M-V: MittSommerRemise

Dahlemann: MittSommerRemise bereichert kulturelles Leben im Land

Kotelow – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat am Sonntag anlässlich der MittsommerRemise, die an diesem Wochenende in beiden Landesteilen stattfindet, das Jagdschloss Kotelow besucht und die Veranstaltungsreihe gewürdigt.

„Die MittsommerRemise ist ein tolles Veranstaltungsformat. Mit klassischer Musik, bunten Besucherprogrammen laden die Organisatoren in bezaubernde Schlösser und Gutshäuser, attraktive Landhotels und Parkanlagen ein, so wie hier im Jagdschloss Kotelow. Insgesamt beteiligen sich 70 historische Häuser an der MittsommerRemise. Dafür danke ich herzlich.“

Die MittsommerRemise bereichere auf ganz eigene Weise das kulturelle Leben im Land und gebe vielfältige Einblicke in die Geschichte historischer Gutshäuser.

„Ob Hausführungen, Workshops, Kutschfahrten, Lesungen oder gemütliches Zusammensein am Lagerfeuer – für jeden bieten die Programme der kulturellen Landpartie etwas. Die Schlösser und Gutshäuser sind hierbei ein ganz besonderes Alleinstellungsmerkmal unseres Landes. Ich freue mich sehr, dass die MittsommerRemise seit 2019 auch in unseren Nachbarländern Polen, Litauen, Dänemark und Schweden als internationales Projekt „Baltic Manors“ stattfindet.“

Der Staatssekretär dankte allen, die sich für die MittsommerRemise 2022 engagieren: „Vielen Dank den Künstlerinnen und Künstlern, den Gastgebern, den Sponsoren und Unterstützern.“

Gut vorbereitet auf das neue Schuljahr

Oldenburg: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern über die Planungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen für die erste Zeit nach den Sommerferien informiert. Der Leitsatz hierbei bleibt: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“.

Das Ministerium beobachtet dabei genau, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und steht in ständigem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat. Dazu erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:  „Sollte es in den Regionen unseres Landes keine Hotspotregelungen geben, bleibt alles wie gewohnt.

Das heißt für die Schulen:

  • keine Maskenpflicht
  • nur anlassbezogene Tests (bei Symptomen)
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrer-Bescheinigung

Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein so hohes Infektionsgeschehen aufweisen, dass er oder sie unter die Hotspot-Regelung fällt, bedeutet das für die Schulen dieses Kreises oder dieser Stadt – worüber wir die Eltern und Schulen gesondert informieren – folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
  • 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
  • Schüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule
  • vorerst keine definierten Gruppen
  • vorerst keine Reiserückkehrer-Bescheinigung

Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor. Insoweit Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.

Gemeinsam mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/Kita/Schule hat sich das Bildungsministerium dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, zu verzichten. Um in Anbetracht der neuen Subvarianten dennoch größtmögliche Sicherheit vor, bei und nach Reisen zu gewährleisten, werden einmalig jedem Schüler und jeder Schülerin 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben. Diese werden ihnen in der letzten Unterrichtswoche von den Schulen ausgehändigt.“