Impfstart mit Novavax

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese erhofft sich vom Impfstoff Nuvaxovid von Novavax eine Belebung des Impfgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele Bürgerinnen und Bürger, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind oder bei denen medizinische Gründe gegen deren Einsatz sprechen, haben in Kürze die Möglichkeit, sich mit einem proteinbasierten Impfstoff zu schützen“, sagte Drese zur gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Nuvaxovid ist ein Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Das menschliche Immunsystem bildet nach der Impfung damit Antikörper gegen das Protein und kann so eine Covid-19-Erkrankung abwehren. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

„Wir rechnen nach neuesten Informationen des Bundes mit einer Lieferung Ende der 8. Kalenderwoche. Es stehen dann in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen zur Verfügung, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten“, verdeutlichte Drese.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die (ungeimpften) Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Impfung. Ab Mitte nächster Woche ist für diese Beschäftigten aus den Bereichen Gesundheit- Pflege und Eingliederungshilfe eine Registrierung für die Nuvaxovid-Impfung über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) möglich. Voraussetzung für eine Impfung ist eine Arbeitgeberbescheinigung der Einrichtung. Die Impfungen werden dann jeweils zentral in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städten durchgeführt. Damit sollen die Impfstoffbestände optimal ausgenutzt werden, so Drese.

Die Ministerin kündigte zudem an, die STIKO-Empfehlung für eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen zügig umzusetzen. „Wir sind hierzu bereits mit den Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Gespräch, um diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Auch online und telefonisch werden voraussichtlich nächste Woche bereits Terminierungen für eine 2. Auffrischimpfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung möglich sein“, sagte Drese. Ebenso werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die 2. Auffrischimpfung durchführen.

Wahlen während der Pandemie

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung heute im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 07 für Mecklenburg-Vorpommern tritt morgen eine Corona-Kommunalwahl-Verordnung in Kraft.

„Diese Verordnung enthält wie schon ihr Vorläufer aus dem Jahr 2021 punktuell abweichende Regelungen zu den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sowie der Landes- und Kommunalwahlordnung mit dem Ziel, Kommunalwahlen trotz der Pandemie fristgerecht vorbereiten und durchführen zu können“, nennt Kommunalminister Christian Pegel das Ziel dieser Verordnung und führt weiter aus:

„Im Vergleich zu den Vorschriften ,normaler‘  Zeiten sind hier die Regeln über die Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern für die Parteien und Wählergruppen vereinfacht, damit keine großen Versammlungen abgehalten werden müssen. Dies gilt ab sofort für alle Aufstellungsverfahren von Parteien und Wählergruppen. Zusätzlich wird bei Bedarf eine Verschiebung der Wahl ermöglicht, oder es kann ausschließlich per Brief gewählt werden.“

Die neue Verordnung unterscheidet sich in einigen Punkten von ihrer Vorgängerin 2021. „So kann eine Verschiebung der Wahl oder der Übergang zur ausschließlichen Briefwahl nicht mehr, wie im vergangenen Jahr, inzidenzabhängig geregelt werden. Dies muss sich jetzt nach dem Stufensystem der aktuellen Corona-Landesverordnung richten“, sagt Christian Pegel und erläutert:

„Das bedeutet, bei Stufe 3 oder 4 ist zu prüfen, ob die Wahl nach den Fristbestimmungen des Wahlrechts noch verschoben werden kann. Ab Stufe 4 plus ist die ausschließliche Briefwahl zwingend durchzuführen.“

Die Corona-Kommunalwahl-Verordnung gilt, bis der Landtag seine Feststellung vom 26. Januar, nach der für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen pandemiebedingte Sonderregelungen erforderlich sind, wieder aufhebt, oder mit dem 30. Juni 2022 das Ablaufdatum dieser Feststellung erreicht wird.

„Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt

Schwerin – Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Wirtschaftsministerium das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt. „Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Wir wollen, dass Lehrlinge ihre begonnene Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können. Das Programm ist dabei konkrete Unterstützung für ausbildende Unternehmen und auch ein Beitrag, perspektivisch Fachkräfte im eigenen Unternehmen aufzubauen. Wer heute zu Ende ausbildet, hat potentiell Fachkräfte für morgen im eigenen Unternehmen gesichert. Im Rahmen des Programms wird die Ausbildungsvergütung der Lehrlinge bezuschusst. Anträge können ab sofort gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden.

Mit dem Auslaufen der Zuschüsse des Bundes zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ fehlte eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bestehende Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen. „Unser Land muss hier weiter helfen. Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Weltkrebstag 2022

Zukunftsorientierte Patientenversorgung im Fokus

Schwerin – Der diesjährige Weltkrebstag am 4. Februar steht unter dem Motto „Versorgungslücken schließen“. Patientinnen und Patienten sollen insbesondere in den ländlichen Regionen den Zugang zur bestmöglichen onkologischen Behandlung und Betreuung haben. Eine zentrale Rolle bei der zukunftsorientierten Patientenversorgung spiele in Mecklenburg-Vorpommern dabei die Entwicklung des onkologischen Spitzenzentrums (Comprehensive Cancer Center) in Rostock und Greifswald betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Weltkrebstag.

Drese: „Das neu entstehende Comprehensive Cancer Center-MV (CCC) wird mit umliegenden Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten kooperieren, damit diese von den wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen direkt profitieren können.“ Dies würde die Möglichkeiten jeder Krebspatientin und jedes Krebspatienten künftig deutlich verbessern – um den bestmöglichen Zugang zu moderner Diagnostik und fortschrittlichen Therapieverfahren zu erhalten, erklärte die Ministerin.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 wird an der Entwicklung und Förderung des CCC gearbeitet. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Daneben sei auch die psychoonkologische bzw. psychosoziale Betreuung ein wichtiges Element bei der Verarbeitung und Bewältigung einer Krebserkrankung, sagte Drese. Daher unterstützt das Land den Aufbau von ambulanten Krebsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. In Trägerschaft der Krebsgesellschaft M-V e.V. konnte im Juni 2021 das erste ambulante Krebsberatungsteam starten. Weitere Beratungsstandorte in 2022 sind in Rostock, Güstrow, Stralsund, Schwerin und Waren (Müritz) vorgesehen.

Der Weltkrebstag findet jedes Jahr am 4. Februar statt. Im Jahr 2022 zum 22. Mal. Der Aktionstag wurde durch die Weltkrebsorganisation (UICC) ins Leben gerufen.

Rund 11.000 Menschen erkranken in Mecklenburg-Vorpommern jährlich neu an Krebs. Dabei ist bei Frauen die mit Abstand häufigste Krebserkrankung Brustkrebs (29,4 Prozent) und bei Männern Prostatakrebs (23,5 Prozent). Danach folgen bei Frauen Darm- und Lungenkrebs mit 11,3 bzw. 8 Prozent. Bei Männern liegt Lungenkrebs mit 13,8 Prozent vor Darmkrebs mit 12,5 Prozent.