Grünes Licht für Transfergesellschaft

Meyer: Beschäftigte qualifizieren – Werftstandorte weiter entwickeln

Schwerin – Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung grünes Licht für die Finanzierung der Erweiterung der „Transfergesellschaft Küste mbH“ für die Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gegeben.

„Mit dem Beschluss sollen Gelder an den Insolvenzverwalter für die Transfergesellschaft bereitgestellt werden. Somit werden die Voraussetzungen für einen Wechsel aller vorhandenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105) in die Transfergesellschaft zum ersten März geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der heutige Kabinettsbeschluss ist vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den MV-Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages erfolgt.

Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. „Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu führen. Uns ist wichtig, dass an allen Werftstandorten perspektivisch wieder zukunftsfähige Unternehmens-Ansiedlungen der maritimen Industrie zur Sicherung und zum Erhalt dieses industriellen Kernes erfolgen können. Dazu brauchen wir die Fachkräfte“, so Meyer weiter.

Vorgesehen ist eine Laufzeit der Transfergesellschaft von vier Monaten. Es sollen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereitgestellt werden. „Die Corona-Pandemie hat für die MV-Werften und ihre Beschäftigten zu tiefgreifenden Folgen geführt. Mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds werden insbesondere stabilisierende Maßnahmen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt unterstützt. Beides trifft hier zu“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

„Es werden konkret vor allem die sogenannten ´Remanenzkosten´ finanziert. Das sind die notwendigen Beiträge zur Sozialversicherung und die Bezahlung an Sonn- und Feiertagen. Denn das ist durch das Transfer-Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit nicht abgedeckt. Daneben fallen unter anderem laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb der Transfergesellschaft, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus laufen intensive Gespräche, auch den Bund bei der Finanzierung der Transfergesellschaft einzubinden.“

Barrierefreie Bushaltestellen

Meyer: Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein

Güstrow – In der Barlachstadt Güstrow werden fünf Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Dabei geht es um die Bushaltestelle „Plauer Straße“ (beidseitig), die Haltestelle „Bleicherstraße“ auf der Nordseite sowie die Haltestellen „Haus des Handwerks“ in der Neukruger Straße. Zudem ist vorgesehen, die Haltestelle „Klueß“ auf der westlichen Straßenseite in Fahrtrichtung Krakow am See und Teterow ergänzend mit einem Fahrgastunterstand auszustatten.

„Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dafür müssen sie barrierefrei gestaltet werden. Mit den geplanten Umbaumaßnahmen in Güstrow wird es für Gäste, Bürgerinnen und Bürger künftig einfacher, den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem der Einbau von Sonderborden an den Haltestellen. Diese ermöglichen den Fahrgästen mit einer Einstiegshöhe von 18 Zentimetern einen nahezu ebenerdigen Übergang. Weiterhin ist die Ausstattung mit Bodenindikatoren geplant, die als Rippenprofile im Boden die Einstiegsstelle markieren. So soll für blinde oder sehbehinderte Menschen der Fahrbandrand verdeutlicht werden. Zudem erhalten alle Haltestellen einen Fahrgastunterstand samt Sitzbank.

„Wir wollen den Öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern noch attraktiver machen. Das setzt voraus, dass die Haltestellen von allen genutzt werden können. Über das Sonderprogramm `Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, die Kommunen bei ihren Bemühungen zu unterstützen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 201.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 161.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Davon wurden seit 2015 bereits 11,2 Millionen Euro an Förderung bewilligt. Zudem liegen derzeit Anträge mit einem Fördervolumen von knapp zehn Millionen Euro vor.