Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Wirtschaftsminister Meyer hat die Entscheidung begrüßt. „Das ist das richtige Signal vom Bund, was wir dringend für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Kurzarbeit ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Beibehaltung der erhöhten Sätze kommt den Beschäftigten zugute, die diese dringend gebrauchen können. Unternehmerinnen und Unternehmer werden entlastet. Gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent  (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. „Diese Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer machte auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen aufmerksam. Das Wirtschaftsministerium legt die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. „Auf diese Weise können Einkommensverluste weiter abgefedert werden. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen. Mehr als 11.600 Beschäftigte haben bisher von der Unterstützung profitiert. Hierzu zählt vor allem das Gastgewerbe “, so Meyer weiter. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Für den Fall, dass Antragstellung und erste Zahlungen zu lange auf sich warten lassen, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“

Das  Wirtschaftsministerium hat bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es bereits den Härtefallfonds. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pandemie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.  Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte.

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“

Statistisches Datenblatt 2021

M-V in spannenden Zahlen entdecken

Schwerin – Dass Statistiken überhaupt nicht trocken und langweilig sein müssen, beweist das neue Statistische Datenblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. „Anhand der Broschüre können sich Bürgerinnen und Bürger ein besseres Bild vom schönsten Bundesland der Welt machen. Sie können nachvollziehen, welche Fortschritte in den einzelnen Geschäftsbereichen unseres Hauses und damit im ländlichen Raum gemacht wurden“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Die quantitativen Daten beschreiben objektiv den Stand zu einem Zeitpunkt und dokumentieren im Vergleich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in MV. So hat sich zum Beispiel die Anzahl der kontrolliert ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt (2000: 477, 2020: 1.071). Auch die ökologisch bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche in MV hat sich innerhalb dieser Zeit stark vergrößert: von 90.114 Hektar im Jahr 2000 auf 176.791 im vergangenen Jahr. „Das sind immerhin 13,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes, was aber auch besagt, dass noch viel zu tun ist, um in fünf Jahren das 20 Prozent-Ziel zu erreichen“, so Minister Backhaus.

 Bemerkenswert ist auch, dass im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei 2020 ca. 550.598 Proben auf ausgewählte Tierseuchen und Tierkrankheiten analysiert und ausgewertet worden sind. Auch 6.397 Lebensmittelproben wurden untersucht. Das verdeutlicht, welche Anstrengungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für den vorbeugenden Verbraucherschutz unternehmen.

„Das Statistische Datenblatt spiegelt das gesamte Aufgabenspektrum des Ministeriums wieder. Dazu gehören unter anderem die Rubriken Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Natur und Landschaft, Wasser und Boden sowie der vorsorgende Verbraucherschutz. Auch werden in einem Kapitel ausgewählte Daten einem Bundesländervergleich unterzogen. Es gibt also eine Menge zu entdecken“, so Backhaus.

Strengere Kontaktbeschränkungen möglich

Berlin – Die Länder erhalten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr Möglichkeiten für strengere Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene. Dies sieht eine Regierungsverordnung vor, der der Bundesrat am 10. Dezember 2021 einstimmig zugestimmt hat – nur wenige Stunden nach dem Bundestag. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die Verordnung setzt einen entsprechenden Beschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um.

Die Länder dürfen künftig bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder ähnliche soziale Kontakte auch geimpfte und genesene Personen mitberücksichtigen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist – zum Beispiel, weil Nicht-Immunisierte teilnehmen. Bisher zählten Geimpfte und Genesene bei der Höchstgrenze nicht mit.

Auch bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, dürfen die Länder künftig die Personenzahl beschränken.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegten nach Angaben der Bundesregierung, dass auch bei geimpften und genesenen Personen ein verbleibendes Infektionsrisiko bestehe. So könnten sich Personen erneut anstecken oder andere anstecken. Dies zeigten insbesondere die festgestellten Impfdurchbrüche und der exponentielle Anstieg der Infektionen. Diesem Restrisiko sollten die Länder je nach landesspezifischen Besonderheiten des Pandemieverlaufs Rechnung tragen können.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, damit die Länder sie kurzfristig anwenden können. Den Zeitpunkt der Verkündung bestimmt die Bundesregierung: Sie organisiert die Zuleitung an den Bundespräsidenten und anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Guter Start des Online-Impfportals

Schwerin – Knapp 13.000 Buchungen für Erst-, Zweit,- oder Drittimpfungen in den Impfstützpunkten wurden bis Donnerstag (9. Dezember) Abend über das Online-Portal des Landes für die Impfterminvergabe vorgenommen. Das teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese in einer ersten Bilanz mit.

Von den 12.807 digitalen Terminbuchungen waren 10.878 Auffrischimpfungen und knapp 2.000 Erst- und Zweitimpfungen, ergab eine Auswertung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Buchungen können nach Registrierung auf der Internetseite www.corona-impftermin-mv.de vorgenommen werden.

„Das ist eine sehr gute Bilanz für die erste Woche. Viele Menschen im Land haben sofort diesen praktischen und rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Weg für die Vergabe eines Impftermins genutzt“, betonte Ministerin Drese. Daneben kann auch weiterhin die telefonische Anmeldung über die Hotline unter 0385 20271115 genutzt werden und bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an

Nach Hinweisen von Nutzerinnen und Nutzern wurden im Lauf der Woche technische Fehler auf der Website behoben und Updates vorgenommen. Die beauftragte Firma arbeitet sehr zügig und gewissenhaft die Meldungen ab, so Drese.

Die Ministerin teilte zudem mit: „Sofern voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechende Kontingente in den Impfstützpunkten durch die Impfmanager der Landkreise und kreisfreien Städte freigegeben sind, können auch Terminbuchungen für Kinder im Alter von 5-12 Jahren erfolgen.“

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für unter 30-jährige eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Fahrplanwechsel am 12.12.2021

Meyer: Mehr Leistungen auf Süd- und Kleinseenbahn, mehr Kapazität an der Ostsee

Schwerin – Am Sonntag, den 12.12.2021, startet der neue Jahresfahrplan 2022 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. „Das gewohnte Angebot wird auf den meisten Linien auch im neuen Fahrplanjahr unverändert fortgeführt. Baubedingt wird es auf einigen Streckenabschnitten auch im Laufe des kommenden Jahres zu Fahrplananpassungen und Verkehrseinschränkungen kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Hierzu informieren die Verkehrsunternehmen zu gegebener Zeit gesondert.

Mehr Fahrten werden für die Regionalbahn (RB) 15 („Südbahn“) zwischen Waren (Müritz) und Malchow sowie auf der RB 16 („Kleinseenbahn“) zwischen Neustrelitz und Mirow angeboten – auch der Saisonverkehr zwischen Parchim, Plau am See und Malchow wird ausgeweitet. An der Ostseeküste verkehren die Züge der RE 9 und RE 10 zwischen Rostock, Ribnitz-Damgarten, Velgast, Stralsund und der Insel Rügen bzw. Greifswald und Züssow mit längeren Fahrzeugen und damit mehr Kapazität für Fahrgäste mit und ohne Fahrrad.

„Die Fahrgäste mussten im Herbst baubedingt eine Reihe von Einschränkungen insbesondere in Richtung der Metropolen Berlin und Hamburg sowie auf dem Weg nach Neubrandenburg und Stralsund verkraften. Während die letzten Baumaßnahmen auf der Strecke Berlin – Hamburg zum Fahrplanwechsel planmäßig abgeschlossen werden können, werden die Baumaßnahmen auf dem betroffenen Streckenabschnitt des Regionalexpress (RE) 5 wie geplant bis in den April 2022 fortgesetzt, womit leider ein Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Grimmen und Altentreptow weiter notwendig bleibt“, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer. „Dazu kommen weitere Baumaßnahmen auf der Strecke Stralsund – Greifswald, die voraussichtlich ab Ende Januar 2022 beginnen und bis Dezember 2022 andauern werden“, ergänzt der Minister.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Aufgabenträgerschaft für den SPNV auf den Strecken Waren – Malchow (RB 15) und Neustrelitz – Mirow (RB 16) ab dem 12.12.2021 wieder übernehmen und das Fahrplanangebot auf beiden Linien erweitern. Die Linien werden in den Verkehrsvertrag Westmecklenburg integriert. Die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) übernimmt die Leistungen auf der RB 15 und die Hanseatische Eisenbahn (HANS) wird im Auftrag der ODEG die RB 16 bedienen.

Der Fahrplan der RB 15 wird grundsätzlich beibehalten, d.h. die Abfahrten und Ankünfte in Waren (Müritz) werden weiterhin an die Fernverkehrsanschlüsse in/aus Richtung Berlin und Rostock ausgerichtet. Zusätzlich wird es täglich pro Richtung zwei weitere Fahrten am frühen Abend geben, um 18.35 Uhr ab Inselstadt Malchow und um 19.10 Uhr ab Waren (Müritz).

„Deutliche Angebotsverbesserungen werden auch die Fahrgäste der RB 16 erfahren. So wird es zwischen Montag und Freitag jeweils eine frühe Fahrt von Mirow nach Neustrelitz mit Anschluss an den InterCity nach Berlin geben. Die erste Fahrt von Neustrelitz in Richtung Mirow startet unter der Woche bereits zwei Stunden eher als bisher“, erläuterte Verkehrsminister Meyer. Am Wochenende und an Feiertagen wird das Angebot ebenso ausgebaut. Die bisher nur an den Sonn- und Feiertagen in der Sommersaison verkehrenden Abendzüge in beide Richtungen werden nun ganzjährig angeboten – und das auch an Sonnabenden.

Die sommerliche Ausflugslinie RB 19 wird auch in der kommenden Saison wieder zwischen Parchim und Plau am See verkehren, erstmals sogar mit sechs statt bisher drei Fahrten pro Richtung. Wie aus den letzten beiden Jahren bereits bekannt, wird dann auch die RB 15 wieder von Malchow bis nach Plau am See verlängert – ebenso mit drei Fahrten mehr als bisher.

„Mit den Angebotserweiterungen sowohl im Regel- als auch saisonalen Ausflugsverkehr in den Regionen rund um die Mecklenburgische Seenplatte wird das Reisen mit der Bahn attraktiver. Ich freue mich darauf, dass – gemeinsam mit den vielen engagierten Partnern vor Ort – das öffentliche Verkehrsangebot in Zukunft noch besser wahrgenommen wird und mehr Touristen das Auto öfter stehen lassen können oder sogar direkt mit dem Zug anreisen. Das erhöht die Nachhaltigkeit“, fasst Verkehrsminister Meyer zusammen.

Bis zum Herbst des aktuellen Jahres wurden die auf den Linien RE 9 und RE 10 (zwischen Rostock, Ribnitz-Damgarten, Velgast, Stralsund und der Insel Rügen bzw. Greifswald und Züssow) von der ODEG eingesetzten Fahrzeuge vom Typ „Desiro ML“ um einen vierten Zugteil (Wagenkasten) erweitert. Damit sind nun alle sieben Fahrzeuge im Regelbetrieb „mit mehr am Meer“ unterwegs – mit mehr Qualität durch Einbau je eines 1.-Klasse-Abteils, mehr Sitzplätzen (ca. plus 70, davon zwölf in der 1. Klasse) und mehr Fahrradstellplätzen (bis zu 30 statt bisher 18). Voraussichtlich im kommenden Jahr wird die Kapazität für die Fahrradmitnahme durch Umbauten in den Mehrzweckabteilen auf bis zu 36 Fahrräder erhöht. Dabei gilt natürlich weiterhin: in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste und Reisenden mit Kinderwagen werden in den Mehrzweckabteilen mit Vorrang befördert.

Verkehrsminister Reinhard Meyer begrüßt die wichtige Ausweitung der Kapazitäten entlang der Ostseeküste: „Die zusätzlichen Sitzplatz- und Fahrradmitnahmekapazitäten machen das Reisen für alle Fahrgäste, insbesondere in den stark nachgefragten Reisezeiten im Ausbildungs- und Berufsverkehr sowie im Wochenend- und Tourismusverkehr deutlich angenehmer.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Verkehrsleistungen für die nachfragestärkste Linie RE 1, die auch weiterhin im gewohnten Takt zwischen Rostock, Bützow, Schwerin, Hagenow, Boizenburg und Hamburg verkehrt, für weitere fünf Jahre – bis 2026 – an die DB Regio AG vergeben. Die fünfteiligen, lokbespannten Doppelstockzüge werden auch weiterhin im Einsatz sein – erhalten aber in den kommenden Monaten schrittweise einige Auffrischungen der Innenausstattung und die entsprechende Kommunikationstechnik, um den Reisenden WLAN in allen Zügen anbieten zu können.