Neustrelitz: „Staatlich anerkannter Erholungsort“

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz einschließlich ihrer Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow ist ab sofort berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu führen. Nach Bestätigung des positiv bewerteten Antragsverfahrens durch Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese wurde Bürgermeister Andreas Grund der Anerkennungsbescheid des für das Kur- und Erholungswesen zuständigen Ministeriums übermittelt.

„Die alte und toll restaurierte Residenzstadt Neustrelitz liegt im Herzen der wunderschönen Mecklenburgischen Seenplatte. Hier verbinden sich Geschichte, Erholungsangebote und beste klimatische Bedingungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass Neustrelitz zukünftig die Bezeichnung ‚Staatlich anerkannter Erholungsort‘ führen darf“, betonte Ministerin Stefanie Drese zur Verleihung des Prädikats.

Die Stadt Neustrelitz hatte im Mai 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit der staatlichen Anerkennung als Erholungsort wird der Erholungstourismus als prägendes Merkmal einer Gemeinde festgestellt. Erholungsorte sind typischerweise Ferienorte, die sich mit ihrer Infrastruktur vorrangig auf den Aufgabenbereich „Urlaub, Freizeit und Erholung“ spezialisiert haben. Des Weiteren sollte der Tourismus prägend für den Ort bzw. seine Ortsteile sein.

„Die Stadt Neustrelitz erfüllt für die Stadt selbst sowie die Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Erholungsort“, verdeutliche Drese.

Vertreterinnen und Vertreter des Landes sowie des Beirates für Kur- und Erholungsorte hatten sich im Oktober ein Bild vor Ort über die touristische Entwicklung der Stadt gemacht. Es konnte festgestellt werden, dass Neustrelitz die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staatlich anerkannter Erholungsort erfüllt. Daraufhin hatte der Beirat für Kur- und Erholungsorte den Beschluss zur Anerkennung von Neustrelitz gefasst, der im Anschluss durch Ministerin Drese befürwortet wurde.

Besuch bei der Bundespolizei

Innenminister Christian Pegel machte sich mit Bundespolizei ein Bild von der Situation an deutsch-polnischer Grenze

Pasewalk – Bei Besuchen im Polizeipräsidium Neubrandenburg, bei der Bundespolizeiinspektion in Pasewalk und am ehemaligen Grenzübergang Linken machte sich Innenminister Christian Pegel heute ein Bild von der Situation rund um Asylsuchende, die über Weißrussland und die polnische Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

 „In diesem Jahr war es noch kein einziger, nachdem von August bis Dezember des vergangenen Jahres 1.342 Ausländer über Weißrussland und die Grenze zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern in die Bundesrepublik eingereist sind. Ich konnte mich heute überzeugen, dass die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei, Zoll, dem polnischen Grenzschutz, und nicht zuletzt dem Landkreis Vorpommern Greifswald hervorragend funktioniert und danke allen Beteiligten dafür herzlich“, sagte der Minister nach seiner Rundtour.

Bei der Bundespolizei in Pasewalk hat er sich informiert, wie diese die Fälle bearbeitet, wenn Menschen an der Grenze aufgegriffen werden: „Ich bin beeindruckt, wie professionell und gut organisiert die Bundespolizei hier arbeitet. Angefangen bei der Fahndung im Grenzgebiet über die Durchführung von Corona-Schnelltests vor Ort bis hin zur Versorgung der Menschen mit Essen sowie mit warmer und trockener Kleidung, die als Sachspenden durch Sammlungen der Bundespolizisten vor Ort und verschiedener Organisationen zusammengekommen sind.“

Beeindruckt war Christian Pegel auch von der Schnelligkeit, mit der die Bundespolizei die aufgegriffenen Asylbewerber erkennungsdienstlich behandelt und registriert. Dazu sagt Horst Kriesamer, Präsident der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die für die Inspektion in Pasewalk zuständig ist: „Dies ist eine der Hauptaufgaben der Bundespolizisten, die an der Grenze im Einsatz sind: Personalien erfassen, Fingerabdrücke nehmen, Fotografieren und Abgleich mit Einträgen in den Fahndungssystemen – das dauert im Schnitt in der Bundespolizeiinspektion Pasewalk pro Person 25 Minuten.“

Christian Pegel führte im Anschluss an seine Besuche weiter aus: „Von den Menschen, die über Polen zu uns flüchten, bleiben die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern. Von Pasewalk aus schickt die Bundespolizei die Asylsuchenden grundsätzlich an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung, meist nach Berlin, weiter, sofern sie nicht wegen eines positiven Corona-Test zunächst im Landkreis in Quarantäne bleiben.“

Zum Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr knapp 3.460 Asylanträge gestellt worden – von Menschen, die über die unterschiedlichsten Wege nach Deutschland gekommen sind. Zum Vergleich: Im Jahr der Flüchtlingswelle 2015 wurden in M-V fast 19.000 Anträge gestellt, im darauffolgenden Jahr knapp 7.300. Seither ist die Zahl kontinuierlich gesunken, auf einen Tiefststand von rund 1.700 im Jahr 2020. „Da schlug allerdings vor allem die Corona-Pandemie zu Buche. 2021 bewegten wir uns wieder auf dem Niveau von 2019“, sagt Christian Pegel.

Er weist daraufhin: „Hinter jeder einzelnen dieser Zahlen verbirgt sich ein menschliches Schicksal. Die Bundespolizei, zusammen mit der Landespolizei und allen weiteren Beteiligten, ist auch weiterhin auf irreguläre Grenzübertritte vorbereitet. Es ist jedoch Aufgabe der nationalen und internationalen Politik zu helfen, die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen.“

Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem Quotensystem EASY – Erstverteilung von Asylbegehrenden – und somit unabhängig von der Grenze, die sie bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland überquert haben. Die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich u.a. danach, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das jeweilige Herkunftsland der Asylsuchenden bearbeitet wird. Die Verteilungsquote bemisst sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Danach werden knapp zwei Prozent der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen.