ASP bei Frischling nahe Marnitz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinpopulation nun erstmals nachgewiesen worden. Im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd mit den angrenzenden Eigenjagdbezirken wurde im Revier Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein toter männlicher Frischling (Altersklasse 0) gefunden. Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am gestrigen Nachmittag eine hohe ASP-Viruslast festgestellt, die am Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden ist.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach von einem „schweren Tag“: „Nun ist genau das eingetreten, was wir unbedingt verhindern wollten. Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Fall mit allen beteiligten Behörden gründlich auf- und abarbeiten. Auch die Behörden in Brandenburg sind bereits involviert, da die einzurichtenden Sperrzonen bis ins Nachbarbundesland hineinreichen werden“, erläuterte Backhaus.

Der Frischling, der ein geschätztes Gesamtgewicht von ca. 20 kg hatte, wurde im Anschluss an die Drückjagd im Maisstärkesack und unter Einhaltung sämtlicher Desinfektionsmaßnahmen geborgen, mittels Tupferprobe am Forstamtsgebäude beprobt und anschließend in der Konfiskattonne des Forstamtes Karbow entsorgt. Auch die gesamte Strecke der Drückjagd wurde vorsorglich beprobt. Das Probenmaterial wurde auf Veranlassung der Veterinärbehörde ausgewertet. Die Ergebnisse für die erlegten Wildschweine stehen derzeit noch aus. Für den Tod gefundenen Fischling erhielten die Behörden gestern die Information, dass die Probe positiv auf ASP getestet wurde.

„Wir haben seit 2018 ein aktives ASP-Landesmonitoring bei den Wildschweinen; seit 2020 bei den Hausschweinen“, betonte Backhaus. Allein im nun betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden in diesem Jahr bei Wildschweinen 128 Tiere untersucht, darunter vor allem verendete Tiere, krank erlegte Tiere oder Unfallwild; im Hausschweinebestand wurden 1503 Tiere untersucht. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sei hier ganz besonders aktiv, so der Minister.

Das zuständige Veterinäramt wird gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nun alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und einen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen. „Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob es bei dem festgestellten Einzelfall bleibt oder ob wir es mit einem Geschehen größeren Ausmaßes zu tun haben“, so Backhaus. Landrat Sternberg kündigte an, dass alle notwendige Maßnahmen heute vorbereitet werden. Neben der Einrichtung von Sperrzonen, ist unter anderem der Einsatz einer Drohne und der Einsatz von Suchhunden für die Fallwildsuche geplant. Auch soll das Kerngebiet rund um den Fundort in den kommenden Tagen eingezäunt werden.

Bau eines Tiefwasser-Containerterminals

Schwerin – Im Außenhafen der Stadt Swinemünde in Polen ist die Errichtung eines Containerterminals einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur vorgesehen. Ziel ist die Abfertigung der größten Containerschiffe, welche die Ostsee anfahren können. Gegenwärtig läuft auf der polnischen Seite das nationale Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen. Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen müssen sorgfältig geprüft und können nicht pauschal ausgeschlossen werden. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens sowie der räumlichen Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Natura-2000-Gebieten wie z. B. Vogelschutzgebieten auf der deutschen Seite ist eine vertiefte Betrachtung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mithin eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung daher ganz klar angezeigt“, erklärten der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß am Donnerstag in Schwerin.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der polnischen Seite die Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung fristgemäß angezeigt.

Für das geplante Bauvorhaben im Grenzbereich zum Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine technische Zieltiefe innerhalb des Containerhafens von 14,5 Metern vorgesehen. Es werden beispielsweise durch die Ausbaggerungen während der Bauphase Trübungsfahnen entstehen, welche sich auch auf die deutschen Küstengewässer und damit die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern auswirken könnten. Nicht zuletzt könnten wertvolle ökologische Funktionen wie Vogelrast, Fischbrut usw. im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete auf deutscher Seite beeinträchtigt werden.

„Die potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zu untersuchen und gegebenenfalls effektive Vermeidungsstrategien zu entwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Weiterhin geht von den erwarteten größeren Schiffseinheiten, welche den geplanten Containerterminal Swinemünde anlaufen sollen, ein möglicherweise steigendes Risiko für signifikante Havarien inklusive Containerverlusten aus.

„Es ist in einem Gesamtkonzept Vorsorge zu betreiben. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zwingend angezeigt“, sage Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ab heute gelten umfangreiche 2G plus-Regeln

Schwerin – Die mit der neuen Corona-Landesverordnung ausgeweiteten Schutzmaßnahmen greifen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem heutigen Donnerstag (25. November). Es gilt nach der Einstufung der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) landesweit die Schutzstufe „orange“.

In vielen Innenbereichen sowie bei Außenveranstaltungen mit Zuschauenden, z.B. im Sportbereich (Stadion), ist deshalb die sogenannte 2G plus-Regelung vorgeschrieben. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung bzw. das Angebot nutzen zu können.

Die 2G plus-Regelungen in der Schutzstufe „orange“ umfassen im Innenbereich:

  • Gastronomie (inkl. geschlossene Gesellschaften)
  • touristische Beherbergung (Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte oder medizinische Aufenthalte sowie Beerdigungen.)
  • Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme Frisör und Heilmittelbereich)
  • Kino, Theater, Konzerthäuser
  • Kulturelle Ausstellungen, Museen
  • Bibliotheken, Archive
  • Chöre und Musikensembles
  • Zirkusse,
  • Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
  • Fahrgastschifffahrt,
  • Reisebusveranstaltungen, etc.
  • Indoorspielplätze und Indoorfreizeit
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Fitnessstudios, Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken,
  • Sozikulturelle Zentren,
  • Messen und Ausstellungen
  • Erbringung sexueller Dienstleistungen
  • Vereinsbasierter Sport, Sportler/innen und Zuschauende über 18 Jahre
  • Profisport Zuschauende
  • Musik- und Jugendkunstschulen, Personen über 18 Jahre

Ausgenommen von der 2G plus-Regel sind

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren und Schwangere (jeweils bis 31.12.2021). Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die 2G-Regel. Weihnachtsmärkte dürfen deshalb ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten auch hier die Ausnahmen für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich die Corona-Lage zu. Sowohl die Infektionszahlen als auch die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen steigen kontinuierlich. Wir müssen deshalb handeln, vor allem um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem dauerhaft überlastet wird. Deshalb bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen und um die Mithilfe bei der Umsetzung. Corona besiegen wir nur gemeinsam.“

Zeichen gegen Gewalt

Aktionstag gegen Gewalt an Frauen: „Wir müssen weiter sensibilisieren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt

Schwerin – „Gewalt gegen Frauen verletzt Menschenrechte. Sie ist ein globales Problem und kann überall auftreten, Zuhause, auf der Straße, in jedem Land. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt in ihrer Partnerschaft. Betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und in jedem Alter. Weltweit besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf. Daher ist es enorm wichtig, die Gesellschaft aufzurütteln. Sensibilisieren und Sichtbarmachen sind unerlässlich, um häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herauszuholen“, sagt Ministerin Bernhardt am weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Anlässlich des Tages setzte die Ministerin vor dem Justizministerium ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2020 auf 412. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb in den Jahren jeweils mit 97 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2020 von 19 auf 23 gestiegen.

„Umso wichtiger sind der Aktionstag und die zeitgleiche Aktionswoche gegen Gewalt. Die Aktionen und Veranstaltungen von Vereinen, Trägern und Hilfeeinrichtungen in allen Regionen des Landes sind ein wertvoller Bestandteil für die Verbesserung des Schutzes von Gewalt betroffenen Frauen. Dafür ein herzlicher Dank an alle Akteurinnen und Akteure. Nur ein gemeinschaftliches Handeln trägt dazu bei, den Schutz der Betroffenen weiter zu verbessern. Wir dürfen nicht nachlassen, in der Öffentlichkeit die Gewalt an Frauen zu thematisieren und vor allem entschieden uns zu positionieren. Wir müssen die Öffentlichkeit aufrütteln und sensibilisieren. Und wir müssen Gewalt insbesondere gegen Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder klar als gesamtgesellschaftliches Problem benennen.“

„Bei der Antigewaltwoche geht es auch darum, Wege und Möglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen. Immer mehr Frauen erfahren durch solche Aktionen, dass es Hilfsangebote im Land gibt und gehen den für sie sicherlich nicht einfachen Schritt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Mein Dank gilt allen Beschäftigten für ihre Einsatzbereitschaft und ihr Engagement, dass sie gerade auch während der Corona-Pandemie die Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterhin aufrechterhalten haben“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Dubiose Anrufer belästigen WEMAG-Kunden

Schwerin – Verunsicherte WEMAG-Kunden berichten von Telefonanrufen beginnend mit der Vorwahl 02846. Die Anrufer geben sich als Beauftragte des regionalen Energieversorgers aus und fragen telefonisch die Zählerstände der Kundinnen und Kunden ab. Vorsicht! Diese Anrufe erfolgen nicht im Auftrag der WEMAG.

„Wenn Sie keinen Anruf von einer solchen Vorwahl erwarten, ignorieren Sie ihn einfach. Reagieren Sie nicht auf die Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort und eindeutig als WEMAG-Mitarbeitende zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter und rät weiter: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. Ein weiterer Rat von Michael Hillmann: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden. „Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann.