Business meets Hanse Sail

Meyer: Hansestadt ist Beispiel für wirtschaftlichen Strukturwandel im Land

Rostock – „Business meets Hanse Sail“ – unter diesem Motto trafen sich rund 300 Vertreter aus Wirtschaft, Kultur und Politik zu einem Empfang anlässlich der Hanse Sail am Freitag in Rostock.

„Die Hansestadt Rostock wird das Beispiel dafür sein, wie wir den wirtschaftlichen Strukturwandel in Mecklenburg-Vorpommern bewältigen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Dabei spielen der Seehafen Rostock und auch der Werft-Standort eine wichtige Rolle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die maritime Wirtschaft ist ein industrieller Kern der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung ist derzeit gemeinsam mit der Bundesregierung dabei, den Fortbestand der Werftstandorte im Land zu sichern und den Beschäftigten eine Perspektive zu bieten. In Rostock wurde das Werftgelände an den Bund verkauft. Dort soll langfristig ein dritter Standort des Marinearsenals mit rund 500 Beschäftigten zur Instandhaltung der in Rostock stationierten Korvetten entstehen. Weitere Interessenten für den Standort zu gewinnen, laufen.

„Infolge der Corona-Krise steht die maritime Industrie in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern vor einem erneuten Strukturwandel. Die Werften könnten einen zentralen Beitrag zur Energiewende leisten. Da geht es beispielsweise um die Nutzung der Werftstandorte für die Offshore-Industrie und um innovative Antriebstechnologien“, sagte Meyer.

Auch die Häfen des Landes sind Teil des durch die Energiewende stattfindenden Transformationsprozesses. Dieser Prozess wird beschleunigt durch die europaweite Abkehr von russischen Energieträgern. Für Deutschland bedeutet das insbesondere die Errichtung von Terminals für den LNG-Import und die Stärkung seeseitiger Öleinfuhren.

„Für den Seehafen Rostock verfolgen wir die Strategie, die Produktion und den Import von Wasserstoff zur industriellen Versorgung zu initiieren. Im Seehafen soll künftig grüner Wasserstoff produziert und damit die zielgerichtete Transformation in neue Energieträger vorangetrieben werden“, sagte Meyer.

„Business meets Hanse Sail“ ist der Wirtschaftstreff der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der mit Unterstützung des Landesmarketings MV, der Landeswirtschaftsförderung Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH sowie der Landesregierung in diesem Jahr zum 18. Mail veranstaltet wurde. Ein weiteres Thema des Abends war das ehrenamtliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern. „Ehrenamtliches Engagement ist ein wertvoller Dienst für unsere Gesellschaft.

Aktive investieren ihre private Zeit, um für andere da zu sein. Auch und vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich für Projekte in ihrer Region. Bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Unternehmerverbänden ist der ehrenamtliche Einsatz Grundlage ihrer Arbeit. Auch die Hanse Sail wird von einer Vielzahl ehrenamtlich Aktiver zu einem weit über die Region hinausstrahlenden Event gestaltet. Das ist beste Werbung für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer abschließend.

Fischsterben in der Oder

Auswirkungen in MV erwartet

Schwerin – Auf Grundlage einer aktuellen Lageeinschätzung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zum Verlauf und zu möglichen Auswirkungen des Fischsterbens in der Oder, das vermutlich durch eine anhaltende Gewässerverunreinigung mit Schadstoffen verursacht wird, geht das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V derzeit auch von Auswirkungen auf Mecklenburg- Vorpommern aus.

So ist damit zu rechnen, dass die Welle bzw. Front der Belastungen in der Oder die Odermündung in das Oderhaff bei Szczecin heute Abend erreichen kann. Abhängig von Wind- und Strömungsverhältnissen können Auswirkungen der Belastungen den mecklenburg-vorpommerschen Teil des Oderhaffs, das Kleine Haff, im Laufe des kommenden Sonnabends erreichen.

Aus diesem Grund empfiehlt das LM M-V vorsorglich

  • auf das Angeln und Fischen im Kleinen Haff zu verzichten
  • auf die Nutzung von Wasser aus dem Kleinen Haff (z.B. für Bewässerung, Viehtränke, Kontakt durch Nutz- und Haustiere)
  • sowie auf die Wasserentnahme und Verwendung für menschliche Nutzungen zu verzichten oder diese weitestgehend einzuschränken.

Die örtlich zuständigen Behörden werden den Verlauf und die Auswirkungen der Gewässerverunreinigung der Oder und des Fischsterbens auf das Kleine Haff aufmerksam beobachten. Die Untersuchung von Gewässer- und Fischproben wird vorbereitet.

Wasservorräten in M-V werden geringer

Schwerin – Ausbleibende Niederschläge, hohe Temperaturen und hohe Verdunstungsraten zehren an den Wasservorräten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Dürreindex des Um-weltforschungszentrums Leipzig (UFZ) zeigt landesweit un-gewöhnliche Trockenheit, im Westen des Landes sowie in Vorpommern verbreitet sogar extreme Dürre.

„Seit dem 1. November 2021 hat es im landesweiten Vergleich nur etwa zwei Drittel des Regens gegeben, der in den vergangenen 20 Jahren im Durchschnitt normalerweise fällt. Hinzu kommen die anhaltend hohen Temperaturen. Bis auf den eher zu kühlen April lagen die Mitteltemperaturen der anderen Monate um bis zu drei Grad Celsius höher als sonst. Diese Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf die Gewässer Landes; die Wasservorräte in den großen Speichern fallen stetig.

Eigentümer und Anlieger bitte ich daher, die Entnahme aus oberirdischen Gewässern weitmöglich zu reduzieren, um das Trockenfallen der Gewässer zu vermeiden. Auch die Wasserentnahme aus dem Grundwasser sollte weitmöglich eingeschränkt werden, da die meisten oberirdischen Gewässer daraus gespeist werden. Die Bewässerung von Gärten sollte, wenn überhaupt, nachts oder in den frühen Morgenstunden erfolgen“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Durchflüsse der nicht staugeregelten Fließgewässer liegen deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss, einige davon sind bereits trockengefallen. Der Pegel des Schweriner Sees liegt mit 94 cm bereits 16 cm unter dem Zielwasserstand für August. Am Pegel Waren (Müritz) mit aktuell 184 cm fehlen 18 cm zum für August angestrebten Vorrat. Dort sind noch immer die Auswirkungen des extremen Jahres 2018 zu messen.

Im letzten Monat sind die Wasserstände um 11 cm (Schweriner See) bzw. um 13 cm (Müritz) gefallen. Die Fachleute des Gewässerkundlichen Landesdienstes prognostizieren weiter fallende Wasserstände, wobei die größten Verluste durch Verdunstung entstehen. Einschränkungen für die Schifffahrt und Gewässerbenutzungen sind dann nicht ausgeschlossen.

Richtfest Biogasanlage

Dahlemann: Biogasanlage ist ein guter Zuwachs für Gewerbegebiet in Torgelow

Torgelow – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat beim heutigen Richtfest der neuen Biogasanlage in Torgelow das Projekt als zukunftsweisend gelobt: „Hier bauen lokale Investoren für Torgelow und für die Energiezukunft unseres Landes. Ein großes, ein vorbildliches und ein zukunftsweisendes Projekt.“

Alle Medien seien derzeit voll mit dem Thema Energie. Dabei sei viel von Erdöl und Erdgas die Rede und andererseits viel von Wind und Sonne. „Biogas spielt in der öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle. Dabei gibt es allein in Mecklenburg-Vorpommern etwa 560 Biogasanlagen. Die große Biogasanlage hier nebenan kann rechnerisch etwa 15.000 Haushalte mit Strom versorgen.

Wir müssen das Thema Biogas mitdenken, wenn wir über erneuerbare Energien diskutieren. Und wir können hier in Mecklenburg-Vorpommern noch viel mehr mit Biogas machen“, erläuterte der Staatssekretär.

Die zweite Biogasanlage trage dazu bei, die Energiewende in unserem Land voranzutreiben. Dahlemann: „Und die Gewinne bleiben in der Region, denn in der Betreibergesellschaft haben sich lokale Investoren zusammengeschlossen. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken: bei der BMV Energie GmbH & Co. KG, die sich mit 70 Prozent an der Anlage beteiligt, bei der Mele Biogas GmbH, die mit 20 Prozent dabei ist und bei den Stadtwerken Torgelow, die die restlichen 10 Prozent übernehmen. Erneuerbare Energien, die vor Ort produziert werden und von denen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort etwas haben – das ist die Energiezukunft.“

Aktuell sei es die wichtigste Aufgabe von Bund und Ländern, eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung zu sichern. „Wir haben in den vergangenen Wochen und Monate viele Gespräche geführt und verhandelt, um die Versorgungssicherheit für unser Land zu gewährleisten. Ein Ergebnis ist, dass in Lubmin schon in diesem Jahr ein Flüssiggasterminal gebaut wird. Im nächsten Jahr soll ein weiteres hinzukommen. Erdöl können wir vom Hafen in Rostock zur Raffinerie in Schwedt transportieren. Das sind wichtige Schritte, die zusätzlich und kurzfristig notwendig sind“, so der Kanzleichef.

Gleichzeitig würde die Umstellung auf erneuerbare Energien in Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben: „Mecklenburg-Vorpommern erzeugt schon lange mehr Strom aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Wir sind Stromexportland.

Wir setzen auf Windkraft. Vor allem bei der Windkraft auf See gibt es weitere große Potenziale. Wir setzen auf Sonnenenergie. Da wollen wir mit einem Förderprogramm die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die kleine Solaranlagen installieren. Wir bringen auch die Wasserstoffwirtschaft voran. Und auch die Anzahl der Biogasanlagen hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Biogas nutzt erneuerbare Energiequellen und erschließt neue Einkommensquellen im ländlichen Raum“, erklärte Dahlemann.

Mecklenburg-Vorpommern wolle die Voraussetzungen verbessern und die Weichen stellen für eine moderne Industrie, für gute Arbeitsplätze mit guten Löhnen. Dahlemann: „Torgelow ist dafür ein wichtiger Standort und eine starke Stütze. Weil zu unserer Energie- und Industriezukunft Biogasanlagen ebenso gehören wie metallverarbeitende Betriebe. So stehen hier im Gewerbegebiet Borkenstraße die traditionelle Industrie und die erneuerbaren Energien direkt nebeneinander. Das Gewerbegebiet wächst, und ich finde, die Biogasanlage mit ihren etwa 25 Arbeitsplätzen ist ein guter Zuwachs. Für den weiteren Bau wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg!“

Dialog mit Windenergiebranche

Meyer: Energiepaket des Bundes gibt Mecklenburg-Vorpommern Rückenwind

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Freitag auf der Fachtagung „RostockWind“ mit Akteuren der Windenergiebranche aktuelle Herausforderungen diskutiert. Kernthema war unter anderem das im Juli beschlossene Energiepaket der Bundesregierung mit vier Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

„Das Energiepaket zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus zu Wasser, zu Land und auf dem Dach ist wichtig für den Klimaschutz und für die Energiesicherheit. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf Mecklenburg-Vorpommerns aus erneuerbaren Quellen zu decken und bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Da spielt die Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Bereichen eine bedeutende Rolle. Das Energiepaket der Bundesregierung gibt uns hierfür Rückenwind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rostock.

Organisator der Veranstaltung „RostockWind“ war das Unternehmen eno energy aus Rostock. Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE e.V.) und VDMA Power Systems haben die Konferenz unterstützt.

Das Energiepaket des Bundes umfasst Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2023“), im Windenergie-auf-See-Gesetz („WindSeeG 2023“), im Baugesetzbuch (BauGB), im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Neueinführung des Windenergie-an-Land-Gesetzes (WaLG), mit Windflächenbedarfsgesetz (WindBG). Unter anderem geht es dabei um beschleunigte Genehmigungsverfahren. So soll beispielsweise im Offshore-Bereich das Planfeststellungsverfahren bei voruntersuchten Flächen durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.

Darüber hinaus wurde im WindSeeG 2023 der Testfeldbegriff für Windkraftanlagen erweitert. Der bisherige Testfeldbegriff im WindSeeG ließ auf Offshore-Testfeldern nur die Errichtung von Pilotwindenergieanlagen auf See zu und wurde damit dem sich ständig weiterentwickelnden Forschungs- und Entwicklungsbedarf nicht mehr gerecht. Um dem hohen Innovationspotenzial der Offshore-Windenergie gerecht zu werden, sollen Testfelder nicht nur für neuartige Windenergieanlagen auf See und deren Komponenten, sondern für ein breiteres Spektrum innovativer Konzepte, Verfahren und technologische Entwicklungen mit Bezug zur Offshore-Windenergie, gegebenenfalls auch Kombinationen aus Energieerzeugung und Speicherung oder aus verschiedenen erneuerbaren Offshore-Technologien zur Verfügung stehen.

„Der neue Testfeldbegriff ermöglicht nunmehr die Nutzung des Testfeldes praktisch für alle im Zusammenhang mit der Offshore-Windenergie stehenden Innovationen, auch für die Erprobung der Wasserstoffproduktion. Hier hat der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen und direkt im Gesetz umgesetzt“, sagte Meyer.

Im Küstenmeer vor Rostock-Warnemünde soll ein bundesweit einzigartiges Nationales Testfeld Offshore-Windenergie entstehen. Für den Innovationsstandort Deutschland ist die Schaffung einer Testfeldinfrastruktur wichtig, um innovative Offshore-Technologien und Konzepte unter Realbedingungen erproben zu können.

Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vom Bund ausgeweitet. Sowohl für neue Windenergieanlagen an Land in der Direktvermarktung als auch für Bestandsanlagen können Anlagenbetreiber Zuwendungen anbieten.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dies seit dem Jahr 2016 im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGemBeteilG) geregelt. Hier gibt es eine Verpflichtung für Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die betroffenen Bürger und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern finanziell an ihren Vorhaben zu beteiligen. Im Kern sieht das Gesetz zwei alternative Beteiligungswege vor.

Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Anstelle einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung kann der Vorhabenträger den Gemeinden jedoch auch eine Ausgleichsabgabe bzw. den Bürgern ein Sparprodukt anbieten. Zudem ist es dem Vorhabenträger und der Gemeinde nach dem Gesetz möglich, ein individuelles Beteiligungsmodell zu vereinbaren.

„Da haben wir bundesweit Pionierarbeit geleistet und sehen den Bund weiterhin in der Pflicht nachzuziehen. Die Ausbauregionen müssen vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Das ist zentral für die weitere Akzeptanz eines gesteigerten Ausbaus bei der Bevölkerung“, sagte Meyer abschließend.

Schulanfang – sicherer Schulweg

Innenminister Pegel zum Schulanfang: „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder im Straßenverkehr“

Schwerin – Nach den Sommerferien beginnt in unserem Land mit der Einschulung morgen ein neuer Lebensabschnitt für die ABC-Schützen, die sich nun auch regelmäßig und allein im Straßenverkehr bewegen. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler startet am Montag wieder der Unterricht – und damit auch der Weg zur Schule und von dort zurück.

„Seien Sie bitte besonders aufmerksam im Straßenverkehr und gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Je jünger sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen“, appelliert Innenminister Christian Pegel an alle Verkehrsteilnehmer und bittet um eine besonders vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise. Weiter kündigt er an:

„Unsere Landespolizei wird auch in diesem Jahr mit verstärkten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gezielt im Umfeld von Schulen für die Sicherheit der Schulanfänger im Einsatz sein. Neben diesem Thema werden aber auch das richtige Angurten der Kinder in Fahrzeugen sowie die Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit im Mittelpunkt der landesweit stattfindenden themenorientierten Verkehrskontrollen sowie der begleitenden Kampagne „Fahren.Ankommen.Leben!“ stehen.

Im Jahr 2021 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 541 Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. Im Vorjahr waren es 68 weniger. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule ereigneten sich 65 Verkehrsunfälle – 19 mehr als 2020. Dabei wurden zwölf Kinder (2020: 11) schwer- und 55 (2020: 33) leichtverletzt. In mehr als der Hälfte der Verkehrsunfälle (37) waren die verunglückten Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.

„Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus, die Kinder erst nach und nach erwerben. Jüngere Kinder sind diesen Anforderungen meist noch nicht alleine gewachsen“, sagt Christian Pegel und: „Im Namen unserer Polizei und der Landesregierung wünsche ich allen Kindern einen unfallfreien Schulweg.“

Tipps für einen sicheren Schulweg

  • Planen Sie stets genügend Zeit ein und gehen Sie den Schulweg in den ersten Tagen gemeinsam mit Ihrem Kind ab. Zeitnot und Hetze führen zu falschem Verhalten und erhöhen das Unfallrisiko.
  • Begleiten Sie Ihr Kind solange, bis Sie sicher sind, dass es den Schulweg alleine meistern kann. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die mit dem Rad fahren.
  • Trainieren Sie das richtige Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel/des Schulbusses.
  • Wählen Sie immer den sichersten Schulweg, nie den kürzesten. Nehmen Sie auch Umwege in Kauf.
  • Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind immer – auch auf nur kurzen Fahrten – vorschriftsmäßig angeschnallt bzw. in entsprechenden Kindersitzen gesichert ist. Das gilt auch bei Fahrgemeinschaften.
  • Beachten Sie alle Halt- und Parkverbote und lassen Sie Kinder grundsätzlich nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen.
  • Ihr Kind sollte möglichst auffällige, signalfarbene Kleidung und einen Schulranzen mit großflächigen Reflektorstreifen tragen. Sicherheit hängt auch von der Sichtbarkeit ab.