Corona: außergewöhnliche Belastungen

Steuerliche Erleichterungen für besonders Betroffene der Corona-Krise weiter verlängert

Schwerin – Die einschränkenden Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie nach wie vor notwendig sind, stellen eine außergewöhnliche Belastung für die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern dar. Um in Not geratene Betroffene weiter zu unterstützen, werden die bewährten steuerlichen Hilfsmaßnahmen jetzt verlängert.

„Wir werden weiterhin schnell und unkompliziert Unterstützung leisten. Nach wie vor sind sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer unverschuldet durch die wegen der Corona-Pandemie notwendigen einschränkenden Maßnahmen in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Ich bin erleichtert, dass wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bund auf eine Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen geeinigt haben“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten und Verfahrensvereinfachungen für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer werden fortgesetzt. Dadurch sollen besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in dieser schwierigen Situation entlastet werden. Auch für das ehrenamtliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung bleibt es bei den besonderen steuerlichen Erleichterungen.

Überdies haben sich die Länder darauf geeignet, die Billigkeitsregelung im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerrechtlichen Lohnsummenregelung zu verlängern.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln und viele weitere Informationen stehen im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Wettbewerb „Jugend musiziert“

Sehr gute Ergebnisse bei Regionalwettbewerb für Stralsunder Teilnehmende

Stralsund – Am vergangenen Wochenende konnten Stralsunder Teilnehmende am Regionalwettbewerb durch die Jurys mit sehr guten Ergebnissen bewertet werden. Nachdem die verbliebenen 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Videos hochgeladen hatten, konnten nur die Juryberatungen in Präsenz durchgeführt werden. Per vorproduziertem Youtube-Stream wurden die Ergebnisse präsentiert.

Diese können sich für die Musikschule sehen lassen: 13 junge Nachwuchsmusiker konnten überzeugen und erzielten eine Weiterleitung zum Landeswettbewerb „Jugend musiziert“, der Ende März in Stralsund stattfindet. Hier sticht besonders die junge Geigerin Leandra Constantinescu aus der Klasse von Mirko Albrecht mit der Höchstpunktzahl heraus. Drei weitere sehr junge Teilnehmende wurden zwar sehr gut bewertet, sind für den Landeswettbewerb jedoch noch zu jung.

Auch alle weiteren Stralsunder wurden mit 1. oder 2. Preisen sehr erfreulich bewertet. Ein herzlicher Glückwunsch geht an die jungen Teilnehmenden und ihre engagierten Pädagoginnen und Pädagogen.

Die Hansestadt zeichnete alle Beteiligten in einer Online-Veranstaltung am 01. Februar aus. In seinem Grußwort an die Ausgezeichneten hob Oberbürgermeister Alexander Badrow hervor: „Ihr habt trotz aller Einschränkungen durchgehalten und mit diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, was in Euch steckt. Darauf könnt Ihr stolz sein! Wie wir alle wissen, fordert die Vorbereitung auf einen solchen Wettbewerb die ganze Familie. Darum gebührt auch Ihnen, liebe Eltern, unser aller Anerkennung. Sie sind es, die hinter Ihren Töchtern und Söhnen stehen, die begleiten und unterstützen, anfeuern und motivieren. Ebenso gilt mein Respekt den Lehrkräften! Sie haben erneut großes Engagement und Können bewiesen, zumal die Zeit für die Videoaufnahmen mit der Umstellung auf den digitalen Wettbewerb im Dezember besonders knapp bemessen war. Allen Beteiligten – ob hinter den Kulissen oder vor der Webcam: Ihr seid die Besten!“

Fundsachen werden online versteigert

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund nutzt erstmalig die Möglichkeit, Fundsachen online zu versteigern. Alle Fahrräder mit Auktionsnummer kommen am 3. März unter den virtuellen Hammer.

Für die Online-Versteigerung sollten sich alle Interessenten den 3. März, 17 Uhr, vormerken. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Auktion zehn Tage lang auf dem Portal www.sonderauktionen.net in einer sogenannten Rückwärtsauktion. Das heißt bei dieser Auktion fallen die Artikelpreise im Angebotszeitraum in regelmäßigen Abständen von einem hohen Startpreis bis zu einem niedrigen Endpreis.

Sie können jederzeit zuschlagen und den Artikel kaufen. Warten Sie so lange, bis Ihnen der aktuelle Preis gefällt oder legen Sie Ihren Wunschpreis fest und erhalten Sie automatisch den Zuschlag, wenn der aktuelle Preis Ihren Wunschpreis (Gebot) erreicht. Bitte beachten Sie zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auktionsplattform.

Bereits ab dem 3. Februar können die über 70 Fahrräder virtuell besichtigt werden, dazu Handys, Digitalkameras, Lautsprecher, Nintendo 3DS, Uhren, ein Messgerät sowie vier motorisierte Zweiräder, also Mopeds oder auch Motorräder.

Fundsachen, die beim Fundbüro der Hansestadt Stralsund abgegeben wurden, dürfen versteigert werden, wenn weder deren Eigentümer ermittelt werden konnten, noch innerhalb der gesetzlichen Frist von den Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind.

Wer eine Sache auf einem der Fotos erkennt und der Meinung ist: Das ist doch mein Fahrrad, meine Kamera oder mein Handy, der kann bis zum 2. März um 12 Uhr seine Rechte an der Fundsache bei der Hansestadt Stralsund, Ordnungsamt, Fundbüro, anmelden.

Der Kontakt dafür: Telefon. 03831/253 713 / E-Mail:ordnungsamt@stralsund.de

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app