Schutz und Teilhabe

Sozialministerium trifft Weihnachtsregelungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Seit dem 16. Dezember gilt eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung. „Wir treffen darin nach umfangreicher Beratung in unserem Sachverständigengremium vor allem Regelungen rund um die Weihnachtstage für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

„Unter Berücksichtigung des hohen Impfstandes, gut funktionierender Schutzmaßnahmen sowie des derzeit eher ruhigen Infektionsgeschehens in den Einrichtungen wollen wir für das bevorstehende Weihnachtsfest von den sonst geltenden Regelungen abweichen und die Besuchsmöglichkeiten ausweiten und erleichtern“, so die Ministerin.

Drese: „Mir ist die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohnern in der Weihnachtszeit besonders wichtig. Wir möchten deshalb den Pflegebedürftigen ein frohes Fest und eine schöne, gemeinsame Zeit mit ihren Familienangehörigen ermöglichen.“ Dazu gehöre auch, dass die Einrichtungen weitgehende Besuchszeiten gewährleisten.

Konkret sind im Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 28. Dezember folgende Weihnachtsregelungen vorgesehen:

  • Alle Pflegebedürftigen dürfen unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel drei Besuchspersonen täglich empfangen. Sie müssen nicht dauerhaft festgelegt werden und dürfen die Einrichtung einzeln oder gemeinsam betreten.
  • Pflegebedürftige, deren Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel bei Rückkehr nach jedem Verlassen der Einrichtung von potentiellen Isolationsmaßnahmen ausgenommen (aber Symptomkontrolle).
  • Unabhängig vom Impfstatus müssen alle Besuchspersonen beim Betreten der Einrichtung einen negativen Test vorlegen oder in der Einrichtung getestet werden. Das gilt auch für Geboosterte.
  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es ein Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Generell gilt, dass geimpfte und genesene Besuchspersonen ab der Warnstufe „Rot“ auf der Corona-Ampel eine FFP2-Maske tragen müssen. Für ungeimpfte Personen besteht bereits ab Warnstufe „Orange“ eine FFP2-Pflicht.

Drese: „Der Erfolg des Impfens zeigt sich ganz besonders im Pflegebereich. Es gibt deutlich weniger Ausbruchsgeschehen in den Pflegeheimen als vor einem Jahr und auch vor den Booster-Impfungen. Die bestehenden Ausbrüche sind in der Regel solche, von denen eine kleiner Anzahl von Personen betroffen ist mit deutlich milderen Krankheitsverläufen. Es gibt kaum Hospitalsierungen. Deshalb können viel besser als vor einem Jahr zu Weihnachten Kontakte von Bewohnenden mit Angehörigen und Dritten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen stattfinden.“

Korrosionsschäden in Schaltanlagen

Bentwisch – Wie lassen sich Korrosionsschäden an elektrischen Schaltanlagen möglichst genau vorhersagen, um hohe Instandhaltungskosten oder einen Komplettausfall zu vermeiden? Mit diesen Fragen will sich die we3 witte elektrotechnik GmbH aus Bentwisch im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beschäftigen.

„Ausfälle in elektrischen Schaltanlagen führen in der Regel zu hohen Instandhaltungskosten und können im Extremfall ein Systemversagen nach sich ziehen. In diesen Fällen vorausschauend zu agieren ist das Ziel der we3 witte elektrotechnik GmbH. Das Unternehmen will eine Messeinheit zur Korrosionsdetektion und -prognose selbst entwickeln und zur Marktreife bringen. Hier kann ein hohes Marktpotential und eine wichtige Erweiterung des Produktportfolios für das Unternehmen entstehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort bei der Übergabe eines Fördermittelbescheides.

Das Unternehmen fertigt seit 2009 am Standort Bentwisch mit rund 25 Mitarbeitenden Schaltschränke und Kabelkonfektionen für Kunden in Deutschland und Europa. Neben der Entwicklung und Erstellung von Schalt- und Aufbauplänen werden passende komplexe Softwarelösungen entwickelt und getestet. Der Kundenkreis kommt nach Unternehmensangaben unter anderem aus den Bereichen Schiffs- und Bootsbau, Wasser- und Abwassertechnik sowie dem Maschinen- und Anlagenbau. Jetzt soll ein Messsystem mit Auswertelogik zur Korrosionserfassung für Schaltschränke in hoch korrosiven Umgebungen entwickelt und zur Marktreife gebracht werden. Ziel ist, ein komplexes System mit Korrosionssensor, Steuerung und einer Kommunikationseinheit zur Fernüberwachung zu entwickeln.

„So können nach erfolgreichem Abschluss des Projektes Anlagenwartungen gezielt und ressourcenschonend durchgeführt werden. Zugleich besteht die Möglichkeit, Havarien und ungeplante Ausfälle vorausschauend zu minimieren“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 415.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von knapp 202.000 Euro.

Um die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu verstärken und jungen, innovativen Technologiefirmen beste Chancen zu bieten, hat die Landesregierung die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EFRE lagen in der Förderperiode 2014 bis 2020 bei 218 Millionen Euro.

Davon wurden unter anderem 245 Verbundforschungsvorhaben in Höhe von 115 Millionen Euro unterstützt, 57 Prozessinnovationen in Höhe von 8,6 Millionen Euro sowie 64 einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Höhe von 31,4 Millionen Euro. Die Gesamtheit der bewilligten Zuschüsse ging unter anderem zu 24,5 Prozent an kleine Unternehmen, zu 11,6 Prozent an mittlere Unternehmen und zu 26,6 Prozent an große Unternehmen.

Mecklenburg-Vorpommern stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) etwa 924 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 65 Prozent in das Politikfeld 1 – ein intelligenteres Europa – fließen und davon 266 Millionen Euro in den Bereich der wirtschaftsnahen Forschung. Von den geplanten 266 Millionen Euro sollen für die Verbundforschungsförderung und den Technologietransfer etwa 102 Millionen Euro eingesetzt werden.

Kurzarbeitergeld ist wichtig

Schwerin – Heute hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtages zum Thema „Sicherheit und Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie: Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ die Bedeutung des Kurzarbeitergeldes betont: „Das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Und das aus zwei Gründen. Erstens können die Unternehmen ihre Belegschaft zusammenhalten, Fachkräfte, die dringend gebraucht werden und große Erfahrungen haben. Und zweitens schützt das Kurzarbeitergeld Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit.“

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern und ich ganz persönlich haben uns entschieden dafür eingesetzt, dass das Kurzarbeitergeld über den 31. Dezember 2021 fortgeführt und wieder aufgestockt wird. Denn wie die Unternehmen können auch die Beschäftigten nichts dafür, dass viele Branchen in eine Schieflage gekommen sind“, so die Regierungschefin weiter. Der Bund habe zugesagt, dass das Kurzarbeitergeld weiter beantragt werden kann. Die Aufstockung, die zunächst im April 2021 ausgelaufen wäre, dann nur bis zum Ende des Jahres verlängert worden war, wird beibehalten.

Beschäftigte mit mindestens 50 % Kurzarbeit erhalten damit bis zu 70 % ihres Nettogehalts, ab dem 4. Monat Kurzarbeit, 77 %, wenn sie Kinder haben. Und ab dem 7. Monat gilt weiterhin die Aufstockung auf bis zu 80 % ihres Gehalts. Wenn sie Kinder haben, auf bis zu 87 %. „Das ist ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und an die Unternehmerinnen und Unternehmer“, so die Regierungschefin.

Schwesig: „Als Land werden wir auch die Neustart-Prämie neuauflegen. Sie beträgt bis zu 700 Euro im Monat nach der Rückkehr aus der Kurzarbeit. Und das Steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Neustartprämie ist zusätzlich zum Kurzarbeitergeld eine wichtige Hilfe für die Beschäftigten und ihre Familien und zeigt auch: unser Land steht an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten.“

EU-Gelder für Landwirte in M-V

Schwerin – Wie in den Vorjahren erfolgt auch 2021 die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen, den sogenannten Direktzahlungen, an mehr als 4.700 Landwirte in Höhe von insgesamt 347 Mio. Euro zu Weihnachten.

„Dies ist mir auf Grund der nach wie vor angespannten Wirtschaftssituation in vielen Betrieben infolge der schwierigen Witterungsbedingungen in den letzten Jahren, sowie der anhaltenden Pandemie-Situation sehr wichtig“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Das Geld sollte zu Weihnachten bei der jeweiligen Hausbank auf dem Konto der Landwirte eingegangen sein.

Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.

Der Minister erinnert auch noch mal daran, dass für das Antragjahr 2022 in fast allen flächengebundenen Förderprogrammen der 2. Säule Neuanträge für auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich sind. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau. Das Einreichen des „ELER-Antrags 2022“ ist noch bis zum 31.12.2021(Ausschlussfrist) online unter „agrarantrag-mv.de“ möglich.

B 104: Neue Brücke freigegeben

Weitendorf – Der Brücken-Ersatzneubau über der Warnow in Weitendorf bei Brüel (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird am 17. Dezember 2021 für den Verkehr freigegeben. Nach knapp 17-monatiger Bauzeit ist das neue Brückenbauwerk auf der Bundesstraße 104 zwischen Schwerin und Güstrow planmäßig fertiggestellt.

„Die B 104 ist eine wichtige Verbindung zwischen Schwerin und Güstrow. Die 1951 errichtete Brücke hatte ihren Dienst getan; die Tragfähigkeit war beeinträchtigt. Daher war der Neubau notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das neue Brückenbauwerk besteht aus einer Spannbeton-Einfeld-Platte, die auf Kastenwiderlagern mit Parallelflügeln liegt. Spannbeton ist eine Variante des Stahlbetons, bei der Stahleinlagen mit Zugkraft vorgespannt werden. Die Fahrbahnbreite beträgt acht Meter auf einer Länge von 21 Metern. Parallel zur Straße verläuft ein Radweg, der zweieinhalb Meter breit ist. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind auf beiden Seiten der Brücke Schutzeinrichtungen installiert worden (sogenannte Fahrzeugrückhaltesysteme; sie dienen dazu, von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge und deren Insassen sowie andere Verkehrsteilnehmer vor abkommenden Fahrzeugen zu schützen).

„Die Kosten des Neubaus belaufen sich auf knapp zwei Millionen Euro und werden vom Bund getragen“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Baustart für die neue Brücke war im August 2020. Da die Arbeiten unter Vollsperrung der B 104 durchgeführt werden mussten, erfolgte zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs zunächst die Errichtung einer Behelfsbrücke für die Umfahrung des Baubereichs. Anfang Oktober 2021 konnte die Behelfsbrücke wieder zurückgebaut werden. Der Verkehr ist seitdem mittels Ampeln halbseitig über die neue Brücke geführt worden.

Tragweite von Tierseuchen

Schwerin – Anlässlich der derzeit in Deutschland aktiven Tierseuchen, hier Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest (ASP), stellten die Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke heute einen Antrag, den Bund aufzufordern, sich stärker in der Bekämpfung einzubringen. Agrarminister Till Backhaus warnte dazu in der Parlamentssitzung vor der Tragweite weiterer Ausbrüche für die heimische Landwirtschaft:

„Die ASP bedroht eine ganze Branche und gleichzeitig sind die Länder noch immer weitestgehend auf sich allein gestellt. Die Kosten für die Zaunbaumaßnahmen – seien es die Festzäune im Grenzbereich zu Polen oder auch jetzt im Seuchenfall in den betroffenen Regionen, die Kosten für die Pürzelprämie, für das Aufkaufprogramm im Wildschweinbereich oder für die Förderung der Stilllegung von Kleinsthaltungen im Hausschweinebereich – trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen bislang allein.“

Da es bislang keine passenden Impfstoffe für die Tierseuchen gibt, seien die ergriffenen Maßnahmen für das Land und die Kreise sehr aufwendig. Die intensive Bekämpfung sei jedoch von größter Bedeutung, um die heimische Landwirtschaft vor noch größerem Schaden zu bewahren, betont Minister Backhaus.

„Bereits die wenigen ASP-Fälle in unserem Land zeigen die weitreichenden Folgen für die ohnehin schon gebeutelten Landwirte auf! Stillstand im Kerngebiet! Dazu Einschränkungen im Bereich der Ausübung bestimmter Tätigkeiten und Schwierigkeiten für die Vermarkung der hochwertigen Lebensmittel. Durch die vorbildliche Zusammenarbeit unserer Behörden untereinander aber auch mit der Jägerschaft und der Forst scheinen wir die Seuche bislang unter Kontrolle halten zu können. Dies ist vor allem der frühen Erkennung des Eintrags sowie dem unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten im Rahmen der Eingrenzung des Geschehens zu verdanken. Jetzt gilt es die Maßnahmen weiter konsequent umzusetzen und die entsprechende Geduld und das Verständnis für die Notwendigkeit der getroffenen Anordnungen aufzubringen. Auch hier ist jeder Einzelne gefragt“, so Backhaus weiter.

Parallel zu der Afrikanischen Schweinepest sind die Behörden mit dem ebenfalls hochansteckenden Virus der Geflügelpest beschäftigt, dass schon im letzten Winter große Schäden in den Haltungen im Land angerichtet hat: „Das Geflügelpest-Geschehen hat eine neue Qualität angenommen. Denn nun scheint ein ganzjähriges Vorkommen von HPAI-Viren in Europa durchaus möglich zu sein. Dies stellt sowohl Tierhalter als auch die Veterinärbehörden vor zunehmende Herausforderungen.“

Eine Forderung des Antrags betrifft die Suche nach geeigneten Impfstoffen gegen ASP und AI.

Backhaus: „Zu effektiven Schutzmaßnahmen gehören für mich auch die Entwicklung und Zulassung von wirksamen Impfstoffen. Dass nicht jedes Virus und damit nicht jeder Impfstoff gleich ist, ist mir bewusst. Aber dennoch sind national und international die Forschungsbemühungen zu intensivieren und zeitgleich die tierseuchen- und vermarktungsrechtlichen Voraussetzungen für eine perspektivische Anwendung der Impfstoffe zu schaffen.“