und die Auslastung der Intensivstationen in einer geringeren Stufe liegen. Näheres dazu befindet sich in den täglichen Lageberichten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

„Wir wollen den Präsenzunterricht in unseren Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen sicherstellen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür bringt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das regelmäßige Testen wichtigen Schutz. Flächendeckende Schulschließungen soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Um diese zu verhindern, müssen wir auf die bereits bewährten Schutzmaßnahmen setzen.“

Das LAGuS hat das sogenannte Kontaktpersonenmanagement angepasst. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv mit einem PCR-Test getestet, muss die betroffene Person in Quarantäne. Der Rest der Kohorte wird nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt künftig ein neues Kontaktpersonenmanagement, das die Anzahl der Quarantänefälle möglichst gering hält bei gleichzeitig notwendigem Schutz. Dafür hat das LAGuS die Regelungen angepasst.

Es gilt dann 14 Tage lang die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schülerinnen und Schüler müssen täglich getestet werden. Ebenso sind diese Kinder und Jugendlichen von anderen Schülerinnen und Schülern zu trennen.

Das bedeutet, dass nicht mehr größere Gruppen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht vor Ort weiter erfolgen kann. Werden jedoch mehr als eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet oder es treten mehrere Folgefälle auf, werden die Gesundheitsbehörden für die gesamte Kohorte Quarantäne anordnen.

Diese Regelung gilt bis zur Stufe 3 (rot). Ab der Stufe 4 (dunkelrot) der risikogewichteten Einstufung muss die gesamte Kohorte ab dem ersten Indexfall in Quarantäne.

Breitbandausbau auf Rügen geht weiter

Insel Rügen – Infrastrukturminister Christian Pegel nimmt am 18. August 2021 mit Eckard Koch, Bürgermeister der Gemeinde Kluis, Tim Brauckmüller, Geschäftsführer des Unternehmens atene KOM und Vertretern des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (Zwar) das Netzsegment Kluis in Betrieb. Außerdem übergibt der Minister dem Zwar einen Zuwendungsbescheid über gut 4,2 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes für den Breitbandausbau im Projektgebiet ZWAR6_1.

Das Projektgebiet ZWAR6_1 umfasst die Gemeinden Altefähr, Dreschvitz, Gingst, Parchtitz, Rambin und Samtens. Für den Anschluss von 1.140 Haushalten, 176 Unternehmen und zwei Schulen ans schnelle Internet werden 172 Kilometer Kabeltrassen gegraben, 572 Kilometer Glasfaser und 558 Kilometer Leerrohre verlegt. Der Zwar hatte sich mit diesem Projektgebiet beim sechsten Aufruf fürs Breitbandförderprogramm des Bundes erfolgreich beworben und erhält dafür nun knapp 8,4 Millionen Euro vom Bund und 4,2 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel vom Land. Die Gesamtkosten belaufen sich auf gut 14 Millionen Euro.

Das Netzsegment Kluis, das morgen in Betrieb genommen wird, ist Teil des Projektgebiets ZWAR2.1 Zwar, für das die Zuwendungen bereits früher bewilligt wurden und die Arbeiten entsprechend weiter vorangeschritten sind.

Um die Bundesrepublik Deutschland mit zukunftsfähigen Breitbandnetzen zu versorgen, hat der Bund seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2015 bisher fast 8,2 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Davon wurden bislang beinahe 1,2 Milliarden Euro für Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern bewilligt – für den Breitbandausbau in Gebieten, die die Telekommunikationsunternehmen nicht eigenwirtschaftlich ausbauen.

Das Land kofinanziert diesen Betrag mit fast 450 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Landkreise beträgt zehn Prozent und wird aus dem kommunalen Aufbaufonds finanziert. Insgesamt stehen also Stand heute mehr als 1,8 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau im Land zur Verfügung.

Digitalisierung bei den Gerichten

Neubrandenburg – Justizministerin Katy Hoffmeister lobte am Landgericht Neubrandenburg die Fortschritte im digitalen Wandel und wies darauf hin, dass alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in M-V seit Ende 2021 mit der E-Akte ausgestattet sind.

„Die Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran. Nach dem OLG Rostock ist in diesem Jahr die elektronische Akte auch in den Zivilkammern des Landgerichts Neubrandenburg eingeführt worden. Hier wird deshalb ab sofort in Zivilverfahren auf Papier verzichtet werden können, denn die Akten können vollständig elektronisch bearbeitet werden.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IT-Bereichs des Justizministeriums arbeiten seit fünf Jahren unter Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, wonach in ganz Deutschland bis 2026 der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz eingeführt werden müssen. Hier im Land arbeiten mittlerweile rund 110 Richterinnen und Richter, das sind ein Viertel aller, sowie 33 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 95 Justizfachangestellte mit der E-Akte.

Zudem sind insgesamt 75 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im Bereich der Scanstellen eingesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres werden alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte in M-V mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. Gleichzeitig weiten wir die Pilotierung der elektronischen Akte in Familiensachen auf die Amtsgerichte Rostock und Greifswald sowie die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock aus. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern mit zu den Bundesländern gehören, in denen die Umstellung der Aktenbearbeitung von Papier auf Digital bereits weit fortgeschritten ist“, sagt Ministerin Hoffmeister am Landgericht Neubrandenburg.

Beim Landgericht Neubrandenburg wurden Beschäftigten mit moderner Hardware ausgestattet. Eine Scanstelle wurde eingerichtet. Insgesamt 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Umgang mit der elektronischen Akte geschult.

 Seit Pilotierungsstart im September 2018 am Landgericht Rostock wurden insgesamt 13.317 elektronische Akten angelegt. In den aktuell acht Scanstellen der Gerichte werden monatlich etwa 12.000 Dokumente mit insgesamt etwa 50.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beteiligten Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch einreichen können. Die Justiz ist verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2026 die Akten zwingend elektronisch zu führen.

Bereits seit 2016 arbeitet Mecklenburg-Vorpommern an der Umsetzung dieses gesetzgeberischen Auftrages. Nach umfangreichen Tests im Vorfeld wird seit dem 3. September 2018 die elektronischen Akte in den Zivilkammern des Landgerichts Rostock, seit dem 11. Mai 2020 in den Zivilkammern  des Landgerichts Stralsund, seit dem 10. August 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Greifswald, seit dem 28. September 2020 in den Zivilabteilungen  des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen, seit dem 26. Oktober 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Rostock und seit dem 1. Dezember 2020 in den Familienabteilungen des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen pilotiert. Darüber hinaus wurde am 1. Juli 2021 die elektronische Akte in allen Zivilsenaten des Oberlandesgerichtes Rostock eingeführt.