Sommertour unter dem Motto „Gegen Gewalt“

Rostock – Zum Auftakt Ihrer Sommertour ist die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Rostock und der Landeskoordinierungsstelle CORA zu Besuch gewesen.

„Mir ist es wichtig als Ministerin, Betroffene von Gewalt stärker zu unterstützen. Daher möchte ich mir vor Ort selbst ein Bild machen und mich mit den engagierten Helferinnen und Helfern des Beratungs- und Hilfenetzwerkes im Land austauschen. Dazu gehört die Landeskoordinierungsstelle CORA in Rostock, aber auch die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking ebenfalls in Rostock, wo ich meine Sommertour zum Thema ‚Gegen Gewalt‘ gestartet habe.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade heute der Bundesrat über die Position der Bundesländer zur vorgeschlagenen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt spricht“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt in Rostock. Die Richtlinie beleuchtet Straftatbestände wie Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, unbefugtes Verwenden von intimen Bildern, Cyberstalking sowie das Aufstacheln im Netz zu Hass oder Gewalt. Es werden weitreichende Vorgaben zum Opferschutz und zur Unterstützung Betroffener, beispielsweise mit Hilfetelefonen und Krisenzentren gemacht.

Das EU-weite Ziel soll es sein, den Zugang zur Justiz und zu Unterstützungsleistungen zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet auch Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung von Personen, die beruflich mit Betroffenen in Kontakt kommen. „Das ist sehr bedeutend, denn wir müssen den Opferschutz und die Gewaltprävention weiter stärken. Jedes Opfer von Gewalt, egal ob Frau, Kind oder Mann, ist ein Opfer zu viel. Wichtig ist auch, die Beratungsstellen im Land bekannter zu machen, damit Betroffene von Gewalt wissen, wo es Hilfe gibt“, so die Gleichstellungsministerin.

„Mit der Beauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam sind wir gemeinsam dabei, das Beratungs- und Hilfenetz häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu optimieren. Denn die Vorgaben der Istanbul-Konvention gilt es auch für Mecklenburg-Vorpommern rechtlich bindend umzusetzen. Wir wollen derzeit die Handlungsbedarfe ermitteln und Synergien erschließen. Diese Schritte zur Umsetzung werden wir in den nächsten Wochen mit den Akteurinnen und Akteuren des Hilfenetzes besprechen, denn wir bauen auf ihre Unterstützung“, warb die Ministerin.

„Auf meiner Sommertour werde ich neben dem Beratungs- und Hilfenetzwerk auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit besuchen. Die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht sind wichtige Bestandteile für die Gewalt -Prävention. Denn die Arbeit mit den Probandinnen und Probanden nach Verbüßung ihrer Strafen ist mit dem Ziel eines Lebens ohne neue Straftaten ist Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Neubukow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese nahm heute an der feierlichen Eröffnung des Gesundheits- und Begegnungszentrums in Neubukow (Landkreis Rostock) teil.

Das Gesundheits- und Begegnungszentrum im Zentrum des Ortes hat eine Nutzfläche von rund 1.400 Quadratmetern. Neben einer Hausarztpraxis mit dem Schwerpunkt Altersmedizin sind im dreistöckigen Gebäude mehrere therapeutische Einrichtungen vorhanden, darunter eine Ergotherapie, eine Logopädie, eine Physiotherapie sowie eine psychologische Praxis. Abgerundet wird das umfangreiche Angebot durch einen Pflegedienst, ein Sanitätshaus und ein Bistro, das gleichzeitig als Begegnungsstätte fungieren soll.

„Das ist ein riesiger Gewinn für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Hier finden die Menschen alles unter einem Dach: eine qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung, tolle Gesundheits- und Fitnesssport-Angebote und soziale Kontakte“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Jahren für das Projekt eingesetzt. Insgesamt wurde das Gesundheits- und Begegnungszentrum bei einer Gesamtinvestition von etwa 4,2 Millionen Euro mit rund 1,25 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Dabei kamen 750.000 Euro aus dem LEADER-Landeswettbewerb für Ärztehäuser im ländlichen Raum.

Drese: „Die Initiatoren des Projektes zeigen eindrucksvoll, wie auch im ländlichen Raum wohnortnahe, ambulante Versorgungsstrukturen geschaffen werden können, die für die Bürgerinnen und Bürger in Neubukow und Umgebung eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung bringen.“

Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023

Berlin – Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das vom Bundestag am 7. Juli 2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Es kann daher – ebenso wie die anderen Teile des so genannten Osterpakets der Bundesregierung – dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Die Novelle richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus und überarbeitet dazu das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend und umfassend, ändert flankierend zahlreiche andere Gesetze. Ziel ist es, im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein.

Das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem sie durch eine kürzliche Änderung bereits auf Null abgesenkt worden war.

Gesetzlich wird klargestellt, dass alle erneuerbaren Energien – auch die Wasserkraft – im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen bzw. Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

Europäischer Flussbadetag am Großupahler See

Güstrow – Zum Big Jump verabreden sich seit 2005 jedes Jahr Menschen, die europaweit gleichzeitig ins Wasser springen. Auch in diesem Jahr beteiligt sich das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) am Sonntag, den 10. Juli 2022, mit einem Sprung in den Upahler See bei Güstrow erneut an dieser Aktion.

„Hinter diesem spaßigen Event steht ein ernstes Anliegen. Wir wollen damit ein Zeichen setzen für lebendige und saubere Gewässer und uns für die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie engagieren. Der Sprung ist ein Symbol der Unterstützung und gleichzeitig eine Aufforderung an alle Verantwortlichen, die Anstrengungen für den Gewässerschutz zu verstärken“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Der Großupahler See gehört gemäß WRRL zu den sogenannten berichtspflichtigen Gewässern. Den angestrebten guten ökologischen und guten chemischen Zustand erreicht er derzeit nicht. Durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen bis 2023 sollen Veränderungen eingeleitet werden. Eine Restaurierung des Sees zusammen mit weiteren Maßnahmen in den angebundenen Fließgewässern dient dabei letztendlich der Verbesserung des gesamten Gewässernetzes vom Großupahler See über Flötgraben, Nebel und Warnow bis hin zur Ostsee.

Am Sonntag wird am Großupahler See auch ein neuer Badesteg eingeweiht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Vorhaben mit fast 100.000 EUR aus Mitteln der LEADER-Förderung unterstützt.

Begleitet wird der Big Jump 2022 vom Naturpark „Sternberger Seenland“, der mit seinem Informationsstand vor Ort sein wird. Auch Naturfotografen aus der Region sind mit einer ganz besonderen Ausstellung ihrer Bilder dabei.

„Dieses Beispiel zeigt, dass verschiedene Ansprüche wie Naherholung, touristische Nutzung sowie die Schaffung intakter Lebensräume für Tiere und Pflanzen Hand in Hand gehen können. Eine Einbeziehung und Zusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort ist dabei eine Grundvoraussetzung“, so Aßmann.

Maßnahmen zum Stromnetzausbau

Berlin – Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen des Energiewirtschaftsrechts gebilligt, die der Bundestag am 24. Juni 2022 als Teil des so genannten Osterpakets verabschiedet hatte. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien und zum verstärktem Ausbau der Stromnetze, Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden sowie erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht.

Das Gesetz verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Ziel des Gesetzes ist zudem, rechtliche Unklarheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung eines Vertrags durch Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise zu beseitigen. Es grenzt die Ersatzversorgung von der Grundversorgung mit Strom und Gas ab, beendet die preisliche Kopplung beider Instrumente im Segment der Haushaltskunden und verpflichtet die Anbieter zu mehr Transparenz gegenüber Kunden und Bundesnetzagentur. So müssen diese künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie die Belieferung für Haushaltskunden einstellen wollen – kurzfristige Kündigungen sind dadurch erschwert.

Zudem ermöglicht das Gesetz eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Sie erhält künftig unter anderem auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leistet und auf ein Klimaneutralitätsnetz ausgerichtet ist.

Der Bundesrat betont, dass nicht nur für den Bereich Strom, sondern auch für alle Infrastrukturen die Planung auf die Klimaziele ausgerichtet und mit konkreten Zeitplänen und Maßnahmen hinterlegt werden muss. Um Infrastruktur-übergreifend planen zu können und Ineffizienzen zu vermeiden, ist aus Sicht des Bundesrates eine deutlich integriertere Betrachtung über die Energieträger Strom, Gas, Wasserstoff nötig. Er bittet daher die Bundesregierung, hierzu Vorschläge zu erarbeiten und mit den Ländern zu erörtern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Lösungen für Werftstandorte der MV Werften

Meyer: Auch Rostocker Werftstandort erhält Perspektive

Rostock – Der Bund übernimmt den Standort der MV Werften in Rostock. Ein entsprechender Kaufvertrag ist zwischen der Insolvenzverwaltung der MV Werften und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) geschlossen worden.

„Damit ist die letzte Hürde in dem Verfahren geschafft. Der Kauf ist eine gute Botschaft für den Rostocker Standort und vor allem für die Beschäftigen. Ein traditionsreicher Schiffbaustandort erhält nun weiter eine maritime Perspektive. Die internationale Sicherheitslage bedeutet einen wachsenden Bedarf an außerplanmäßigen Reparaturen und turnusmäßigen Wartungen bei der Marine. Rund 500 sichere Arbeitsplätze könnten im Herbst am Standort geschaffen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Bund hat sich in einem Bieterverfahren als Interessent für den Rostocker Standort durchgesetzt. Am Donnerstag hat der Haushaltsausschuss des Bundes dem Kauf zugestimmt.

„Der Verkauf des Rostocker Werftgeländes an die Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender Schritt sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Gläubiger, unterstreicht der Insolvenzverwalter der MV Werften Dr. Christoph Morgen: „Mit dem Vertrag haben wir eine überzeugende Zukunftsperspektive für rund 500 Beschäftigte geschaffen, weiterhin im Schiffbau und der Instandhaltung tätig zu sein“, betonte  Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer zeigte sich abschließend erfreut darüber, dass an allen drei Werftstandorten Beschäftigungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

„In den vergangenen Monaten haben Bund, Land und Insolvenzverwaltung für die Werftstandorte Stralsund, Rostock und Wismar Lösungen erarbeitet und auch gefunden. Dies wäre ohne die kommunale Unterstützung, die Wirtschaftskammern, Gewerkschaften und die heimische Wirtschaft kaum umsetzbar gewesen“, betonte Meyer.

„Gleichzeitig, weiß ich, dass wir noch eine Menge Hausaufgaben zu erledigen haben. Oberstes Ziel ist es, dass die Menschen vor Ort wieder in Beschäftigung kommen. Die Wirtschaft ist energiehungrig. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass wir weiter nach Lösungen suchen müssen, um innovative Energievorhaben im Land voranzubringen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Neben der Übernahme des Rostocker Standortes durch die Marine, siedelt sich in Wismar die thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) an. Darüber hinaus wurde der Standort der MV Werften Kabinenproduktion durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entsteht ein maritimer Gewerbepark.

Städtebau-Bundesförderung

Stralsund – Bauminister Christian Pegel hat der Hansestadt Stralsund heute zur Aufnahme ihres Projekts „Umfeld der Marienkirche“ in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus 2022“ gratuliert.

„Ich freue mich sehr darüber, dass die Stadt Stralsund zusätzlich 1,6 Millionen Euro vom Bund erhält, um die Region um den Neuen Markt innerhalb der historischen Altstadt neu zu gestalten. Damit wird die UNESCO-Welterbestätte weiter aufgewertet. Schon 2013 haben die Stralsunder begonnen, ein Gesamtkonzept für ihren Stadtraum zu erarbeiten.

Die Umgestaltung des Neuen Marktes ist dabei ein Schlüsselprojekt und wird die Altstadt garantiert bereichern“, sagte Christian Pegel und fügte hinzu: „Mecklenburg-Vorpommern hat sich in diesem Jahr mit zwei Projekten für das Programm beworben. Leider ist Anklam mit seinem Ikareum nicht berücksichtigt worden. Das Projekt werden wir im nächsten Jahr wieder anmelden.“

Im Jahr 2022 werden 18 Projekte mit insgesamt rund 75 Millionen Euro gefördert. Seit 2014 wurden 211 Projekte in das Programm aufgenommen und mit Bundesmitteln in Höhe von rund 670 Millionen Euro unterstützt.

Eine Kofinanzierung durch das Land ist in diesem Programm nicht vorgesehen. Mit dem Bundesprogramm werden investive und konzeptionelle Projekte mit nationaler und internationaler Wahrnehmbarkeit, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt gefördert.

Sie müssen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse ausweisen, baupolitische Ziele des Bundes verfolgen und Innovationspotenzial aufweisen.

In den Jahren 2014-2021 wurden folgende Projekte in M-V für das Bundesprogramm ausgewählt: