Brockhaus digital in „itslearning“ eingebunden

Oldenburg: Lernplattform entwickelt sich weiter

Schwerin – Seit gut 18 Monaten können die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Lernmanagementsystem „itslearning“ arbeiten. Inzwischen haben 442 Schulen die entsprechenden Zugangsdaten beantragt. Das sind über 88 Prozent aller allgemein bildenden Schulen im Land.

Inzwischen ist das System auch mit vielen zusätzlichen Funktionen ausgestattet, unter anderem mit dem Brockhaus digital. Dabei handelt es sich um verschiedene interaktive Lexika, die je nach Altersgruppen aufgearbeitet wurden. Ein Kinderlexikon, ein Jugendlexikon und eine umfassende Enzyklopädie ermöglichen es Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen, Informationen und Wissen abzurufen.

„Das dynamische System `itslearning´ wird immer weiter ausgebaut und ist deshalb auch von immer größeren Nutzen für die Schülerinnen und Schüler“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Lernplattform wird auch nach der Pandemie im Unterricht eingesetzt und ist ein wichtiger Schritt für mehr Digitalisierung an den Schulen.“

Die Lernplattform bietet die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu bündeln. Über „itslearning“ werden unter anderem Schnittstellen zu Mediensammlungen freier Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. Aktuell ist die Mediathek des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) und in Kürze eben auch das Online-Angebot von Brockhaus digital verfügbar.

Neben dem Einsatz im Unterricht können diese Materialien jederzeit auch zur selbstständigen Nacharbeit von Themen genutzt werden. Die Inhalte sind kindgerecht und in verschiedenen Schwierigkeitsstufen aufbereitet.

„Die Rückmeldungen der Schulen, die mit `itslearning´ arbeiten, sind durchgehend positiv“, so Ministerin Oldenburg.

Für Lehrkräfte stehen in „itslearning“ auch Angebote zur Fortbildung bereit. So ist zum Beispiel „Masterclass“ eine Videofortbildung für Lehrkräfte in Kooperation mit Wissenschaft, den Landesinstituten für die Lehrkräftefortbildung und einem öffentlich-rechtlichem Partner (ZDF digital).

„Ich freue mich, dass wir den Lehrinnen und Lehrern des Landes mit den Masterclass-Fortbildungen, eine wissenschaftlich fundierte und hochaktuelle, weitere Fortbildungsmöglichkeit bereitstellen können“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

M-V: jetzt wieder Warnstufe Orange

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag,  den 3. Januar die Corona-Ampelstufe Orange. Grund dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales am Sonnabend (1. Januar) landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat.

Mecklenburg-Vorpommern liegt seit Dienstag (27. Dezember) unter diesem für die Eingruppierung in die Warnstufen maßgeblichen Schwellenwert (Schwellenwert über sechs und unter neun).

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 3. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot bzw. Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot bzw. Rot+ sind.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen

Stärkung von Resozialisierung

Schwerin – „Der Übergang von Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Punkt“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt und plant für das Jahr  2022 Praxistage ein.

Im Frühjahr wird die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt die Straffälligenarbeit des Landes in der Praxis erleben. Geplant ist ein Aktionsfrühjahr in den vier Justizvollzugsanstalten, dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit und der Bildungsstätte.

„Ich möchte mein Augenmerk auf die Resozialisierung im Vollzug legen. Dabei ist es mir wichtig, die bisherigen Abläufe in den Justizvollzugsanstalten und den sozialen Diensten der Justiz kennenzulernen. Die Straffälligenarbeit mit dem Vollzug, aber auch den sozialen Diensten muss so gut ausgestattet sein, dass zum einen alle Maßnahmen, die zur Entlassungsvorbereitung erforderlich sind, auch wie vorgesehen, stattfinden können. Aus meiner Sicht sollte darüber nachgedacht werden, wie der Bereich der Entlassungsvorbereitung weiter gestärkt werden kann. Denn der Übergang von der Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Bereich, der für den Erfolg der Resozialisierung entscheidend ist. Hier wird gute Arbeit geleistet, die ich gern stärken werde“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt wird im Frühjahr verschiedene Bereiche der Straffälligenarbeit begleiten. Sie möchte den Stationsalltag in einer JVA kennenlernen, sich Einblicke in die Sozialtherapie und Ausbildungsbereiche im Vollzug verschaffen, die Bewährungshilfe begleiten und auch die Anwärterinnen und Anwärter besuchen.

Rund 650 Millionen Euro für den Schulbau

Oldenburg: Gute Schulen sind Voraussetzung für gutes Lernen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2016 mehr als 650 Millionen Euro für den Schulbau bereitgestellt. Rund 400 Schulbauvorhaben wurden und werden mit diesen Geldern unterstützt. Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro sind bereits umgesetzt. Die Maßnahmen aus den verschiedenen Programmen laufen noch bis in das Jahr 2025.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin modernisiert, um Schülerinnen und Schülern ein gutes Umfeld zum Lernen zu bieten und den Lehrkräften einen modernen Arbeitsplatz. Gute Schulen sind eine Voraussetzung, um Bildung erfolgreich zu gestalten.“

Im Rahmen eines Sonderprogramms des Landes werden seit 2017 insbesondere bauliche Maßnahmen an Schulen mit spezifischer Kompetenz gefördert. Das sind Schulen, die sich besonders auf das inklusive Lernen spezialisiert haben. 110 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro für freie Träger, stehen in dem Programm bereit. 34 Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen, beispielsweise die fertig gestellten Neubauten der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald und der Grundschule „John Brinckman“ in Schwerin.

Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden im aktuellen Landeshaushalt zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen 40 Mio. Euro Landesfinanzhilfen für den Schulbau im Land aus dem Schulbaupaket bereitgestellt. Damit konnten elf Projekte in Grundzentren und dem ländlichen Bereich unterstützt werden.

Weitere rund 5 Millionen Euro Bundes- und Landemittel flossen unter anderem in die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in 50 Schulen.

Mit der Förderung des Schulbaus in Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Ministerien befasst. Das ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Um den Schulbau zu koordinieren und die Förderung von Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen so effizient wie möglich zu gestalten, besteht seit Anfang 2018 unter Leitung durch das Bildungsministerium eine Koordinierungsarbeitsgruppe, in der alle beteiligten Ministerien sowie das Finanzministerium vertreten sind.