Waldzustandserhebung 2022 hat begonnen

Schwerin – Die Waldzustandserhebung in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen. In der Zeit vom 20.07.2022 bis zum 19.08.2022 findet die jährliche Erfassung in den Wäldern des Landes statt. Klimaschutzminister Backhaus betont die Bedeutung dieser Datenerhebung: „Wald und Forstwirtschaft sind wie kein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Ändert sich das Klima, hat das direkte Auswirkungen auf die Natur. Gleichzeitig sind Wald und Holz für den Klimaschutz unverzichtbar. Um die vielfältigen Aufgaben unserer Wälder für die Zukunft sichern zu können, müssen wir deshalb wissen, wie es um sie steht. Die Erhebung und damit ständige Überwachung des Waldzustandes ist daher eine wichtige Aufgabe unserer Forstleute“, so Forstminister Dr. Till Backhaus.

Durch extra geschultes Personal der Landesforst- und Nationalparkverwaltung wird in den nächsten Wochen die Vitalität von über 2.500 Bäumen an 105 Stichprobepunkten aufgenommen. Hauptkriterien sind dabei der Nadel-/Blattverlust, die Vergilbung der Nadeln und Blätter sowie Schäden durch Insekten, Pilze und andere Einflüsse. Die zusammenfassenden Ergebnisse ermögliche einen schnellen Überblick zum Gesundheitszustand der Wälder. Auch können Rückschlüsse der Auswirkungen des Klimawandels auf unseren heimischen Wald gezogen werden.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den jährlichen Waldzustandsbericht Mecklenburg-Vorpommerns. Des Weiteren fließen sie auch in die Waldzustandsberichte der Bundesregierung und der Europäischen Union ein.

„In Zeiten drastisch zunehmender Witterungsextreme mit all ihren Folgen für das Ökosystem Wald sind die langjährig erhobenen Daten der Waldzustandserhebung von unschätzbarem Wert. So lassen die Ergebnisse Schlüsse auf die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels sowie die zukünftige Eignung einzelner Baumarten zu. Außerdem finden sie unter anderem Eingang in Strategien zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel“, so Backhaus abschließend.

Allianz für das Wasser

Backhaus: MV braucht eine Allianz für das Wasser

Schwerin – Angesichts der fortwährenden Diskussion über Düngevorgaben für die Landwirtschaft, fordert der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen tieferen Blick auf die Ursachen des Problems.

Niemand würde wohl auf die Idee kommen, zu behaupten, sein Auto müsste die Abgasnormen nicht einhalten, weil es neu ist und die Luftverschmutzung nicht verursacht hat. Genauso kommt mir aber die Diskussion um die Roten Gebiete im Land vor. Und leider wird die Diskussion um die Grundwassermessstellen nicht immer mit sauberen Argumenten geführt.

Wenn ein Gutachter im Auftrag des Bauernverbandes plötzlich eine Landesmessstelle kritisiert, die er zwei Jahre zuvor für denselben Auftraggeber in einem Gutachten noch als repräsentativ bezeichnet hat, muss ich mich schon sehr wundern. Wenn Messstellen anders (andere Standorte, größere Ausbautiefen) gebaut werden als zuvor mit den zuständigen Ämtern besprochen, kann man nicht hinterher mangelnde Unterstützung beklagen.

Wenn das Angebot einer aktiven Beteiligung dieses Gutachters im Auftrag des Bauernverbandes an der Erarbeitung der neuen Gebietskulisse abgelehnt wird, ist das nicht nur das Recht des Staates, sondern seine Pflicht. Wenn die Diskussion weiter so läuft, werden wir nur auf der Stelle treten und später sicher wieder Gerichte beschäftigen. Der Sache dient das nicht.

Ich werde nicht müde, zu wiederholen, dass Wasser das wichtigste Lebensmittel auf unserem Planeten ist. Gerade in diesen heißen und trockenen Tagen wird uns das deutlich vor Augen geführt. Aber wir gehen mit dem Wasser, das uns zur Verfügung steht, nicht gut um. Der Stickstoff, den wir als Dünger auf die Felder ausbringen, wandert, wenn er nicht von den Pflanzen aufgenommen wird, als Nitrat ins Grundwasser.

Das führt seit Jahrzehnten zu einer Belastung des Grundwassers, die nicht hinzunehmen ist. Deswegen fordert die EU seit Jahrzehnten zu Recht, das Grundwasser wieder in einen guten Zustand zu bringen. Passiert ist nichts, weil Lobbyisten und Verbände alle Bemühungen konsequent torpediert haben.

Ich wünsche mir jedoch, dass wir eine Allianz für das Wasser bilden, bei der Wasserversorger, Wasser- und Bodenverbände, Landwirte und Behörden gemeinsam alles dafür tun, dass unsere wichtigste Ressource sauber wird und für kommende Generationen erhalten bleibt“, so Backhaus.

„Der Bauernpräsident hat heute Dialogbereitschaft signalisiert und das ist gut so. Auch ich setze auf Kooperation und nicht auf Konfrantation. Das Land hat das Mess-Netz in den letzten Jahren um 108 Messstellen erweitert und in den kommenden Jahren werden noch 100 dazukommen. Ich wünsche mir, dass wir anhand der Daten demnächst über Maßnahmen diskutieren und nicht weiter über die Messstellen an sich“,  sagt der minister abschließend.

Online-Antrag für freiwilligen Landtausch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist ein nächster Meilenstein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gelungen: Ab sofort können Bürger und Unternehmen für ganz M-V Anträge zum „Freiwilligen Landtausch“ nach Flurbereinigungsgesetz online stellen.

„Bei diesem Verfahren tauschen zwei und mehr Tauschpartner freiwillig eines oder mehrere land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke miteinander mit dem Ziel, zusammenhängende Betriebsflächen zu schaffen und so Zeit und Kosten bei der Bewirtschaftung zu sparen. Unser Online-Antrag dazu ist ein weiterer Beitrag unseres Bundeslands zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

M-V ist federführend für die Digitalisierung der Anträge im Themenfeld Bauen & Wohnen, zu dem auch der Antrag auf freiwilligen Landtausch gehört. In diesem Themenfeld hat Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel bereits den digitalen Antrag auf Baugenehmigung entwickelt.

„Hier war der Landkreis Nordwestmecklenburg Vorreiter und unser Partner bei der Entwicklung. Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in der Hansestadt Wismar, der Stadt Neubrandenburg, dem Landkreis Rostock, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Rostock ausgerollt. Daneben werden Landkreise und kreisfreie Städte im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein an den von uns entwickelten Online-Dienst angeschlossen. In den nächsten Wochen können dort erste Anträge online gestellt werden. Weitere Länder werden folgen“, sagt Christian Pegel zum Stand des digitalen Bauantrags.

Der Antrag auf freiwilligen Landtausch kann online übers landesweite MV-Serviceportal gestellt werden. Zuständig für die Bearbeitung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Damit nicht jede Kommune, jedes Bundesland und der Bund jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln muss, haben Bund und Länder die Arbeit untereinander aufgeteilt. So ist Mecklenburg-Vorpommern federführend für das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ und stellt die mehr als 60 zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen anschließend allen anderen zur Nachnutzung zur Verfügung.

Ebenso übernimmt M-V von anderen entwickelte Leistungen in anderen Themenfeldern. Im Nordosten werden  aktuell drei Einer-für-Alle-Dienste aus anderen Themenfeldern genutzt: das Bafög digital, Corona-Überbrückungshilfe sowie der digitale Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Kriegsflüchtlinge. Letzteres befindet sich aktuell im Rollout und ist für die Landkreise Vorpommern-Rügen und Ludwigslust-Parchim schon verfügbar.

Zuwendung für neuen Fähranleger

Usedom – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat heute an den Bürgermeister der Stadt Usedom Olaf Hagemann einen Zuwendungsbescheid für den Neubau des Fähranlegers Karnin in Höhe von rund 686.000 Euro überreicht.

„Pünktlich zur diesjährigen Sommersaison konnte der seit 2019 ruhende Fährverkehr wieder aufgenommen werden, noch dazu mit einer modernen und umweltfreundlichen Solarfähre“, freute sich Heiko Miraß am Donnerstag in Karnin.

„Mit dem neuen Fähranleger ist die touristische Infrastruktur auf der Inselseite für Einheimische und Gäste noch attraktiver geworden. Es ist also gut angelegtes Geld, von dem nicht nur die Stadt Usedom etwas hat, sondern die ganze Region. Die Stadt und die Gemeinde Bugewitz haben alles darangesetzt, dass die Fähre wieder in Betrieb genommen werden konnte und wir haben zu diesem Vorzeigeprojekt des sanften Tourismus gerne unseren Beitrag geleistet“, betonte der Staatssekretär bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides.

Mit der Wiederaufnahme des Fährverkehrs wurde auch eine wichtige Verbindung für die Nutzer des Fernradwegs Berlin-Usedom oder des Oder-Neiße-Radwegs wieder in Betrieb genommen.

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und dem Vorpommernfonds.