Kreismedienzentrum geht ans Glasfasernetz

Schneller Internetzugang ist vor allem für Schulen im Landkreis entscheidend

Grevesmühlen – Ein schneller und stabiler Zugang zum Internet ist aus vielen Bereichen des Lebens unentbehrlich. Auch für Schulen ist ein Breitbandanschluss nicht erst seit der Corona-Pandemie essenziell. Die WEMACOM Breitband GmbH hat im Landkreis Nordwestmecklenburg den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau erhalten und ein besonderes Augenmerk auf den Anschluss aller Schulen und des Kreismedienzentrums in Grevesmühlen gelegt. Am 23. November 2021 konnte der Glasfaser-Hausanschluss des Kreismedienzentrums nun offiziell in Betrieb genommen werden. Landrat Tino Schomann, WEMAG-Vorstand Thomas Murche und WEMACOM-Geschäftsführer Volker Buck waren vor Ort.

„Seit vier Jahren engagiert sich die WEMAG – vor allem natürlich unsere Tochter, die WEMACOM – beim geförderten Breitbandausbau. Dieses riesige Projekt hat uns vor einige Herausforderungen gestellt. Umso mehr freuen wir uns, heute hier in Grevesmühlen, wieder einen wichtigen Schritt erreicht zu haben. Mit Stand heute sind nicht nur das Kreismedienzentrum, sondern auch 34 von 42 anzuschließenden Schulen am Glasfasernetz. Und die übrigen Schulen werden teils bis Jahresende und teils im ersten Quartals 2022 folgen“, gab Thomas Murche einen Ausblick auf die weiteren Arbeiten am Glasfasernetz des Landkreises.

Warum der Anschluss der Schulen, aber vor allem des Kreismedienzentrums für den Landkreis so entscheidend sind, erklärte Gabor Hartung, Leiter des Zentrums. „Wir verfolgen in Nordwestmecklenburg ein dezentrales Medienkonzept – das heißt, jede Schule hat ihr eigenes pädagogisches Netzwerk. Das Kreismedienzentrum kümmert sich mit seinem „IT4School“-Team um den Support und die Administration vieler dieser Netzwerke. Mit dem schnellen Glasfaseranschluss ist dies natürlich in einer viel besseren Qualität und Quantität möglich“, so Hartung. Um die digitalen pädagogischen Netzwerke umfassend nutzen können, benötigen aber auch die Schulen selbst das Breitbandinternet – dies ist vor allem für das reibungslose Homeschooling notwendig. „Außerdem bieten wir im Kreismedienzentrum auch Webinare, Veranstaltungen und Projekte vor allem für Lehrende an. Diese können nun in einer ganz anderen Qualität stattfinden.“

Den Bildungsbereich mit dem Breitbandausbau zu unterstützen, das ist auch Landrat Tino Schomann ein Anliegen. „Der Anschluss des Kreismedienzentrums an das Glasfasernetz ist ein wichtiger Schritt für alle Schulen in unserem Landkreis. Die Pandemie hat noch einmal besonders gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur für die Bildung ist. Für den Breitbandausbau in Nordwestmecklenburg wünsche ich mir, dass er nun ohne weiter Verzögerungen voranschreitet und zu Ende gebracht wird“, so Schomann.

Und wie geht es nun weiter? Darauf hatte WEMACOM-Geschäftsführer Volker Buck eine Antwort: „Inzwischen befinden sich im gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg schon mehr als 9.600 Kundinnen und Kunden der WEMACOM in der Anschaltung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran auch alle anderen Glasfaser-Hausanschlüsse fertigzustellen. Bis zu welchem Zeitpunkt ihr Hausanschluss zur Verfügung steht, erfahren Kundinnen und Kunden in ihrem persönlichen Zugang zum Hausanschluss-Portal.“

Bislang hat die WEMACOM alleine im Landkreis Nordwestmecklenburg mehr als 1.800 Kilometer Trasse gebaut, fast 2.000 Genehmigung für die Standorte von Netzknotenpunkten und Kabelverzweigern eingeholt, 40 Bahn- und 20 Autobahnquerungen realisiert und wird insgesamt mehr als 6.000 Kilometer Glasfaserkabel verlegen.

Winterdienst ist vorbereitet

Consrade – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat sich am Mittwoch in der Straßenmeisterei Consrade (Landkreis Ludwigslust-Parchim) über die Vorbereitungen des Winterdienstes für die anstehende Jahreszeit informiert.

„Der Winterdienst ist für die anstehende kalte Jahreszeit im gesamten Land gewappnet. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind einsatzbereit. Die Lager der Straßenmeistereien sind mit Streusalz gut aufgefüllt. Der Winterdienst wird in bewährter Weise tätig werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Verkehr Reinhard Meyer am Mittwoch vor Ort.

Die gesamte Lagerkapazität für Streugut in den 25 Straßenmeistereien der Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund beträgt rund 24.470 Tonnen. Fast 120 Kilometer Schneezäune stehen bereit, um Straßen und Radwege vor Schneeverwehungen zu schützen.

„Im Laufe des Winterbetriebes kann bei entsprechendem Bedarf Streugut jederzeit nachbestellt werden“, so Meyer weiter. In der Saison 2020/21 gab es für den Winterdienst der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Einsatztage, in denen die Straßen gestreut bzw. ebenso geräumt wurden. Dabei sind rund 32.700 Tonnen Salz auf Bundes-, Landes- und anteilig auf Kreisstraßen eingesetzt worden.

Insgesamt stehen 352 Fahrzeuge für den Winterdienst zur Verfügung. Die Straßenbauverwaltung M-V ist für mehr als 1.900 Kilometer Bundesstraße und etwa 3.300 Kilometer Landesstraße zuständig. Dazu übernimmt sie aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung weitere 1.250 Kilometer Kreisstraße. Mehr als 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für den Winterdienst eingesetzt. Sie halten knapp 6.500 Kilometer Straße frei.

„Mein Dank gilt insbesondere den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, die bei winterlicher Wetterlage rund um die Uhr im Einsatz sind und für freie Straßen sorgen“, sagte Meyer.

Verkehrsminister Meyer appellierte an die Verkehrsteilnehmer, dass gerade auch in der dunklen Jahreszeit vorausschauendes und angepasstes Fahren wichtig sei.

„Neben richtig eingestellten Scheinwerfern gehören auch wintergerechte Reifen zur kalten Jahreszeit. Darüber hinaus ist eine an die Witterungsverhältnisse angepasste Fahrweise geboten. Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist der beste Weg, um Unfälle zu vermeiden“, mahnte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer in Consrade abschließend.

Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen

Schwerin – Aufgrund steigender Corona-Zahlen und einer zunehmenden Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen hat die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet.

Die jeweils in einem Kreis oder kreisfreien Stadt gültigen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Corona-Ampel des Landes. Diese hat weiterhin vier Stufen, die sich aus der Zahl der Neuaufnahmen in Krankenhäusern, der Zahl der Corona-Neuinfektionen und der Auslastung der Intensivstationen ergeben.

Welche Schutzstufe gerade landesweit bzw. in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten gilt, wird täglich durch das Landesgesundheitsamt veröffentlicht.

„Die vierte Welle hat unser Land mit voller Wucht getroffen. Ich danke allen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sich an die Corona-Regeln halten und sich impfen lassen. Das ist der beste Schutz vor Corona“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Einen dringenden Appell richtete die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese an alle bisher noch ungeimpften Menschen: „Geben Sie sich einen Ruck, lassen Sie sich impfen: bei ihrem Hausarzt, im Impfzentrum, am Arbeitsplatz, bei Sonderimpfaktionen. Wir bauen dafür gerade wieder eine umfangreiche Infrastruktur auf. Eine Impfung schützt Sie selbst und schützt andere vor allem auch in ihrem direkten Umfeld.“

Ab Donnerstag gelten im Land die folgenden Schutzmaßnahmen:

Stufe „grün“:

Zeigt die Corona-Ampel auf „grün“, so gibt es nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen. Beim Zugang zu Innenbereichen, zum Beispiel für den Theaterbesuch oder den Besuch eines Fitnessstudios, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet: Zugang haben Geimpfte, Genesene und tagesaktuell Getestete.

 Stufe „gelb“:

Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land drei Tage hintereinander die Warnstufe „gelb“ auf der Corona-Ampel des Landes, gilt künftig ab dem übernächsten Tag in Innenbereichen die 2G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte und Genese können diese Angebote nutzen.

Das gilt in folgenden Bereichen:

  • in den Innenbereichen der Gastronomie
  • bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Häuslichkeit)
  • auf Messen
  • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (im Theater, im Kino, bei Konzerten, in kulturellen Ausstellungen und Museen, bei Zusammentreffen von Chören und Musikensembles, in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten, auf Innenspielplätzen und bei anderen Freizeitaktivitäten im Innenbereich, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, in Tanzschulen, in Spielbanken und Spielhallen, in soziokulturellen Zentren)
  • im Erwachsenensport: im Amateursport (für Zuschauerinnen und Zuschauer und Sportlerinnen und Sportler) und Profisport (Zuschauerinnen und Zuschauer),
  • in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen touristischen Betrieben. Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen reicht ausnahmsweise weiter ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts aus.
  • bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleitungen (z.B. Kosmetik- oder Tattoostudio). Ausgenommen sind hier der Friseurbesuch und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind:

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein.

Ab Stufe „gelb“ gilt bei Veranstaltungen in Innenbereichen die Maskenpflicht. Sie darf also auch am Platz nicht abgenommen werden.

Außerdem dürfen Veranstaltungen in Innenbereichen nur noch mit 50% der Sitzplatzkapazität und maximal 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.

Besonders große Ansteckungsgefahren bestehen dort, wo Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb gilt in Clubs, Discos und bei anderen Tanzveranstaltungen die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen am Eingang einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Bei Veranstaltungen im Außenbereich, also zum Beispiel in Fußballstadien, gilt ab Stufe „gelb“ künftig die 2G-Regel. Außerdem müssen die Kapazitäten auf 50% der zu vergebenden Plätze beschränkt werden.

 Stufe „orange“

 Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land die Warnstufe „orange“, werden die Schutzmaßnahmen weiter verschärft.

Überall, wo bis dahin die 2G-Regel galt, gilt dann 2G plus. Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können.

Das gilt also vor allem in Innenbereichen (Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern, Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Erwachsenensport, touristische Betriebe, körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme Friseur) mit den schon genannten Ausnahmeregelungen.

Auch bei Sport- und anderen Außenveranstaltungen gilt ab Stufe „orange“ die 2G-plus-Regel. Das bedeutet zum Beispiel: Besucherinnen und Besucher können ins Stadion, wenn Sie geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Test mitbringen. Auch hier gelten die bekannten Ausnahmen.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die „2G-Regel“. Das bedeutet: Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten die bereits geschilderten Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Stufe „rot“:

Ab der Stufe „rot“ treten zusätzlich den in Stufe „orange“ geltenden Regeln weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind dann nur noch mit maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Innenbereichen bzw. 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in Außenbereichen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Gleiches gilt für Kinder unter 14 Jahren.

Einschränkungen im Einzelhandel: In Teilen des Einzelhandels gilt dann die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.

Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt weiterhin die 2Gplus-Regel. Allerdings dürfen bei Stufe „rot“ nur noch 30 Prozent der Sitzplätze vergeben werden.

Auch bei Sportveranstaltungen und anderen Außenveranstaltungen gilt die 2G-plus-Regel. Auch dort dürfen maximal 30 Prozent der Plätze vergeben werden – wenn die Kapazität ausreicht bis zu einer Obergrenze von 7.250 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Ebenso gilt auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Märkten bei Stufe „rot“ die 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Außerdem gibt es ab Stufe „rot“ auch Einschränkungen im Kinder- und Jugendsport, in Jugendkunst- und Jugendmusikschulen. Dort gilt dann die 2G-Regel.

Weitere Schutzmaßnahmen

Die neue Landesverordnung wird auch eine Passage enthalten, nach der bei dauerhafter Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems (mindestens 7 Tage Ampelstufe „rot“) auch Schließungen möglich sind. Dies gilt insbesondere für Innenbereiche. Möglich wäre eine Schließung des Kultur- und Freizeitbereichs, der Gastronomie sowie die Absage von Veranstaltungen. Der Profisport würde dann wieder ohne Zuschauer stattfinden.

Die Landesregierung setzt mit ihren Beschlüssen die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels aus der vergangenen Woche um. So gelten künftig bei der Hospitalisierung die neuen Stufen 0-3 (grün), 3-6 (gelb), 6-9 (orange) und 9+ (rot).

Einführung der 3G-Regel

Schwerin – Die Landesregierung hat sich heute im Rahmen ihrer Kabinettsitzung auf die Einführung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) im öffentlichen Personenverkehr sowie am Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern verständigt.

„Aufgrund des wachsenden Infektionsgeschehens werden weitere Maßnahmen ergriffen. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bevölkerung. Dieser genießt eine hohe Priorität. Überall dort, wo Kontakte ermöglicht werden, müssen wir uns bestmöglich schützen. Hierzu zählt beispielsweise auch der öffentliche Personennahverkehr sowie der Schutz aller Beschäftigten am Arbeitsplatz. Ich weiß, dass dies für alle Beteiligten in der Umsetzung eine große Herausforderung ist. Das wird möglicherweise nicht alles sofort in der Umsetzung funktionieren. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam die Pandemie bekämpfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Anschluss an die Kabinettsitzung in Schwerin. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auch in Mecklenburg-Vorpommern um.

Ergänzend zu der bereits bestehenden Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP-Maske) regelt das Infektionsschutzgesetz(IfSG – § 28b Absatz 5) nunmehr, dass mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern sowie in Taxen nur noch geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen befördert werden dürfen.

„Die Beförderer sind zu stichprobenhaften Nachweiskontrollen verpflichtet. Wichtig und erleichternd für die Umsetzung ist für den ÖPNV, dass die IfSG-Änderung auch Ausnahmen von der 3G-Regelung im ÖPNV für Schülerinnen und Schülern zulässt sowie stichprobenhafte Nachweiskontrollen ermöglicht“, so Meyer weiter.

Beim Verstoß gegen die 3G-Regeln im ÖPNV handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. „Die Kontrolle zur Einhaltung der Regeln ist damit eine hoheitliche Aufgabe, die die kommunalen Verkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen alleine nicht durchführen können und dürfen. Ähnlich des Vorgehens bei der bisherigen Kontrolle der Maskenpflicht sind Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Verkehrsunternehmen zielführend“, machte Verkehrsminister Reinhard Meyer deutlich.

Auch am Arbeitsplatz wird die 3G-Regel in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Entsprechende Maßnahmen sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vorgesehen. Das bedeutet, dass Beschäftigte entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein müssen, um vor Ort in ihrer Arbeitsstätte tätig zu werden.

„Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Überprüfung und Kontrolle der 3G-Nachweise. Neben dem Genesenennachweis oder dem gelben Impfausweis ist vor Ort beispielsweise auch ein Selbsttest möglich. Das bedeutet, der Beschäftigte darf unter Aufsicht beispielsweise eines im Unternehmen Beauftragten, einen Schnelltest durchführen. Das muss vom Arbeitgeber entsprechend dokumentiert werden. Darüber hinaus besteht auch weiter die Möglichkeit von kostenlosen Bürgertests, die im Land an vielen Stellen möglich sind. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten schnell zu unterbrechen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.