Impfangebote für Ukraine-Vertriebene

Schwerin – Die kommunalen Impfstützpunkte können zukünftig neben den Corona-Immunisierungen auch weitere Schutzimpfungen gerade für Vertriebene aus der Ukraine anbieten. „Damit stehen zusätzliche Anlaufstellen zur Verfügung für Impfungen etwa gegen Masern, Röteln, Diphterie und Keuchhusten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese hatte sich für einen Weiterbetrieb der staatlichen Corona-Impfstützpunkte auch über den Sommer hinaus sowie für die Erweiterung des dortigen Impfangebotes für Geflüchtete eingesetzt. Die Landesregierung stellt entsprechende Mittel über den MV-Schutzfonds bereit. Der Bund hat auf dem Bund-Länder-Gipfel in der vergangenen Woche zugesagt, die wichtige ergänzende Impf-Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten und weitere Schutzimpfungen gegen andere Infektionskrankheiten zu ermöglichen.

Bund und Land finanzieren danach jeweils zur Hälfte die Fortführung der Impfstützpunkte und von mobilen Impfteams bis Ende des Jahres. „Das ist wichtig für die Planungen der Landkreise und kreisfreien Städte“, so Drese. Das Vorhalten dieser Impf-Grundstruktur bietet nach Ansicht der Ministerin außerdem den Vorteil, dass kurzfristig flexibler auf neuere Entwicklungen und akut steigende Impfbedarfe reagiert werden kann.

Drese: „Neben der niedergelassenen Ärzteschaft und den Krankenhäusern bilden die Impfstützpunkte damit weiterhin eine wichtige, niedrigschwellige Säule unseres Impfkonzeptes. Diese Angebote – auch für Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten – stehen ausdrücklich für Vertriebene aus der Ukraine und andere Schutzbedürftige zur Verfügung.“

Pflege und Entwicklung von Gewässern

Schwerin – Maßnahmen der Gewässerunterhaltung wie beispielweise die Mahd von Böschungen und das Krauten der Sohle müssen sorgfältig geplant und ausgewählt werden. Denn jeder Eingriff kann wertvolle Lebensräume, Pflanzen und Tiere beschädigen. Speziell entwickelte Erklärfilme sollen Wasser- und Bodenverbänden in Mecklenburg-Vorpommern den Umgang mit der komplexen Software, die für die die Erstellung eines Gewässerentwicklungs- und pflegeplanes (GEPP) notwendig ist, erleichtern.

Die neuen Videos wurden vom Institut biota GmbH in Bützow im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) entwickelt und sind ab sofort auf der Online-Plattform YouTube abrufbar. Sie führen schrittweise durch Inhalte und Funktionsweisen der GEPP-Software bis hin zum fertigen GEPP und thematisieren u.a. die Motivation, die Aufstellung, die Bearbeitung und die Prüfung von GEPP in Mecklenburg-Vorpommern.

„Ich freue mich, dass wir den Wasser- und Bodenverbänden mit den Videos die Planung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an Gewässern erleichtern. Flüsse und Bäche sind wichtige ökologische Bestandteile unserer einzigartigen Naturlandschaften, müssen aber auch wasserwirtschaftlichen Anforderungen, wie zum Beispiel Hochwasser, und Anforderungen der Schiffbarkeit genügen. Die Planung und Entwicklung dieser Naturräume darf nicht an technischen oder formalen Barrieren scheitern!“, betonte Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald. Er ruft alle Wasser- und Bodenverbände des Landes auf, Entwicklungs- und Pflegepläne für die Gewässer 2. Ordnung zu erarbeiten und wies auf Fördermöglichkeiten des Landes hin.

„Das LUNG hat in den vergangenen Jahren mehrere Schulungen für die Unterhaltungspflichtigen, die Planer und die Prüfbehörden durchgeführt. Coronabedingt konnten die Veranstaltungen so nicht mehr stattfinden und wir mussten neue Wege gehen. Im Ergebnis sind die Schulungsfilme entstanden“, erklärte Ute Hennings, Direktorin des LUNG. Für diejenigen, die mit der GEEP-Software praktisch arbeiten wollen, empfiehlt sie zudem eine vorherige Lektüre der Leitfäden und eine grundlegende Einweisung in das Fachinformationssystem Wasserrahmenrichtlinie beim LUNG.

„Auch wenn der Umgang mit der GEPP-Software nicht ganz einfach ist, so bietet sie eine Reihe von Vorteilen: So wurden beispielsweise aktuelle Datengrundlagen und Entscheidungswege eingebunden. Das heißt, auch die Prüfung durch Naturschutz- und Wasserbehörden ist integriert, so dass Unterlagen nicht mehr doppelt vorgelegt werden müssen und von allen Beteiligten in einem Plan gearbeitet werden kann. Mögliche Konflikte wie zum Beispiel mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot oder dem Natur- und Artenschutzrecht können so von vornherein vermieden werden“, erklärte Hennings.

Handlungsleitfäden, Schulungsmaterialien, Filme und das dazugehörige Begleitskript zum Nachlesen sind auf der Internetseite unter www.wrrl-mv.de unter der Rubrik Service – Gewässerunterhaltung M-V abrufbar.

Haushaltsausgleich gelungen

Neubrandenburg – Gute Nachrichten für Neubrandenburg: Die Stadt konnte ihr Haushaltsdefizit von mehr als 90 Millionen Euro binnen fünf Jahren abbauen – auch dank Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von gut 50 Millionen Euro. Laut vorläufigem Jahresabschluss 2021 hat die Vier-Tore-Stadt im vergangenen Jahr sogar einen positiven Saldo in Höhe von fast 12 Millionen Euro erwirtschaftet.

„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg, der den gemeinsamen Bemühungen von Stadt und Innenministerium zu verdanken ist. Bei Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung 2016 bestand ein Defizit von 90 Millionen Euro. Ziel war, den Neubrandenburger Finanzhaushalt bis 2027 zu konsolidieren. Dank der Anstrengungen aller Beteiligten gelang dies bereits 2021, sechs Jahre schneller als geplant. Das ist eine sehr gute Nachricht und eine hervorragende Leistung“, sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Stadt die neu gewonnenen finanziellen Handlungsspielräume weiterhin klug und verantwortungsvoll nutzen wird und künftig keine neuen Defizite entstehen.“

Das Innenministerium werde die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei der Haushaltkonsolidierung unterstützen. „Ziel ist, dass alle bisher noch defizitären Gemeinden, Städte und Landkreise im Land ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen können und somit wieder finanziell handlungsfähig werden“, so Pegel.

Im Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds hatte das Land insgesamt 100 Millionen Euro für besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden 2018 um weitere 35 Millionen Euro aufgestockt. Davon erhielt Neubrandenburg gut 38 Millionen Euro. Daneben wurden auch Schwerin, Rostock, der Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie die Stadt Eggesin mit Mitteln des Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds und Aufstockungsmitteln auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen unterstützt.

An Stelle der Konsolidierungsvereinbarungen mit einzelnen Kommunen sind 2020 Hilfen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes getreten, die die Kommunen beim Innenministerium beantragen können. 2020 und 2021 erhielt Neubrandenburg darüber weitere Konsolidierungszuweisungen in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro.

Sonderpädagogische Diagnostik weiterentwickelt

Neues Handbuch „Standards der Diagnostik“ liegt vor

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird der sonderpädagogische Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern jetzt noch differenzierter diagnostiziert. „Mit den neuen Standards der Diagnostik sollen Schülerinnen und Schüler noch gezielter die Förderung erhalten, die sie benötigen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Feststellung eines Förderbedarfs ist ein umfassendes und individuell auf die Schülerinnen und Schüler bezogenes Verfahren, das bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nach einheitlichen Kriterien abläuft und mit größter Sorgfalt durchgeführt wird. Mit den neuen Standards stellen wir dies sicher“, betonte die Ministerin.

Das überarbeitete Handbuch „Standards der Diagnostik“ ist eine verbindliche Richtlinie für den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie und die Schulaufsicht sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient der Unterstützung, der Vereinheitlichung und der Qualitätssicherung der Diagnostik des Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen und den Entscheidungen, die danach in der Schule getroffen werden.

Die Neuauflage des Handbuchs „Standards der Diagnostik“ ist Ergebnis eines breiten Austauschs von Expertinnen und Expertinnen in schulamtsübergreifenden Arbeitsgruppen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie.

„Ich danke allen, die sich an der Überarbeitung der Standards der Diagnostik beteiligt und ihr Fachwissen eingebracht haben“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Mit dem neuen Verfahren schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Diagnostik frühzeitig durchgeführt werden kann.“ Auf Basis einer frühzeitigen und differenzierten Diagnostik trägt das Bildungsministerium damit der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern besonders Rechnung.

200 neue Alleenbäume an L 07

Kummer – Derzeit werden an der Landesstraße 07 zwischen Kummer und Warlow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) die letzten von 200 Alleebäumen gepflanzt. Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse informierte sich über die Arbeiten vor Ort.

„Die beeindruckenden Alleen prägen unser Bundesland. Sie zu erhalten, zu pflegen und zu erweitern ist eine wichtige Aufgabe. Die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund pflanzen für den Erhalt dieses einzigartigen Naturspektakels allein in diesem Frühjahr knapp 2.400 Bäume an den Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Auf dem knapp zwei Kilometer langen Teilstück lässt das Straßenbauamt Schwerin insgesamt 117 Stieleichen, 68 Roteichen, zehn Esskastanien und fünf Schwarznuss pflanzen. Aufgrund von notwendigen Sanierungen am Radweg und der Landesstraße mussten vorher 77 Pappeln gefällt werden.

Die Neupflanzungen dienen als Ausgleichsmaßnahme. Weitere Pflanzungen finden entlang der Bundesstraße B 96 zwischen Lietzow und Sagard statt. Hier lässt das Straßenbauamt Stralsund 260 Bäume ausbringen. 406 neue Alleebäume hat das Straßenbauamt Neustrelitz am Radweg zwischen Sponholz und Canzow an der B 104 pflanzen lassen.

„Alle Informationen zu den unterschiedlichen Bäumen entlang der Straßen Mecklenburg-Vorpommerns stehen online zur Verfügung. Die digitale Alleenkarte gibt dazu umfassend Auskunft“, sagte Jesse.

Knapp 40 Prozent der insgesamt 5.306 Kilometer Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern werden von Alleen und Baumreihen gesäumt. Auf der digitalen Alleenkarte der Straßenbauverwaltung können zu jedem einzelnen Baum Informationen eingesehen werden, wie beispielsweise Art, Durchmesser, Pflanzjahr und Standort.

https://www.strassen-mv.de/strassenbau/Umweltschutz/alleen/