„Re-Start Lebendige Innenstadt“

Schwerin – Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bewerben. In einem zweiten Aufruf werden die etwa zwei Millionen Euro vergeben, die nach dem ersten Aufruf für das insgesamt fünf Millionen umfassende Programm noch übrig sind.

„Auf den ersten Aufruf im Herbst hin konnten wir drei Millionen Euro für 14 zentrale Orte bewilligen, die sich mit Vorhaben zur Revitalisierung ihrer Innenstädte beworben haben. Sie wollen mit dem Geld zum Beispiel ein Gutscheinsystem einführen, Sitzbänke erneuern oder kostenloses WLAN in ihrer Innenstadt bereitstellen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel (siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 205 vom 21. Dezember 2021). Weiter führt er aus:

„Mit unserem zweiten Aufruf geben wir den Kommunen Zeit bis zum 28. Februar, um sich für die Fördermittel zu bewerben. Wir unterstützen damit Maßnahmen, die die Anziehungskraft der Zentren stärken und wieder mehr Publikum in die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Innenstädte locken.“

Die Förderung kann bis zu 100.000 Euro in Grundzentren, 250.000 Euro in Mittelzentren und 500.000 Euro in Oberzentren betragen. Je Kommune kann nur ein Förderantrag gestellt werden – von der Gemeinde selbst oder auch von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften wie Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen in diesen Orten. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 20 Prozent. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften müssen nur fünf Prozent Eigenanteil beisteuern. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, treffen die Vertreter des Dialogforum Einzelhandel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung hatte im August 2021 beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Die Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, die andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.

Umfragen der Handelsverbände zeigen infolge der Corona-Pandemie enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Die Befragten konstatieren zudem, dass verglichen mit Vor-Corona-Zeiten deutlich weniger Kunden  zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs sind.

Lern- und Förderprogramm 2020/21

66.000 Förderstunden für fast 3.000 Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Fast 3.000 Schülerinnen und Schüler haben am Lern- und Förderprogramm 2020/21 teilgenommen. Sie konnten Lernrückstände ausgleichen, die auch durch die Coronapandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen entstanden sind.

„Mehr als 66.000 Förderstunden haben die Kinder und Jugendlichen bei den außerschulischen Lerninstituten absolviert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Programm ein gutes Zusatzangebot zum regulären Unterricht war. Es ist aber klar, dass es lediglich eine Ergänzung sein kann.“

Schülerinnen und Schüler konnten zwischen dem 10.05.2021 und dem 30.07.2021 jeweils bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten bei einem privaten Lerninstitut in Anspruch nehmen. Die Institute haben anschließend die Kosten über das Landesförderinstitut (LFI) abgerechnet.

Vor allem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 haben das Angebot angenommen. Dabei wurde am häufigsten Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgefragt. Die abgerechneten Gesamtkosten des Programms beliefen sich auf rund 830.000 Euro und werden aus dem MV-Schutzfonds beglichen.

Vergleicht man die einzelnen Regionen des Landes, so haben die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vorpommern-Greifswald (694) das Zusatzangebot in Anspruch genommen, im Landkreis Nordwestmecklenburg war der Zuspruch am geringsten (182).

Seit dem 1. September 2021 gibt es das Lern- und Förderprogramm 2021/22. Dafür stehen bis zu 5 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“. Es können zum Beispiel auch Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und andere externe Vertretungskräfte in den Schulen tätig werden. Dafür steht den einzelnen Schulen ein zusätzliches Budget zur Verfügung. Dabei können Schulen je nach Schüleranzahl zwischen 2.500 und 5.000 Euro einsetzen, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Zahlreiche Schulen haben davon in den vergangenen Monaten Gebrauch gemacht. 86 Schulen haben Mittel in Höhe von mehr als 172.000 Euro in Anspruch genommen.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms waren an den Schulen unseres Landes bis zum 30. November 2021 insgesamt 231 Lehramtsstudierende im Einsatz, 27 ehemalige Lehrkräfte und 23 weitere externe Vertretungskräfte.

„Ich danke allen, die die Lehrkräfte in den vergangenen Wochen und Monaten in den Schulen unterstützt haben und so den Schülerinnen und Schülern dabei geholfen haben, Lernrückstände aufzuholen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die hohe Zahl der Lehramtsstudierenden, die in dieser Zeit an den Schulen mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben, zeigt auch, dass das Angebot für sie attraktiv war, um erste Erfahrungen in ihrem künftigen Beruf zu sammeln.“

Zusätzliche Kinderkrankentage auch 2022

Schwerin – Auch für das laufende Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“