Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge

Schwerin – Als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union ein Sanktionspaket beschlossen. Dieses sieht auch ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in europäische Häfen vor.

„Konkret bedeutet dies, dass nach dem 16. April 2022 der Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union für Schiffe, die unter der Flagge Russlands registriert sind, nicht zu gewähren. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe. Leider ist seitens des Bundes keine einheitliche Regelung für die Länder getroffen worden, wie dieses Verbot praktisch vor Ort umgesetzt werden kann. Wir haben die Hafenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern informiert, um grundlegende Hinweise zum Vorgehen zu geben. Zudem sind wir mit den Landkreisen in Kontakt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die Wasserschutzpolizei wird über das Innenministerium informiert.

Nach Artikel 3ea Absatz 1 der EU-Verordnung ist es verboten, sanktionierten Schiffen den Zugang zum Hafen zu gewähren. Da das geltende nationale Hafenrecht keine ausdrückliche Genehmigung für den Hafeneinlauf kennt, teilt die Hafenbehörde dem Kapitän eines sanktionierten Schiffes frühestmöglich ausdrücklich mit, dass ihm das Einlaufen in den Hafen verboten ist und dem Schiff auch kein Liegeplatz zugewiesen wird (vgl. § 16 Hafenverordnung M-V). Auf die unmittelbar geltende Regelung der EU-Verordnung ist hinzuweisen. Gibt es Anhaltspunkte, dass das Schiff daraufhin einen anderen Hafen anzulaufen versucht, ist der dortigen Hafenbehörde das erteilte Verbot mitzuteilen. „Wir empfehlen, dass sich die Hafenbehörden und die Wasserschutzpolizei bei einem relevanten Fall in bewährter Weise eng abstimmen“, sagte Meyer.

Um die Hafenbehörden zu entlasten, hat das Wirtschaftsministerium auf Bund-Länder-Ebene gebeten, dass eine jeweils aktuelle Liste der sanktionierten Schiffe erstellt wird, die den Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin wird auf die von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) geführte Datenbank sanktionierter Schiffe verwiesen. Zudem gibt es eine EU-Sanktionskarte unter https://sanctionsmap.eu/. Dort kann nach aktuell geltenden Sanktionstexten und gelisteten Personen/Unternehmen gesucht werden.

Land wirbt um Lehrkräfte im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt in diesem Frühjahr große Anstrengungen, um junge Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat dazu gemeinsam mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) eine Reihe von Veranstaltungen geplant.

Unterstützt werden die beiden Partner dabei durch das Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB). Am 18. Mai und 30. Mai 2022 starten die beiden LehrerbildungsLANDPARTIEN, für die sich interessierte Lehramtsstudierende bereits jetzt anmelden können.

„Wir knüpfen an bewährte Formate und ein erfolgreiches Pilotprojekt an, um interessierten Nachwuchslehrkräften die umfangreichen Möglichkeiten aufzuzeigen, an Schulen auf dem Land zu arbeiten. Dabei werden sie auch erfahren, dass das Leben in Dörfern und Kleinstädten in Mecklenburg-Vorpommern durchaus attraktiv ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wenn angehende Lehrerinnen und Lehrer erst einmal persönliche Kontakte geknüpft und die Schulen und Orte selbst erlebt haben, geben sie einem Praktikum oder Referendariat an einer Schule im ländlichen Raum überhaupt erst eine Chance, in die engere Wahl zu kommen. Sie erleben dann, dass die Einstiegsmöglichkeiten und Berufsperspektiven gar nicht schlecht sind, denn diese Schulen zeichnen oft kleinere Klassen und eine persönliche Atmosphäre aus. Der Referendarzuschlag in Höhe von 20 Prozent an Schulen im ländlichen Raum rundet unser Angebot ab“, erläuterte die Ministerin.

Für die Veranstaltungen können sich Interessierte, die ein Praktikum oder Referendariat bzw. einen Direkteinstieg an einer Schule im ländlichen Raum des Landes erwägen, ab sofort registrieren.

„Mit den Schulmessen, die wir seit November 2017 mit wachsendem Anklang an den Standorten Rostock und Greifswald durchführen, und der 2019 erstmals durchgeführten LehrerbildungsLANDPARTIE, haben wir gezeigt, dass die Schulen im ländlichen Raum interessieren und begeistern können“, sagte die Direktorin des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung, Prof. Carolin Retzlaff-Fürst.

„Diese Formate haben wir evaluiert und weiterentwickelt, ausgeweitet bzw. geschärft. Aus diesen Evaluationen, und auch aus der Studie zur Niederlassungsbereitschaft von Lehramtsstudierenden 2017/2018, wissen wir, dass sie bereit sind, sich in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommern niederzulassen“, so Prof. Retzlaff Fürst. „Die Schulmessen und Landpartien geben ihnen die konkrete Möglichkeit, persönlich die Schulen bei sich an der Uni, aber auch vor Ort in den Regionen kennenzulernen.“

Referendarinnen und Referendare können während des Vorbereitungsdienstes einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf die schulbezogenen Stellen für die Einstellung zum 1. Oktober und 1. April eines jeden Jahres bewerben. Voraussichtlich Mitte Mai startet die vierwöchige Bewerbungsphase für den 1. Oktober 2022.