Zwei Orte als Tourismusorte anerkannt

Meyer: Touristisches Angebot nachhaltig verbessern

Schwerin – Am Freitag sind durch Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer in Wittenbeck (Landkreis Rostock) Anerkennungen für zwei Gemeinden und eine Stadt zum „Tourismusort“ in Mecklenburg-Vorpommern feierlich verliehen worden. „Mit der Anerkennung sind im Landkreis Rostock Börgerende-Rethwisch, Wittenbeck und Kröpelin berechtigt, die Erhebung einer Kurabgabe einzuführen. Diese kann für die Finanzierung touristischer Infrastruktur und weiterer touristisch relevanter Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote eingesetzt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Einführung der neuen Prädikate und die damit verbundenen neuen Finanzierungsmöglichkeiten sollen das touristische Angebot in den Orten nachhaltig verbessern. „Im Mittelpunkt stehen dabei die Entwicklung von Infrastruktur, Mobilität und Qualität. Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, dass Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben kann“, machte Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer deutlich.

Das Tourismusministerium kann Gemeinden auf der Grundlage von § 1 i. V. m. § 4a des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung zum Tourismusort verleihen. Voraussetzungen um Tourismusort werden zu können, sind unter anderem eine landschaftlich bevorzugte Lage oder das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung. „Mit der Anerkennung als Tourismusorte können touristische Vorhaben in die Tat umgesetzt werden. Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, aber gleichzeitig wichtige Leistungen und Angebote für die Touristen vorhalten und bedeutend für interkommunale Vorhaben sind, kann auf diese Weise eine finanzielle Basis geschaffen werden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Die Gemeinde Wittenbeck konnte vor allem durch die Lage an der mecklenburgischen Ostseeküste, südlich angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Kühlung“ mit Radfahr- und Wandermöglichkeiten überzeugen. Der ortsansässige Golfplatz Wittenbeck ist einer der landschaftlich am schönsten gelegenen Golfplätze im Land und zieht internationale Gäste als auch Tagesgäste aus Mecklenburg-Vorpommern an. „Die Traditionsbahn ´Molli´ ist ein touristisches Highlight und ein überregionales Aushängeschild für die Gemeinde. Gleichzeitig ist sie eine wichtige Verbindung für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr in der Region“, sagte Meyer.

Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist eingebettet zwischen den Ostseebädern Warnemünde und Heiligendamm. Sie liegt in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Conventer Niederung“. Am naturbelassenen Strand können Strandkörbe gemietet und die Natur entlang der Wanderwege erkundet werden. „Die Gemeinde punktet mit einem vielfältigen Übernachtungs- und Freizeitangebot. Im vergangenen Jahr wurde ein neuer Spiel- und Fitnessparcours eröffnet, welcher sowohl von Einheimischen als auch von Gästen gern genutzt wird“, erläuterte Tourismusminister Meyer bei der Übergabe der Urkunden.

Für Kulturbegeisterte ist die Stadt Kröpelin ein besonders interessanter Ausflugsort. Auf dem Gut Groß Siemen können Führungen im 25 Hektar großen, denkmalgeschützten Landschaftspark mit einer Sammlung von 3.500 historischen englischen Rosen und einem bis zu 200 Jahre alten Baumbestand gebucht werden. „Die Orangerie auf dem Gutsgelände ist zudem eine beliebte Veranstaltungsstätte der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern mit überregionaler Bedeutung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Für Unterhaltung sorgen in der Stadt das deutschlandweit einzige Ostrockmuseum, das Stadtmuseum, die Kirche Kröpelin und die Kröpeliner Mühle mit verschiedenen Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Vorträge.

Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

Schwerin – Hilfe für den Kinder- und Jugendtourismus: Das Land stellt bis zu zwei Millionen Euro für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zur Verfügung. „Wir wollen damit notwendige Investitionsvorhaben gemeinnütziger Träger finanziell unterstützen, um diese wichtigen Strukturen zu erhalten und zu stärken“, betonte Jugendministerin Stefanie Drese anlässlich des Programmstarts.

Die neue Richtlinie „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinnütziger Träger“ ist Ende Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

„Kinder- und Jugendübernachtungsstätten übernehmen einen überaus wertvollen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Sie sind wichtige Orte für Jugendbildung, Ferienfreizeiten sowie internationale Begegnungen“, verdeutlichte Drese.

Als überwiegend gemeinnützig organisierte Einrichtungen haben die Übernachtungsstätten nach Aussage von Ministerin Drese nur geringe Möglichkeiten, Rücklagen aufzubauen. Dies habe schon in der Vergangenheit zu einem Investitionsstau geführt. Drese: „Die Corona-Krise hat diese Lage noch erheblich verschärft. Deshalb helfen wir gezielt mit Investitionszuschüssen in Höhe von zwei Millionen Euro.“

Die Zuwendung des Landes an die Träger der Vorhaben erfolgt als Projektförderung und beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung soll 200.000 Euro nicht überschreiten.

Gefördert werden vorrangig Vorhaben, die der Substanzerhaltung vorhandener Kinder- und Jugendübernachtungsstätten dienen. Dazu gehören die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der Bausubstanz, insbesondere der Heizungs- und Sanitäranlagen, der Dächer, anderer betriebstechnischer Anlagen sowie der Einsatz energiesparender Wärmedämmung und die Ermöglichung von Barrierefreiheit.

Drese: „Durch die Zuwendungen des Landes sollen in Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Investitionen ermöglicht werden, die dem langfristigen Substanzerhalt der Einrichtungen gemeinnütziger Träger dienen und so das Angebot im Sektor der Kinder- und Jugenderholung für die Zukunft sichern.“

Die Richtlinie ist auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS M-V) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV => und dort unter dem Abschnitt „Förderung von Bauinvestitionen“ eingestellt. Dort sind zudem die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu finden.

Entlastung von Kindertageseinrichtungen

Alltagshelferinnen und -helfer sollen Kindertageseinrichtungen entlasten

Schwerin – Der Finanzausschuss des Landes hat grünes Licht für die Bereitstellung von 2,5 Millionen Euro für die Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit Alltagshelferinnen und -helfern gegeben. Voraussichtlich im Frühjahr können Kita-Träger Anträge an die Landkreise und kreisfreien Städte stellen.

„Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten ebenso wie alle, die in der Kindertagespflege arbeiten, leisten seit Ausbruch der Pandemie unter diesen schwierigen Bedingungen Herausragendes. Deshalb ist es mir besonders wichtig, sie in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und zu entlasten“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Alltagshelferinnen und -helfer sind kein pädagogisches Personal. Sie nehmen die Kinder in Empfang oder übergeben sie beim Abholen an die Eltern, kümmern sich um Desinfektionen, decken Tische auf und ab, helfen in den Küchen oder beim Einkaufen, räumen mit auf.

Auf diese Weise sorgen Alltagshelferinnen und -helfer dafür, dass sich die Erzieherinnen und Erzieher besser auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können und tragen damit zu einer Steigerung der Betreuungsqualität bei.

3,7 Millionen Euro für neues Bürgerhaus

Burg Stargard – Das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der Stadt Burg Stargard (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) für den Bau eines Verwaltungsgebäudes im Zentrum der Stadt 3,7 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln bewilligt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen rund 4,6 Millionen Euro.

Das bisherige Verwaltungsgebäude in der Mühlenstraße hat sich als zu klein erwiesen und ist außerdem nicht barrierefrei erreichbar. Deshalb plant die Stadt ein neues Bürgerhaus mit Ratssaal. Durch die denkmalgerechte Sanierung des lange leerstehenden ortsbildprägenden Hauses Marktstraße 7 in Verbindung mit einem Neubau auf dem brachliegenden Grundstück Marktstraße 5 soll auch städtebaulich ein Missstand beseitigt werden.

In dem denkmalgeschützten Gebäude sollen Dach, Fassade, Fenster und Türen erneuert und die Innenräume saniert werden. Der zweigeschossige Neubau mit ausgebautem Dachgeschoss und einem Ratssaal im Erdgeschoss wird barrierefrei erreichbar sein. Mit der Modernisierung des Verwaltungsstandorts wird ein identitätsstiftendes Baudenkmal in Burg Stargards Altstadt erhalten. Die Baumaßnahme soll 2022 beginnen und bis 2024 abgeschlossen werden.

Länderübergreifendes Hochwasserwarnportal

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, gibt Weiterentwicklungen des länderübergreifenden Hochwasserportals LHP bekannt.

„Die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 hat verdeutlicht, in welch kurzer Zeit ein extremer Niederschlag zu einem zerstörerischen Hochwasser führen kann und wie wichtig die Gefahrenkommunikation ist. Für Hochwasserwarnungen ist das Länderübergreifende Hochwasserportal ein wesentlicher Baustein des Hochwasserrisikomanagements. Das bereits seit 15 Jahren im Auftrag der Umweltministerien und zuständigen Senatsverwaltungen bestehende Portal ermöglicht einerseits eine länderübergreifende Übersicht über die aktuelle Hochwassersituation und ist andererseits ein zentrales Zugangsportal auf amtliche Hochwasserinformationen der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich zu Pegelmessdaten und Hochwasserberichten wurde das Informationsspektrum des LHP deshalb jetzt um eine Hochwasserwarnkarte erweitert, auf der auf einen Blick erkennbar ist in welchen Regionen bzw. Flussabschnitten eine akute Hochwassergefahr besteht“, so Minister Backhaus.

Die Weiterentwicklung des LHP, abzurufen unter: www.hochwasserzentralen.de , erfolgt gemeinsam durch die Hochwasserzentralen aller Bundesländer in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesbehörden. Für das Jahr 2022 ist eine Ankopplung der neuen regionalen Hochwasserwarnungen des LHPs an die Warn-Apps NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme) und Warnwetter (Deutscher Wetterdienst) geplant.

Im Jahr 2014 wurde das Internetportal um die App „Meine Pegel“ ergänzt. Diese App ermöglicht dem Nutzer einen raschen Überblick über die aktuelle Hochwasserlage, aktuelle Hochwasserwarnungen und die jeweils zuständigen Hochwasserzentralen in Deutschland. Sie liefert detaillierte Informationen für über rund 3.000 Pegel wie Messwerte und für viele Pegel auch Vorhersagen. Zusätzlich bietet „Meine Pegel“ die Möglichkeit, sich für frei wählbare Pegel und Warngebiete aktiv benachrichtigen zu lassen (Pushnachricht). Bei Überschreitung eines vom Nutzer selbst festgelegten Wasserstandes am Pegel oder beim Vorliegen von aktuellen Hochwasserinformationen für ein Bundesland oder ein Warngebiet erhält der Nutzer unmittelbar eine Benachrichtigung.

Die LHP-App „Meine Pegel“ ist für Android und iOS in den entsprechenden Stores kostenlos verfügbar. Die neue Version 2.0 wurde hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit grundlegend verbessert und bietet für den Nutzer nun zahlreiche individuelle Konfigurationsmöglichkeiten. Außerdem wurde die regionale Warnkarte neben weiteren Kartenansichten, wie z.B. Karten des Deutschen Wetterdienstes in die App integriert. Die Karten sind nun frei zoombar und erlauben die interaktive Auswahl einzelner Pegel oder Warngebiete um für diese mehr Informationen zu erhalten.

Datenbereitstellende für das LHP sind die für Hochwasser zuständigen Dienststellen der Bundesländer, die Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie Hochwasserzentralen in benachbarten Staaten. Die Daten werden über eine ausfallsichere LHP-Datenbank nahezu in Echtzeit für den Nutzer bereitgestellt.

Minister Dr. Backhaus betont den großen Nutzen der engen Zusammenarbeit der Bundesländer im Kontext des länderübergreifenden Hochwasserportals: „Die Information über Hochwasserrisiken ist ein wesentlicher Teil des vorsorgenden Hochwasserschutzes. Neben der zentralen Bündelung aktueller Hochwasserinformationen ergeben sich Synergien in der Weiterentwicklung von gemeinsam betriebenen Warn-Werkzeugen wie der App ‚Meine Pegel‘ und bei der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gefahrenkommunikation“.

ÖPNV-Modellprojekt MIRROR

Rostock – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat in Rostock den offiziellen Start für das Modellprojekt MIRROR im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gegeben. Über das Projekt soll der ÖPNV gestärkt und zugleich eine höhere gesellschaftliche Teilhabe in der Region Rostock ermöglicht werden. Zu den Maßnahmen gehören neue und bessere Verbindungen der Verkehrsunternehmen, digitale Fahrgastinformationen sowie attraktivere Tickets wie beispielsweise ein neues Mieterticket in Zusammenarbeit mit den örtlichen Wohnungsgesellschaften, ein attraktives Teilhabeticket zur Nutzung in der Region Rostock sowie die Ausweitung des Semestertickets auf das gesamte Verbundgebiet.

„Mit der erfolgreichen Bewerbung des Verkehrsverbundes Warnow und seiner Verbundpartner wird es über das Modellprojekt gelingen, den Öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken. Vor allem der Fokus auf die soziale Teilhabe über ein Mieterticket und die Ausweitung des Semestertickets wird dazu beitragen, dass mehr Menschen auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen und das Auto öfter stehen lassen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlichen, bequemen und bezahlbaren Mobilität im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den Verkehrsverbund Warnow (VVW) zusammen mit den Verkehrsunternehmen im VVW, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, dem Landkreis Rostock, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Beteiligten für die Durchführung des Modellprojektes aus deutschlandweit 160 Bewerbern ausgewählt. Durch das BMDV wurde der Fördermittelbescheid in Höhe von 29,3 Millionen Euro übersendet. Mit weiteren 2,9 Millionen Euro fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben.

Dazu Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Wenn wir unsere Klimaziele im Verkehrsbereich erreichen wollen, müssen wir CO2-neutrale Mobilität für jede und jeden sicherstellen. Hier setzt MIRROR mit seinem modernen, inklusiven Angebot an. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das Projekt im Rahmen der ÖPNV-Modellprojekte mit insgesamt rund 29,3 Millionen Euro unterstützen können. Mit unserem Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, dass Bus- und Bahnfahren überall in Deutschland einfach, bequem und bezahlbar wird. MIRROR wird es den Menschen leichter machen, sich für den ÖPNV zu entscheiden.“

Claus Ruhe Madsen, Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt zum heutigen Auftakt aus: „Zusammen mit unseren Partnern haben wir eine zusätzliche Möglichkeit erhalten, den ÖPNV zu stärken – ein wichtiges Signal für unsere Stadt und die Region. Und ein weiterer Schritt Rostocks auf dem Weg zur Smile City, den wir gemeinsam gestalten. Ganz im Sinne unseres Ziels einer menschenfreundlichen, nachhaltigen und modernen Stadt.“

Sebastian Constien, Landrat des Landkreises Rostock, erläutert: „Die Bundesförderung für den Verkehrsverbund Warnow hilft uns, um die enormen Herausforderungen bei der angestrebten, maßgeblichen Erhöhung der Fahrgastzahlen bis 2030 und unserer Klimaschutzziele zu erreichen. Gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stehen wir vor der Vollendung des neuen Nahverkehrsplans, der für Landkreis und Hansestadt mehr Verbindungen, bessere Verknüpfungen und schnellere Reisezeiten ermöglichen soll. Wir wollen mehr Erreichbarkeit in der Region und sie dadurch weiter aufwerten. So wird im ländlichen und städtischen Raum zugleich mehr Mobilität mit weniger Verkehr möglich. Die Bundesförderung wird uns dabei helfen, den Plan umzusetzen.“

Stefan Wiedmer, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Warnow ergänzt: „Die Projektskizze ist das Ergebnis einer engagierten und intensiven Zusammenarbeit aller Beteiligten seit Mitte 2020. Die Förderung durch den Bund und das Land ist eine sehr gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region Rostock. Wir freuen uns auf dieses Leuchtturmprojekt, dass uns zusätzlichen Rückenwind für die weitere Attraktivierung des ÖPNV bringen wird.“

Mit der Förderung aus dem Klimaschutzprogramm des Bundes werden insgesamt 12 ÖPNV-Modellprojekte zur nachhaltigen Verbesserung des Verkehrsangebots, zur Vernetzung der Auskunfts- und Vertriebssysteme sowie zur Entwicklung attraktiver Tarifangebote mit insgesamt bis zu 254 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 unterstützt. Die Vorhaben werden insbesondere mit Blick auf ihr CO2-Reduktionspotenzial wissenschaftlich durch das Fraunhofer IOA begleitet. Ebenfalls wird überprüft, inwiefern besonders wirksame Projekte auf andere Städte und Regionen übertragen werden können.

Eisbärennachwuchs in Rostock

Rostock – Umweltminister Dr. Till Backhaus, Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen und Zoodirektorin Antje Angeli haben heute früh in Anwesenheit vieler Partner und Eisbärenpaten des Zoos Rostock das Geheimnis um die Namen des Eisbärennachwuchses enthüllt. Mehr als 10.000 Zoofreunde hatten sich an der finalen Namensabstimmung für die am 14. November 2021 im Zoo Rostock geborenen Eisbärenmädchen beteiligt.

Die beiden Schützlinge von Eisbärenmama Sizzel werden künftig auf die Namen Kaja und Skadi hören, die die meisten Stimmen vor Juna und Ylva erhielten. Kaja bedeutet so viel wie die Schöne, die Reine und Skadi ist der Name der Göttin der Jagd und des Winters. Beide Namen haben ihre Wurzeln im nordischen Raum.

„Die Suche nach passenden Namen ist sicher ein spannender Prozess. Ich finde es eine schöne Idee, dass sich die Besucherinnen und Besucher daran beteiligen konnten und durch ihre Stimmenabgabe nochmal auf besondere Weise mit dem Eisbärennachwuchs verbunden sind“, sagte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus.

„Zugleich ist die heutige Namensgebung auch ein erfreulicher Anlass, um hervorzuheben, dass unsere Zoos und Tiergärten mit finanzieller Unterstützung des Landes und der Kommunen die Herausforderungen der vergangenen beiden Pandemiejahre gut bewältigt haben. Trotz fehlender Einnahmen aus den Zoobesuchen, konnte das Wohlergehen der Tiere gewährleistet werden. Für die überaus engagierte Arbeit danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Ab sofort werden Mama Sizzel und ihre beiden Mädchen für alle Zoobesucher zu sehen sein, wenn die drei auf der Außenanlage unterwegs sind. „Voraussetzung war, dass die Jungtiere sicher laufen können. Auch bei wildlebenden Eisbären bleibt die Mutter nach der Geburt für etwa drei Monate mit den Jungtieren in der Geburtshöhle“, erläuterte Zoodirektorin Antje Angeli. „Zu dem Zeitpunkt, an dem sie diese mit den Jungen verlässt, sind die Kleinen bereits sehr mobil. Dies ist wichtig, da sie draußen ihrer Mutter folgen müssen.“

Das Trio wird voraussichtlich die kommenden zwei Monate auf der Mutter-Kind-Anlage mit dem Flachwasserbecken bleiben. „Insbesondere beim ersten Wasserkontakt ist Sizzel gefragt, um Kaja und Skadi zu Beginn zu unterstützen, bis sie selbstständig schwimmen können. Erst wenn die Kleinen richtig sicher im Wasser sind, können sie auf die große Anlage umziehen“, so Antje Angeli.

Backhaus betonte, dass jährlich rund 3 Mio. Besucher die zoologischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Die Zoos und Tierparks seien aber längst nicht nur Touristenmagnete und Freizeiteinrichtungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Auch im Rahmen der Natur- und Umweltbildung kommt ihnen eine herausragende Bedeutung zu. So nutzen jährlich etwa 80.000 Schülerinnen und Schüler die zoologischen Einrichtungen als außerschulische Lernorte.

Der Landeszooverband vereint insgesamt 20 Zoos und Tiergärten sowie Umweltpädagogen aus 35 Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns.

Maßnahmen an Schulen werden gelockert

Oldenburg: Situation weiter im Blick behalten

Schwerin – Ab Montag, 7. März, werden die Corona-Maßnahmen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelockert.

„Wir gehen schrittweise vor und behalten die Situation gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Schulpraktikern im Blick. Ich bedanke mich bei allen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und dem pädagogischen Personal, die in den vergangenen Monaten alles dafür getan haben, die Hygienekonzepte konsequent umzusetzen. Trotzdem müssen wir alle weiterhin vorsichtig sein und verantwortungsvoll handeln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In einem ersten Schritt entfällt ab Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten. Auch die Hygienevorschrift für Schülerinnen und Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, wird zum 7. März aufgehoben.

In einem zweiten Schritt werden ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet. Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Pausen im Schulgebäude.

Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das Kontaktpersonenmanagement. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und täglich getestet.