Ab Samstag Warnstufe Orange in M-V

Schwerin – Ab Sonnabend (15. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Donnerstag nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 15. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 (orange) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen ergriffen, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Durch dieses entschlossene Handeln haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist“, bewertete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entwicklung der Zahlen.

Drese machte aber gleichzeitig deutlich, dass kein Grund zur Entwarnung besteht. „Unsere Expertinnen und Experten sagen uns, dass die Omikron-Variante in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Infizierten führt. In Folge kommt es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder zu einer höheren Hospitalisierungs-Inzidenz“, so Drese.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Ab dem 15. Januar können in Mecklenburg-Vorpommern unter 2G-Plus-Regeln und Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte u.a. folgende Angebote wieder stattfinden:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr (max. 50% Kapazitätsauslastung und max. 200 Personen innen bzw. 1.000 Personen außen)
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Vereinssport (Aufhebung der Regelung für geschlossene Gruppen von 15 Personen innen und 25 Personen außen)
  • soziokulturelle Zentren (auch für Publikumsverkehr)

Für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung.

Wichtiger Hinweis: In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Wasserstände im Land erholen sich

Schwerin . Die Wasserstände in Mecklenburg-Vorpommern haben sich erholt und die großen Seen erreichen wieder ihr Stauziel für den Monat Januar. Grund dafür waren vergleichsweise durchschnittliche Niederschläge im vergangenen Jahr und die ergiebigen Regen-/ Schneefälle der letzten Wochen. Nur die Mecklenburgischen Oberseen weisen noch ein Defizit aus, teilt Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus mit.

„Die Seen in Mecklenburg-Vorpommern melden nach den vergangenen Jahren endlich wieder flächendeckend gute Zahlen. Nach den Trockenjahren 2018, 19 und 20 sehen wir eine deutliche Erholung der Füllmengen. So liegen fast alle Binnengewässer im Normalbereich. Lediglich die Mecklen­burgischer Oberseen haben sich noch nicht gänzlich von den Trockenjahren erholt – hier fehlen noch etwa 10cm bis zum Sollwert.,“ so Minister Baackhaus.

Während die Oberseen an der Pegelstation Waren im Januar einen Zielstauwert von 199cm aufweisen sollen, liegt der aktuelle Wert bei 189cm. Der Schweriner See liegt mit 110cm aktuell einen Zentimeter über dem Zielwert für Januar.

Ebenfalls positive Werte zeigen sich aktuell in der Grundwasserneubildung. Seit Beginn des aktuellen Abflussjahres (01.11.2021) wurden an der Lysimeterstation in Groß Lüsewitz 81,2 mm Grundwasserneubildung gemessen (Stand 11.01.2022). In seinem bisherigen Verlauf trägt das aktuelle Abflussjahr damit zur Kompensation der Defizite der Vorjahre bei. Normal ist eine Grundwasserneubildung von 199mm (mittlere Summe im Zeitraum von 1973-2021) pro Jahr.

Der Minister wertet die Zahlen als Ergebnis eines niederschlagsreichen 2021: „Auch wenn der Regen dem ein oder anderen mal auf das Gemüt schlägt, für die Natur waren die Niederschläge nach der Trockenphase dringend notwendig. In unserem letzten Waldzustandsbericht sehen wir bereits, dass sich die Vegetation dadurch etwas stabilisieren konnte. Wir sollten uns jetzt deshalb aber nicht zurücklehnen. Trockenphasen und Extremwetterereignisse werden in Zukunft wahrscheinlicher und heftiger ausfallen. Unsere Wälder klimastabil umzubauen und das Wasserrückhaltevermögen in der Landschaft zu erhöhen, bleibt eine wichtige Aufgabe.“

Eine schnelle Übersicht über die Pegelstände des Landes findet sich im Internet auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern www.pegelportal-mv.de.

Fischsterben auf Rügen

Insel Rügen – Die Bergung der toten Fische im Kleinen Jasmunder Bodden, koordiniert durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP), ist vorerst beendet. Seit dem 10. Januar wurden ca. 31 Tonnen tote Fische geborgen und zur fachgerechten Entsorgung in die Tierkörperbeseitigungsanlage nach Malchin gebracht.

Der Kleine Jasmunder Bodden wird in den nächsten Tagen und Wochen von den zuständigen Behörden vor Ort verstärkt beobachtet. Setzt sich das Fischsterben fort und landen weiterhin größere Mengen toter Fische an, wird das StALU VP eine weitere Beräumungsaktion durchführen.

Das Umweltministerium bittet mit Blick auf das bevorstehende Wochenende Bürgerinnen und Bürger darum, tote Fische nicht eigenständig einzusammeln, da eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung so nicht sichergestellt werden kann. Gleichwohl empfehlen das Land sowie der Landkreis Vorpommern-Rügen, bis auf Weiteres auf das Angeln und Fischen im Bereich des Kleinen und Großen Jasmunder Boddens zu verzichten.

Die Ursache für das Fischsterben ist nach wie vor unbekannt. Derzeit werden Wasserproben mit aufwendigen wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden analysiert. Solange keine konkreten Erkenntnisse vorliegen, sollte kein Fisch aus dem Kleinen oder Großen Jasmunder Bodden verwertet oder verzehrt werden. Ebenso sollten Hunde und Katzen von den Kadavern ferngehalten werden.

An der Beräumungsaktion waren zwischenzeitlich über 70 Einsatzkräfte und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerk, des Anglerverbandes, des Biosphärenreservates Südost-Rügen und des StALU VP beteiligt. Dabei wurden vor allem die günstiger zugänglichen Uferabschnitte auf einer Länge von rund 21 Kilometer Länge – mitunter sogar mehrfach – abgesammelt.

Das StALU VP nimmt Hinweise zum Fischsterben und zu weiteren Totfunde am Kleinen Jasmunder Bodden unter 03831 / 696-0 entgegen.

Kita-Stufenplan erweitert

Oldenburg: Gut vorbereitet auf viele Szenarien

Schwerin – Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen im Zuge der Omikron-Variante hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung seinen geltenden Kita-Stufenplan um einen Notfall-Plan erweitert. Die angepasste Corona-Kindertagesförderungsverordnung ist heute in Kraft getreten.

„Wir legen einerseits Wert auf die Betreuung und Förderung der Kinder, andererseits ist uns natürlich der Gesundheitsschutz aller Beteiligten gleich wichtig. Daher sind wir froh, dass wir mit dem Kita-Expertenrat eine hervorragende Zusammenarbeit haben und gemeinsam zu guten Lösungen kommen. Mit dem nun erweiterten Stufenplan sind wir auf viele Szenarien vorbereitet, hoffen aber, dass sie nicht alle eintreten werden“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Gemeinsam mit dem Kita-Expertenrat, dem auch Elternvertreter angehören, hat das Ministerium den Notfall-Plan erarbeitet. Der sieht vor, dass bei steigenden Infektionszahlen die Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind und für das Aufrechterhalten der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind, betreut werden können.

Bevor wegen eines erheblichen Personalmangels die gesamte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen werden muss beziehungsweise eine Förderung aller Kinder mit Blick auf das Kindeswohl nicht mehr verantwortbar möglich ist, sind die zur Verfügung stehenden Plätze prioritär den Kindern von Eltern in der kritischen Infrastruktur vorbehalten. Dies gilt stufenunabhängig.

Die Entscheidung über eine solche prioritäre Förderung der Kinder trifft der Träger der Einrichtung im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Jugendämter wurden per Rundbrief informiert.

Neues zu Impfnachweisen und Quarantäne

Berlin – Eine Änderungsverordnung der Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an und flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne. Dem hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 14. Januar 2022 – einen Tag nach dem Bundestag – mit den Stimmen aller Länder zugestimmt.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass die bundeseinheitlich geltenden Anforderungen an einen Impfnachweis dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Außerdem sollen die Länder bei Vorschriften zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und Getesteter schneller auf neue Umstände reagieren können.

Einheitliche Ausnahmen für Immunisierte und Getestete

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung kann nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die negativ getestet sind, Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den Ländern wiederum, selbst Ausnahmen vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer als geimpft bzw. genesen gilt.

Impfnachweis soll zusätzlichen Vorgaben genügen

Nach der geänderten Fassung beider Verordnungen muss der Impfnachweis den jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Maßgaben entsprechen. Neben den bisher erforderlichen Angaben zu den anerkannten Impfstoffen und der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Boosterimpfungen bekannt gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen einzelnen Impfungen liegen dürfen.

Nachweis nur für wirksam Geimpfte

Die Verordnung ermöglicht, dass die Vorgaben für den Impfnachweis auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehalten werden können und soll dadurch gewährleisten, dass nur Personen, die tatsächlich wirksam geimpft sind, auch einen gültigen Impfnachweis erhalten.

Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion

Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.

Quarantäne für bestimmte Geimpfte und Genesene bei entsprechender RKI-Empfehlung

Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte und Genesene (beispielsweise für Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung) eine Quarantänepflicht festzulegen. Künftig werden die Länder dies können, wenn das Robert-Koch-Institut eine solche allgemein empfohlen hat.

Kürzere Quarantäne

Die Regelungen sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass vor allem die Quarantäne-Zeiten für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt werden bzw. ganz wegfallen können. Bund und Länder haben insofern vereinbart, dass künftig Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Außerdem enden Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen bzw. mit negativem Testnachweis nach sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.

„Grünes Klassenzimmer“ für Grundschule

Grundschule Gebrüder Grimm in Anklam bekommt „Grünes Klassenzimmer“

Anklam – Auf dem Schulgelände der Grundschule „Gebrüder Grimm“ in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) soll auf 500 Quadratmetern ein „Grünes Klassenzimmer“ als Lern- und Lehrort im Freien entstehen.

„Praxisnah und direkt vor der Schultür erfahren die Jungen und Mädchen künftig spielerisch vieles rund um den Schutz der natürlichen Ressourcen in ihrem direkten Umfeld. So kann umweltbezogener Unterricht gut gelingen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Rahmen eines Stadtteilforums „Gutes Leben, Gutes Klima – Gemeinsam für einen lebenswerten Stadtteil“ wurde vor einigen Jahren ein Diskussionsprozess in der Stadt Anklam initiiert zur weiteren Entwicklung des Gebietes rechts und links der Pasewalker Allee. Ein Ergebnis des Prozesses ist die Idee der Grundschule Gebrüder Grimm, den Schulhof als „Grünes Klassenzimmer“ aufzuwerten.

Dafür soll der Schulhof unter anderem um Hochbeete, ein Insektenhotel und Sitzgruppen erweitert werden. Perspektivisch ist geplant, die ebenfalls am Standort gelegene Regionale Schule „Friedrich Schiller“ und das „Haus der Bildung“ in die Maßnahme einzubeziehen.

„Die weitere Ausgestaltung des Vorhabens wird gemeinsam mit den Grundschülerinnen und Grundschülern erfolgen – sie entscheiden mit, was als nächstes auf ihrem Schulhof geschehen soll“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt knapp 49.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Fonds zur Unterstützung der „Ländlichen GestaltungsRäume“ in Höhe von knapp 44.000 Euro.

Im Zuge der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms 2016 ist die Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ (LGR) eingeführt worden. Anhand verschiedener Kriterien wurden Räume mit besonderen demografischen und ökonomischen Herausforderungen ermittelt. Sie umfassen etwa ein Viertel der Landesfläche mit einem Achtel der Einwohner.

Um LGR-Projekte exemplarisch umzusetzen, hat die Landesregierung innerhalb der Ländlichen GestaltungsRäume vier Modellregionen teils wegen ihrer besonderen Strukturschwäche, teils wegen ihrer erwiesenen Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit ausgewählt: das Amt Goldberg-Mildenitz, Tribsees und Umgebung, das Amt Peenetal-Loitz und die Region Stettiner Haff mit den Grundzentren Torgelow, Ueckermünde, Ferdinandshof und Eggesin.