Fitness-Parcours für Schüler

Förderverein der Gingster Schule finanziert Sportgeräte für mehr Bewegung

Insel Rügen – Ein sportliches Glas Orangensaft gab es zur Eröffnung des neuen Fitness-Parcours auf dem Gingster Schulhof. „Wir haben damit ein Versprechen eingelöst“, sagt Schulleiter André Farin, „denn für die Regionalschüler sollte sich der Pausenhof schon lange verändern.“ Insgesamt 12.500 Euro investierte der Schul- und Sportverein 09 in eine Zehner-Reihe ganz unterschiedlicher Fitnessgeräte, die jetzt eine der grauen Hofecken beleben.

Einen Finanzbeitrag haben die Schüler selbst dazu beigesteuert, denn sie erliefen mehrere Tausend Euro in ihren Spendenläufen. „Das Geld ist gut angelegt“, meint Schülersprecherin Jennifer Thurow, die sich an die zahlreichen Runden auf Sportplatz, Radweg oder Walkingsstrecke erinnert. Die 270 Jungen und Mädchen aus den Klassenstufen 5 bis 10 waren voll motiviert, denn sie wünschten sich einen Hof mit mehr Möglichkeiten für Spiel, Spaß und Bewegung.

Schülersprecherin Jennifer Thurow, Schulleiter André Farin und Felix Reuter (v. r. n. l.) freuen sich über den neuen Fitnessparcours. Foto: Martina Zabel

Schülersprecherin Jennifer Thurow, Schulleiter André Farin und Felix Reuter (v. r. n. l.) freuen sich über den neuen Fitnessparcours. Foto: Martina Zabel

„Mehr Pepp auf dem Schulhof“ nannte der Förderverein deshalb seine Aktion schon im letzten Jahr, mit der unter anderem einige Lümmelbänke, eine Kletterwand oder die Basketball-Anlage angeschafft wurden. Der Verein entlaste dadurch bewusst die Gemeinde Gingst als Schulträgerin, erklärt André Farin. Denn alle zugesagten Förder- und Gemeindemittel sollen für die zwei geplanten neuen Schulgebäude an diesem Standort eingesetzt werden.

Digitalisierung an der Universitätsmedizin

Greifswald – Gesundheitsministerin Stefanie Drese übergab heute einen Förderbescheid über 3,9 Millionen Euro an die Universitätsmedizin Greifswald. Die Mittel von Bund und Land aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind für den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten vorgesehen.

„Mit der Förderung unterstützen wir den Aufbau von Patientenportalen für das digitale Aufnahme- und Entlassungsmanagement. Wichtige Informationen zur Behandlung der Patienten und Patientinnen können so papierlos, schnell und zuverlässig an Nachsorge-Einrichtungen oder Krankenkassen übermittelt werden“, sagte Drese nach einem Antrittsbesuch des Vorstands der Unimedizin Greifswald im Gesundheitsministerium.

Die Universitätsmedizin Greifswald zählt mit 19 Instituten und 21 Kliniken zu den größten Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Jährlich werden dort rund 160.000 Patienten und Patientinnen behandelt.

„Für eine gute und fortschrittliche Versorgung müssen wir die Modernisierung der Krankenhäuser weiter vorantreiben“, verdeutlichte Drese. Die Digitalisierung von Prozessen verbessere die gesamtheitliche Patientenversorgung in der Region und reduziere den Aufwand der Patienten vor Ort im Krankenhaus, so die Ministerin. Darüber hinaus trage sie auch zur Entlastung der Beschäftigten bei, weil sich unter anderem der manuelle Dokumentationsaufwand reduziere.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Weitgehende Aufhebung von 3G-Regeln

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen in Innenbereichen bleiben jedoch bestehen. Darüber hinaus wird ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. Die entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung tritt zum 14. April in Kraft.

„Die Corona-Lage entspannt sich erfreulicherweise kontinuierlich seit einigen Tagen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Insbesondere der stetige Rückgang der Corona-Neuinfektionen und die gesunkene Hospitalisierungsinzidenz seien auch nach Einschätzung unserer wissenschaftlichen Experten sichere Anzeichen dafür, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, so Drese.

„Die Landesregierung hat deshalb entschieden, dass neben der Gastronomie auch in fast allen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann“, sagte Drese. Dazu gehören Freizeitangebote, Sportausübungen (inkl. Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie z.B. Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte und Prostitution. Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Lediglich in Hotels, Pensionen und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. Damit soll dem hohen erwarteten Anreiseverkehr zu Ostern Rechnung getragen werden. Für Diskotheken und Clubs gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Plus-Regel. Hier entfallen dann Abstand- und Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.

Mit Blick auf Ostern und die vielfältigen Reiseaktivitäten appellierte Drese an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. „Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen“, so Ministerin Drese.

Politische motivierte Kriminalität

Schwerin – Die Gesamtzahl von Fällen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – um 350 auf 1.736 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Innenminister Christian Pegel und Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamts, stellten heute in Schwerin die Statistik für 2021 vor.

„Langjährigen Erfahrungen zufolge ist ein Anstieg typisch für Wahljahre, wie es 2021 eines war. Ohne die knapp 300 Wahlstraftaten und ähnlich viele Delikte im Kontext der Corona-Pandemie verzeichnen wir rein rechnerisch einen Rückgang um 230 auf rund 1.150 Straftaten. Die aktuellen Zahlen lassen sich also nur bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen“, führte Innenminister Christian Pegel in die Statistik ein, bevor er tiefer ins Detail ging:

„Mit 292 gab es im vergangenen Jahr 234 mehr Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als 2020. Davon sind 42 Straftaten dem rechten, 27 dem linken Täterspektrum zuzuordnen, während die übrigen keinem Phänomenbereich zugeordnet werden können.“

Weniger Taten mit rechtem, mehr mit linkem Hintergrund

Die Zahl der Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – rechts ist von 1.012 Delikten 2020 auf 971 gesunken. Das betrifft auch den Anteil an Gewaltdelikten daran, der von 53 auf 49 gesunken ist. Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten im linken Spektrum der politisch motivierten Kriminalität – von 174 im Vorjahr auf 226 im Jahr 2021.

„Hier sehen wir einen deutlichen Zusammenhang mit den Wahlen“, sagte LKA-Direktor Rogan Liebmann. Den größten Anteil an den Taten in diesem Deliktbereich hatten Sachbeschädigungen mit insgesamt 121 Fällen. Der Anteil von Gewaltdelikten sank von 17 auf 12.

Die Zahl der antisemitischen Straftaten sank 2021 um einen Fall auf 72. Bei den fremdenfeindlichen Delikten ist ein Rückgang von 280 auf 270 im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich ausländische Ideologie stieg von 20 auf 26. Im Phänomenbereich religiöse Ideologie wurden ebenso wie 2020 acht Straftaten verzeichnet und kein Gewaltdelikt.

Taten im Zusammenhang mit Corona-Pandemie und Wahlen: Politischer Hintergrund oft unklar

Corona-Pandemie und Wahlen schlugen sich statistisch vor allem im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ nieder.
„Bei diesen Straftaten ist die eindeutige Zuordnung zu den üblichen Kategorien wegen des unklaren politischen Hintergrunds und oft diffuser ideologischer Muster schwierig. Darunter fallen fürs vergangenen Jahr 505 Straftaten – fast dreimal so viele wie die 172 im Vorjahr. Darunter hatten 164 Straftaten Bezug zur Bundes- und/oder Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Innenminister Pegel.

Deutlich gestiegen ist die Zahl der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz – von 51 Straftaten 2020 auf 123 im Folgejahr. Auch die Zahl der Beleidigungen ist gestiegen, von 21 auf 61 im zurückliegenden Jahr. 223 der nicht zuzuordnenden Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden im Zusammenhang mit der Pandemie registriert, fast sechsmal so viele wie 2020 (40).

Straftaten mit Tatmittel Internet leicht gestiegen

Die Zahl der Straftaten mit dem Tatmittel Internet einschließlich sozialer Netzwerke stieg von 194 im Vorjahr auf 211 im Jahr 2021. Von letzteren sind 124 dem rechten Spektrum zuzuordnen (2020: 139), 13 dem linken (2020: 10) und 63 nicht zuzuordnen (2020: 41). Acht Taten fallen in den Bereich religiöse Ideologie (2020: 4) und drei in den Bereich ausländische Ideologie (2020: 0).

Zurückgegangen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Hass-Postings, von 57 im Vorjahr auf 46. „Hass und Hetze im Netz gegen Andersdenkende und insbesondere gegen Amts- und Mandatsträger haben eine unerträgliche Niveaulosigkeit erreicht. Kritik, insbesondere im politischen Diskurs, muss erlaubt sein, aber üble Beleidigungen, Verleumdungen und Hetze sowie Bedrohungen mit der Androhung körperlicher Schädigungen bis hin zum Tod sind nicht hinnehmbar“, so Innenminister Christian Pegel. Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Tatbestandes des
§ 188 StGB gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung reagiert. „Die Landespolizei M-V wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlichte der Minister.

24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2021 wurden 24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert, drei weniger als 2020. Acht davon ließen sich keinem Phänomenbereich zuordnen, drei dem rechten und 13 dem linken. Zwölf Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen Büros der AfD.

Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger, von 61 im Jahr 2020 auf 69 im Folgejahr. „Das waren überwiegend Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung“, beschrieb Christian Pegel diesen Deliktbereich näher.

Wahlstraftaten senken Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote ist 2021 leicht zurückgegangen, von 51,1 Prozent im Vorjahr auf 49,2 Prozent.

„Das liegt vor allem an der schwierigen Aufklärung von Wahlstraftaten, insbesondere von Fällen, in denen Wahlplakate beschmiert oder beschädigt wurden. In diesem Deliktfeld betrug die Aufklärungsquote 15,2 Prozent“, sagte der Innenminister. Hingegen sei die Aufklärungsquote von den schwerwiegenderen Gewaltdelikten im selben Zeitraum von 70,9 auf 79,6 Prozent gestiegen.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 1.176 Tatverdächtige ermittelt werden.

Grundsteuerreform

Elektronische Abgabe der Erklärung ab dem 1. Juli 2022

Schwerin – „Ab dem 1. Juli geht es los. Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagt der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Im Onlineportal „Mein ELSTER“ werden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe wurde bereits Ende März veröffentlicht.

Auch wenn noch Zeit verbleibt, können doch schon Vorbereitungen getroffen werden.

Für die Übermittlung der Steuererklärung über „Mein ELSTER“ ist beispielsweise ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, ist eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 1. Juli 2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten – auch von Angehörigen – können genutzt werden. Im Ausnahmefall ist selbst die Abgabe einer Papiererklärung möglich.

Voraussichtlich im Mai werden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Damit werden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung sind grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, kennen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, werden rechtzeitig vor der Erklärungsabgabe über ein elektronisches Abrufportal zur Verfügung gestellt.

All diese und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Länderübergreifende Informationen werden unter www.grundsteuerreform.de angeboten.

Für Grundbesitz in anderen Bundesländern muss dort eine Erklärung abgegeben werden.