Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Gesellenfreisprechung in Wismar

Schulte: Absolventen stehen beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen

Wismar – Am Freitag haben 46 Auszubildende der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg-Wismar nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten.

„Gute Handwerkerinnen und Handwerker zeichnet Wissen, Können und vor allem der feste Wille aus, etwas erreichen und bewegen zu wollen. Das haben die Absolventen des diesjährigen Prüfungsdurchlaufes besonders deutlich bewiesen – coronabedingt musste die Ausbildung unter erschwerten Bedingungen ablaufen. Den Gesellinnen und Gesellen stehen jetzt beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen. Fachkräfte werden gesucht, um weiterhin die hohe Qualität des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht zu erhalten. Das Handwerk und der Mittelstand insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern tragende Säulen der Wirtschaft. Deshalb werden wir die Branche weiter stärken und unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte in Wismar.

Staatssekretär Schulte verwies auf die Planungen des Landes, die Programme Meister-Extra für einen erfolgreichen Meister-Abschluss und die Meisterprämie für Unternehmensübernahmen weiterzuführen. Beim Meister-Extra erhalten Absolventen 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss, für die 50 Besten eines Gewerkes zusätzlich 3.000 Euro. Der Meisterbrief berechtigt zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebs und zum Ausbilden von Handwerksnachwuchs. Existenzgründer im Handwerk sollen weiter bei der Unternehmensnachfolge unterstützt werden und können als Meisterprämie 7.500 Euro erhalten.

„Wir wollen Anreize für junge Menschen schaffen, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren und später vielleicht einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Das sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Die freigesprochenen Gesellen kommen aus den Gewerken Metallbau, Kraftfahrzeugmechatroniker, Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Friseur, Maler und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter sowie Hochbaufacharbeiter und Maurer.

Im Bereich der Handwerkskammer Schwerin gibt es 7.563 Handwerks- und handwerksähnliche Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten sowie mehr als 2.000 Auszubildende über alle Lehrjahre gezählt, davon 16 Prozent Frauen. Im Jahr 2021 wurden 761 neue Lehrverträge abgeschlossen; 2020 waren es 654, 2019 waren es 715.