Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV

Schwerin – Unternehmen, die Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, können eine Brückenfinanzierung beim Land beantragen.

„Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu dringend benötigter Liquidität zu verhelfen, will das Land bei Unternehmen, die länger auf erste Zahlungen aus der Überbrückungshilfe IV warten müssen, einen Teil der Überbrückungshilfe IV vorfinanzieren. Wir wollen Unternehmen entlasten. Für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist es wichtig, dass sie möglichst schnell Unterstützung bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Kabinett. Anträge auf Vorfinanzierung können ab dem 18. Januar gestellt werden.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022. Vorfinanziert werden u.a. betriebliche Mieten und Pachten sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Entstehen dem Unternehmen Personalkosten, werden diese mit einem Zuschlag auf die Fixkosten berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022, maximal 200.000 Euro.

„Mit der Vorfinanzierung stellt das Land sicher, dass auch dort schnell erste Mittel für laufende Verpflichtungen ankommen, wo das aus verfahrenstechnischen Gründen vonseiten des Bundes nicht möglich ist“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Antragsberechtigt sind Antragsteller auf Überbrückungshilfe IV, die nicht zeitnah einen Abschlag erhalten. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. Für die Finanzierung sind 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2022.

Die Antragsunterlagen stehen ab dem 18. Januar 2022 auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Bäume statt Böller!

Schwerin – „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“, dafür wirbt der Klimaschutzminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus. Bürgerinnen und Bürger sollten ihr Geld statt in Feuerwerkskörper lieber in nachhaltige Projekte wie Klimawälder geben, so der Minister. Über die Waldaktie sei dies besonders einfach.

Auch 2021 gilt deutschlandweit wieder ein pandemiebedingtes Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Der Klimaschutzminister des Landes, Dr. Till Backhaus, wirbt anlässlich des Verbots bei Bürgerinnen und Bürgern, das gesparte Geld sinnvoll zu nutzen: „Aktuell haben wir Waldaktien zur Verfügung, die nur darauf warten, für einen neuen Klimawald eingesetzt zu werden. Wer einen Beitrag für Klimaschutz, Artenschutz und für sauberes Wasser leisten möchte, der findet in dem Instrument einen einfachen wie effektiven Weg, Gutes zu tun.“

Waldaktien sind sogenannte Öko-Wertpapiere, die es auch Einzelpersonen wie Bürgerinnen und Bürgern erlauben, Geld in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, ausgestellt.

Minister Backhaus erklärt die Funktionsweise so: „Das Land MV stellt Flächen bereit, auf denen ein neuer Wald gepflanzt werden kann. Diese Flächen mit Leben zu erfüllen, das übernimmt dann die Landesforstanstalt. Mit schon kleinen Geldbeträgen, aktuell 10 €, wird jeweils 5 m² neuer Wald angepflanzt. Ob als Unternehmen oder als Familienprojekt, jede und jeder kann daran mitwirken. Für jede Waldaktie gibt es dann auch ein Zertifikat.“

Erworben werden kann die Waldaktie aktuell über die Homepage der Geschäftsstelle für Ökowertpapiere: www.ecolando.de. Die Fläche auf der mit den verfügbaren Waldaktien der Klimawald gepflanzt wird befindet sich bei Haidhof auf der Insel Rügen. Dort sollen bald die ersten Setzlinge gepflanzt werden. Außerdem arbeitet das Land an der Bereitstellung weiterer Flächen für neue Klimawälder.

Vorbereitung auf die Omikron-Welle

Schwerin – Angesichts der bevorstehenden fünften Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ruft Umweltminister Dr. Till Backhaus Ver- und Entsorgungsbetriebe auf, ihre Pandemiepläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

„Der Expertenrat der Bundesregierung kommt in dieser Woche zu dem Ergebnis, dass die Omikron-Variante eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen bringen wird. Das bereitet mir Sorge. Omikron infiziert in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein“, so Backhaus. Daher sei es wichtig, dass sich die Betreiber der kritischen Infrastruktur auf das, was kommen kann, gut vorbereiteten:

„Als Betreiber dieser kritischen Infrastruktur gewährleisten die wasserversorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und ihre beauftragten Unternehmen seit nunmehr fast 2 Jahren unter Pandemiebedingungen, egal ob in der großen Stadt oder in der kleinsten Ortschaft, einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb und eine sichere Ver- und Entsorgung. Sie haben in dieser Zeit gezeigt, dass Sie ein Garant für eine gesicherte Wasserver- und Abwasserentsorgung sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie auch in der kommenden Welle mit der weiteren konsequenten Umsetzung der in den Pandemieplänen geregelten notwendigen Maßnahmen die erheblichen Herausforderungen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern meistern werden“, so Backhaus.

„Da schnell steigende Inzidenzen auch hohe Risiken für die Betriebe bergen können, z.B. durch den krankheitsbedingten Ausfall des notwendigen Betriebspersonals oder die Unterbrechung vorhandener Lieferketten für Hilfsstoffe und Ersatzmaterialien, bitte ich darum, die in den Unternehmen bestehenden Pandemiepläne weiterhin und mit größter Konsequenz umzusetzen.“

Zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehöre auch die Siedlungsabfallentsorgung, fährt der Minister fort. Auch dieser Bereich stehe vor großen Herausforderungen.

„Oberstes Gebot in der zu erwartenden angespannten Situation sollte es sein, die bestehenden und bekannten Entsorgungswege aufrecht zu erhalten. Den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger obliegt es, die Abfallentsorgung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort sicherzustellen. Ich bin überzeugt, dass diese Aufgabe mit großem Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt wahrgenommen und so für die Aufrechterhaltung der Abfallsammelstruktur sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle gesorgt wird. Sollte aufgrund von Engpässen in der Verfügbarkeit von Mitarbeitern in den Entsorgungsunternehmen die reguläre Abfallentsorgung nicht mehr gewährleistet werden können, so sollten die wahrscheinlich längst von den Verantwortlichen festgeschriebenen Priorisierungen erfolgen, wie beispielsweise die Entsorgung dicht besiedelter vor dünn besiedelter Gebiete, der Vorrang der Entsorgung medizinischer und Hausmüllabfälle vor der Grünschnitt- oder Sperrmüllentsorgung“, erklärt Backhaus und fügt hinzu:

„Wir wissen, dass die Abfallentsorgung an vielen Stellen manuell stattfindet, insbesondere bei der Einsammlung der Abfälle. Aber auch die Recyclingunternehmen, Müllverbrennungsanlagen und Deponien funktionieren nicht aus dem Homeoffice heraus. Daher bitte ich die Entsorgungsunternehmen noch einmal ausdrücklich um das Hochfahren ihrer Pandemiepläne, um auch bei den zu erwartenden Personalausfällen die medizinische und Siedlungsabfallentsorgung sicher zu stellen.“