Zweiter Disziplinarbericht

Schwerin – Der zweite Bericht zu Disziplinarverfahren bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zählt 83 Disziplinarverfahren auf, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden sowie 153, die Ende des vergangenen Jahres noch anhängig waren.

„Aufgrund der unterschiedlichen Berichtszeiträume – der erste Bericht bezog sich auf den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 – lassen sich die bisher vorliegenden Zahlen nicht vergleichen.  Mit den jetzt ausnahmsweise 16 Monaten ermöglichen wir, dass der Berichtszeitraum künftig ans volle Kalenderjahr angepasst wird, was der üblichen Berichtspraxis entspricht“, kündigt Innenminister Christian Pegel an. Zugleich verweist er darauf, dass ein Teil der Verfahren in der Statistik bereits deutlich vor dem Berichtszeitraum eingeleitet worden sind und begründet:

„Ein Disziplinarverfahren ist abgeschlossen, wenn die durch den zuständigen Dienstvorgesetzten ausgesprochene Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Wird gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht geklagt, kann dies dazu führen, dass Verfahren sehr lange nicht abgeschlossen werden können.“

Von den 83 Verfahren, die im Berichtszeitraum abgeschlossen worden sind, wurden 41 – also knapp die Hälfte – eingestellt. „In der Regel, weil kein Dienstvergehen nachweisbar war. In einigen Fällen wurde keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen, weil bereits derselbe Sachverhalt in einem Straf- oder Bußgeldverfahren geahndet worden war“, präzisiert Christian Pegel und sagt weiter:

„Am häufigsten ging es bei den Verfahren darum zu entscheiden, ob die Datenschutzbestimmungen – das waren 17 Fälle – oder wie in 21 Fällen die Wohlverhaltenspflicht verletzt wurden. Unter letzteres fallen zum Beispiel Verstöße gegen Weisungen oder das Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten oder unkollegiales Verhalten“, erläutert der Innenminister weiter.

Die Verfahren, die nicht eingestellt wurden, endeten am häufigsten – 30mal – mit einer Geldbuße. Eine Kürzung der Dienstbezüge wurde einmal vorgenommen. Zurückstufungen gab es im Berichtszeitraum nicht. Die härteste Maßnahme, die das Disziplinarrecht hergibt, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wurde viermal ausgesprochen.

Besonders sensibel zu handhaben sind die „laufenden Verfahren“, denn: „Bei diesen ist ein Dienstvergehen noch nicht erwiesen. Das Disziplinarverfahren dient dazu, zu ermitteln und zu erweisen, ob sich ein bestehender Verdacht bestätigt oder nicht. Gerade der oben dargestellte hohe Anteil eingestellter Verfahren zeigt, dass die Statistik zu laufenden Verfahren sehr vorsichtig interpretiert werden muss“, sagt Christian Pegel.

In der Landespolizei waren mit Stand 31. Dezember 2021 insgesamt 153 Disziplinarverfahren anhängig. Davon waren 110 im Berichtszeitraum eingeleitet worden. Alle weiteren Verfahren stammen aus den Vorjahren.

Auch hier sind die häufigsten Tatvorwürfe, die zu untersuchen sind, das Verletzen der Datenschutzbestimmungen (31 Fälle) sowie der Wohlverhaltenspflicht (26 Fälle).

„Aus der Anzahl der laufenden Verfahren lässt sich schließen, dass das Verhalten der Beamtinnen und Beamten genauer beobachtet wird und Vorgesetzte, Kollegen und auch die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisiert sind. Das führt dazu, dass bestimmte Phänomene erst jetzt ins allgemeine Bewusstsein gelangen und deshalb jetzt auch im Bereich der Disziplinarverfahren stärker vertreten sind“, interpretiert Christian Pegel die Zahl der Verfahren. So sei etwa mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz stärker in den Fokus gerückt. „Die Dienststellen behandeln das Thema sensibler, sodass im Ergebnis mehr Verstöße entdeckt beziehungsweise in einem Disziplinarverfahren untersucht werden“, folgert der Minister.

Darüber hinaus hätten die Ermittlungen im Umfeld des Spezialeinsatzkommandos im Landeskriminalamt sowie die damit einhergehende Untersuchung der privaten Kommunikation einiger Verdächtiger zu einer Zunahme der Verfahren im Bereich der Verletzung der politischen Treuepflicht im Vorjahresbericht geführt.“ Hier sei es 2021 zu einem deutlichen Rückgang von insgesamt 13 Verfahren in den Jahren 2019 und 2020 auf drei im vergangenen Jahr gekommen. Mit diesem Komplex stehen auch Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen in Zusammenhang.

„Wie in jeder großen Organisation gibt es leider auch in der Landespolizei Menschen, die gegen Dienstpflichten und teilweise auch gegen andere geltende Gesetze verstoßen. Wir schulen und sensibilisieren unsere Mitarbeiter kontinuierlich dazu. Auch unser Disziplinarbericht trägt dazu bei, denn er zeigt: Solche Verstöße werden konsequent geahndet.“

Unbefriedigend sei die Dauer der Verfahren, die erforderlich sind, um zum Beispiel einen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen zu können. Christian Pegel legt aber vor allem Wert darauf festzuhalten:

„Die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei verteidigt mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie und hat selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.

Kostenlose Bürgertests nach wie vor möglich

Ministerin appelliert auch an eigene Verantwortung

Schwerin – Der Bund hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung über den 30. Juni hinaus verlängert und aktualisiert. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können.

Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.

„Die bestehenden Testmöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen zu erkennen und andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Menschen mit typischen Symptomen oder Betreuende und Besuchende von vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlose Tests nutzen können,“ betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt.

Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung rät das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Drese betonte, dass nach wie vor aber auch Selbsttests, die Jede und Jeder zu Hause durchführen kann, ein wichtiges Schutzinstrument sind: „Gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sollten wir vor allem mit Blick auf Risikogruppen verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch Selbsttests helfen, Infektionen zu erkennen. Bei Vorlage eines positiven Selbsttests ist der PCR-Test kostenlos und schafft so Gewissheit,“ so Drese.

M-V startet in die Sommerferien

Oldenburg: Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte haben endlich eine Verschnaufpause

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Freitag, 01. Juli 2022, die schönste Zeit des Jahres: Dann starten 155.600 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in die Sommerferien. Vorher erhalten sie ihre Zeugnisse. Erster regulärer Schultag nach den Sommerferien für sie ist Montag, 15. August 2022.

„Dieses Schuljahr fand der Unterricht hauptsächlich wieder in Präsenz statt, das war unter anderem durch das Phasenmodell möglich. Die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben Großartiges geleistet, dafür danken wir ihnen von ganzem Herzen. Lernrückstände werden wir im kommenden Schuljahr weiter konzentriert und schrittweise überwinden, unter anderem durch zusätzliche Fördermöglichkeiten und unterstützende Schulassistenzkräfte.

Auch die Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen hat Kräfte gebunden und gleichzeitig die große Solidarität und Bereitschaft gezeigt, kein Kind zurückzulassen. Die Schülerinnen und Schüler können stolz auf ihre Ergebnisse sein, die sie unter besonderen Lernbedingungen erreicht haben. Dazu gratuliere ich ihnen sehr. Sie, die Lehrkräfte und die Eltern haben nun endlich eine Verschnaufpause. Ich wünsche ihnen schöne und erholsame Sommerferien“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, die ein offenes Ohr oder einen Rat benötigen, ist seit Montag das „Zeugnissorgentelefon“ geschaltet. Hier können sie praktisch und auf kurzem Wege professionelle psychologische Beratung unter der Telefonnummer 0385-588 7987 erreichen; von Montag bis Freitag und am Samstag, den 02. Juli, in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr.

Die Telefonhotline des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist bis zum 15. Juli eingerichtet.

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Juni 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich gesunken. 57.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 4.000 Arbeitslose weniger als im Juni des Vorjahres (-6,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,1 Prozent (-0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

„Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist insgesamt sehr dynamisch. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten sorgen dafür, dass die Wirtschaft im schwierigen Umfeld weiter vorankommt. Der Sommer und somit die Hauptsaison starten und wir heißen unsere Gäste im Urlaubsland herzlich willkommen. Auch das sorgt für eine wachsende Nachfrage nach Personal, insbesondere im touristischen Bereich. Diese kann mancherorts nur teilweise abgedeckt werden. Fachkräftesicherung und -gewinnung erfordern gerade in diesem Bereich enorme Kraftanstrengungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 2.800 (+5 Prozent) gestiegen. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht die Bundesagentur hauptsächlich durch den Übergang ukrainischer Geflüchteter in die Grundsicherung. Mit der Betreuung in den Jobcentern werden diese seit dem 1. Juni auch in der Arbeitsmarktstatistik erfasst.

Wirtschaftsminister Meyer forderte, die Potentiale des Arbeitsmarktes intensiv zu nutzen. „Hierzu zählen beispielsweise auch Menschen, die weite Wege auf sich nehmen, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Entscheidend ist für die Auspendler auch die Arbeitsplatzsicherheit. Sie brauchen eine Perspektive. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter im Land stärken, damit Fachkräfte langfristige, zukunftssichere Arbeitsplätze im Land finden können.

Gerade auch die wachsenden Energiekosten und Benzinpreise dürften Pendlern zu schaffen machen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer weiter. „Wichtig ist es deshalb, auch die weichen Standortfaktoren stärker herauszustellen. Hierzu zählen neben ausreichend vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen auch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie ein attraktives Wohnumfeld und Freizeitangebot. Das sind neben dem Job wichtige Faktoren für eine Wohnort- oder Standortentscheidung.“

Die Zahl der Auspendler liegt in Mecklenburg Vorpommern bei über 70.000. Die bevorzugten Ziele sind nach Angaben des Statistischen Amtes Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Brandenburg, Berlin und Niedersachsen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem April 2022 – im Vorjahresvergleich um 8.600 (+1,5 Prozent) weiter gewachsen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 580.900.

„Fachkräfte werden gebraucht und auch gesucht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.900) sowie im Gastgewerbe (+4.400), im Handel (+800) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) entstanden.

Haushalt Mecklenburg-Vorpommern

Schwesig: Solider Haushalt mit dem richtigen Kurs für die Zukunft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch in den kommenden Jahren durch eine solide und zukunftsfähige Finanzpolitik auszeichnen. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 im Landtag.

„Es ist ein Haushalt mit klaren Schwerpunkten für die Zukunft unseres Landes: Wirtschaft und Arbeitsplätze, sozialer Zusammenhalt und dem Schutz von Umwelt und Klima. Trotz der großen Herausforderungen unserer Zeit – der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine – legen wir einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vor. Die Finanzpolitik der neuen Landesregierung ist solide und zukunftsfähig“, sagte Schwesig.

Mit dem neuen Doppelhaushalt stelle die Landesregierung die Weichen für ein ganzes Jahrzehnt. In diesem Jahr sind 1,7 Milliarden Euro Investitionen geplant, für 2023 sind es 1,5 Milliarden Euro. „Wir wollen sichere Arbeitsplätze und gute Löhne. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen, stellen Mittel für Wasserstoffprojekte bereit und investieren in die Digitalisierung. Es ist uns ein Herzensanliegen, die Familien in unserem Land weiter zu entlasten: die betragsfreie Kita bleibt bestehen, der beitragsfreie Ferienhort kommt ab den Sommerferien. Mit dem Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030“ werden wir neue von Lehrerinnen und Lehrer einstellen und Lehrerstellen verbessern“, sagte die Regierungschefin.

Ein weiterer Schwerpunkt im Doppelhaushalt werde der Schutz von Umwelt und Natur. Schwesig: „Wir werden den öffentlichen Nahverkehr mit fast 20 Millionen Euro unterstützen, um ihn sozialer zu gestalten. Bereits seit 2021 können Auszubildende bei uns im Land für einen Euro am Tag den Nahverkehr nutzen. Wir wollen mit denselben Konditionen zusätzlich das landesweite Seniorenticket einführen.“

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und Interessensvertretern werde die Landesregierung zudem in einem einmaligen Beteiligungsprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen.

 „Wir investieren in unser MV 2030, damit es wirtschaftlich stärker, sozial gerechter und nachhaltiger wird“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Regierungschefin unterstrich zudem, dass sich das Land im Zuge der steigenden Preise durch den Ukraine-Krieg weiterhin dafür einsetzen werde, dass besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten würden. „Wir haben bereits mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 2,85 Milliarden Euro gezeigt, dass wir in schwierigen Zeiten entschlossen handeln, um Schaden von unserem Land und den Menschen abzuwenden. Das werden wir weiterhin tun.“

Abgabe der Grundsteuererklärung

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung startet morgen

Schwerin – Am 1. Juli 2022 startet bundesweit die viermonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis zum 31. Oktober 2022 sind dann alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer aufgerufen, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Die aktuelle Grundsteuerreform stellt eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. So sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes durch die Finanzämter neu zu bewerten. Doch auch auf die Steuerpflichtigen kommt jetzt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung einiges an Arbeit zu. Dafür bitte ich um Verständnis“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um diese in der begrenzten Zeit in den Finanzämtern auch bearbeiten zu können. In Einzelfällen, beispielsweise wenn der Erklärungspflichtige keinen Computer oder keinen Internetzugang besitzt, ist jedoch auch die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

„Es können auch Familienangehörige bei der elektronischen Bearbeitung der Erklärung unterstützen, sofern sie dies unentgeltlich tun“, empfiehlt Dr. Geue. „Die elektronische Abgabe ist zudem für die Betroffenen vorteilhaft, weil bereits während der Erstellung Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden und somit keine notwendige Eintragung vergessen werden kann.“

Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung. Ergänzend kann in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, unbebaute Grundstücke) die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

In der Erklärung sind neben dem Aktenzeichen, das den Eigentümerinnen und Eigentümern im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform mitgeteilt wurde, grundstücksbezogene Daten anzugeben. Hierzu zählen u. a. das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal MV unter https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/ zu finden.

Arbeitsmarkt im Juni 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Hamburg.

Arbeitslosenzahl im Juni:   +103.000 auf 2.363.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  -251.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent

Im Juni 2022 ist infolge der umfassenden Erfassung ukrainischer Geflüchteter in den Jobcentern die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat kräftig gestiegen, und zwar um 103.000 auf 2.363.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 133.000 zugenommen. Verglichen mit dem Juni des vorigen Jahres ist sie um 251.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Mai auf Juni um 0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent und liegt damit 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 2,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 124.000 gestiegen. Sie lag im Juni 2022 bei 3.115.000 Personen. Das waren 261.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juni für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 401.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gestiegen. Mit 45,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 772.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von März auf April 2022 um 11.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im April nach Hochrechnungen der BA um 672.000 auf 34,36 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,21 Millionen Personen hatten im April 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,08 Millionen ausschließlich und 3,14 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juni weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 877.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 184.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juni 2022 um 2 Punkte auf 137 Punkte.

681.000 Personen erhielten im Juni 2022 Arbeitslosengeld, 146.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.691.000. Gegenüber Juni 2021 war dies ein Rückgang von 174.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Juni 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 376.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juni noch 148.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 499.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 26.000 mehr als vor einem Jahr. 259.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Ostseeland Mecklenburg-Vorpommern

Schwesig: Ostseeraum für Mecklenburg-Vorpommern von zentraler Bedeutung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstrich im Landtag die wichtige Rolle des Ostseeraums für Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Land pflegt seit vielen Jahrzehnten vertrauensvolle regionale Partnerschaften im Ostseeraum, etwa nach Skandinavien, ins Baltikum oder nach Polen. Gewachsen aus der Geschichte unseres Landes als Mitglied der Hanse und aufgrund unserer geographischen Lage. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist als Staatsziel in unserer Verfassung verankert“, sagte Schwesig.

Vor allem in der Hafenwirtschaft und Logistik sowie in der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft zeigten sich aktive Partnerschaften und eine enge Zusammenarbeit. Aber auch vielfältige Kooperationen in Kultur und Wissenschaft spielten seit langer Zeit eine große Rolle.

„Als Ministerpräsidentin ist mir der regelmäßige direkte Austausch mit unseren Partnern sehr wichtig: In der vergangenen Woche war ich in Berlin mit den Botschaftern aller nordischen Länder zusammen, um darüber zu sprechen, wie wir beim Thema Energieversorgung und Netzausbau in Nordeuropa künftig noch mehr zusammenarbeiten können“, sagte die Regierungschefin.

Durch den Angriffskrieg Putins auf die Ukraine habe sich die Architektur Europas nachhaltig verändert. Mecklenburg-Vorpommern werde die Ostseekooperation verstärken. „Am vergangenen Freitag haben wir deshalb den Kooperationsrat demokratischer Ostseeraum gegründet. Das Gremium soll uns dabei helfen, neue Ideen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Ostseestrategie zu entwickeln“, sagte die Ministerpräsidentin.

Weiterer Baustein für die Zusammenarbeit im demokratischen Ostseeraum sei der am 22. September erstmals stattfindende Baltic Sea Business Day in Rostock. Schwesig: „Der Ostseeraum im Zentrum Europas birgt enorme Chancen und Potenziale für Mecklenburg-Vorpommern.“

Kein Lebensmittel­betrug

Schwerin – Der von Medien formulierte Verdacht, ein Bio-Geflügel- verarbeitender Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern habe Separatorenfleisch in seinen Produkten verwendet, ohne dies zu kennzeichnen, wurde durch die im Labor durchgeführten histologischen Untersuchungen nicht bestätigt. Das erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen in unserem Land wirtschaftenden Lebensmittel verarbeitenden Betrieb hat die oberste Kontrollbehörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des zuständigen Landkreises aufgefordert, amtliche Verdachtsproben in dem Betrieb zu nehmen. Dies ist auch so erfolgt. Die Proben wurden anschließend im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock untersucht.

Das Ergebnis der amtlichen Untersuchung zeigt, dass in keiner der gezogenen Proben auffällige Anteile an Knochenpartikeln, die einen Anhaltspunkt für die Verwendung von Separatoren­fleisch darstellen, nachgewiesen werden konnte. Der Verdacht des Lebensmittelbetrugs wegen falscher Kennzeichnung hat sich damit nicht erhärtet. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Landkreises und des LALLF in Rostock, die unverzüglich gehandelt haben. Es ist mir wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land auf ihre Lebensmittelkontrolleure verlassen können.“

Sogenanntes Separatorenfleisch stellt keine verbotene Zutat dar. Es darf zum Beispiel in Wurst enthalten sein. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) definieren jedoch den Begriff und geben vor, wie ein Produkt zu kennzeichnen ist, das Separatorenfleisch enthält.

Entlastungen bei den Energiekosten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich in der heutigen Aktuellen Stunde des Landtages für weitere Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger bei den Energiepreisen ausgesprochen. „Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, gemeinsam mit der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass wir eine stabile Energieversorgung haben, die auch bezahlbar ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bund und Länder stünden in der Energiepolitik vor drei großen Aufgaben. „Bund und Länder sind sich einig darüber, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden muss. Ich bin sehr dankbar, dass der Bund Hemmnisse wie den Offshore-Deckel bei der Windkraft auf See beseitigen will“, sagte die Ministerpräsidentin.

Mit Blick auf Herbst und Winter müsse mit ganzer Kraft daran gearbeitet werden, die Energieversorgung sicherzustellen. Mecklenburg-Vorpommern habe seine Bereitschaft erklärt, seinen Beitrag dazu leisten. „Wir sind bereit, über den Hafen Rostock Öl nach Schwedt zu transportieren, um die Versorgung in Ostdeutschland sicherzustellen.“ Außerdem prüfe das Land gemeinsam mit dem Bund, ob es möglich ist, LNG-Gas über Lubmin einzuspeisen.

Es sei richtig, dass Bund und Länder zwei große Entlastungspakete für die Bürgerinnen und Bürgern geschnürt haben. Das Energiegeld werde demnächst ausgezahlt und bedeutet für eine Familie mit 2 Berufstätigen und 2 Kindern eine Entlastung von 800 Euro. „Unser Land setzt sich dafür ein, dass ein weiteres Entlastungspaket gibt. Unser Land setzt sich dafür ein, dass ein Energiegeld auch für Rentnerinnen und Rentner gibt“, betonte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin zeigte sich offen für den von der Fraktion DIE LINKE favorisierten Vorschlag einer Übergewinnsteuer. Mecklenburg-Vorpommern habe gemeinsam mit Bremen einen Antrag an den Bundesrat eingebracht, in dem die Bundesregierung zur Prüfung einer solchen Steuer aufgefordert wird.

Schwesig kündigte für den August einen Energiegipfel in Mecklenburg-Vorpommern an. „Unser Ziel ist, weiter mitzuhelfen, dass es Energiesicherheit gibt.“

Beitragsfreier Ferienhort

Schwerin – Der beitragsfreie Ferienhort kann pünktlich zu den anstehenden Sommerferien starten. Dies hat der Landtag heute in zweiter Lesung beschlossen. Mit der geänderten Regelung aus dem Kindertagesförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den beitragsfreien Ferienhort geschaffen.

„Dieses gute Angebot gibt den Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder bestens betreut und gefördert werden und sie andererseits für diese Möglichkeit keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Künftig müssen Eltern auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ihrer Kinder keine Gebühren mehr zahlen.

Den beitragsfreien Ferienhort gibt es bereits seit 2020, allerdings wurde er bisher aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Bund will Werftenstandort übernehmen

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt die Zuschlagsentscheidung des Insolvenzverwalters für das Übernahmeangebot des Bundes für den Rostocker Standort der MV Werften.

„Das ist eine positive Botschaft für den maritimen Rostocker Standort. Es entsteht mit dem Zuschlag eine langfristige Perspektive für die Menschen vor Ort, die Arbeit sichert.

Hinzu kommt, dass der Bund mit im Boot sitzt. Die internationale Sicherheitslage bedeutet einen wachsenden Bedarf an turnusmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen Reparaturen bei der Marine. Mit der potentiellen Übernahme durch das Marinearsenal der Bundeswehr könnten rund 500 Arbeitsplätze im Herbst 2022 am Standort geschaffen werden.

Anfang Juli steht noch die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus. Darüber hinaus muss noch der Kaufvertrag zwischen den Beteiligten unterzeichnet werden.“

Corona: Herbst-Winter-Plan

 Schwerin – Das Kabinett hat sich heute mit der Coronalage beschäftigt und angesichts der erwarteten neuen Infektionswelle den Herbst-Winter-Plan weiter vorangetrieben.

„Wir bereiten derzeit ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das die wesentlichen Bereiche des Pandemiemanagements umfasst“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

Hierzu gehören nach Auskunft von Drese insbesondere eine kontinuierliche Lagebewertung, die Aufrechterhaltung einer Impf- und Testinfrastruktur sowie Maßnahmen des Infektionsschutzes (z.B. generelles Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe, einrichtungs- und angebotsspezifische Hygienepläne).

„Die höchste Bedeutung haben dabei der Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur. Zudem genießen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Kitas und Schulen oberste Priorität“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese betonte, dass die Aktivierung der Impfkampagne eine Schlüsselfunktion einnimmt. Neben der bedarfsgerechten Aufrechterhaltung der ergänzenden Impfstrukturen gehöre hierzu auch der erneute Einsatz von mobilen Teams vordringlich im Bereich der Pflege- und Altenheime ab dem Spätsommer.

Drese informierte darüber hinaus, dass vom Bund ab dem 1. Juli nur noch eine kostenfreie Bürgertestung konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten wird. „Es ist positiv, dass Tests zum Schutz von Risikogruppen kostenlos bleiben sollen. Damit müssen etwa Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern auch weiterhin nicht für ihren Test bezahlen. Vor allem dafür hatte ich mich eingesetzt. Negativ ist, dass die Entscheidung des Bundes so spät gefallen ist. Das erschwert allen Beteiligten die Planungen“, sagte Drese.

Die Landesregierung bekräftigte außerdem in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern, den vom Bund vorgesehenen Bürgertest-Selbstanteil von 3 Euro, wie zum Beispiel für den Besuch von Großveranstaltungen, nicht zu übernehmen, so Drese.

Die Ministerin teilte weiter mit, dass der Pandemie-Expertenrat erstmals wieder bereits in der ersten Juli-Woche zusammenkommen wird, um bis Ende August 2022 zusätzliche Impulse und Handlungsempfehlungen für die Ausarbeitung des endgültigen Herbst-Winter-Plans zu erarbeiten.

Drese: „Impfungen bleiben das wichtigste Instrument in der Pandemie. Ich appelliere deshalb vor allem an ältere und vorerkrankte Menschen, deren letzte Impfung einige Monate her ist, sich jetzt im Sommer erneut impfen zu lassen. Eine erste oder zweite Auffrischimpfung schützt vor schweren Verläufen. Der angepasste Impfstoff kommt erst im Herbst – so lange sollten Risikopatienten nicht warten.“

Barrierefreie Bushaltestellen

Wittenburg – Barrierearm mobil im ländlichen Raum: Die Gemeinden Wittendörp und Wittenburg erhalten eine Förderung vom Land zum barrierefreien Umbau von jeweils 6 Bushaltestellen.

In Vertretung des Landesministers für Infrastruktur, Herrn Meyer, überbringt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann, zuständig für die Entwicklung des ländlichen Raums, heute die Bescheide an die Bürgermeister Herrn Kurt Bartels (Wittendörp) und Herrn Christian Greger (Wittenburg):

„Mobilität ist einer der wesentlichsten Faktoren für einen lebenswerten ländlichen Raum. Dazu gehört ein moderner und starker Personennahverkehr, der allen Menschen zur Verfügung steht.

Damit die Menschen den Verkehr auch nutzen können, muss er so barrierearm wie möglich sein – egal ob für junge Familien mit Kinderwägen oder für ältere und körperlich eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Mit der Förderung der neuen Bushaltestellen gewährleisten wir diese Zugänglichkeit nun in Wittendörp und Wittenburg.“

Die Gemeinde Wittendörp erhält somit die Förderung von neuen Bushaltestellen in den Ortsteilen Harst, Dodow, Dreilützow und Tessin. Die Förderung vom Land beträgt über 303.000 Euro. Wittenburg kann durch eine Landesförderung von rund 265.000 Euro die Bushaltestellen in Wittenburg (Stadt), Wölzow, Lehsen und Zühr erneuern.

In beiden Gemeinden werden die Baumaßnahmen zu 80% vom Land bezuschusst. Die übrigen Kosten tragen die Gemeinden. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die Maßnahmen abgeschlossen sein.

Voranbringen von Gleichstellung

Schwerin – „Im rot-roten Koalitionsvertrag haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu stärken. Dazu legen wir heute einen weiteren Grundstein. Mit einem ressortübergreifenden gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das zusammen mit allen Bereichen der Gesellschaft erarbeitet werden soll, wollen wir insbesondere Frauen helfen, die immer noch auftretenden strukturellen Hürden, die einer tatsächlichen Gleichstellung im Sinne des Grundgesetzes entgegenstehen, zu überwinden.

Wir sind auf dem Gebiet zwar schon ein großes Stück vorangekommen, aber noch nicht am Ziel. Allein gesetzliche Maßnahmen wie das Entgelttransparenzgesetz oder auch das Zweite Führungspositionen-Gesetz können die Herausforderungen nicht lösen. Es bedarf einer Gesamtstrategie, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikfeldern durchzusetzen, auch auf Landesebene“ sagt Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz nach der Sitzung des Kabinetts.

Auf der Sitzung heute hat die Landesregierung beschlossen, eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms einzurichten.

„Das Rahmenprogramm soll die Grundlage bilden für gleichstellungspolitische Handlungsschwerpunkte. Es soll Ziele und Maßnahmen benennen, bündeln und abrechenbar machen, um die tatsächliche Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern.

Wir sehen es als strategisches Instrument, getragen von einer breiten, überparteilichen Öffentlichkeit, das die Bedeutung von Frauen- und Gleichstellungsthemen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbar macht. Die IMAG Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm soll den Erarbeitungsprozess von Seiten der Landesregierung strukturieren und begleiten.

Geleitet wird die Gruppe von der Landesbeauftragten der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung bzw. durch die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz“, sagt Ministerin Bernhardt weiter.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, Wenke Brüdgam: „Die strukturelle Benachteiligung von Frauen ist weiterhin gegeben. Noch immer gibt es weniger Frauen in Führungspositionen, werden Frauen Opfer von häuslicher Gewalt und kämpfen Frauen und Mädchen gegen Rollenbilder an. Deshalb ist es wichtig, sich gesamtstrategisch aufzustellen.

Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, die das Zusammenwirken aller Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft bedarf und im gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm zusammengefasst werden kann“, so Wenke Brüdgam.