Mehr Schulbusse gefordert

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert corona-bedingt mehr Schulbusse in Vorpommern-Rügen für die Schüler

Stralsund – „Im Landkreis Vorpommern-Rügen müssen dringend Verstärkerbusse für den Schülerverkehr durch den VVR eingesetzt werden, damit die corona-bedingten Regelungen in den stark frequentierten Schulbussen eingehalten werden können. Schon seit langer Zeit fordert unsere Fraktion vom Landrat mehr Busse für den Schülerverkehr. Es muss grade in unserem Flächenkreis Vorpommern-Rügen möglich sein, den Schülerverkehr für die Schülerinnen und Schüle unter Pandemiebedingungen sicherer zu gestalten“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen.

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Vorpommern-Rügen in der Pflicht, hier unverzüglich zu handeln.

„Der Landkreis Vorpommern-Rügen muss sich grade in dieser schwierigen Situation seiner Verantwortung gegenüber den Schülern stellen, die mit zu den Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft gehören und deren Bedürfnisse wieder einmal nicht gesehen werden. Was nützen stringente Regeln und Vorgaben in den Schulen, wenn die Rahmenbedingungen drum herum beim Schülerverkehr nicht stimmen, weil es nicht ausreichend Schulbusse gibt. Die Zeit drängt“, so Mathias Löttge weiter. Notfalls muss der Landkreis zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Teil des Schülerverkehrs an andere Busunternehmen übertragen.

Hansebad feierlich eröffnet

Anklam – Das neue Hansebad ist etwas ganz Besonderes. Für Vorpommern und made in Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Schwimmhalle. Ich bin ganz begeistert und weiß, wie viele daran mitgewirkt und auf diesen Tag hingefiebert haben. Wir haben als Land gern dazu beigesteuert. 11 Millionen Euro hat die Schwimmhalle gekostet. 10 Millionen Euro Förderung sind hier hervorragend investiert. Die Hallen- und Anlagenbau GmbH in Wusterhusen und die mele Energietechnik GmbH in Torgelow haben sich zusammengetan und die Schwimmhalle konzipiert und gebaut“, betonte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann heute bei der Eröffnung des Hansebads in Anklam.

Die alte Anklamer Schwimmhalle sei der Prototyp für die Volksschwimmhalle „Anklam“ gewesen, die später in der gesamten DDR gebaut wurde. Dahlemann: „Vielleicht stehen wir vor dem neuen „Typ Anklam“, der sich bald in ganz Deutschland finden wird. Ein tolles Projekt aus Vorpommern, das nicht nur Anklam weiter voranbringt, sondern die gesamte Region. Alle Beteiligten können stolz darauf sein.“

In der Hansestadt Anklam habe sich in den letzten Jahren so viel getan, „auch deshalb, weil so viele Anklamer Bürgerinnen und Bürger sich unermüdlich für ihre Stadt einsetzen. Die Peenepromenade und der Marktplatz sind nur zwei Beispiele. Der Anklamer Dreiklang nimmt Gestalt an – die Schwimmhalle ist als erstes fertig, der Schulcampus ist im Bau und für den Vorbau des Ikareums ist der Förderbescheid übergeben worden.“ Die Mehrzweckhalle am Stadion, die weitere Hafenbebauung seien die nächsten großen Projekte.

Dahlemann: „Anklam ist eine attraktive Stadt mit Zukunft. Das gilt für die gesamte Region. Vorpommern hat sich gut entwickelt. Dafür haben wir alle in den vergangenen Jahren viel getan. Auch in der neuen Wahlperiode legt die Landesregierung weiterhin besonderes Augenmerk auf Vorpommern. Packen wir es gemeinsam an.“

Schutzmaßnahmen an Schulen verstärkt

Schwerin – Wegen der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens verstärkt Mecklenburg-Vorpommern auch die Schutz- und Hygienemaßnahmen an den Schulen. Das Bildungsministerium hat die Schulen über die geltenden Regelungen informiert. Schulleitungen haben in einem Schreiben Handlungsempfehlungen und den überarbeiteten Hygieneplan erhalten. Der Hygieneplan gilt ab Montag, 29. November 2021. Für Eltern gibt es ebenfalls ein Informationsschreiben, das die Schulen den Erziehungsberechtigten aushändigen können.

„Trotz der steigenden Infektionszahlen und der Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern und Schulschließungen zu verhindern. Präsenzunterricht ist zudem die beste Garantie für die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen und die beste Grundlage für die psychische Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler. Es ist sehr wichtig, dass alle Beteiligten die Hygieneregeln befolgen. Der Infektionsschutz hat oberste Priorität“, sagte Oldenburg.

Die bislang geltenden Hygienemaßnahmen und die Impfkampagne bleiben die zentralen Elemente, um eine Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen und gleichzeitig den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler abzusichern. Dazu ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten an Schulen die Hygieneregeln wie zum Beispiel das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, das Händewaschen, die Abstandsregelungen und das Lüften von Klassenräumen einhalten. Die Regelungen gelten auch für die Lehrerzimmer.

 Die Regelungen im Überblick:

  •  Maskenpflicht

Das Bildungsministerium geht aufgrund der Infektionslage davon aus, dass alle Personen an den Schulen zunächst bis zu den Weihnachtsferien eine Maske tragen müssen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dringend empfohlen wird das Tragen des aus medizinischer Sicht sichereren Mund-Nase-Schutzes (MNS, OP‑Maske). Die Schulen können in eigener Verantwortung auch die Konzeption für Tragepausen von Masken im Freien organisieren.

  •  Testpflicht

Ein weiterer wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung ist die Testpflicht, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. Die Frequenz der Testungen soll zukünftig erhöht werden. Das Bildungsministerium wird den Schulen in Kürze weitere Hinweise dazu übermitteln.

  •  Kontaktreduzierungen

Alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte sollen möglichst vermieden werden. Es wird empfohlen, ein Betreten der schulischen Anlagen sowie des Schulgebäudes von Personen, die nicht zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und der Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen (zum Beispiel der Schulmitwirkung) notwendig sind, zu vermeiden. Gespräche und Absprachen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften sollen, dort wo es möglich ist, digital oder telefonisch stattfinden, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.

Schulen können in eigener Verantwortung von zeitversetzten Unterrichtsmodellen Gebrauch machen, um Kontakte im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu verringern. Dabei dürfen sich nur noch die Schülerinnen und Schüler einer definierten Gruppe in Pausenzeiten begegnen. Schulleitungen sind gehalten zu prüfen, ob es möglich ist, den Unterrichts- und Schulbetrieb soweit zu entzerren, dass zeitliche wie räumliche Ressourcen entstehen. Diese sollen genutzt werden, Zusammenkünfte von größeren Schüler- bzw. Lerngruppen weitgehend zu vermeiden und damit den Infektionsschutz in den Schulen zu verbessern.

  •  Impfungen

Eine hohe Impfbeteiligung im Umfeld ist ein Garant für den Schutz aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und den anderen Beschäftigten an den Schulen. Nur so kann sicher verhindert werden, dass sich Kinder über die Erwachsenen anstecken und umgekehrt. Nur so können Viruseinträge, die zumeist von außen in die Schulen kommen, reduziert werden. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Impfung. Dies ermöglicht, dass auch die Kinder dieser Altersgruppe effektiv vor dem Corona-Virus geschützt werden können.

  •  Ganztagsangebote

Schulleitungen sollen prüfen, ob bestehende Ganztagsangebote für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden können. Hieraus lassen sich nach den Möglichkeiten vor Ort gegebenenfalls Kontaktreduzierungen und zusätzliche Freiräume für einen entzerrten bzw. versetzten Schulalltag erschließen. So ist es möglich, den Unterrichtsrhythmus in mehreren Lernblöcken, kleineren Klassen, gestreckten Stundenplänen zu gestalten und somit auch eine verringerte Durchmischung der Schülergruppen zu erreichen.

  •  Vergleichsarbeiten

Im Schuljahr 2021/2022 entfällt die Verpflichtung zur Durchführung der VERA-Vergleichsarbeiten in den Klassen der 3., 6. und 8. Jahrgangsstufe, um Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten. Die gewonnene Zeit soll zur Förderung genutzt werden.

  •  Sportunterricht

Soweit Jahreszeit und Witterung es zulassen, sollen Möglichkeiten im Freien für Sport- und Bewegungsformen genutzt werden. Der Sportunterricht kann grundsätzlich nur im Freien durchgeführt werden und ist dabei den Witterungsbedingungen anzupassen. Umfang und Intensität müssen so gestaltet werden, dass eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Alltagskleidung gewährleistet werden kann. Sportlehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern Bewegungsaufgaben zu erteilen. Unterricht in Sporttheorie kann wie gewohnt stattfinden.

  •  Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht kann in Abhängigkeit der personellen Gegebenheiten vor Ort und unter Beachtung der Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen der jeweiligen Schwimmstätte stattfinden, wenn die Corona-Landesverordnung die Nutzung der Schwimmstätten für den schulischen Schwimmunterricht nicht ausschließt.

  •  Darstellendes Spiel

Darstellendes Spiel soll ohne physische Kontakte gestaltet werden.

  •  Musikunterricht

Gemeinsamer Gesang soll grundsätzlich nur im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern stattfinden. In Innenräumen kann eine Person unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern ein Lied vortragen. Wenn möglich, ist ein Mindestabstand von 3 Metern zu gewährleisten. Für alle anwesenden Personen besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gemäß den Regelungen der 3. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Von der Pflicht ausgenommen ist die einzelne singende Person. Gruppen- und Chorgesang sind nicht möglich.

  •  Schülerbeförderung

Schulleitungen sind gehalten, alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Ressourcen auszuschöpfen, um die Rahmenbedingungen der Schülerbeförderungszeiten für die Anpassungen des Schulbetriebs derart zu nutzen, dass, wo immer dies möglich erscheint, Kontaktreduzierungen herbeigeführt werden.

Abfederung steigender Baukosten

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin Maßnahmen beschlossen, die zu einer Stabilisierung und Abfederung der Baukosten führen sollen.

„Wir betrachten mit Sorge die steigenden Preise für Bau- und Rohstoffe und die Folgen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh, dass alle 15 Ministerkollegen meine Ansicht teilen, dass wir neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen mittel- und langfristige Strategien zur Abfederung und Stabilisierung der Baukosten benötigen“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller Länder, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Baukosten einzudämmen, gab es konkrete Beschlüsse:

„So wird die Bauministerkonferenz den Bundesfinanzminister bitten , zusätzliche Finanzhilfen für die Städte- und Wohnungsbauförderprogramme von Bund und Ländern zur Abfederung der Preissteigerungen bereitzustellen. Eine weitere Bitte betrifft die Verlängerung der Umsetzungsfristen für bereits bewilligte Förderungen im sozialen Wohnungs- sowie im Städtebau“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bei Ausschreibungen von Bauprojekten gehen heute oft gar keine Angebote ein oder sie liegen deutlich höher, als es in den Planungen und somit Förderanträgen kalkuliert war. Diese stammen zumeist aus vergangenen Jahren, in denen der aktuelle Preisanstieg noch nicht absehbar war.“

 Die Landesbauminister fordern den Bund weiterhin auf, Förderprogramme etwa für Forschungsvorhaben und Pilotprojekte der Länder zur Anwendung flexibler Bauweisen mit dem Ziel der Wiederverwertbarkeit und Verlängerung der Lebenszyklen von Bauwerken und Bauteilen zu unterstützen. Auch ein Forschungsprojekt zum ressourcensparenden Bauen und Baustoffrecycling steht auf der Wunschliste der Bauminister an den Bund.

„Wir haben auch den Fachkräftemangel in der Baubranche thematisiert“, sagt Bauminister Pegel und führt aus: „Hier fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, -die Ausbildung von Facharbeitskräften für die Bauindustrie in Deutschland aktiv zu fördern sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.“

Brandschutz in Ställen

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, dass beim Brandschutz für Tierhaltungsanlagen zusätzliche Regelungen zu den bestehenden sinnvoll sind. Bau- und Landwirtschaftsministerium in M-V arbeiten bereits gemeinsam an einer Richtlinie zum Brandschutz für Tierhaltungsanlagen im Nordosten.

„Die Bauminister haben einstimmig festgestellt, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausreichen, weitergehende Anforderungen auf tierschutzrechtlicher Grundlage aber möglich und sinnvoll sind. Diese könnten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt werden“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Auf Bundesebene beschäftige sich eine „ad-hoc“-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Agrarministerkonferenz und Bundeslandwirtschaftsministerium mit den jüngsten Brandvorfällen bundesweit in großen Tierhaltungsbetrieben. Sie soll Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ableiten.

„Auch bei uns im Land arbeiten Fachleute der Landesregierung, der Bauaufsichten und des baufachlichen Brandschutzes gemeinsam daran, den Brandschutz für große Tierhaltungsanlagen zu verbessern.  Kurz nach Bekanntwerden des Stallbrands in Alt Tellin haben wir eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel ist eine neue Richtlinie zum Brandschutz in Tierställen. Der Entwurf der Richtlinie wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt“, sagt Christian Pegel. Er fügt hinzu:

„Die Brandursache für den Stallbrand in Alt Tellin konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Gutachten von Brandsachverständigen dazu ist noch in Arbeit. Gegebenenfalls fließen nach dessen Vorliegen daraus resultierende Erkenntnisse in unsere neue Richtlinie ein.“